GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten
14.1.2015 - (2014/3017(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B8‑0012/2015)
Verts/ALE (B8‑0019/2015)
ECR (B8‑0022/2015)
PPE (B8‑0024/2015)
ALDE (B8‑0026/2015)
Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Andrej Plenković, David McAllister, Tunne Kelam, Mariya Gabriel, Eduard Kukan, Daniel Caspary, Davor Ivo Stier, Michael Gahler, Fernando Ruas, Claude Rolin, Traian Ungureanu, Dubravka Šuica, Barbara Matera, Giovanni La Via, Pascal Arimont, Monica Macovei, Ivana Maletić, Lara Comi, Gabrielius Landsbergis im Namen der PPE-Fraktion
Victor Boștinaru, Richard Howitt, Alessia Maria Mosca, Goffredo Maria Bettini, Afzal Khan, Josef Weidenholzer, Elena Valenciano, Ana Gomes, Neena Gill, Jeppe Kofod, Arne Lietz, Brando Benifei, Michela Giuffrida, Miroslav Poche, Tonino Picula, Alessandra Moretti, Liisa Jaakonsaari, Nicola Caputo, Sorin Moisă, Ricardo Serrão Santos, Andrejs Mamikins, Pier Antonio Panzeri, Tanja Fajon, Javi López, Victor Negrescu, David Martin, Soraya Post, Boris Zala, Eugen Freund im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Ruža Tomašić im Namen der ECR-Fraktion
Marietje Schaake, Marielle de Sarnez, Beatriz Becerra Basterrechea, Frédérique Ries, Ivan Jakovčić, Jozo Radoš, Louis Michel, Gérard Deprez, Pavel Telička, Alexander Graf Lambsdorff, Fredrick Federley, Petras Auštrevičius, Urmas Paet im Namen der ALDE-Fraktion
Judith Sargentini, Eva Joly, Barbara Lochbihler im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Ägypten
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere die Entschließung vom 6. Februar 2014 zur Lage in Ägypten[1] und vom 17. Juli 2014 zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Ägypten[2],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 und vom Februar 2014,
– unter Hinweis auf die kürzlichen Erklärungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes, einschließlich jener vom 21. September 2014 zu dem Bombenanschlag auf das ägyptische Außenministerium und vom 3. Dezember 2014 zu den Gerichtsurteilen in Ägypten,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, und der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, vom 23. Juni 2014 zu den Gefängnisstrafen gegen mehrere Journalisten und der Bestätigung der Todesurteile gegen mehrere Mitglieder und Unterstützer der Muslimbruderschaft, unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 25. Oktober 2014 zu den Terroranschlägen auf der Halbinsel Sinai,
– unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten aus dem Jahr 2001, das 2004 in Kraft getreten ist und durch den Aktionsplan von 2007 gestärkt wurde, und auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 20. März 2013 über die Umsetzung dieses Abkommens, unter Hinweis auf die Europäische Nachbarschaftspolitik und den aktuellen Fortschrittsbericht über Ägypten vom März 2014,
– in Kenntnis der ägyptischen Verfassung, die am 14./15. Januar 2014 per Referendum angenommen wurde, insbesondere auf deren Artikel 65, 70, 73, 75 und 155,
– in Kenntnis des ägyptischen Gesetzes Nr. 107 vom 24. November 2013 über das Recht auf öffentliche Zusammenkünfte, Prozessionen und friedliche Demonstrationen,
– unter Hinweis auf das Gesetz Nr. 36 aus dem Jahr 2014, einen Präsidialerlass, in dessen Rahmen alle öffentlichen und unverzichtbaren Einrichtungen für einen Zeitraum von zwei Jahren der Militärgerichtsbarkeit unterstellt sind,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2013 über die Presse- und Medienfreiheit in der Welt[4],
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung“,
– unter Hinweis auf die endgültige Erklärung der EU-Wahlbeobachtungsmission bei den Präsidentschaftswahlen in Ägypten vom 22. Juli 2014,
– unter Hinweis auf die Rede des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah Al-Sisi über islamistischen Extremismus vom 1. Januar 2015 und jene über unverzichtbare friedliche und konstruktive Beziehungen zwischen Muslimen und Christen in Ägypten vom 6. Januar 2015,
– unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur freien Meinungsäußerung online und offline, die Leitlinien der EU zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trangsgender und Intersex-Personen (LGBTI) sowie die Leitlinien der EU zu Menschenrechtsverteidigern;
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahr 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass Rede- und Versammlungsfreiheit unentbehrliche Säulen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sind, in der Erwägung, dass Presse- und Medienfreiheit unerlässliche Elemente der Demokratie und einer offenen Gesellschaft sind, und dass in der im Jahre 2014 angenommenen ägyptischen Verfassung Grundfreiheiten verankert sind, einschließlich der Rede- und Versammlungsfreiheit;
B. in der Erwägung, dass Ägypten schon seit langem ein strategischer Partner der Europäischen Union ist und gemeinsame Ziele bestehen, was das Ziel angeht, im Mittelmeerraum und in der Region des Nahen Ostens Stabilität, Frieden und Wohlstand zu erreichen; in der Erwägung, dass Ägypten seit der Revolution von 2011 mehrere schwierige politische Herausforderungen bestehen musste und das Volk die Hilfe und Unterstützung der internationalen Gemeinschaft benötigt, um die Herausforderungen des Landes in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Sicherheit zu bewältigen;
C. in der Erwägung, dass die ägyptische Regierung seit dem militärischen Eingreifen im Juni 2013 eine breit angelegte Kampagne bestehend aus willkürlichen Festnahmen, Schikanen, Einschüchterungen und Zensur durchgeführt hat, die sich gegen Regierungskritiker, einschließlich Journalisten, Studenten und Menschenrechtsverteidiger, sowie politische Gegner, darunter die Mitglieder der Muslimbruderschaft, richtet und einzig und allein darauf beruht, dass diese die Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit wahrgenommen haben; in der Erwägung, dass Berichten zufolge seit Juli 2013 mehr als 40 000 Menschen bei Massenverhaftungen von beispielslosen Ausmaß inhaftiert worden und ungefähr 1 400 Demonstranten infolge des übermäßigen und willkürlichen Einsatzes von Gewalt durch die Sicherheitskräfte gestorben sind; in der Erwägung, dass die Situation hinsichtlich der Versammlungs-, Vereinigungs- und Redefreiheit seit Juli 2013 weiterhin besonderen Anlass zur Besorgnis gibt; in der Erwägung, dass Ägypten in dem von der Organisation Freedom House veröffentlichten Bericht zur Pressefreiheit für das Jahr 2014 als „nicht frei“ eingestuft wird;
D. in der Erwägung, dass in Ägypten seit der Machtergreifung der ägyptischen Armee im Juli 2013 tausende Demonstranten und politische Gegner inhaftiert worden sind, und dass seit der Wahl von Präsident Al-Sisi im Mai 2014 unverändert Festnahmen und Fälle willkürlicher Inhaftierung stattgefunden haben; unter Hinweis darauf, dass am 11. Juni 2014 ein Gericht Alaa Abdul Fattah – einen bekannten Aktivisten, der bei der Revolution von 2011 eine führende Rolle gespielt hat – und weitere Personen zu 15 Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Gesetz Nr. 107 über das Recht auf öffentliche Zusammenkünfte, Prozessionen und friedliche Demonstrationen (Demonstrationsgesetz) verurteilt hat; in der Erwägung, dass sich weitere bekannte Aktivisten, zu denen Mohamed Adel, Ahmed Douma und Ahmed Maher gehören, und führende Frauenrechtsaktivisten, wie Yara Sallam und Sana Seif, immer noch in Haft befinden; in der Erwägung, dass am 28. April 2014 durch ein Urteil des Gerichts für dringende Angelegenheiten in Kairo die Jugendbewegung des 6. April verboten wurde;
E. in der Erwägung, dass ein ägyptisches Gericht im Gouvernement Al-Buhaira im Nildelta am 10. Januar 2014 den 21-jährigen Studenten Karim Al-Banna zu drei Jahren Gefängnis verurteilt hat, weil er auf Facebook erklärt hat, er sei Atheist, und weil er den Islam beleidigt habe;
F. in der Erwägung, dass die ägyptischen Staatsorgane die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit weiter eingeschränkt haben, indem sie repressive Gesetze erlassen haben und es somit der Regierung erleichtern, ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen und Protestkundgebungen zu zerschlagen;
G. in der Erwägung, dass die Regierung unter Präsident Al-Sisi in Abwesenheit des Parlaments eine Reihe repressiver Gesetze verabschiedet hat, beispielsweise das Gesetz Nr. 136 des Jahres 2014 im Rahmen eines Präsidialerlasses, dem zufolge das gesamte öffentliche Eigentum zu Militäreinrichtungen erklärt wurde – mit der unmittelbaren Konsequenz, dass alle im öffentlichen Raum begangenen Straftaten vor Militärgerichten geahndet werden können, wobei dies auch rückwirkend möglich ist; in der Erwägung, dass die Afrikanische Kommission für die Rechte der Menschen und Völker, zu deren Vertragsparteien Ägypten zählt, im Hinblick auf die Auslegung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker erklärt hat, dass Militärgerichte unter keinen Umständen für Zivilpersonen zuständig sein sollten;
H. in der Erwägung, dass auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung durch die Vereinten Nationen hin 300 Empfehlungen ausgesprochen wurden, einschließlich der Freilassung aller Personen, die verhaftet wurden, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben, in der Erwägung, dass sieben Menschenrechtsorganisationen, die ihren Sitz in Ägypten haben, nicht an der Überprüfung der Situation in ihrem Land durch die Vereinten Nationen teilgenommen haben, weil sie Angst vor Verfolgung hatten;
I. in der Erwägung, dass die Pressefreiheit in Ägypten immer noch stark unter Druck steht und Journalisten weiterhin aufgrund von unbegründeten Anschuldigungen festgehalten werden; in der Erwägung, dass eine Reihe von Journalisten 2014 wegen der Gefährdung der nationalen Einheit und des gesellschaftlichen Friedens, der Verbreitung falscher Nachrichtenberichte und der Kollaboration mit der Muslimbruderschaft strafrechtlich verfolgt wurden; in der Erwägung, dass der Kassationsgerichtshof, das oberste Gericht Ägyptens, befunden hat, dass das Verfahren gegen die für Al-Jazeera tätigen Journalisten Mohammed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed, Verfahrensfehler aufweist; in der Erwägung, dass den drei Journalisten allerdings die Wiederaufnahme ihres Verfahrens bevorsteht und die Anklagepunkte „Verbreitung falscher Nachrichten“ und „Zusammenarbeit mit der Muslimbrüderschaft“ weiterhin aufrechterhalten werden; in der Erwägung, dass drei andere Journalisten – Sue Turton, Dominic Kane, und Rena Netjes – in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt wurden; in der Erwägung, dass die ägyptischen Journalisten Mahmoud Abdel Nabi, Mahmoud Abu Zeid, Samhi Mustafa, Ahmed Gamal, Ahmed Fouad und Abdel Rahman Shaheen lediglich wegen der Ausübung ihrer legitimen Aktivitäten verurteilt wurden; in der Erwägung, dass eine extreme Polarisierung der ägyptischen Medien in einen Flügel der Mursi-Unterstützer und einen Flügel der Mursi-Gegner besteht, was die Polarisierung der ägyptischen Gesellschaft verstärkt;
J. in der Erwägung, dass ein ägyptisches Strafgericht am 2. Dezember 2014 vorläufig Todesurteile gegen 188 Angeklagte verhängte, was die dritte derartige Massenverurteilung des Jahres 2014 darstellte; in der Erwägung, dass diese Massenverurteilungen im Wesentlichen auf Mitglieder der Muslimbrüderschaft, der größten oppositionellen Bewegung in Ägypten, abzielte, wobei die Behörden diese Gruppe im Dezember 2013 als terroristische Vereinigung klassifiziert hatten; in der Erwägung, dass sich diese Urteile in eine Serie von Verfolgungen und Gerichtsverfahren einreihen, für die Verfahrensfehler und Verstöße gegen das Völkerrecht kennzeichnend sind; in der Erwägung, dass niemand für den übermäßigen Einsatz von Gewalt im August 2013 zur Verantwortung gezogen wurde, als Sicherheitskräfte Razzien in den Lagern auf dem Rabia-al-Adawija-Platz durchführten und 1 150 demonstrierende Mursi-Anhänger töteten;
K. in der Erwägung, dass die Mehrzahl – allerdings nicht alle – der in Massenprozessen im März und April 2014 gegen Mitglieder der Muslimbruderschaft und mutmaßliche Anhänger des abgesetzten Präsidenten Mursi verhängten Todesurteile in lebenslange Haft umgewandelt wurden;
L. in der Erwägung, dass sich derzeit 167 Mitglieder des im Jahr 2011 gewählten Unter- und Oberhauses des Parlaments in Haft befinden;
M. in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Mubarak, sein früherer Innenminister Habib Al-Adly sowie sechs weitere Berater am 29. November 2014 freigelassen wurden, nachdem der Vorwurf des Mordes und der Korruption aufgrund eines technischen Fehlers fallengelassen worden war; in der Erwägung, dass der ägyptische Kassationsgerichtshof am 13. Januar das Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten Hosni Mubarak und seine beiden Söhne wegen Veruntreuung aufhob und auf der Grundlage, die rechtlichen Verfahren seien nicht ordnungsgemäß befolgt worden, eine Wiederaufnahme anordnete;
N. in der Erwägung, dass jüngste gerichtliche Praktiken schwere Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz und an deren Fähigkeit, für Rechenschaftspflicht zu sorgen, aufkommen lassen; insbesondere in der Erwägung, dass diese Urteile, die zur Todesstrafe führen, das Risiko bergen, dass die Aussichten für langfristige Stabilität in Ägypten untergraben werden;
O. in der Erwägung, dass Ägypten mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen, darunter dem Abfluss von Devisen, zunehmender Inflation, Arbeitslosigkeit und einer in die Höhe schnellenden Staatsverschuldung, sowie Sicherheitsproblemen, die mit der weltweiten Bedrohung durch Terrorismus einhergehen, konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die Sicherheitslage auf der Halbinsel Sinai kritisch ist, angesichts der Tatsache, dass hunderte von Soldaten von Dschihadistengruppierungen, die in diesem Gebiet aktiv sind, getötet wurden; in der Erwägung, dass am 24. Oktober 2014 mindestens 33 Soldaten bei einem Terroranschlag ums Leben gekommen sind; in der Erwägung, dass es in dieser Region beinahe täglich zu Terrorakten kommt; in der Erwägung, dass der Staat die Ausweisung von Hunderten von Bewohnern Rafahs angeordnet hat, entlang der Grenze zum Gazastreifen eine Pufferzone von 500 Metern eingerichtet und auf der Halbinsel am 24. Oktober der Notstand ausgerufen wurde; in der Erwägung, dass kriminelle Netze immer noch im Bereich des Menschenhandels/-schmuggels auf den Routen innerhalb des Sinai und denen, die zum Sinai hinführen, tätig sind;
P. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 75 der ägyptischen Verfassung alle Bürger das Recht haben, nichtstaatliche Vereinigungen und Stiftungen auf einer demokratischen Grundlage zu gründen; in der Erwägung, dass durch neue Gesetzesvorschläge die Tätigkeit von ägyptischen und ausländischen nichtstaatlichen Organisationen weiter eingeschränkt werden könnte, die vor allem von einem neuen Gesetzesentwurf betroffen sind, der darauf abzielt, zu verhindern, dass Geld und Material Terroristen und andere bewaffnete Gruppen erreicht, der jedoch verhindern könnte, dass die nichtstaatlichen Organisationen Geld aus dem Ausland erhalten, auf das viele dieser Organisationen angewiesen sind; in der Erwägung, dass mit einem Präsidialerlass zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21. September 2014 schwere Strafen eingeführt werden, einschließlich lebenslanger Haft, wenn nichtstaatliche Organisationen Gelder aus dem Ausland erhalten, wobei der entsprechende Tatbestand vage als „Schädigung der nationalen Interessen“ definiert wurde;
Q. in Erwägung der Rede von Präsident Al-Sisi an der Kairoer Universität zu der Notwendigkeit von Modernisierung und Reformen in Bezug auf die Philosophie des Islam;
R. in der Erwägung, dass die Gewalt gegenüber Frauen zuzunehmen scheint, obwohl ein neues Gesetz über sexuelle Nötigung verabschiedet wurde, dessen Anwendung laut den ägyptischen nichtstaatlichen Frauenrechtsorganisationen allerdings noch aussteht; in der Erwägung, dass die ägyptischen Frauenrechtlerinnen ganz besonders angreifbar sind und im Zusammenhang mit ihren friedlichen Aktivitäten oftmals Gewalt, sexuellen Übergriffen und anderen Formen erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass trotz der Verabschiedung eines Gesetzes im Jahr 2008 über die strafrechtliche Verfolgung weiblicher Genitalverstümmelung diese immer noch weit verbreitet ist und es bislang keine erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgungen von Personen gibt, die Mädchen verstümmelt haben;
S. in der Erwägung, dass in den vergangenen Monaten die Verhaftungen homosexueller Männer stark zugenommen haben; in der Erwägung, dass in ganz Ägypten Polizeirazzien an als Treffpunkt von Homosexuellen angenommenen Orten stattgefunden haben; in der Erwägung, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen (LGBT-Community) verfolgt und öffentlich beleidigt werden; in der Erwägung, dass die Ägyptische Initiative für persönliche Rechte schätzt, dass in den vergangenen 18 Monaten mindestens 150 Menschen wegen „Ausschweifungen“ festgenommen wurden; in der Erwägung, dass ein ägyptisches Gericht am 12. Januar 2015 26 Männer freisprach, die einen Monat zuvor bei einer Razzia in einem Kairoer Badehaus festgenommen und der „Anstachelung zur Ausschweifung“ beschuldigt wurden;
T. in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahl 2014 in Ägypten in einem Rahmen stattfand, in dem der Raum für Meinungsfreiheit stark beschränkt war und alle Formen von abweichender Meinung und Kritik, auch von Menschenrechtsorganisationen, unterdrückt wurden; in der Erwägung, dass für 21. März und 25. April 2015 offiziell Parlamentswahlen angekündigt wurden;
U. in der Erwägung, dass der Ölsektor traditionell der größte Investitionsanreiz für ausländische Investoren in Ägypten ist und Öl der Rohstoff ist, von dem Ägypten am meisten ausführt; in der Erwägung, dass Ägypten kostenlose Öllieferungen aus den Golfstaaten zur Unterstützung der neuen Regierung erhalten hat; in der Erwägung, dass die Regierung einen festgelegten Plan annimmt, um Energiesubventionen ab Juli 2014 binnen fünf Jahren abzuschaffen; in der Erwägung, dass sie einen Plan zur Verteilung von Brennstoffen mit Hilfe von Smartcards im April 2015 umsetzen will, um den Schmuggel von Öl in die Nachbarländer zu kontrollieren und den genauen Brennstoffbedarf festzustellen;
V. in der Erwägung, dass Ägypten mehr als einmal nach der Revolution vom Januar 2011 in Verhandlungen mit dem IWF eingetreten ist, bei denen es ein Darlehen in Höhe von 4,8 Milliarden US-Dollar anstrebte, dass die Verhandlungen aber nach dem 30. Juni 2013 zum Stillstand kamen; in der Erwägung, dass es einige erneute Kontaktaufnahmen gab und dass Sachverständige des IWF im November 2014 Ägypten besucht haben, um Konsultationen nach Artikel IV, d. h. eine Bewertung der aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Lage eines Landes durch Sachverständige des IWF, durchzuführen;
W. in der Erwägung, dass der Umfang des Engagements der EU für Ägypten entsprechend dem Konzept „Mehr für mehr“ der Europäischen Nachbarschaftspolitik anreizbasiert sein und von Fortschritten bei der Reform der demokratischen Einrichtungen, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten abhängen sollte;
X. in der Erwägung, dass die EU traditionell Ägyptens Haupthandelspartner ist, dass 22,9 % des Handelsvolumens Ägyptens im Jahr 2013 auf die EU entfielen und dass sie sowohl als Einfuhr- als auch als Ausfuhrpartner Ägyptens an erster Stelle steht; in der Erwägung, dass die Kommission im Anschluss an die Sitzung der Task-Force EU-Ägypten zugesagt hat, Ägypten eine zusätzliche Finanzhilfe in Höhe von insgesamt fast 800 Millionen EUR zu gewähren; in der Erwägung, dass sich dies aus 303 Millionen EUR in Form von Zuschüssen (90 Million EUR aus dem Programm SPRING, 50 Millionen EUR als einem Zuschussanteil der Mikro-Finanzhilfe-Operation und der Rest aus der Investmentfazilität für die Nachbarstaaten) und 450 Millionen in Form von Darlehen (Makro-Finanzhilfe) zusammensetzt; in der Erwägung, dass die EU ihre Finanzhilfe allerdings nur auszahlen wird, wenn die notwendigen politischen und demokratischen Bedingungen erfüllt sind, wenn der demokratische Übergang weiterverfolgt und gestärkt wird sowie alle Bevölkerungsgruppen einbezogen werden und wenn die Menschen- und Frauenrechte uneingeschränkt geachtet werden;
Y. in der Erwägung, dass Stavros Lambrinidis, der Sonderbeauftragte der EU für Menschenrechte, am 16. Juni 2014 Kairo besucht hat und Treffen mit der Präsidentschaft, dem Shura-Rat und Vertretern der Zivilgesellschaft stattfanden; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der Gespräche auf den Vorbereitungen eines neuen Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen lag und dass die Bedeutung betont wurde, die die EU der ausschlaggebenden Rolle der Zivilgesellschaft in Ägypten beimisst;
1. hebt die Bedeutung hervor, die die EU ihrer Zusammenarbeit mit Ägypten als einem wichtigen Nachbarn und Partner beimisst; betont die wichtige Rolle Ägyptens für die Stabilität in der Region; unterstreicht seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk und betont, dass es sich verpflichtet, Ägypten bei dem Prozess der Stärkung seiner demokratischen Einrichtungen, der Achtung und Verteidigung der Menschenrechte und der Förderung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit weiterhin zu unterstützen; fordert die Regierung Ägyptens darüber hinaus mit Nachdruck auf, ihren internationalen Verpflichtungen als wichtigem Akteur in der südlichen Mittelmeerregion nachzukommen;
2. erinnert die ägyptische Regierung daran, dass der langfristige Erfolg Ägyptens und seines Volkes vom Schutz der allgemeinen Menschenrechte und von der Einrichtung und Verankerung demokratischer, transparenter Einrichtungen abhängt, die sich auch für den Schutz der Grundrechte der Bürger einsetzen; fordert daher die ägyptischen Staatsorgane auf, die Grundsätze der Internationalen Übereinkommen uneingeschränkt umzusetzen;
3. äußert seine ernste Sorge über die fortwährenden Einschränkungen grundlegender Rechte, insbesondere der Rede-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, des politischen Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit in Ägypten; fordert ein Ende aller Gewaltakte, Aufstachelungen, Hassreden, Schikanierungen, Einschüchterungen oder Zensuren von politischen Gegnern, Demonstranten, Journalisten, Bloggern, Studenten, Gewerkschaftern, Frauenrechtsaktivisten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Minderheiten durch staatliche Stellen, Sicherheitskräfte und -dienste und andere Gruppen in Ägypten; verurteilt die übermäßige Gewaltanwendung gegen Demonstranten;
4. fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Gefangenen aus Gewissensgründen, all derjenigen, die in Haft sind, weil sie friedlich ihre Rechte auf Rede-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausgeübt haben, sowie derer, die wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der Muslimbrüderschaft inhaftiert sind; fordert die ägyptischen Behörden auf, das Recht auf ein faires Verfahren im Einklang mit internationalen Standards zu gewährleisten; fordert die ägyptischen Behörden nachdrücklich auf, konkrete Schritte zu unternehmen um zu gewährleisten, dass die Bestimmungen der neuen Verfassung zu Grundrechten und Grundfreiheiten, einschließlich der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit, uneingeschränkt umgesetzt werden;
5. betont, dass die Achtung der Pressefreiheit, der Informationsfreiheit und der Meinungsfreiheit (online und offline) sowie des politischen Pluralismus eine grundlegende Basis der Demokratie sind; fordert die ägyptischen Behörden auf sicherzustellen, dass diese Freiheiten ohne willkürliche Einschränkungen und Zensuren in dem Land ausgeübt werden können, und fordert die Behörden auf, die Redefreiheit zu gewährleisten; vertritt die Auffassung, das es allen Journalisten möglich sein muss, über die Lage in Ägypten zu berichten, ohne eine strafrechtliche Verfolgung, Haft, Einschüchterung oder die Beschneidung ihrer Rede- oder Meinungsfreiheit fürchten zu müssen;
6. fordert die ägyptischen Behörden nachdrücklich auf, zeitnahe, unparteiische und unabhängige Untersuchungen von Anschuldigungen des übermäßigen Gewalteinsatzes, der Misshandlung und anderer Menschenrechtsverletzungen, einschließlich sexuellen Missbrauchs, durch Ordnungskräfte bei Demonstrationen durchzuführen, die Verantwortlichen zu bestrafen, den Opfern Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen und einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung und Untersuchung des Verhaltens der Sicherheitskräfte einzurichten; fordert Ägypten auf, das Römische Statut zu ratifizieren und Mitglied des IStGH zu werden;
7. fordert die ägyptischen Behörden auf, die Todesurteile aufzuheben, die ohne Rücksicht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, in dessen Rahmen die Rechte der Angeklagten geachtet werden, ergangen sind, und die repressiven, verfassungswidrigen Gesetze, in deren Rahmen die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten beschnitten werden, aufzuheben – insbesondere das im Rahmen eines Präsidialerlasses geschaffene Gesetz Nr. 136 aus dem Jahr 2014; fordert die Behörden auf, alle Urteile aufzuheben, die seit Juli 2013 von Militärgerichten gegen Zivilpersonen ergangen sind; fordert die Freilassung der 167 Parlamentsmitglieder, die 2011 gewählt wurden und sich derzeit in Haft befinden; fordert die Behörden zu einem unverzüglichen offiziellen Moratorium bei Hinrichtungen als einem ersten Schritt in Richtung Abschaffung auf;
8. fordert die ägyptischen Behörden auf, das Demonstrationsgesetz vom November 2013 aufzuheben und einen echten Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Rechtsexperten aufzunehmen, um Rechtsvorschriften über Vereinigungen und Versammlungen im Einklang mit internationalen Standards zu erlassen, und das in Artikel 75 der ägyptischen Verfassung verankerte Recht zur Bildung einer Vereinigung, einschließlich des Rechts, Finanzmittel zu erhalten und zu gewähren, zu schützen; fordert die zuständigen Behörden auf, den neuen Gesetzesentwurf für nichtstaatliche Organisationen zu überarbeiten, der vom Ministerium für soziale Solidarität vorgelegt wurde; fordert nachdrücklich, dass das neue vorgeschlagene Gesetz im Einklang mit der ägyptischen Verfassung und mit allen internationalen Verträgen steht, die Ägypten unterzeichnet hat;
9. erinnert die ägyptische Regierung an ihre Verantwortung, die Sicherheit und Unversehrtheit aller Bürger unabhängig von ihrer politischen Überzeugung, Zugehörigkeit oder Religion zu gewährleisten; besteht darauf, dass in Ägypten nur langfristig Stabilität und Sicherheit erreicht werden können, wenn eine wirklich pluralistische Gesellschaft geschaffen wird, in der Meinungspluralismus und verschiedene Lebensstile geachtet werden, und fordert die ägyptischen Behörden auf, sich zu Dialog und Gewaltfreiheit sowie zu einer inklusiven Regierungsführung zu verpflichten;
10. begrüßt und fördert die Schritte der ägyptischen Regierung zur Unterstützung der Achtung der Rechte und Freiheiten von Religionsgemeinschaften; verweist auf die Bestimmung in Artikel 235 der ägyptischen Verfassung, der zufolge das neu gewählte Parlament im Laufe seiner ersten Legislaturperiode ein Gesetz verabschieden muss, durch das der Bau und die Renovierung von Kirchen auf eine Art und Weise geregelt wird, dass für Christen die freie Religionsausübung gewährleistet ist; begrüßt, dass der ägyptische Präsident Al-Sisi als erster Präsident am Heiligen Abend eine koptische Messe in einer Kirche in Kairo besucht hat, und ist der Ansicht, dass dies eine wichtige, symbolische Aussage darstellt, was die Bemühungen angeht, die ägyptische Gesellschaft zu einen;
11. unterstreicht die Bedeutung Ägyptens als einem internationalen Akteur und hofft, dass es weiterhin eine aktive Rolle bei der Einleitung echter Friedensverhandlungen spielen wird, die dem arabisch-israelischen Konflikt ein Ende setzen werden, und dass es einen konstruktiven Beitrag beim Streben nach Stabilität in der Mittelmeerregion, derzeit insbesondere in Libyen und im Nahen Osten, leistet; fordert, dass alle entführten ägyptischen Staatsbürger, die derzeit in Libyen festgehalten werden, sofort und bedingungslos freigelassen werden, darunter auch die am 3. Januar 2015 entführten 20 ägyptischen Kopten; wiederholt die Bereitschaft der EU, mit Ägypten als einem Partner in der Region zusammenzuarbeiten, um diese ernsten Bedrohungen zu meistern;
12. verurteilt die jüngsten Terrorangriffe auf der Halbinsel Sinai sowie alle anderen Terrorakte gegen Ägypten auf das Schärfste; spricht den Familien der Opfer sein tief empfundenes Mitgefühl aus; betont, dass die EU und die internationale Gemeinschaft entschlossen an der Seite Ägyptens stehen und bei seinem Kampf gegen den Terrorismus mit Ägypten zusammenarbeiten müssen; fordert die ägyptischen Behörden auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um kriminellen Netzwerken das Handwerk zu legen, die immer noch auf Routen innerhalb des und zum Sinai im Bereich des Menschenhandels/-schmuggels tätig sind;
13. weist die ägyptischen Staatsorgane auf ihre nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen hin und fordert sie auf, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zu einer Priorität zu machen und dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen die Menschenrechte geahndet werden, u. a. durch eine unabhängige und unparteiische Rechtspflege;
14. stellt fest, dass der Verfall der Ölpreise unmittelbar zu einer Kürzung der Energiesubventionen führen wird, was die größte Herausforderung darstellt, vor der nach-revolutionäre Regime seit der Revolution vom 25. Januar stehen; fürchtet, dass dieser Rückgang beträchtliche Auswirkungen auf viele Regierungspläne haben wird, von denen die Bemühungen die wichtigsten sind, einen sicheren Bestand an Fremdwährungen zu halten;
15. fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, nationale Strategien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung umzusetzen, wobei die wirksame Anhörung und Beteiligung von Gruppen, die für die Rechte von Frauen eintreten, sowie anderer Organisationen der Zivilgesellschaft in dem gesamten Prozess sichergestellt werden müssen;
16. verleiht seiner Empörung angesichts des immer härteren Vorgehens gegen die LGBT-Gemeinschaft in Ägypten Ausdruck; fordert die ägyptischen Behörden auf, LGBT-Personen nicht länger auf der Grundlage des Gesetzes über „Ausschweifungen“ wegen ihrer sexuellen Orientierung und wegen Versammlungen zu kriminalisieren und alle LGBT-Personen, die auf der Grundlage dieses Gesetzes festgenommen und inhaftiert wurden, freizulassen;
17. fordert die ägyptischen Behörden auf, uneingeschränkt mit Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und dabei u. a. noch nicht beantwortete Besuchsanträge mehrerer Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu genehmigen und der Zusage Ägyptens in Bezug auf die Öffnung eines Regionalbüros des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte nachzukommen;
18. weist im Einklang mit den Ergebnissen der Wahlbeobachtungsmission der EU bei der Präsidentschaftswahl 2014 erneut darauf hin, dass die Wahl nicht den anwendbaren internationalen Normen entsprach und nicht uneingeschränkt die Grundrechte achtete, die in der neu verabschiedeten Verfassung festgelegt sind, weil es vor allem Grenzen für die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit sowie eine unzureichende Regelung der Finanzierung der Wahlkampagne und des aktiven und passiven Wahlrechts gab; fordert die ägyptische Regierung auf, sich bei den Vorbereitungen für die Parlamentswahlen, die für 21. März und 25. April 2015 angekündigt sind, mit den Mängeln der Präsidentschaftswahl zu befassen; weist darauf hin, dass es unter den derzeitigen Umständen nicht opportun wäre, eine Wahlbeobachtungsmission zu entsenden, da dies der Glaubwürdigkeit des Instruments der Wahlbeobachtung ernsthaft zuwiderlaufen könnte;
19. fordert eine gemeinsame Strategie der Mitgliedstaaten gegenüber Ägypten; fordert erneut den Rat, die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und die Kommission nachdrücklich auf, bei ihren bilateralen Beziehungen mit dem und ihrer finanziellen Unterstützung für das Land aktiv gemäß dem Grundsatz der Auflagenbindung („mehr für mehr“) zu arbeiten und den schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen, mit denen Ägypten derzeit konfrontiert ist, Rechnung zu tragen; wiederholt seine Forderung nach klaren und gemeinsam vereinbarten Richtwerten in diesem Bereich; bekräftigt seine Zusage, das ägyptische Volk auf dem Weg zu demokratischen und wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen;
20. legt den Vertretern der EU-Delegationen und Botschaften von EU-Mitgliedstaaten in Kairo nahe, politisch sensiblen Gerichtsverhandlungen von ägyptischen und ausländischen Journalisten, Bloggern, Gewerkschaftern und Aktivisten der Zivilgesellschaft beizuwohnen;
21. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin erneut auf, die spezifischen Maßnahmen zu erläutern, die als Antwort auf den Beschluss des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) ergriffen wurden, die EU-Hilfe für Ägypten zu überprüfen, auch unter Bezugnahme auf den Bericht des Rechnungshofs von 2013; fordert insbesondere eine Klarstellung (i) des geplanten Justizreformprogramms, (ii) des Programms zur Unterstützung aus dem EU-Haushalt, (iii) des Programms zur Belebung des Handels und der Binnennachfrage und (iv) der Teilnahme Ägyptens an EU-Regionalprogrammen, wie etwa Euromed Polizei und Euromed Justiz; fordert die Kommission auf zu erläutern, welche Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Programme, die über die Investmentfazilität für die Nachbarstaaten finanziert werden, ergriffen wurden, was Korruptionsrisiken und Wirtschafts- und Finanzeinrichtungen angeht, die vom Militär kontrolliert werden;
22. fordert ein EU-weites Verbot der Ausfuhr von Abhör- und Überwachungstechnologien nach Ägypten, die dazu benutzt werden könnten, Bürger auszuspionieren und zu unterdrücken; fordert ein Verbot – im Einklang mit der Vereinbarung von Wassenaar – der Ausfuhr von Sicherheitsausrüstung und von militärischer Hilfe, die dazu benutzt werden könnte, friedliche Proteste zu unterdrücken, oder die den strategischen und sicherheitspolitischen Interessen der EU zuwiderläuft;
23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten und seiner Übergangsregierung zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte P7_TA(2014)0100.
- [2] Angenommene Texte P8_TA(2014)0007.
- [3] Angenommene Texte P7_TA(2012)0470.
- [4] Angenommene Texte P7_TA(2013)0274.