Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0580/2015Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0580/2015

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Nepal nach den Erdbeben

10.6.2015 - (2015/2734(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
EFDD (B8‑0580/2015)
ECR (B8‑0581/2015)
GUE/NGL (B8‑0584/2015)
PPE (B8‑0587/2015)
Verts/ALE (B8‑0589/2015)
ALDE (B8‑0590/2015)
S&D (B8‑0592/2015)

Cristian Dan Preda, Thomas Mann, Elmar Brok, Davor Ivo Stier, Krzysztof Hetman, Dubravka Šuica, Giovanni La Via, Michaela Šojdrová, Jiří Pospíšil, Lara Comi, David McAllister, Eduard Kukan, Ildikó Gáll-Pelcz, Patricija Šulin, Jarosław Wałęsa, Kinga Gál, Bogdan Brunon Wenta, Claude Rolin, Therese Comodini Cachia, Ramona Nicole Mănescu, Csaba Sógor, Ivana Maletić, Luděk Niedermayer, Tomáš Zdechovský, Marijana Petir, Ivo Belet, József Nagy, Jeroen Lenaers, Ivan Štefanec, Pavel Svoboda, Tunne Kelam, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Joachim Zeller, Jaromír Štětina, Barbara Kudrycka, Roberta Metsola, Andrej Plenković, Stanislav Polčák, Seán Kelly im Namen der PPE-Fraktion
Josef Weidenholzer, Victor Boştinaru, Richard Howitt, Enrique Guerrero Salom, Claude Moraes, Elena Valenciano, Pier Antonio Panzeri, Goffredo Maria Bettini, Afzal Khan, Janusz Zemke, Nicola Caputo, Neena Gill, Claudia Tapardel, Jeppe Kofod, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Michela Giuffrida, Doru-Claudian Frunzulică, Miroslav Poche, Momchil Nekov, Alessia Maria Mosca, Andi Cristea, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Sergio Gutiérrez Prieto, Zigmantas Balčytis, Vincent Peillon, Elena Gentile, Miriam Dalli, Enrico Gasbarra, Demetris Papadakis, Nikos Androulakis, Tonino Picula, Jonás Fernández, Julie Ward, Brando Benifei, Theresa Griffin, Liisa Jaakonsaari, Eider Gardiazabal Rubial, Eric Andrieu, Marlene Mizzi, Isabella De Monte, Hugues Bayet, Biljana Borzan, Victor Negrescu, Emilian Pavel, Flavio Zanonato, Tibor Szanyi, Javi López, Csaba Molnár, Viorica Dăncilă, Péter Niedermüller, Sorin Moisă, Jytte Guteland, Olle Ludvigsson, Marita Ulvskog, Krystyna Łybacka, Nicola Danti, Marc Tarabella, Maria Grapini, Siôn Simon, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Simona Bonafè im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Mark Demesmaeker, Geoffrey Van Orden, Valdemar Tomaševski, Jana Žitňanská, Branislav Škripek, Angel Dzhambazki, Peter van Dalen, Hans-Olaf Henkel, Ruža Tomašić, Ian Duncan, Ryszard Czarnecki, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Antoni Legutko im Namen der ECR-Fraktion
Dita Charanzová, Ilhan Kyuchyuk, Frédérique Ries, Marielle de Sarnez, Filiz Hyusmenova, Hilde Vautmans, Martina Dlabajová, Ivo Vajgl, Beatriz Becerra Basterrechea, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Gérard Deprez, Jozo Radoš, Petras Auštrevičius, Johannes Cornelis van Baalen, Marietje Schaake, Ivan Jakovčić, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Robert Rochefort, Louis Michel, Petr Ježek, Antanas Guoga, José Inácio Faria, Philippe De Backer im Namen der ALDE-Fraktion
Pablo Iglesias, Marie-Christine Vergiat, Merja Kyllönen, Kateřina Konečná, Miloslav Ransdorf, Jiří Maštálka, Lola Sánchez Caldentey, Kostadinka Kuneva, Dimitrios Papadimoulis, Kostas Chrysogonos im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Jean Lambert, Barbara Lochbihler, Ernest Urtasun, Davor Škrlec, Heidi Hautala, Eva Joly im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo, Rolandas Paksas im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2015/2734(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0580/2015
Eingereichte Texte :
RC-B8-0580/2015
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Nepal nach den Erdbeben

(2015/2734(RSP))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nepal,

–    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, des für Entwicklung zuständigen Mitglieds der Kommission, Neven Mimica, und des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, vom 25. April 2015 zum Erdbeben in Asien und auf andere offizielle Erklärungen,

–    unter Hinweis auf die Erklärung der Vorsitzenden seiner Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens vom 30. April 2015 zum Erdbeben in Nepal,

–    unter Hinweis auf die Reise seiner Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens nach Nepal anlässlich des 9. Interparlamentarischen Treffens EP/Nepal, das vom 8. bis 10. April 2015 stattgefunden hat,

–    unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 13. Mai 2015 zur Unterstützung der Soforthilfe, der Wiederherstellung und des Wiederaufbaus infolge der verheerenden Auswirkungen des Erdbebens in Nepal,

–    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966,

–    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966,

–    unter Hinweis auf die Initiativen Nepals nach dem Erdbeben wie etwa den Nationalen Plan für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung und die Bedarfsermittlung nach der Katastrophe,

–    gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die humanitäre Lage in Nepal und den Nachbarländern infolge des verheerenden Erdbebens vom 25. April 2015 und des nachfolgenden Erbebens vom 12. Mai weiterhin sehr schlecht ist, da bis zum jetzigen Zeitpunkt über 8 800 Tote gemeldet wurden, noch viel mehr Menschen verletzt wurden, mindestens 500 000 Häuser zerstört wurden, 2,8 Mio. Menschen vertrieben wurden und Millionen von Menschen dringend humanitäre Hilfe benötigen;

B.   in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge zusätzlich 1,7 Mio. Kinder von Vertreibung, dem Tod eines oder beider Elternteile oder der Zerstörung ihres Hauses oder ihrer Schule betroffen sind; in der Erwägung, dass für Waisen das Risiko des Verhungerns, der Krankheit, des Missbrauchs, der Vernachlässigung und des Kinderhandels erhöht ist; in der Erwägung, dass die Polizei Nepals Fälle gemeldet hat, in denen Gruppen von Kindern von Erwachsenen mitgenommen wurden, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu den Kindern standen; in der Erwägung, dass ein Reiseverbot für Minderjährige ohne Begleitung angekündigt wurde und internationale Adoptionen ausgesetzt wurden;

C.  in der Erwägung, dass zusätzlich zu dem schrecklichen Verlust an Menschenleben und den vielen Verletzten durch das Erdbeben auch das kulturelle, religiöse und historische Erbe des Landes schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde, darunter vier der sieben dortigen Stätten des Weltkulturerbes sowie Tausende von Baudenkmälern, Tempeln und Klöstern, wodurch der nationalen Identität ein schwerer Schlag versetzt wurde und unentbehrliche Einkommensquellen davon betroffen sind;

D.  in der Erwägung, dass in den Gebirgsregionen über 500 schwere Erdrutsche zu verzeichnen waren, wodurch häufig Flussläufe blockiert wurden, sodass die Gefahr von Überschwemmungen und des Überlaufens von Gletscherseen besteht; in der Erwägung, dass das Risiko weiterer Erdrutsche, Überschwemmungen und Seen, die über ihre Ufer treten, angesichts der bevorstehenden Monsunzeit sehr hoch ist;

E.   in der Erwägung, dass ernste Sorge angesichts des Risikos besteht, dass vor allem in den überbevölkerten Landesteilen und dort, wo die Wasserversorgungs- und Abwassersysteme sowie die Hygieneeinrichtungen beschädigt wurden, übertragbare Krankheiten ausbrechen;

F.   in der Erwägung, dass die Monsunregen voraussichtlich schon sehr bald einsetzen werden, was die Hilfsmaßnahmen insbesondere in den abgelegeneren Landesteilen erheblich beeinträchtigen wird;

G.  in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Vereinten Nationen 1,4 Millionen Menschen wegen der schweren Schäden in der Landwirtschaft, die eine Existenzgrundlage darstellt, auf Lebensmittelhilfe angewiesen sind; in der Erwägung, dass die Anbausaison diesen Monat beginnt und dass schätzungsweise 236 000 Menschen landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter Saatgut für Reis und Gemüse, benötigen; in der Erwägung, dass die Lage durch den massiven Verlust an Vieh noch verschlimmert wird; in der Erwägung, dass Bauern, die die Anbausaison in diesem Jahr verpassen, erst Ende 2016 wieder eine Ernte einfahren können;

H.  in der Erwägung, dass das Mitglied der Kommission Christos Stylianides die betroffenen Gebiete zusammen mit der Untergeneralsekretärin der Vereinten Nationen Valerie Amos vom 30. April bis 2. Mai 2015 aufgesucht hat;

I.    in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Katastrophe Finanzhilfe in beträchtlicher Höhe geleistet haben, wobei umgehend 6 Mio. EUR für dringende Bedürfnisse freigegeben und bislang insgesamt 22,6 Mio. EUR von der Kommission aufgewandt wurden und man darüber hinaus Hilfsmaterial sowie Such- und Rettungsmannschaften im Rahmen des Katastrophenschutzmechanismus der EU zur Verfügung gestellt hat;

J.    in der Erwägung, dass jedoch nach Angaben des Koordinators der humanitären Hilfe der Vereinten Nationen vom 4. Juni 2015 die internationale Finanzierung zur Unterstützung Nepals bislang nicht zufriedenstellend ist und dass lediglich 120 Mio. USD der insgesamt zugesagten 422 Mio. USD bei den Vereinten Nationen eingegangen sind;

K.  in der Erwägung, dass das vor kurzem eröffnete Zentrum für Katastrophenhilfe und der Sammelplatz für humanitäre Hilfslieferungen, von wo aus zwei Wochen lang Essensrationen an 200 000 Menschen verteilt wurden, was die EU ebenfalls finanziell unterstützt hat, erfolgreiche Arbeit leisten und gute Beispiele für die Richtung sind, in die sich die Regierung vor dem Erdbeben bewegt hat;

L.   in der Erwägung, dass die Hilfsmaßnahmen zwar durch die rudimentäre und beschädigte Infrastruktur behindert werden, jedoch Versorgungswege über die Nachbarländer eingerichtet wurden, insbesondere durch Indien im Rahmen seiner „Operation Freundschaft“;

M.  in der Erwägung, dass die Probleme hinsichtlich langwieriger Zollabfertigungsverfahren für humanitäre Hilfslieferungen von staatlichen und privaten Spendern aus dem Ausland zwar zum Teil, aber immer noch nicht ganz behoben wurden; in der Erwägung, dass die Aufhebung der Importzölle für 30 Tage nun von einer Liste von Artikeln abgelöst wurde, die ganz oder teilweise von Importzöllen befreit sind, was zur Folge hat, dass für einige der Hilfsgüter nun Importzölle erhoben werden;

N.  in der Erwägung, das Tausenden hilfsbedürftigen Menschen nach den Erdbeben nun droht, dass sie fortan alleine für sich sorgen müssen, wobei es besorgniserregende Anzeichen dafür gibt, dass Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Kastenzugehörigkeit und der ethnischen Zugehörigkeit den Hilfsanstrengungen im Wege stehen; in der Erwägung, dass über die Hälfte der Gemeinschaft der Dalit im Lande bislang weder ein Obdach noch Essensrationen erhalten hat;

O.  in der Erwägung, dass nach Schätzungen des Finanzministeriums von Nepal die Kosten des Wiederaufbaus etwa 10 Mrd. USD betragen werden, was der Hälfte des jährlichen BIP des Landes entspricht;

P.   in der Erwägung, dass die Regierung von Nepal eine internationale Konferenz für den 25. Juni 2015 in Kathmandu angekündigt hat, mittels der internationale finanzielle Unterstützung für den Wiederaufbau und die Instandsetzung des Landes mobilisiert werden soll;

Q.  in der Erwägung, dass Nepal, das zu den ärmsten Ländern der Erde gehört, sich gerade erst langsam von einem zehn Jahre währenden Bürgerkrieg erholt; in der Erwägung, dass die Regierung in den vergangenen Jahren nichtsdestotrotz Anstrengungen unternommen hat, sich für den erwarteten Fall eines großen Erdbebens zu wappnen;

1.   spricht allen, die von dieser schrecklichen Tragödie betroffen sind, einschließlich der Familien der über 8 800 Menschen, die in Nepal, Indien, China und Bangladesch ihr Leben verloren haben, sein tief empfundenes Mitgefühl aus;

2.   bekundet seine Anerkennung für die Anstrengungen der Staatsorgane und der Gesellschaft Nepals in der Zeit nach den Erdbeben;

3.   begrüßt die rasche Hilfe, die die Kommission und die Mitgliedstaaten Nepal bereitgestellt haben, und fordert die internationale Gemeinschaft auf, der Regierung Nepals weiterhin mit kurzfristiger humanitärer Unterstützung und langfristigen Wiederaufbau- und Instandsetzungsanstrengungen zur Hand zu gehen, wobei dem Agrarsektor und den schwer erreichbaren Gebieten besonderes Augenmerk gelten muss, sowie ihre Zusagen einzuhalten;

4.   betont die Bedeutung von medizinischer Notfallversorgung und von Maßnahmen, um dem Ausbruch übertragbarer Krankheiten vorzubeugen; fordert die EU und die internationale Gemeinschaft auf, die Wiederherstellung von Einrichtungen und Diensten der Gesundheitsfürsorge im Land, insbesondere in abgelegenen Gebieten, zu unterstützen, auch durch Lieferung von Zelten für ärztliche Versorgung und Ausrüstung für beschädigte oder zerstörte Gesundheitseinrichtungen;

5.   fordert die Regierung Nepals und die internationale Gemeinschaft auf, dafür zu sorgen, dass Kinder, die von ihren Familien getrennt worden sind, so rasch wie möglich wieder mit ihnen zusammengeführt werden, und die Kinder in den Mittelpunkt der humanitären Maßnahmen zu stellen; fordert ferner dazu auf, der besonderen Gefährdung von Kindern einschließlich der vielen Fälle von Mangelernährung und der Risiken des Missbrauchs und des Kinderhandels besondere Aufmerksamkeit zu schenken; betont, dass es wichtig ist, die Kinder wieder in die Schule zu bringen;

6.   ist besorgt über Berichte von Missbrauch und Schikanen gegen Frauen und Kinder in Notunterkünften und fordert die Regierung Nepals auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um für die Sicherheit gefährdeter Personen zu sorgen, und solchen Berichten unverzüglich nachzugehen;

7.   fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Regierung Nepals bei der Rettung und Wiederherstellung des beschädigten kulturellen, religiösen und historischen Erbes zu unterstützen;

8.   hebt hervor, dass nach Schätzungen der Vereinten Nationen zusätzliche 298,2 Mio. USD dringend benötigt werden, um humanitäre Unterstützung zu leisten, insbesondere in Anbetracht der herannahenden Monsunzeit, und fordert erneute weltweite Anstrengungen, um diesen dringenden Finanzierungsbedarf zu decken;

9.   fordert die Regierung Nepals auf, die verbleibenden Probleme mit Zollabfertigungsverfahren für humanitäre Lieferungen zu lösen, jegliche sogenannten „Hilfsgütersteuern“, die von örtlichen Polizeistellen an den Grenzen Nepals auf humanitäre Lieferungen erhoben werden, aufzuheben und mit den Hilfsorganisationen dafür zu sorgen, dass die Hilfe rasch die Orte erreicht, wo sie benötigt wird;

10. bekundet seine Besorgnis über Berichte von Diskriminierung bei der Verteilung humanitärer Hilfe und fordert die Regierung Nepals auf, dafür zu sorgen, dass die Hilfe diejenigen erreicht, die sie benötigen, unabhängig davon, wer sie sind und woher die Hilfe kommt; fordert darüber hinaus die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, diese Frage in ihren Kontakten zu Nepal auf höchstmöglicher politischer Ebene anzusprechen;

11. lobt die Regierungen in der Region, insbesondere die Regierung Indiens, für ihre Unterstützung bei den internationalen Hilfsanstrengungen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die internationalen Interessenträger auf, mit der Regierung Nepals und anderen Regierungen in der Region weiter an der Frage zu arbeiten, wie man angesichts von Naturkatastrophen die Prävention und Widerstandsfähigkeit verbessert, auch im Hinblick auf Bauvorschriften, Infrastruktur und Notfallpläne; betont, dass in dem Nationalen Plan für den Wiederaufbau und die Instandsetzung auch andere elementare Fragen angesprochen werden sollten, unter anderem Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Klimawandel;

12. betont, dass Nepal als ein Land, das gerade einen Konflikt überstanden hat, bei seinem Übergang zur Demokratie weiterer inländischer Anstrengungen und internationaler Unterstützung bedarf; fordert die politischen Kräfte Nepals auf, im Geiste einer konstruktiven Zusammenarbeit und der Suche nach Kompromissen gemeinsam daran zu arbeiten, als Meilenstein im Friedensprozess und als signifikanten Beitrag zu einer raschen und erfolgreichen Erholung nach der Katastrophe eine neue demokratische und inklusive Verfassung anzunehmen, die den Bestrebungen des nepalesischen Volkes entspricht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einigung, die am 8. Juni 2015 von den wichtigsten politischen Parteien Nepals erzielt wurde;

13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und der Verfassunggebenden Versammlung von Nepal, den Regierungen und Parlamenten der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC) sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.