Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0703/2015Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0703/2015

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Bahrain und insbesondere dem Fall Nabil Radschab

8.7.2015 - (2015/2758(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8‑0703/2015)
EFDD (B8‑0704/2015)
GUE/NGL (B8‑0708/2015)
ALDE (B8‑0710/2015)
S&D (B8‑0712/2015)

Josef Weidenholzer, Victor Boștinaru, Richard Howitt, Alessia Maria Mosca, Arne Lietz, Norbert Neuser, Elena Valenciano, Eric Andrieu, Nikos Androulakis, Zigmantas Balčytis, Hugues Bayet, Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Nicola Caputo, Andi Cristea, Miriam Dalli, Isabella De Monte, Doru-Claudian Frunzulică, Enrico Gasbarra, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Neena Gill, Maria Grapini, Sergio Gutiérrez Prieto, Liisa Jaakonsaari, Afzal Khan, Jeppe Kofod, Krystyna Łybacka, Marlene Mizzi, Victor Negrescu, Momchil Nekov, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Miroslav Poche, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Olga Sehnalová, Siôn Simon, Claudia Tapardel, Marc Tarabella, Julie Ward, Maria Arena, Theresa Griffin, Kashetu Kyenge, Vincent Peillon, Tibor Szanyi, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho, Viorica Dăncilă im Namen der S&D-Fraktion
Beatriz Becerra Basterrechea, Ramon Tremosa i Balcells, Pavel Telička, Marielle de Sarnez, Filiz Hyusmenova, Antanas Guoga, Javier Nart, Izaskun Bilbao Barandica, Petras Auštrevičius, Juan Carlos Girauta Vidal, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Frédérique Ries, Marietje Schaake, Ivan Jakovčić, Gérard Deprez, Jozo Radoš, Alexander Graf Lambsdorff, Robert Rochefort, Louis Michel, Johannes Cornelis van Baalen, Nedzhmi Ali, Petr Ježek, Urmas Paet, José Inácio Faria, Martina Dlabajová, Nathalie Griesbeck, Hannu Takkula, Catherine Bearder, Philippe De Backer im Namen der ALDE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat, Lola Sánchez Caldentey, Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Patrick Le Hyaric im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Alyn Smith, Barbara Lochbihler, Michel Reimon, Davor Škrlec, Heidi Hautala im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2015/2758(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0703/2015
Eingereichte Texte :
RC-B8-0703/2015
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Bahrain und insbesondere dem Fall Nabil Radschab

(2015/2758(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine vorigen Entschließungen zu Bahrain, insbesondere die vom 6. Februar 2014 zu Bahrain, insbesondere den Fällen von Nabil Radschab, Abdulhadi Al‑Chawadscha und Ibrahim Scharif[1],

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini vom 17. Juni 2015 zur Verurteilung von Ali Salman, Generalsekretär von Al-Wifaq, in Bahrain,

–       unter Hinweis auf die 24. Tagung des Gemeinsamen Rates für die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (GCC) und dessen Ministertagung in Doha (Katar) vom 24. Mai 2015,

–       unter Hinweis auf den Beschluss des Ministerrats der Arabischen Liga in Kairo vom 1. September 2013, einen panarabischen Menschenrechtsgerichtshof in der bahrainischen Hauptstadt Manama einzurichten,

–       unter Hinweis auf den Bericht vom Februar 2014 über die Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain durch die bahrainische Regierung und auf die von der bahrainischen Regierung im September 2014 vorgelegten Informationen zu der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Arabische Charta der Menschenrechte, denen Bahrain jeweils beigetreten ist,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die im Juni 2004 angenommen und 2008 überarbeitet wurden,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Verminderung der Staatenlosigkeit,

–       unter Hinweis auf den neuen Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte, mit dem der Schutz und die Kontrolle der Achtung der Menschenrechte sämtlichen EU-Strategien zugrunde gelegt werden sollen und in dem ein gesonderter Abschnitt dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern gewidmet ist,

–      unter Hinweis auf den Besuch des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis in Bahrain Ende Mai 2015,

–       unter Hinweis auf Artikel 5 und 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,

–       gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass Bahrain infolge der Veröffentlichung des Berichts der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain vom 23. November 2011 und des Folgeberichts vom 21. November 2012 Fortschritte bei den Reformen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation angekündigt hat;

B.     in der Erwägung, dass die Einrichtung des Amtes eines Ombudsmanns beim Innenministerium, der Kommission für die Rechte von Gefangenen und Häftlingen und der Dienststelle für Sonderermittlungen Anlass zur Hoffnung gibt, diese Institutionen allerdings unparteiischer, transparenter und von den Regierungsstellen unabhängiger und werden sollten;

C.     in der Erwägung, dass die bahrainischen Staatsorgane seit dem Beginn der Unruhen 2011 zunehmend repressiv gegen Aktivisten der Zivilgesellschaft und die friedliche Opposition vorgehen; in der Erwägung, dass 47 Staaten, darunter alle 28 EU‑Mitgliedstaaten, auf der 26. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 10. Juni 2014 eine gemeinsame Erklärung unterzeichneten, in der sie tiefe Besorgnis über die Menschenrechtssituation in Bahrain äußern; in der Erwägung, dass in der gemeinsamen Erklärung ausdrücklich problematische Bereiche genannt werden, darunter lange Gefängnisstrafen wegen der Wahrnehmung des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, unzureichende Garantien für faire Gerichtsverfahren, die Niederschlagung von Demonstrationen, die fortgesetzte Schikanierung und Inhaftierung von Menschen, die sich auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben, Misshandlungen und Folter in Haftanstalten, der willkürliche Entzug der Staatsangehörigkeit ohne ordentliches Verfahren und die unzureichende Ahndung von Menschenrechtsverletzungen;

D.     in der Erwägung, dass Nabil Radschab, bahrainscher Menschenrechtsverteidiger und Präsident des Zentrums für Menschenrechte in Bahrain (BCHR), stellvertretender Generalsekretär des Internationalen Bunds der Menschenrechtsligen (FIDH) und Mitglied des Beratenden Ausschusses der Abteilung Naher Osten von Human Rights Watch, zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde, nur weil er friedlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat; in der Erwägung, dass Nabil Radschab nach seinem Besuch beim Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments am 1. Oktober 2014 festgenommen und beschuldigt wurde, Tweets über eine Gruppe Landsleute, die angeblich mit dem IS/Da‘isch zusammenarbeiten, veröffentlicht zu haben; in der Erwägung, dass Nabil Radschab der Beleidigung einer öffentlichen Institution und der Armee angeklagt wurde und die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen seine Verhaftung im November 2013 als willkürlich bezeichnet hat;

E.     in der Erwägung, dass Nabil Radschab mehrere Gefängnisstrafen absitzen musste, seit er 2002 das Zentrum für Menschenrechte in Bahrain gegründet hat, dass gegen ihn weitere Anklagen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung erhoben wurden und ihm derzeit bis zu zehn Jahre Haft wegen angeblicher „Beleidung einer staatlichen Einrichtung“ und „Streuung von Gerüchten in Kriegszeiten“ drohen;

F.     in der Erwägung, dass viele Menschenrechtsverteidiger, etwa Nadschi Fatil, der dänische Menschenrechtsverteidiger Abdulhadi Al-Chawadscha, der schwedische politische Aktivist Mohammed Habib Al-Muqdad und andere der sogenannten Dreizehn von Bahrain, ebenso wie Nabil Radschab zur direkten Bestrafung ihrer Tätigkeiten für die Verteidigung der Menschenrechte in Bahrain festgenommen, gerichtlich verfolgt, inhaftiert und zu langen oder gar lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass die meisten von ihnen Berichten zufolge gewalttätigen Übergriffen, Misshandlungen und physischer oder psychischer Folter ausgesetzt waren;

G.     in der Erwägung, dass dem Zentrum für Menschenrechte in Bahrain zufolge über 3 000 Häftlinge willkürlich in Haft gehalten werden, darunter viele Menschenrechtsverteidiger, die zur direkten Bestrafung ihrer Tätigkeiten festgenommen und zu langen bzw. lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass die meisten von ihnen Berichten zufolge gewalttätigen Übergriffen, Misshandlungen und physischer oder psychischer Folter ausgesetzt waren;

H.     in der Erwägung, dass der Generalsekretär der größten bahrainischen Oppositionspartei Al‑Wifaq, Scheich Ali Salman, im Zusammenhang mit den regierungskritischen Protesten, die 2011 auf dem Höhepunkt der Aufstände des Arabischen Frühlings in der Region ausbrachen, am 16. Juni 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass seine Anwälte Berichten zufolge vom Gericht am mündlichen Vortrag gehindert wurden und keine nennenswerte Gelegenheit erhielten, die Beweise zu prüfen; in der Erwägung, dass eine Gruppe unabhängiger Sachverständiger der Vereinten Nationen im Rahmen eines sogenannten Sonderverfahrens auf Ebene des Menschenrechtsrats die bahrainischen Staatsorgane dringend aufgefordert hat, Scheich Ali Salman freizulassen;

I.      in der Erwägung, dass Bahrain seit 2012 Antiterrorgesetze dafür missbraucht, Aktivisten und Vertretern der Opposition, darunter mindestens neun Minderjährigen, zur Strafe für unbotmäßiges Verhalten willkürlich die Staatsangehörigkeit zu entziehen; in der Erwägung, dass mehreren Berichten zufolge allein 2015 über 100 Aktivisten, Demonstranten und Politikern die Staatsangehörigkeit entzogen wurde und dadurch viele staatenlos wurden, was einen Verstoß gegen das VN-Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit darstellt;

J.      in der Erwägung, dass seit 2011 in politisch motivierten Fällen zunehmend die Todesstrafe verhängt wird und seit 2011 mindestens sieben Menschen in politischen Prozessen zum Tode verurteilt wurden, allein vier davon 2015;

K.     in der Erwägung, dass die per königlichem Erlass eingerichtete unabhängige Untersuchungskommission von Bahrain, die die Geschehnisse im Februar 2011 in Bahrain untersuchen und darüber berichten soll, mehrere Empfehlungen zu Menschenrechten und politischen Reformen ausgesprochen hat; in der Erwägung, dass bei der Überarbeitung der Rechtsordnung und des Strafverfolgungssystems Fortschritte erzielt wurden, die Regierung die zentralen Empfehlungen der Kommission jedoch nicht vollständig umgesetzt hat, insbesondere die Entlassung der Anführer von Protestbewegungen, die wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung verurteilt wurden; in der Erwägung, dass die Aussöhnungsgespräche, die auch Nationaler Dialog genannt werden, ins Stocken geraten sind, dass einige Gruppen immer noch nicht im politischen System vertreten sind und die Sicherheitskräfte nach wie vor nicht rechenschaftspflichtig sind;

1.      fordert, dass die Anklagen gegen alle Menschenrechtsverteidiger, politischen Aktivisten und anderen Personen, die festgehalten und denen angebliche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Bildung von Vereinigungen zur Last gelegt werden, fallengelassen und die Personen – darunter Nabil Radschab, Scheich Ali Salman und die „Dreizehn von Bahrain“ – unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden;

2.      nimmt die Zusagen der bahrainischen Staatsorgane, die Empfehlungen der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain von 2011 und der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von Bahrain durch die Vereinten Nationen sowie die Empfehlungen anderer VN-Mechanismen umzusetzen, und die jüngst erfolgte Entlassung mehrerer Häftlinge, denen Verbrechen im Zusammenhang mit ihren politischen Vereinigungen und ihrer Meinungsfreiheit zur Last gelegt wurden, zur Kenntnis; fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich auf, sämtliche im Bericht der Untersuchungskommission und im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung geäußerten Empfehlungen rasch umzusetzen und gemäß den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Bahrains den Menschenrechtsverstößen ein Ende zu bereiten und für die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sorgen;

3.      verleiht seiner tiefen Sorge darüber Ausdruck, dass die Antiterrorgesetze in Bahrain zur Verletzung der Menschenrechte missbraucht werden, unter anderem in Form des Entzugs der Staatsangehörigkeit;

4.      verurteilt die nach wie vor praktizierte Folter und sonstigen grausamen und erniedrigenden Behandlungs- oder Bestrafungsmethoden gegenüber Häftlingen, friedlichen Demonstranten und Mitgliedern der Opposition durch die bahrainischen Staatsorgane und fordert die Regierung von Bahrain nachdrücklich auf, ihre Verpflichtungen und Zusagen gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter zu erfüllen;

5.      empfiehlt der bahrainischen Regierung, mit den Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen (insbesondere über Folter, Versammlungsfreiheit, die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten sowie über Menschenrechtsverteidiger) zusammenzuarbeiten und ihnen eine ständige Einladung auszusprechen;

6.      stellt fest, dass sich die Regierung von Bahrain weiterhin darum bemüht, das Strafgesetzbuch und das Prozessrecht zu reformieren, und empfiehlt, diesen Prozess fortzusetzen; fordert die bahrainische Regierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine unparteiische und gerechte Justiz, die ordnungsgemäße Verfahren garantiert, aufzubauen und die Unparteilichkeit ihres Ombudsmanns, der Dienststelle für Sonderermittlungen und der nationalen Menschenrechtsinstitution sicherzustellen;

7.      fordert die sofortige Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter, des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt, des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und des Internationalen Übereinkommens über den Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen;

8.      fordert die bahrainischen Staatsorgane auf, den nationalen Dialog für Konsens mit dem Ziel einer dauerhaften nationalen Aussöhnung zwischen allen Bevölkerungsgruppen und tragfähiger politischer Lösungen zur Überwindung der Krise fortzusetzen; stellt fest, dass in einem tragfähigen politischen Prozess legitime und friedliche Kritik frei geäußert werden sollte; weist die bahrainischen Staatsorgane in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einbeziehung der schiitischen Mehrheit und ihrer friedlichen politischen Vertreter auf der Grundlage der Achtung der Menschenwürde, des Respekts und der Fairness unbedingt zu einer glaubwürdigen Strategie für die nationale Aussöhnung und tragfähige Reformen gehören sollte;

9.      begrüßt, dass der Oppositionsführer Ibrahim Scharif nach der Begnadigung durch den König im Juni 2015 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wurde; vertritt die Überzeugung, dass diese Entscheidung eine begrüßenswerte und wichtige Maßnahme für die Vertrauensbildung in Bahrain ist;

10.    fordert die HR/VP nachdrücklich auf, in all ihren Gesprächen mit der bahrainischen Regierung auch künftig auf die Bedeutung von Reformen und Aussöhnung hinzuweisen; empfiehlt dringend die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der EU und Bahrains für Menschenrechte, weist jedoch darauf hin, dass ein Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Bahrain einen umfassenden Dialog zwischen Regierung und Opposition in Bahrain selbst nicht ersetzen kann;

11.    nimmt die Empfehlungen des Ombudsmanns, der Kommission für die Rechte von Gefangenen und Häftlingen und der nationalen Menschenrechtsinstitution zur Kenntnis, insbesondere zu den Rechten von Häftlingen und den Haftbedingungen einschließlich Misshandlungs- und Foltervorwürfen; empfiehlt diesen Stellen, ihre Arbeit unabhängig, unparteiisch und transparent fortzusetzen, und fordert die bahrainischen Staatsorgane auf, diese Empfehlungen vollständig umzusetzen;

12.    fordert ein rasches kollektives Vorgehen der EU zur Ausarbeitung einer umfassenden Strategie dafür, dass die EU und die Kommission aktiv auf die Entlassung der inhaftierten Aktivisten und Gefangenen aus Gewissensgründen dringen können; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechtsleitlinien der EU – insbesondere zu Menschenrechtsverteidigern und Folter – von der EU-Delegation in Riad und den Botschaften der Mitgliedstaaten in Bahrain in geeigneter Form umgesetzt werden, und fordert sie auf, über die Umsetzung zu berichten;

13.    fordert ein Ausfuhrverbot der EU für Tränengas und Geräte zur Kontrolle von Menschenansammlungen, bis der missbräuchliche Einsatz dieser Ausrüstungen untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden;

14.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain und den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrats zu übermitteln.