Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-1362/2015Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-1362/2015

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton

16.12.2015 - (2015/2979(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
ECR (B8-1362/2015)
ALDE (B8-1363/2015)
GUE/NGL (B8-1364/2015)
PPE (B8-1396/2015)
Verts/ALE (B8-1397/2015)
EFDD (B8-1398/2015)
S&D (B8-1401/2015)

Cristian Dan Preda, Jacek Saryusz-Wolski, Elmar Brok, Andrej Plenković, David McAllister, Eduard Kukan, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Lars Adaktusson, László Tőkés, Jaromír Štětina, Michael Gahler, Michèle Alliot-Marie, Dubravka Šuica, Gabrielius Landsbergis, Ivana Maletić, Davor Ivo Stier, Gunnar Hökmark, Ramona Nicole Mănescu, Marijana Petir, Fernando Ruas, József Nagy, Lara Comi, Dariusz Rosati, Claude Rolin, Romana Tomc, Roberta Metsola, Milan Zver, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Anna Maria Corazza Bildt im Namen der PPE-Fraktion
Knut Fleckenstein, Tanja Fajon, Afzal Khan, Tonino Picula, Victor Boştinaru, Richard Howitt, Nikos Androulakis, Zigmantas Balčytis, Hugues Bayet, Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Nicola Caputo, Andrea Cozzolino, Andi Cristea, Miriam Dalli, Viorica Dăncilă, Nicola Danti, Isabella De Monte, Monika Flašíková Beňová, Doru-Claudian Frunzulică, Enrico Gasbarra, Elena Gentile, Michela Giuffrida, Neena Gill, Cătălin Sorin Ivan, Liisa Jaakonsaari, Jeppe Kofod, Marlene Mizzi, Sorin Moisă, Luigi Morgano, Demetris Papadakis, Vincent Peillon, Miroslav Poche, Liliana Rodrigues, Daciana Octavia Sârbu, Monika Smolková, Tibor Szanyi, Claudia Tapardel, Marc Tarabella, István Ujhelyi, Elena Valenciano, Julie Ward, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Anna Elżbieta Fotyga, Ryszard Czarnecki, Angel Dzhambazki, Raffaele Fitto, Tomasz Piotr Poręba im Namen der ECR-Fraktion
Jozo Radoš, Nedzhmi Ali, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Gérard Deprez, José Inácio Faria, Juan Carlos Girauta Vidal, Filiz Hyusmenova, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Ilhan Kyuchyuk, Alexander Graf Lambsdorff, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans im Namen der ALDE-Fraktion
Jiří Maštálka, Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Igor Šoltes, Davor Škrlec, Ulrike Lunacek, Terry Reintke, Tamás Meszerics, Michèle Rivasi, Bronis Ropė im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2015/2979(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-1362/2015
Eingereichte Texte :
RC-B8-1362/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton

(2015/2979(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Friedensabkommen von Dayton, seinen allgemeinen Rahmen und die zwölf Anhänge,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. Juli 2005[1], 15. Januar 2009[2] und 9. Juli 2015[3] zu Srebrenica,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission vom 11. März 2005 zur konstitutionellen Reform in Bosnien und Herzegowina,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Friedensabkommen von Dayton am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet wurde und dem blutigsten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ein Ende setzte;

B.  in der Erwägung, dass das Abkommen zwar den Krieg beendet hat, aber nicht in der Lage war, einen funktionierenden Staat, der sich selbst trägt, zu schaffen, sowie in der Erwägung, dass der institutionelle Aufbau des Landes zu komplex ist und sich als ineffizient erwiesen hat;

1.  erinnert an die Bedeutung der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton, gedenkt all der tragischen Opfer des Krieges in Bosnien und Herzegowina und spricht den Angehörigen derjenigen, die ihr Leben verloren haben, sein Beileid aus;

2.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass es 20 Jahre nach dem Ende des Krieges und dem Abschluss eines Allgemeinen Rahmenübereinkommens, in dem die wichtigsten Aspekte der Friedensregelung und die künftige Form des Landes skizziert wurden, den verschiedenen Regierungen nicht gelungen ist, einen funktionsfähigen Staat, der sich selbst trägt, aufzubauen;

3.  begrüßt die Ergebnisse, die in Form der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, des Wiederaufbaus und der Rückgabe von Eigentum im Einklang mit den Bestimmungen von Anhang VII des Abkommens von Dayton erzielt wurden; besteht darauf, dass der Anhang und die damit zusammenhängende Strategie vollständig umgesetzt werden müssen, um für eine dauerhafte Rückkehr und auch für faire, umfassende und nachhaltige Lösungen für Binnenvertriebene, Flüchtlinge und andere vom Krieg betroffene Personen zu sorgen; betont, dass die sozioökonomische Integration der zurückgekehrten Menschen weiter verbessert werden muss; fordert eine bessere Koordinierung der Bemühungen auf allen Ebenen sowie mehr Aufmerksamkeit für die schutzbedürftigsten Vertriebenen, darunter Roma und Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind; betont, dass diejenigen, die nicht in ihre Herkunftsregionen zurückkehren konnten, vor Ort integriert werden müssen; stellt mit Bedauern fest, dass nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz noch immer etwa 7 000 Personen vermisst werden, deren Schicksal nach wie vor unbekannt ist;

4.  erkennt den positiven Wandel an, der sich in den letzten zwanzig Jahren in Bosnien und Herzegowina vollzogen hat, einem Land, das vom Krieg zerrissen war, das aus dem Krieg erst als Staat hervorging und nun eine EU-Mitgliedschaft anstrebt;

5.  bekräftigt das Bekenntnis der EU zu der europäischen Perspektive und dem weiteren Beitrittsprozess Bosnien und Herzegowinas sowie aller westlichen Balkanstaaten; ist der Auffassung, dass regionale Zusammenarbeit und der Prozess der europäischen Integration der beste Weg sind, um die Aussöhnung zu fördern sowie Hass und Spaltung zu überwinden;

6.  fordert die staatlichen Stellen auf, den 20. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton zum Anlass zu nehmen, um bei den notwendigen Reformen – insbesondere in Hinblick auf den laufenden Antrag von Bosnien und Herzegowina auf EU-Mitgliedschaft – voranzukommen; erinnert daran, dass den sozialen und wirtschaftlichen Anliegen der Bürger Priorität zukommen muss und dass ein wirksamer Mechanismus zur Abstimmung in EU-Angelegenheiten einzurichten ist; bekräftigt, dass gleichzeitig die politischen Reformen und die Demokratisierung des politischen Systems unbedingt fortgesetzt werden müssen, was hinzu eine echte Gleichheit und demokratische Vertretung aller drei konstituierenden Volksgruppen und aller Bürger des Landes führen wird; unterstreicht, dass alle Bürger von Bosnien und Herzegowina die gleiche Möglichkeit haben müssen, auf allen politischen Entscheidungsebenen gewählt zu werden;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament von Bosnien und Herzegowina und seinen Entitäten sowie den Regierungen und Parlamenten der westlichen Balkanstaaten zu übermitteln.