GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien
19.1.2016 - (2015/3033(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B8-0041/2016)
ECR (B8-0042/2016)
ALDE (B8-0053/2016)
Verts/ALE (B8-0054/2016)
GUE/NGL (B8-0055/2016)
S&D (B8-0061/2016)
EFDD (B8-0062/2016)
Luis de Grandes Pascual, Antonio Tajani, Francisco José Millán Mon, Davor Ivo Stier, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Cristian Dan Preda, Gabriel Mato im Namen der PPE-Fraktion
Ramón Jáuregui Atondo, José Blanco López, Nicola Danti, Monika Flašíková Beňová, Karoline Graswander-Hainz, Enrique Guerrero Salom, Richard Howitt, Jude Kirton-Darling, Javi López, Marlene Mizzi, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Carlos Zorrinho, Nikos Androulakis, Zigmantas Balčytis, Hugues Bayet, Brando Benifei, Simona Bonafè, Andrea Cozzolino, Andi Cristea, Miriam Dalli, Jonás Fernández, Doru-Claudian Frunzulică, Eider Gardiazabal Rubial, Neena Gill, Michela Giuffrida, Ana Gomes, Sergio Gutiérrez Prieto, Alessia Maria Mosca, Victor Negrescu, Momchil Nekov, Miroslav Poche, Renato Soru, Tibor Szanyi im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock im Namen der ECR-Fraktion
Izaskun Bilbao Barandica, Nedzhmi Ali, Beatriz Becerra Basterrechea, Dita Charanzová, Marielle de Sarnez, Martina Dlabajová, José Inácio Faria, Fredrick Federley, Nathalie Griesbeck, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Ilhan Kyuchyuk, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Johannes Cornelis van Baalen im Namen der ALDE-Fraktion
Javier Couso Permuy, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, Marie-Christine Vergiat, Sofia Sakorafa, Patrick Le Hyaric, Marina Albiol Guzmán, Lidia Senra Rodríguez im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Ernest Urtasun, Barbara Lochbihler, Molly Scott Cato, Jordi Sebastià, Josep-Maria Terricabras, Bodil Valero im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Rolandas Paksas im Namen der EFDD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Unterstützung des Friedens und der Achtung der Menschenrechte in Kolumbien,
– unter Hinweis auf die besonderen Beziehungen der EU zu Kolumbien und insbesondere auf das am 26. Juli 2012 in Brüssel unterzeichnete multilaterale Handelsabkommen zwischen Kolumbien und Peru einerseits und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie auf das am 2. Dezember 2015 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht,
– unter Hinweis auf Ziffer 44 der Botschaft der Delegation des EP in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) an das zweite Gipfeltreffen EU-CELAC in Brüssel über die Beendigung des innerstaatlichen Konflikts zwischen der Regierung Kolumbiens und der FARC sowie auf die zum Abschluss dieses Gipfeltreffens am 11. Juni 2015 verabschiedete Brüsseler Erklärung,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union, Federica Mogherini, vom 24. September 2015 zur Vereinbarung über die Übergangsjustiz in Kolumbien und auf ihre Erklärung vom 1. Oktober 2015 zur Ernennung von Eamon Gilmore zum EU-Sonderbeauftragten für den Friedensprozess in Kolumbien,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es einen – in der gemeinsamen Absichtserklärung vom November 2009 und im Handelsabkommen zwischen Kolumbien und Peru sowie der EU und ihren Mitgliedstaaten festgeschriebenen – Rahmen für eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und Kolumbien in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Handel gibt, mit dem nicht nur die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gefördert, sondern auch der Frieden, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte, die nachhaltige Entwicklung und das Wohlergehen der Bürger gestärkt werden sollen;
B. in der Erwägung, dass sich diese enge Partnerschaft auf die internationale Zusammenarbeit in multilateralen Angelegenheiten von gegenseitigem Interesse – darunter die Friedensbemühungen und die Bekämpfung des Terrorismus und des Drogenhandels – erstreckt;
C. in der Erwägung, dass der innerstaatliche bewaffnete Konflikt in Kolumbien bereits über 50 Jahre andauert, der Bevölkerung großes Leid in Form von Terrorakten und Aktivitäten paramilitärischer Gruppen zugefügt hat und unter anderem mit Tötungen, Verschleppungen, Entführungen, sexueller Gewalt, Missbrauch von Minderjährigen, Binnenvertreibungen und Vertreibungen außer Landes sowie dem Einsatz von Landminen gegen Personen einhergegangen ist;
D. in der Erwägung, dass im Anschluss an die Unterzeichnung der Allgemeinen Vereinbarung über die Beendigung des Konflikts und den Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens, die am 26. August 2012 erfolgte, am 19. November 2012 in Havanna (Kuba) der Dialog zwischen der kolumbianischen Regierung und den FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) aufgenommen und somit dem Wunsch des gesamten kolumbianischen Volkes, in Frieden zu leben, entsprochen sowie anerkannt wurde, dass der Staat verpflichtet ist, die Menschenrechte auf seinem gesamten Hoheitsgebiet zu fördern, und dass eine ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung den Frieden sicherstellt und eine unabdingbare Voraussetzung für ein inklusives und nachhaltiges Wachstum des Landes ist;
E. in der Erwägung, dass die Verhandlungsführer in Havanna im Laufe der verschiedenen Phasen der Verhandlungen Einigungen über eine neue Landverteilung in Kolumbien und eine umfassende Landreform, über politische Beteiligung und eine demokratische Öffnung für den Friedensprozess sowie über die Lösung des Problems illegaler Drogen erzielt haben;
F. in der Erwägung, dass die kolumbianische Regierung und die FARC am 23. September 2015 bekanntgegeben haben, dass sie sich auf die Einrichtung einer völkerrechtskonformen Friedensgerichtsbarkeit geeinigt haben, mit der die Rechte der Opfer gewahrt werden sollen und ein Beitrag zum Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens geleistet werden soll, und dass die Parteien hierzu den Aufbau eines integralen Systems für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung vereinbart haben, das die Einsetzung einer Kommission für Wahrheitsfindung, Zusammenleben und Nichtwiederholung sowie Vereinbarungen mit Blick auf die Entschädigung der Opfer umfasst;
G. in der Erwägung, dass die kolumbianische Regierung und die FARC am 15. Dezember 2015 den Abschluss eines Abkommens mit Blick auf die Opfer des Konflikts und die Einrichtung der in dem Abkommen vom 23. September 2015 vorgesehenen Institutionen angekündigt haben;
H. in der Erwägung, dass die Regierung Kolumbiens, die gesetzgebende Kammer des Landes und das kolumbianische Volk die Parameter für diese Friedensgerichtsbarkeit ohne Einmischung von außen festlegen können und dass die Aufgabe dieser Gerichtsbarkeit insbesondere darin bestehen wird, die Straffreiheit zu beenden, die Wahrheit zu ermitteln und die Verantwortlichen für die während des Konflikts begangenen Verbrechen abzuurteilen und zu bestrafen, wobei es in erster Linie um die schlimmsten und signifikantesten Verbrechen geht, sodass dafür gesorgt ist, dass es nicht zu einer Wiederholung kommt, und außerdem ein Beitrag zur Entschädigung der Opfer geleistet wird;
I. in der Erwägung, dass die Beendigung dieses über 50 Jahre andauernden innerstaatlichen Konflikts, der Millionen Opfer forderte, und die Verwirklichung eines stabilen und dauerhaften Friedens in Kolumbien in erster Linie für das Land selbst, aber auch für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft eine Priorität darstellen, wie aus den zahlreichen Erklärungen verschiedener Länder sowie regionaler und internationaler Organisationen – darunter auch der Europäischen Union – zur Unterstützung des Friedensprozesses hervorgeht;
1. begrüßt und unterstützt die bislang zwischen der kolumbianischen Regierung und den FARC erzielten Vereinbarungen zur Erlangung des Friedens in Kolumbien und betont insbesondere die Vereinbarungen über eine umfassende Landreform, über die politische Beteiligung und eine demokratische Öffnung für den Friedensprozess, über die Lösung des Problems der illegalen Drogen und über die Einsetzung einer Friedensgerichtsbarkeit, die die Einrichtung einer Kommission für Wahrheitsfindung, Zusammenleben und Nichtwiederholung, die Sondereinheit für die Suche von Personen, die aufgrund des Konflikts und im Zusammenhang mit ihm vermisst werden, und die Einheit für die Ermittlung und Auflösung krimineller Organisationen umfasst;
2. würdigt die politischen Bemühungen, den Realitätssinn und die Beharrlichkeit sowohl der kolumbianischen Regierung als auch der FARC, die ihre entgegengesetzten Standpunkte angenähert und nach und nach einen Raum für Kompromisse geschaffen haben, mit dem es möglich war, auf der Suche nach einem stabilen und dauerhaften Frieden voranzuschreiten und somit ein in der Geschichte einzigartiges Abkommen voranzubringen, bei dem die Opfer in den Mittelpunkt gerückt werden und Wahrheit, Gerechtigkeit ohne Straffreiheit, die tatsächliche Wiedergutmachung der erlittenen Schäden und die Nichtwiederholung Vorrang genießen; weist außerdem auf die wichtige Rolle der Opferorganisationen, der NGO und der Zivilgesellschaft für die Erzielung dieser Abkommen hin;
3. fordert die Nationale Befreiungsarmee (ELN) auf, sich umgehend entschlossen und mit Bestimmtheit zum Frieden in Kolumbien zu bekennen, und fordert, dass ein paralleler Verhandlungsprozess mit der kolumbianischen Regierung eingeleitet wird, der zu ähnlichen Bedingungen ablaufen kann;
4. hofft, dass die Verhandlungen so schnell wie möglich abgeschlossen werden, sodass der Konflikt endgültig beendet und ein wirklicher Wendepunkt in der modernen Geschichte Kolumbiens erreicht werden kann, und fordert in diesem Sinne alle Parteien, alle politischen Kräfte Kolumbiens und die Gesellschaft des Landes in ihrer Gesamtheit auf, einen konstruktiven Beitrag zur Beendigung der Gewalt zu leisten;
5. weist erneut darauf hin, dass Gewalt kein legitimes Mittel im politischen Kampf ist, und fordert diejenigen, die dieser Ansicht sind, auf, den Weg der Demokratie mit all seinen Auswirkungen und Anforderungen zu beschreiten und als ersten Schritt ihre Waffen endgültig niederzulegen und ihre Ideen und Bestrebungen nach demokratischen Regeln und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verfolgen;
6. weist auf die wichtige Rolle von Kuba und Norwegen als Garanten und von Chile und Venezuela als Begleiter des Friedensprozesses hin und dankt Papst Franziskus für seine Bemühungen in diesem Zusammenhang;
7. begrüßt den Beschluss der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, vom 1. Oktober 2015, den ehemaligen stellvertretenden Regierungschef und früheren Außen- und Handelsminister der Republik Irland, Eamon Gilmore, zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Friedensprozess in Kolumbien zu ernennen, und zeigt sich außerdem erfreut darüber, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte nach dem Abschluss der Friedensverträge mit der Überwachung der Menschenrechtslage in Kolumbien betraut werden soll;
8. bekräftigt seine Bereitschaft, die Umsetzung des endgültigen Friedensabkommens mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen, und fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erneut auf, einen Treuhandfonds für die Zeit nach dem Konflikt einzurichten, an dem die Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft teilhaben können und bei dem die von den Opfern benannten Prioritäten mit Blick auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie auf Nichtwiederholung berücksichtigt werden;
9. hält es für geboten, dass mit dem Friedensprozess ein entschlossenes Engagement zur Bekämpfung von Ungleichheit und Armut einhergeht, das unter anderem faire Lösungen für die aus ihrer Heimat vertriebenen Menschen und Gemeinschaften, den Zugang zu menschenwürdiger Erwerbstätigkeit und die Anerkennung der Arbeitnehmer- und der Sozialrechte in ganz Kolumbien umfasst, und ist der Auffassung, dass die Bevölkerungsgruppen, die besonders unter dem Konflikt gelitten haben – wie zum Beispiel die afrokolumbianische Gemeinschaft und die indigene Bevölkerung –, besondere Unterstützung erfahren müssen;
10. vertritt die Ansicht, dass die Einsetzung eines Unterausschusses für Geschlechterfragen, der dafür sorgt, dass geschlechtsspezifische Belange in die Verhandlungen aufgenommen und die Opfer sexueller Gewalt und die Frauenrechtsverbände an den Friedensgesprächen beteiligt werden, einzigartig ist und als Modell für andere Friedensprozesse weltweit dienen kann;
11. stellt mit Befriedigung fest, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, schwere Kriegsverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte im Einklang mit dem internationalen Strafrecht, dem humanitären Völkerrecht und den im Bereich der Menschenrechte gültigen internationalen Instrumenten und Standards von der Amnestie bzw. einer Begnadigung ausgeschlossen sind;
12. hält es für unumgänglich, dass die den Verantwortlichen für die Verbrechen auferlegten Strafen zur Verwirklichung des Ziels der Entschädigung der Opfer und der gesellschaftlichen und politischen Aussöhnung beitragen;
13. würdigt, dass sich die kolumbianischen Staatsorgane darum bemühen, Fortschritte bei der vollumfänglichen und dauerhaften Einhaltung der Menschenrechte zu erzielen, und fordert sie auf, diese Bemühungen noch deutlich zu verstärken, damit die Subkultur der Gewalt in einem Land durchgängig beseitigt wird, in dem fünfzig Jahre des Konflikts in manchen Organen mitunter ungesetzliche Reaktionen und Verhaltensweisen hervorgerufen haben, die nicht mit der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Einklang zu bringen sind; erinnert die Regierung Kolumbiens in diesem Zusammenhang daran, dass sie die Verantwortung für den Schutz von Menschenrechtsaktivisten und Gewerkschaftlern trägt, und fordert diese zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, daran mitzuarbeiten, dass in Kolumbien wieder ein friedliches Zusammenleben möglich wird;
14. begrüßt die Ankündigung der kolumbianischen Streitkräfte, wonach die Militärdoktrin Kolumbiens überarbeitet wird, sodass die Streitkräfte darauf vorbereitet werden, den neuen Herausforderungen in der Phase nach dem Konflikt wirksam und flexibel zu begegnen und als Garant für die Friedensabkommen auftreten zu können; vertritt außerdem die Ansicht, dass die vor kurzem gemachte Ankündigung der FARC, ihre Militärausbildung auszusetzen und sich künftig im Rahmen des Prozesses zur Beendigung des bewaffneten Konflikts der politischen und kulturellen Bildung zu widmen, einen zusätzlichen Schritt in die richtige Richtung bedeutet, der Anlass zur Hoffnung gibt;
15. empfiehlt seiner Delegation für die Beziehungen zu den Ländern der Andengemeinschaft und seiner Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, die Friedensabkommen zu beobachten und nach Möglichkeit zu begleiten;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem derzeit amtierenden EU-Ratsvorsitz, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und der Regierung und dem Kongress der Republik Kolumbien zu übermitteln.