Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0068/2016Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0068/2016

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Assoziierungsabkommen sowie den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine

20.1.2016 - (2015/3032(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8-0068/2016)
PPE (B8-0069/2016)
ALDE (B8-0077/2016)
ECR (B8-0078/2016)
S&D (B8-0079/2016)

Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Jacek Saryusz-Wolski, Andrej Plenković, Sandra Kalniete, Jerzy Buzek, David McAllister, Michael Gahler, Daniel Caspary, Iuliu Winkler, Andrzej Grzyb, Tunne Kelam, Jaromír Štětina, Alojz Peterle, Davor Ivo Stier, László Tőkés, Jarosław Wałęsa, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Mariya Gabriel, Fernando Ruas, Siegfried Mureşan, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Dariusz Rosati, Andrea Bocskor, Anna Maria Corazza Bildt, Roberta Metsola im Namen der PPE-Fraktion
Knut Fleckenstein, Victor Boştinaru, Richard Howitt, David Martin, Nikos Androulakis, Zigmantas Balčytis, Hugues Bayet, Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Nicola Caputo, Andi Cristea, Nicola Danti, Isabella De Monte, Tanja Fajon, Monika Flašíková Beňová, Doru-Claudian Frunzulică, Eider Gardiazabal Rubial, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Neena Gill, Sylvie Guillaume, Liisa Jaakonsaari, Afzal Khan, Miapetra Kumpula-Natri, Javi López, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Victor Negrescu, Norbert Neuser, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Emilian Pavel, Vincent Peillon, Pina Picierno, Tonino Picula, Miroslav Poche, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Siôn Simon, Monika Smolková, Tibor Szanyi, Claudia Tapardel, Marc Tarabella, István Ujhelyi, Julie Ward, Boris Zala, Kati Piri im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Anna Elżbieta Fotyga, Mark Demesmaeker, Ryszard Czarnecki, Tomasz Piotr Poręba, Kosma Złotowski, Kazimierz Michał Ujazdowski, Zdzisław Krasnodębski, Angel Dzhambazki, Edward Czesak im Namen der ECR-Fraktion
Petras Auštrevičius, Javier Nart, Marietje Schaake, Johannes Cornelis van Baalen, Beatriz Becerra Basterrechea, Dita Charanzová, Martina Dlabajová, José Inácio Faria, Fredrick Federley, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Kaja Kallas, Ilhan Kyuchyuk, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Norica Nicolai, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ivo Vajgl im Namen der ALDE-Fraktion
Heidi Hautala, Rebecca Harms, Peter Eriksson, Ulrike Lunacek, Igor Šoltes im Namen der Verts/ALE-Fraktion


Verfahren : 2015/3032(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0068/2016
Eingereichte Texte :
RC-B8-0068/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Assoziierungsabkommen sowie den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine

(2015/3032(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Assoziierungsabkommen bzw. die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine andererseits,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, zur Republik Moldau und zur Ukraine sowie auf seine aktuelle Entschließung vom 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik[1],

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 21. bis 22. Mai 2015 in Riga,

–  unter Hinweis auf die Fortschrittsberichte vom 18. Dezember 2015 über die Umsetzung des Aktionsplans zur Liberalisierung der Visumregelung durch Georgien und die Ukraine,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung und an Reformprozessen,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine allesamt die Assoziierungsabkommen mit den angeschlossenen vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen ratifiziert und so den Weg eines engeren politischen und wirtschaftlichen Zusammenschlusses mit der Europäischen Union eingeschlagen und ambitionierte Reformen in zahlreichen Bereichen – darunter Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – durchgeführt haben;

B.  in der Erwägung, dass die EU die Bestrebungen dieser drei Länder mit Blick auf eine Hinwendung zur EU anerkennt und den Mehrwert der Assoziierungsabkommen in ihren Reformprozessen herausstreicht;

C.  in der Erwägung, dass verantwortungsvolle Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte nach wie vor den Kern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ausmachen und insbesondere für die drei Länder, die die Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet haben, eine grundlegende Verpflichtung darstellen;

D.  in der Erwägung, dass Russland nach wie vor unmittelbar oder mittelbar an Konflikten in allen drei Assoziierungsländern und an deren innerer Spaltung beteiligt ist, was für die besetzten Gebiete Abchasien und Südossetien/Zchinwali in Georgien und die Transnistrienfrage in der Republik Moldau ebenso gilt wie für die russische Annexion der Krim und die Beteiligung am Konflikt in den östlichen Landesteilen der Ukraine;

E.  in der Erwägung, dass seit April 2014 visumfreies Reisen zwischen der EU und der Republik Moldau möglich ist, und in der Erwägung, dass Georgien und die Ukraine den aktuellen Berichten der Kommission vom Dezember 2015 zufolge die in den Aktionsplänen zur Liberalisierung der Visumregelung festgelegten Anforderungen nun erfüllen;

F.  in der Erwägung, dass das Engagement der EU gegenüber den Ländern der Östlichen Partnerschaft auf starken Widerstand und aggressive Reaktionen der Russischen Föderation gestoßen ist, wozu zum Beispiel Vergeltungsmaßnahmen gegen die Assoziierungsländer gehören; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Reihe von Sanktionen und restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation und russische Amtsträger verhängt bzw. ergriffen haben;

1.  unterstreicht die große Bedeutung der Assoziierungsabkommen und der angeschlossenen vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen; begrüßt die bislang erzielten Fortschritte und erinnert daran, dass der Umsetzung dieser Assoziierungsabkommen und vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen und der dazugehörigen Assoziierungsagenden sowohl von der EU als auch von den drei Partnern oberste Priorität eingeräumt werden muss; hebt hervor, dass der Rat der Europäischen Union die Assoziierungsabkommen einstimmig unterzeichnet hat;

2.  begrüßt die von Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine unternommenen Bemühungen, die darauf abzielen, dass die nationalen Rechtsvorschriften auf der Grundlage der im Rahmen der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen abgegebenen Zusagen an die Normen der EU angeglichen werden; weist darauf hin, dass der Erfolg hierbei von zahlreichen Faktoren abhängig ist, wozu unter anderem ein stabiles politisches Umfeld, strategisches Denken, konkrete Reformansätze und die sinnvolle Verwendung der von der internationalen Gemeinschaft geleisteten finanziellen und technischen Unterstützung gehören;

3.  befürwortet in diesem Zusammenhang die engagierte und der Ukraine und Georgien in vielerlei Form gewährte finanzielle und technische Unterstützung durch die EU und andere Finanzinstitute, betont jedoch, dass die Finanzhilfe der EU für alle ihre Partner an konkrete Reformschritte geknüpft ist; betont, dass die Kommission mit Blick auf die Umsetzung der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen und die Überwachung und technische und finanzielle Unterstützung der einschlägigen Behörden eine grundlegende Rolle spielen sollte;

4.  weist darauf hin, dass die bereitgestellten Mittel sinnvoll verwendet werden müssen und allein nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stabilisieren, und kein dauerhafter Erfolg möglich ist, ohne dass sich die Partner kontinuierlich darum bemühen, Strukturreformen vorzuschlagen und durchzuführen, damit die Binnennachfrage gesteigert und gesellschaftlicher Zusammenhalt erlangt wird;

5.  ist der Ansicht, dass die parlamentarische Kontrolle eine grundlegende Voraussetzung für die den Maßnahmen der EU entgegengebrachte demokratische Unterstützung darstellt; fordert die Kommission daher auf, möglichst rasch die Voraussetzungen für eine regelmäßige und eingehende Überwachung der Umsetzung der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen durch das Europäische Parlament zu schaffen; fordert, dass der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST neues Leben eingehaucht und ihre Arbeit gestärkt wird, damit sie neue Herausforderungen wirksam bewältigen kann; fordert einen Austausch über bewährte Verfahren und den Abschluss einer Absichtserklärung nach dem Muster der mit der Werchowna Rada unterzeichneten Erklärung, die als Modell für parlamentarische Zusammenarbeit dienen könnte;

6.  betont, dass die soziale Dimension der Partnerschaft im Einklang mit den Bestimmungen der Assoziierungsagenden und den einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ausgebaut werden muss; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, ihre Zusagen zu grundlegenden arbeits- und umweltrechtlichen Standards zu erfüllen;

7.  betont, dass es die territoriale Integrität aller drei Länder uneingeschränkt befürwortet; fordert die Russische Föderation auf, die Besetzung der Krim zu beenden und jegliche direkte oder indirekte Beteiligung an dem anhaltenden Konflikt in der Ukraine und an den festgefahrenen Konflikten in Georgien und der Republik Moldau umgehend einzustellen; begrüßt den Beschluss des Rates vom 21. Dezember 2015, die Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation aufgrund der Nichterfüllung der Auflagen der Minsker Abkommen zu verlängern;

8.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass sich die Assoziierungsländer aus freien Stücken entschieden haben, ihre Beziehungen zur EU zu vertiefen, und dass diese Entscheidung uneingeschränkt respektiert werden muss und diesbezüglich keinerlei Druck durch Dritte ausgeübt werden darf; verurteilt in diesem Zusammenhang die von Russland ergriffenen Maßnahmen, mit denen der von den drei Assoziierungsstaaten eingeschlagene proeuropäische Kurs untergraben oder behindert werden soll, und fordert, dass die Bemühungen gegen Desinformation und zur Verbesserung der strategischen Vermittlung der Maßnahmen und Aktivitäten der EU in der östlichen Nachbarschaft und der Aktivitäten der „East StratCom Task Force“ der EU verstärkt werden;

9.  begrüßt die jüngsten Fortschrittsberichte der Kommission vom 18. Dezember 2015 über die Umsetzung der Aktionspläne zur Liberalisierung der Visumregelung durch Georgien und die Ukraine; erwartet vom Rat und den Mitgliedstaaten, dass sie unverzüglich eine Regelung für visumfreies Reisen für die beiden Länder treffen; beglückwünscht die Republik Moldau zu der gelungenen Umsetzung der Regelung für visumfreies Reisen seit April 2014, die der ganzen Region als Vorbild dienen kann;

10.  unterstreicht die Tatsache, dass die Hauptziele der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen auf Mikroebene darin bestehen, greifbare und nachhaltige Verbesserungen der Lebensbedingungen der Normalbürger zu erreichen, indem für Stabilität gesorgt wird sowie Chancen für KMU und Arbeitsplätze geschaffen werden; hebt hervor, dass sich die Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt der Ukraine auswirken könnte und dass die damit verbundenen sozialen Folgen nicht zu vernachlässigen sind; betont, dass die Einrichtung bilateraler vertiefter und umfassender Freihandelsabkommen mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau maßgeblich zu einem modernen, transparenten und vorhersehbaren Handel, einer Angleichung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und der allmählichen wirtschaftlichen Integration der Partner in den Binnenmarkt der EU beitragen und ausländische Direktinvestitionen fördern wird, die zu neuen Arbeitsplätzen und langfristigem Wachstum führen werden, und somit langfristig ein größerer Wirtschaftsraum auf der Grundlage der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und der Achtung der Entscheidungsspielräume der Einzelstaaten geschaffen werden soll;

11.  hält es für geboten, dass die Reformagenda insbesondere in den Bereichen Justiz und Rechtsstaatlichkeit entschlossen umgesetzt wird und dass Korruption und das organisierte Verbrechen bekämpft werden, da diese Maßnahmen wichtige Voraussetzungen für die sozioökonomische Entwicklung der drei Assoziierungsländer sind;

12.  weist erneut darauf hin, dass die Zivilgesellschaft in die politischen Entscheidungs- und Reformprozesse einbezogen werden muss; betont, dass die einschlägigen, in den Assoziierungsabkommen vorgesehenen Plattformen der Zivilgesellschaft in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen können, und zwar insbesondere im Hinblick darauf, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Umsetzung der Abkommen zu überwachen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, der Bevölkerung der Assoziierungsländer die Vorteile der Umsetzung der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen zu erklären und sie zu entmystifizieren;

13.  betont, wie wichtig die Bestimmungen der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen über die Zusammenarbeit im Energiebereich für die Versorgungssicherheit und die Entwicklung von wettbewerbsfähigen, transparenten und nicht diskriminierenden Energiemärkten im Einklang mit EU-Regeln und -Standards sowie auch für erneuerbare Energie und Energieeffizienz sind; unterstützt die Absicht der EU, die umfassende Integration des Energiemarktes mit der Republik Moldau, der Ukraine und Georgien durch die Energiegemeinschaft zu verbessern;

14.  begrüßt, dass die Ausfuhren Georgiens und der Republik Moldau in die EU in den ersten zwölf Monaten der Laufzeit des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens trotz der negativen Wirtschaftsentwicklung in der Region zulegten (die Einfuhren aus Georgien in die EU stiegen um 15 % und der Anteil der Ausfuhren der Republik Moldau in die EU nahm um 62 % zu) und dass entsprechende positive Entwicklungen auch in der Ukraine zu erwarten sind; fordert die Kommission auf, jedes Jahr detailliert über die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine Bericht zu erstatten, insbesondere über das Verfahren zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken für Georgien und das Verfahren zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken und die Schutzklausel im Fall der Republik Moldau;

15.  hebt hervor, dass gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union jeder europäische Staat eine Mitgliedschaft in der Union beantragen kann, sofern er sich an die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten, die Menschen- und die Minderheitenrechte achtet und die Rechtstaatlichkeit gewährleistet;

16.  zeigt sich zufrieden mit der Beteiligung der drei Länder an EU-Programmen bzw. der entsprechenden Assoziierung wie bei COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen), Horizont 2020, Erasmus+, Marie Sklodowska Curie oder Kreatives Europa; nimmt zur Kenntnis, dass diese Zusammenarbeit zum einen für beide Seiten vorteilhaft ist und zum anderen den Partnerländern die Chance bietet, sich mit den Arbeitsmethoden und Regeln der EU vertraut zu machen;

17.  begrüßt, dass die EU gemäß den neuen Schwerpunkten der Europäischen Nachbarschaftspolitik nach deren Überarbeitung beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in den Bereichen der Konfliktverhütung, der Terrorismusbekämpfung, der Verhinderung von Radikalisierung und der Reform des Sicherheitssektors zu intensivieren; vertritt die Auffassung, dass diese Zusammenarbeit substanziell sein und das Ziel verfolgen muss, Lösungen für gemeinsame Sicherheitsbedrohungen zu finden und sich gemeinsam um die dauerhafte Beilegung von Konflikten zu bemühen, etwa durch eine verstärkte Beteiligung an Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und durch Schulungsmaßnahmen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und gegen den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen; bekräftigt seine Unterstützung für die EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik Moldau und der Ukraine (EUBAM), die Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und die EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM) sowie für die Maßnahmen, die zur friedlichen Lösung der Konflikte, von denen die drei Länder betroffen sind, ergriffen wurden;

Georgien

18.  begrüßt die Fortschritte, die Georgien in den letzten drei Jahren bei allen von den vier Themenblöcken des Aktionsplans zur Liberalisierung der Visumregelung abgedeckten Bereichen erzielt hat, und würdigt das diesbezügliche Engagement der staatlichen Stellen des Landes;

19.  betont, dass die Freiheit der Medien, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsvielfalt grundlegende Werte einer demokratischen Gesellschaft darstellen; ist besorgt darüber, dass Ereignisse wie beispielsweise der Fall der Sendeanstalt Rustawi 2 die Pluralität der Medien beeinträchtigen; fordert in diesem Zusammenhang – insbesondere im Vorfeld der für 2016 geplanten Parlamentswahl – die georgischen Staatsorgane auf, für den Pluralismus der Medien, die redaktionelle Unabhängigkeit und für Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse in der Medienlandschaft zu sorgen; unterstützt den Vorschlag der georgischen Staatsorgane, eine Expertendelegation von hochrangigen Beratern, darunter pensionierte Richter des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, zu entsenden, um das laufende Verfahren gegen den Sender Rustawi 2 zu beobachten;

20.  betont in diesem Zusammenhang, dass Gerichtsverfahren transparent, unparteiisch und nicht politisch beeinflusst sein sollten; fordert Georgien auf, die Reform der Justiz weiter voranzutreiben und vollständig umzusetzen, wozu auch gehört, dass die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt und die Staatsanwaltschaft entpolitisiert wird; ist nach wie vor besorgt über die fehlende Rechenschaftspflicht der Staatsanwaltshaft sowie über die unscharfen Kriterien für die Ernennung von Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten; plädiert dafür, dass die Bemühungen um uneingeschränkte Unabhängigkeit, Wirksamkeit, Unparteilichkeit und Professionalität in Justizwesen, Staatsanwaltschaft und Innenministerium, aber auch im soeben eingerichteten Sicherheitsdienst fortgesetzt werden, wozu auch eine parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten des Innenministeriums und des Sicherheitsdienstes gehört; ist besorgt darüber, dass insbesondere bei politischen Handlungsträgern und Aktivisten häufig auf Untersuchungshaft zurückgegriffen wird, was eigentlich nur ausnahmsweise und in dringlichen und eindeutigen Fällen geschehen sollte;

21.  weist auf die Erklärung der Venedig-Kommission des Europarats vom 22. September 2015 hin, in der es darum ging, dass auf die Richter des Verfassungsgerichts Georgiens unzulässiger Druck ausgeübt wird, und fordert die Regierung Georgiens auf, angemessene Maßnahmen zu treffen, einschließlich Maßnahmen, mit denen die Mitglieder des Gerichts und deren Familienmitglieder ausreichend geschützt werden, und fordert die Regierung zudem auf, alle Fälle von Einschüchterung umfassend zu untersuchen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen;

22.  betont, dass eine politische Opposition eine Grundvoraussetzung für ein ausgewogenes und ausgereiftes politisches System darstellt, und unterstreicht, dass jeder Anwendung von Gewalt gegen Mitglieder einer politischen Partei unverzüglich und gründlich nachgegangen werden sollte; fordert alle politischen Kräfte in Georgien auf, im Interesse eines besseren politischen Klimas auf Konfrontation und Polarisierung zu verzichten und sich in einem parteiübergreifenden Dialog um die Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaats zu bemühen;

23.  fordert eine umfassende Umsetzung der Empfehlungen, die von EU-Sonderberater Thomas Hammarberg im Rahmen des wegweisenden Berichts mit dem Titel „Georgia in Transition“ (Georgien im Wandel) zu Reformen in Bezug auf die Verfassung und die Gesetzgebung sowie die Menschenrechte vorgelegt wurden;

24.  beglückwünscht Georgien zu seinem innovativen System für die elektronische Auftragsvergabe, mit dem die Transparenz, Effizienz und Rückverfolgbarkeit – alles entscheidende Faktoren für die Korruptionsbekämpfung – erheblich verbessert wurden;

Republik Moldau

25.  ist ernsthaft besorgt angesichts der de facto systemischen politischen Instabilität seit den letzten Parlamentswahlen, die am 30. November 2014 stattfanden, und ist der Auffassung, dass die festgefahrene politische Lage in der Republik Moldau mittlerweile so kritisch ist, dass die Gefahr einer weiteren Destabilisierung der Institutionen des Landes besteht und die Wirtschaft gefährdet ist, was den Zufluss ausländischer Direktinvestitionen stark beeinträchtigt;

26.  fordert die politischen Kräfte in der Republik Moldau nachdrücklich auf, die laufenden Verhandlungen zu beschleunigen und eine neue Regierungskoalition zu bilden, die den Reformprozess zum Nutzen aller Bürger des Landes unverzüglich fortführen kann, was auch dazu dienen soll, dass den Forderungen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) entsprochen wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Versuche, eine neue Regierung zu bilden, am 4. und am 13. Januar 2016 gescheitert sind; fordert alle moldauischen Parteien auf, sich bewusst zu machen, dass es zu verheerenden geopolitischen Folgen kommen würde, falls ihre Bemühungen, bis zum 29. Januar 2016 eine neue Regierung zu bilden, scheitern sollten – wobei diese Frist durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorgegeben wurde –, und nimmt die neuesten Entwicklungen zur Kenntnis, denen zufolge die Wahrscheinlichkeit, dass eine neue Regierung gebildet wird, hoch ist;

27.  betont, dass weitere Bemühungen erforderlich sind, um die Korruption zu bekämpfen, ein unabhängiges und entpolitisiertes Justizwesen zu schaffen, die Vereinnahmung durch den Staat rückgängig zu machen und die Wirtschaft der Republik Moldau zu stabilisieren; bedauert, dass die Budgethilfe der EU aufgrund der politischen Instabilität der moldauischen Institutionen und aufgrund der Tatsache, dass diese ihren Pflichten nicht nachkommen konnten, im Jahr 2015 ausgesetzt wurde;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der künftigen Regierung der Republik Moldau das notwendige Fachwissen und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und darin dem Beispiel der Unterstützungsgruppe der EU für die Ukraine zu folgen, wozu auch gehört, dass Sachverständige und Beamte aus Brüssel und aus den Hauptstädten der Mitgliedstaaten entsandt und in der moldauischen Verwaltung eingesetzt werden, sodass die Umsetzung der Reformen tagtäglich vor Ort unterstützt und überwacht werden kann;

29.  fordert die Staatsorgane auf, den Korruptionsskandal und die Entwendung von einer Milliarde Euro aus dem Bankensystem umfassend und sorgfältig aufzuklären, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen und dafür zu sorgen, dass die entwendeten Mittel zurückerstattet werden; vertritt die Auffassung, dass die anhaltende Bankenkrise deutlich macht, dass der Rechtsrahmen dringend systemisch verbessert werden muss, damit die Tätigkeiten des Bankensektors besser kontrolliert werden können und mehr Transparenz herrscht; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die derzeit laufenden gerichtlichen Untersuchungen genau zu überwachen und den moldauischen Staatsorganen bei Bedarf das Fachwissen und die Unterstützung bereitzustellen, die notwendig sind, damit die Untersuchungen durchgeführt und auch abgeschlossen werden können;

30.  fordert eine umfassende Reform der Medienbranche und umfassende Transparenz, was die Eigentumsverhältnisse bei den Medien angeht; ist in dieser Hinsicht besorgt, da kein echter Wettbewerb besteht, und fordert, dass ein strenges Gesetz über Interessenkonflikte angenommen wird;

Ukraine

31.  begrüßt, dass das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist; verurteilt allerdings die Tatsache, dass die Russische Föderation ihr Freihandelsabkommen mit der Ukraine einseitig aufgehoben hat, Ausfuhren der Ukraine nach Russland schwere Handelsbeschränkungen auferlegt hat und die Durchfuhr von Waren in Drittländer behindert und damit gegen die WTO-Regeln und andere bilaterale Handelsabkommen verstößt; fordert die EU nachdrücklich auf, die Ukraine bei den derzeit bei der WTO laufenden Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Russland zu unterstützen und dies auch künftig zu tun und zu diesem Zweck den Status einer Drittpartei zu beantragen;

32.  betont, dass die Kommission sich eineinhalb Jahre lang so offen gezeigt hat wie noch nie und auch entsprechende Anstrengungen unternommen hat, um alle Zweifel auf russischer Seite mit Blick auf die Auswirkungen der Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens auszuräumen und praktische Lösungen zu finden; bedauert, dass die russische Seite keine konkreten Beispiele dafür vorbringen konnte, inwiefern ihr Markt und ihr Handel mit dem Inkrafttreten des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens beeinträchtigt werden würde; bekräftigt, dass Russland im Zuge der Umsetzung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens von verstärktem Handel und verstärkter Wirtschaftsaktivität und einer stabileren Nachbarschaft profitieren könnte; fordert in diesem Zusammenhang, dass geprüft wird, ob weitere Möglichkeiten für einen Dialog auf hochrangiger Ebene bestehen;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrer vollen Stärke und voll funktionsfähig zu erhalten; nimmt zur Kenntnis, dass die ukrainische Regierung eine Aufstockung der internationalen Friedenstruppe an der ukrainisch-russischen Grenze und in den Gebieten Luhansk und Donezk gefordert hat; stimmt der Auffassung zu, dass den Konfliktparteien im Rahmen der umfassenden Umsetzung des Minsker Abkommens der Einsatz einer EU‑geführten GSVP‑Mission zur Unterstützung bei Aufgaben wie der Minenräumung, der Vorbereitung von Kommunalwahlen und der Sicherstellung eines ungehinderten Zugangs für Hilfsorganisationen angeboten werden sollte, sobald die Lage dies gestattet;

34.  ist ernsthaft besorgt, was die Umsetzung der Minsker Abkommen bis zur ursprünglich vereinbarten Frist am 31. Dezember 2015 angeht; weist erneut darauf hin, dass die russischen Staatsorgane diesbezüglich eine besondere Verantwortung tragen; weist erneut darauf hin, dass seit Mitte Oktober 2015 vermehrt gegen das Waffenstillstandsabkommen verstoßen wurde, Beobachter der OSZE‑Sonderbeobachtungsmission nach wie vor in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, die ukrainische Kontrolle über die Gesamtlänge der Grenze zu Russland nicht wiederhergestellt wurde, keine Vereinbarung über die Modalitäten der Kommunalwahlen in den zeitweilig besetzten Gebieten von Luhansk und Donezk erzielt wurde und nicht alle Gefangenen und rechtswidrig inhaftierten Personen, darunter Nadija Sawtschenko oder auch Oleh Senzow, freigelassen wurden;

35.  begrüßt den Bericht des niederländischen Untersuchungsrats für Sicherheit über den Abschuss des Malaysia‑Airlines‑Flugs 17 (MH17), bei dem 298 unschuldige Zivilpersonen getötet wurden; befürwortet die Einrichtung eines internationalen Strafgerichts und fordert die Russische Föderation auf, umfassend mit der Staatengemeinschaft zu kooperieren, damit umfassende, unparteiische strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt und die Schuldigen vor Gericht gestellt werden können; bedauert die Entscheidung der Russischen Föderation, gegen die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einrichtung eines internationalen Strafgerichts zur Untersuchung dieses Verbrechens ein Veto einzulegen;

36.  bedauert, dass die anhaltende russische Aggression zu einer katastrophalen humanitären Lage im Donezbecken geführt hat und dass den ukrainischen und internationalen Hilfsorganisationen kein Zugang zu den besetzten Gebieten gewährt wird; ist zutiefst besorgt angesichts der herausfordernden humanitären Lage der mehr als 1,5 Millionen Binnenvertriebenen; ist zutiefst besorgt über die Menschenrechtsverletzungen auf der von Russland besetzten Krim und insbesondere über die schreckliche Lage der Krimtataren und betont, dass die EU der Ukraine weitere Finanzhilfen zur Verfügung stellen muss;

37.  begrüßt, dass die ukrainischen Staatsorgane darauf hinarbeiten, den Aktionsplan zur Liberalisierung der Visumregelung umzusetzen, und würdigt den positiven abschließenden Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Plans; begrüßt, dass in der Ukraine vor Kurzem neue Gesetze und Maßnahmen angenommen wurden, durch die sich der Schutz vor Diskriminierung verbessert hat; erwartet, dass die ukrainische Führung ihren Zusagen im Bereich der Korruptionsbekämpfung im ersten Quartal 2016 nachkommt;

38.  betont, dass die endemische Korruption die größte Herausforderung im Rahmen der Reformbemühungen darstellt; begrüßt die bisher getroffenen Entscheidungen wie die Einführung von Gesetzen zur Bekämpfung der Korruption und die Schaffung entsprechender Institutionen (des nationalen Büros für Korruptionsbekämpfung, der nationalen Agentur für Korruptionsprävention und einer mit dem Bereich Korruptionsbekämpfung befassten Staatsanwaltschaft) und Mechanismen sowie der nationalen Agentur für die Einziehung von Einkünften aus Korruption; begrüßt darüber hinaus, dass vor Kurzem das Gesetz über die staatliche Parteienfinanzierung, das am 1. Juli 2016 in Kraft tritt, und das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen angenommen wurden;

39.  bekundet sein Verständnis dafür, dass die Kriegssituation im Osten der Ukraine die Reformbemühungen erheblich behindert; macht jedoch deutlich, dass der Erfolg und die Widerstandsfähigkeit der Ukraine gegenüber äußeren Feinden von ihrer Wirtschaftsstärke und der Stärke ihres Rechtsrahmens, einer vorbildlich funktionierenden Demokratie sowie von wachsendem Wohlstand abhängen;

40.  begrüßt, dass derzeit an einer Verfassungsreform gearbeitet wird, die eine Dezentralisierung und das Justizwesen betrifft; weist erneut darauf hin, dass die Venedig‑Kommission des Europarats zu den beiden Verfahren, die Verfassungsänderungen betreffen, positive Empfehlungen vorgelegt hat; betont, dass in diesen und auch in anderen Bereichen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, was insbesondere für die Wirtschaft gilt, wo nach wie vor vorrangig auf eine bessere Regulierung und einen Abbau der Monopole hingearbeitet werden muss, was auch mit Steuerreformen, vermehrter Transparenz und der Schaffung eines günstigen Investitionsklimas einhergehen muss; ist besorgt über den Zustand der ukrainischen Wirtschaft und der finanziellen Gesamtsituation des Landes; nimmt die Berichte über geringe Fortschritte bei der Stabilisierung der Wirtschaftsleistung zur Kenntnis; würdigt den von der Ukraine mit ihren Gläubigern im September 2015 vereinbarten Schuldenerlass, der von entscheidender Bedeutung ist; weist erneut darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU, in Europa ansässige internationale Finanzinstitute, der IWF und einzelne Geberländer zugesagt haben, den bisher einmaligen Betrag von etwa 20 Mrd. EUR bereitzustellen;

41.  begrüßt die aktive Unterstützung und Solidarität der EU im Bereich Energie, infolge deren Russland die Gaslieferungen an die Ukraine im Winter 2015–2016 wieder aufnimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der Ukraine als Transitland umfassend auszuschöpfen und die Zusammenarbeit zu stärken, damit die Energieversorgung der EU und der Ukraine gesichert ist, und zu verhindern, dass neue Leitungen gebaut werden, die an der Ukraine vorbeigeführt werden, wobei insbesondere der Ausbau der Nord‑Stream‑2‑Gasleitung zu verhindern ist, mit der Russland Gas nach Europa liefern will, was sich für die Strategie der EU zur Diversifizierung der Energiequellen als schädlich erweisen könnte, zumal dies nicht dem Unionsrecht entspräche; unterstützt die Absicht der EU, im Rahmen der Energiegemeinschaft den Energiemarkt der Ukraine voll zu integrieren und die Energieabhängigkeit zu verringern, dabei aber die Privathaushalte nicht übermäßig zu belasten; fordert die EU und die ukrainische Regierung auf, Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten auszuarbeiten;

42.  würdigt die wirksame, dynamische Arbeit des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU–Ukraine bei der Beobachtung der Sicherheitslage sowie der politischen und wirtschaftlichen Lage in der Ukraine wie auch sein Engagement und seine Unterstützung bei der Verbesserung sämtlicher von den ukrainischen Staatsorganen eingeleiteten EU‑orientierten Reformprozesse; verweist auf die von der Werchowna Rada der Ukraine und dem Europäischen Parlament 2015 unterzeichnete Vereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Rahmens für die parlamentarische Unterstützung und den Kapazitätsaufbau zwischen den beiden Parlamenten;

43.  betont, dass die Zivilgesellschaft der Ukraine gestärkt werden muss, sodass sie die Staatsorgane beraten und dabei unterstützen kann, ihre Reformversprechen auch einzulösen, und eine wirksame Kontrolle ausüben sowie als Informant fungieren kann; begrüßt die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der Gruppe der Sachverständigen und der Werchowna Rada in dem Reformprozess und bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens; würdigt die Tatsache, dass die Prioritäten der Werchowna Rada in einem umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft festgelegt werden;

44.  ist zutiefst besorgt angesichts der Umstände in Zusammenhang mit dem anstehenden niederländischen Referendum über das Assoziierungsabkommen und das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine; vertraut darauf, dass das niederländische Volk seine Entscheidung auf der Grundlage der Inhalte des Abkommens trifft und dabei berücksichtigt, dass es mit einem spürbaren Nutzen für die EU und insbesondere auch die Niederlande einhergeht;

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45.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bzw. jener der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.