Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0753/2016Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0753/2016

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Kambodscha

8.6.2016 - (2016/2753(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8-0753/2016)
EFDD (B8-0756/2016)
ECR (B8-0759/2016)
S&D (B8-0764/2016)
PPE (B8-0768/2016)
GUE/NGL (B8-0771/2016)
ALDE (B8-0772/2016)

Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Tomáš Zdechovský, Andrej Plenković, Davor Ivo Stier, József Nagy, Elisabetta Gardini, Romana Tomc, Jarosław Wałęsa, Bogdan Brunon Wenta, Tunne Kelam, Lefteris Christoforou, Marijana Petir, Ivana Maletić, Dubravka Šuica, Stanislav Polčák, Pavel Svoboda, Patricija Šulin, Therese Comodini Cachia, Csaba Sógor, Sven Schulze, Andrey Novakov, Ramona Nicole Mănescu, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, Ivan Štefanec, Adam Szejnfeld, Milan Zver, Michaela Šojdrová, Luděk Niedermayer, Claude Rolin, Jaromír Štětina, Eduard Kukan, Jiří Pospíšil, Thomas Mann, Brian Hayes, Andrey Kovatchev, Eva Paunova, Krzysztof Hetman, László Tőkés, David McAllister, Inese Vaidere im Namen der PPE-Fraktion
Pier Antonio Panzeri, Josef Weidenholzer, Victor Boştinaru, Zigmantas Balčytis, Hugues Bayet, Brando Benifei, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Simona Bonafè, Nicola Caputo, Andrea Cozzolino, Andi Cristea, Miriam Dalli, Isabella De Monte, Elena Gentile, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Michela Giuffrida, Sylvie Guillaume, Cătălin Sorin Ivan, Jeppe Kofod, Krystyna Łybacka, Vladimír Maňka, David Martin, Costas Mavrides, Marlene Mizzi, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Victor Negrescu, Momchil Nekov, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Pina Picierno, Kati Piri, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Monika Smolková, Tibor Szanyi, Claudia Țapardel, Marc Tarabella, Julie Ward, Damiano Zoffoli im Namen der S&D-Fraktion
Ruža Tomašić, Arne Gericke, Anna Elżbieta Fotyga, Karol Karski, Ryszard Antoni Legutko, Ryszard Czarnecki, Tomasz Piotr Poręba, Angel Dzhambazki, Mark Demesmaeker, Monica Macovei, Charles Tannock, Notis Marias, Raffaele Fitto im Namen der ECR-Fraktion
Petras Auštrevičius, Ramon Tremosa i Balcells, Izaskun Bilbao Barandica, Filiz Hyusmenova, Ilhan Kyuchyuk, Marielle de Sarnez, Valentinas Mazuronis, Pavel Telička, Beatriz Becerra Basterrechea, Nedzhmi Ali, Dita Charanzová, Martina Dlabajová, José Inácio Faria, Fredrick Federley, Nathalie Griesbeck, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Louis Michel, Javier Nart, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Carolina Punset, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Hannu Takkula, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström, Paavo Väyrynen, María Teresa Giménez Barbat, Urmas Paet im Namen der ALDE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat, Kateřina Konečná, Lola Sánchez Caldentey, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Estefanía Torres Martínez, Xabier Benito Ziluaga, Merja Kyllönen im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Barbara Lochbihler, Heidi Hautala, Bodil Valero, Maria Heubuch, Ernest Urtasun, Bronis Ropė, Igor Šoltes, Davor Škrlec im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo, Rolandas Paksas, Isabella Adinolfi im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2016/2753(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0753/2016
Eingereichte Texte :
RC-B8-0753/2016
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kambodscha

(2016/2753(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha, insbesondere auf seine Entschließungen vom 26. November 2015 zu der politischen Lage in Kambodscha[1], vom 9. Juli 2015 zu den Gesetzesentwürfen Kambodschas über nichtstaatliche Organisationen und Gewerkschaften[2] und vom 16. Januar 2014 zu der Lage von Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen in Kambodscha und Laos[3],

–  unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene Erklärung der EU vom 30. Mai 2016 zu der politischen Lage in Kambodscha,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in Kambodscha vom 20. August 2015,

–  unter Hinweis auf die Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 2. Oktober 2015 zu Kambodscha,

–  unter Hinweis auf die abschließenden Feststellungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 27. April 2015 zum zweiten periodischen Bericht Kambodschas,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien von 2008 zu Menschenrechtsverteidigern,

–  unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen von 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha,

–  unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 8. März 1999 angenommene Resolution über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Sonderberichterstatters vom 1. April 2016, in der er Kambodscha nachdrücklich auffordert, die Rechte von Frauen und indigenen Völkern zu stärken,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung zivilgesellschaftlicher Organisationen vom 2. Mai 2016, in der sie die Anklagen gegen Menschenrechtsverteidiger verurteilen,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts,

–  unter Hinweis auf die Verfassung Kambodschas, insbesondere auf Artikel 41, in dem die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verankert sind, Artikel 35, der das Recht auf politische Teilhabe vorsieht und Artikel 80, in dem die parlamentarische Immunität geregelt ist,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in den vergangenen Monaten die Zahl der Verhaftungen von Mitgliedern der politischen Opposition, Menschenrechtsaktivisten und Vertretern der Zivilgesellschaft kontinuierlich zugenommen hat;

B.  in der Erwägung, dass Ministerpräsident Hun Sen seit mehr als 30 Jahren an der Macht ist; in der Erwägung, dass der Vorsitzende der führenden Oppositionspartei CNRP, Sam Rainsy, weiterhin im selbst gewählten Exil verweilt, in das er durch frühere Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund frei erfundener politisch motivierter Anklagen getrieben wurde, und dass gegen den amtierenden CNRP-Vorsitzenden, Kem Sokha, ermittelt wird; in der Erwägung, dass am 22. April 2016 ein Staatsanwalt in Phnom Penh bekannt gegeben hat, dass gegen den CNRP-Vorsitzenden Sam Rainsy aufgrund weiterer politisch motivierter Anklagen am 28. Juli 2016 ein Verfahren in Abwesenheit eingeleitet werde;

C.  in der Erwägung, dass Sam Rainsy am 20. November 2015 von einem Gericht vorgeladen und dazu vernommen wurde, dass auf seiner öffentlichen Facebook-Seite ein Beitrag des oppositionellen Senators Hong Sok Hour veröffentlicht wurde, der seit August 2015 wegen Fälschung und Anstiftung zu einer Straftat in Haft ist, nachdem er auf Sam Rainsys Facebook-Seite ein Video veröffentlicht hatte, in dem ein mutmaßlich gefälschtes Dokument im Zusammenhang mit dem Grenzvertrag von 1979 mit Vietnam gezeigt wird;

D.  in der Erwägung, dass das städtische Gericht in Phnom Penh am 3. Mai 2016 Kem Sokha aufgrund einer Anklage wegen Verleumdung sowie die Parlamentsmitglieder Pin Ratana und Tok Vanchan vorgeladen hat, obwohl sie Immunität genießen;

E.  in der Erwägung, dass am 12. Mai 2016 auch der bekannte Politologe Ou Virak aufgrund einer Anklage wegen Verleumdung vorgeladen worden ist, nachdem er zum Fall Kem Sokha Stellung bezog;

F.  in der Erwägung, dass am 2. Mai 2016 politisch motivierte Anklagen gegen die drei führenden Menschenrechtsanwälte der Kambodschanischen Menschenrechts- und Entwicklungsvereinigung (ADHOC) Ny Sokha, Nay Vanda und Yi Soksan, den ehemaligen ADHOC-Mitarbeiter Ny Chakrya, der Generalsekretär des nationalen Wahlausschusses des Landes ist, und den Mitarbeiter des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UN-OHCHR) Soen Sally erhoben worden sind; in der Erwägung, dass sie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren erhalten könnten;

G.  in der Erwägung, dass dem Oppositionsmitglied der Nationalversammlung Um Sam An die parlamentarische Immunität entzogen und er am 11. April 2016 im Zusammenhang mit seinen pazifistischen Ansichten bezüglich der Beziehungen zwischen Kambodscha und Vietnam aufgrund der frei erfundenen Anschuldigung, er habe dazu angestiftet, Chaos in der Gesellschaft herbeizuführen, verhaftet worden ist; in der Erwägung, dass er daraufhin von der für Terrorismusbekämpfung zuständigen Polizeibehörde festgehalten und anschließend angeklagt und aufgrund der genannten Vorwürfe in Haft genommen worden ist;

H.  in der Erwägung, dass am 26. April 2016 das Gericht in Phnom Penh gegen den ehemaligen Gewerkschaftsführer und jetzigen Angehörigen des nationalen Wahlausschusses Rong Chhun Anklage erhoben hat; in der Erwägung dass die Anklage auf der frei erfundenen politisch motivierten Anschuldigung beruht, er habe als Reaktion auf die Niederschlagung der Streiks von Arbeitskräften Ende Dezember 2013 und Anfang Januar 2014 durch Sicherheitskräfte der Regierung zur Gewalt angestachelt; in der Erwägung, dass zwei wichtige Wahlen bevorstehen (Kommunalwahlen 2017 und Parlamentswahlen 2018); in der Erwägung, dass das Ausüben von Druck auf den nationalen Wahlausschuss ein Mittel der Regierung ist, um die Wahlen zu beeinflussen;

I.  in der Erwägung, dass am 9. Mai 2016 acht Personen, die friedlich gegen die Verhaftungen der ADHOC-Mitarbeiter protestierten, darunter der Leiter der nichtstaatlichen Organisation Sahmakun Teang Tnaut, Ee Sarom, der stellvertretende Leiter der nichtstaatlichen Organisation LICADHO, Thav Khimsan, sowie ein schwedischer und ein deutscher Berater von LICADHO, festgenommen und kurze Zeit später wieder freigelassen worden sind; in der Erwägung, dass das Gleiche am 16. Mai 2016 fünf weiteren friedfertigen Demonstranten widerfahren ist;

J.  in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Partner Kambodschas im Bereich Entwicklungshilfe ist und dass für den Zeitraum 2014–2020 weitere 410 Mio. EUR bewilligt wurden; in der Erwägung, dass die EU viele Menschenrechtsinitiativen unterstützt, die von kambodschanischen nichtstaatlichen Organisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden; in der Erwägung, dass Kambodscha in hohem Maße von Entwicklungshilfe abhängig ist;

K.  in der Erwägung, dass am 26. Oktober 2015 in Phnom Penh eine Gruppe regierungsnaher Demonstranten zwei Oppositionsabgeordnete der CNRP (Nhay Chamrouen und Kong Sakphea) brutal überfiel und außerdem die Sicherheit der Privatresidenz des Ersten Vizepräsidenten der Nationalversammlung gefährdete; in der Erwägung, dass Berichten zufolge die Polizei und andere Sicherheitskräfte des Staates den Vorfällen untätig zusahen; in der Erwägung, dass es im Zusammenhang mit diesen Übergriffen Verhaftungen gab, nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen in Kambodscha jedoch die Befürchtung äußerten, dass sich die tatsächlichen Angreifer noch immer auf freiem Fuß befänden;

L.  in der Erwägung, dass trotz breit gefächerter Kritik der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft das Gesetz über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen in Kraft getreten ist, auf dessen Grundlage die Staatsorgane befugt sind, nach eigenem Ermessen Menschenrechtsorganisationen zu schließen und deren Gründung zu verhindern, und dass dieses Gesetz bereits insofern abschreckende Wirkung gezeitigt hat, als Menschenrechtsverfechter in Kambodscha nicht tätig werden und die Tätigkeit der Zivilgesellschaft behindert wird;

M.  in der Erwägung, dass die staatlichen Behörden seit der Verabschiedung des Gesetzes über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen im Jahr 2015 für Großveranstaltungen im karitativen Bereich unter der Ägide nichtstaatlicher Organisationen keine Genehmigung mehr erteilt haben, und in der Erwägung, dass in den letzten Monaten Veranstaltungen, die in Verbindung mit dem Internationalen Tag des Wohnens, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, dem Internationalen Tag der Frau und dem Internationalen Tag der Arbeit abgehalten wurden, sowie anderweitige Demonstrationen allesamt von Polizeikräften in unterschiedlichem Ausmaß gestört worden sind;

N.  in der Erwägung, dass der Senat Kambodschas am 12. April 2016 das Gesetz über Gewerkschaften verabschiedet hat, durch das die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer mit neuen Einschränkungen belegt wurde und Regierungsbehörden willkürlich mit neuen Vollmachten ausgestattet wurden, um die Gewerkschaften davon abzuhalten, dieses Recht wahrzunehmen;

1.  erklärt sich zutiefst besorgt über die Verschlechterung des politischen Klimas für Oppositionspolitiker und Menschenrechtsaktivisten in Kambodscha und verurteilt sämtliche gegen diese Personen gerichteten Gewalttaten, politisch motivierten Anklageerhebungen, willkürlichen Verhaftungen, Vernehmungen, Gerichtsentscheidungen und Urteile;

2.  bedauert, dass sich politisch motivierte Anschuldigungen und die gerichtliche Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und -aktivisten häufen, insbesondere was die politisch motivierten Anschuldigungen, Gerichtsentscheidungen und Urteile gegen die rechtmäßige Arbeit von Aktivisten, politischen Kritikern und Menschenrechtsverteidigern in Kambodscha betrifft;

3.  fordert die Staatsorgane Kambodschas mit Nachdruck auf, den Haftbefehl gegen Sam Rainsy sowie Mitglieder der Nationalversammlung und des Senats, die der CNRP angehören, aufzuheben und sämtliche Anklagepunkte gegen sie fallenzulassen, auch gegen Senator Hong Sok Hour; fordert, dass die fünf Menschenrechtsverteidiger, die sich weiterhin in Sicherungsverwahrung befinden, namentlich Ny Sokha, Nay Vanda, Yi Soksan, Lim Mony und Ny Chakra, unverzüglich freigelassen werden, dass es diesen Politikern, Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern ermöglicht wird, ungehindert und ohne Angst vor Verhaftung oder strafrechtlicher Verfolgung zu arbeiten, und dass die Gerichte nicht länger aus politischen Beweggründen befasst werden, um andere Personen mit politisch begründeten und frei erfundenen Anschuldigungen strafrechtlich zu verfolgen; fordert die Nationalversammlung auf, Sam Rainsy, Um Sam An und Hong Sok Hour unverzüglich ihr Abgeordnetenmandat zurückzugeben und ihre parlamentarische Immunität wiederherzustellen;

4.  fordert die Staatsorgane Kambodschas nachdrücklich auf, sämtliche politisch begründeten Anklagen und sonstigen Strafverfahren gegen Mitglieder von ADHOC und gegen weitere kambodschanische Menschenrechtsverteidiger fallenzulassen, sämtliche Drohungen, die repressiven Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen anzuwenden, sowie alle weiteren Versuche der Einschüchterung und Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern sowie von nationalen und internationalen Organisationen einzustellen und alle Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen, die im Zuge politisch motivierter und frei erfundener Anschuldigungen inhaftiert wurden;

5.  fordert die Regierung Kambodschas nachdrücklich auf, den rechtmäßigen und sinnvollen Beitrag der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der politischen Opposition zur allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Kambodschas zu würdigen;

6.  legt der Regierung nahe, auf eine Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hinzuwirken und die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, also auch die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Pluralismus, Vereinigungsfreiheit und Meinungsfreiheit uneingeschränkt zu befolgen;

7.  weist erneut darauf hin, dass es für die politische Stabilität, die Demokratie und eine friedliche Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, dass der demokratische Dialog in einem gefahrlosen Umfeld geführt werden kann, und fordert die Regierung eindringlich auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um für die Sicherheit aller demokratisch gewählten Vertreter Kambodschas unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit zu sorgen;

8.  begrüßt die Reform des nationalen Wahlausschusses im Wege einer Verfassungsänderung im Anschluss an die zwischen der Kambodschanischen Volkspartei CPP und der CNRP erzielte Übereinkunft vom Juli 2014 über Wahlreformen; betont, dass sich der nationale Wahlausschuss nunmehr aus vier Vertretern der CPP, vier Vertretern der CNRP und einem Vertreter der Zivilgesellschaft zusammensetzt;

9.  fordert die Regierung auf, für umfassende und unparteiische Ermittlungen zu sorgen, die unter Beteiligung der Vereinten Nationen geführt werden und in der strafrechtlichen Verfolgung all derjenigen münden, die für den unlängst von Angehörigen der Streitkräfte verübten brutalen Überfall auf zwei der CNRP angehörenden Mitglieder der Nationalversammlung sowie für den übermäßigen Einsatz von Gewalt durch Militär und Polizei zur Niederschlagung von Demonstrationen, Streiks und gesellschaftlichen Unruhen verantwortlich sind;

10.  fordert die staatlichen Stellen Kambodschas auf, sämtliche Anklagepunkte gegen Rong Chhun, ehemaliger Gewerkschaftsführer und Mitglied des nationalen Wahlrats, fallenzulassen;

11.  fordert die Mitgliedstaaten, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Kommission auf, klare Vorgaben für die bevorstehenden Wahlen in Kambodscha festzulegen, die mit den internationalen Normen im Bereich der freien Meinungsäußerung sowie der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Einklang stehen, und diese Vorgaben öffentlich an die staatlichen Stellen Kambodschas und die Opposition zu übermitteln; fordert den EAD auf, den Umfang der EU-Finanzhilfe von Verbesserungen der Menschenrechtslage in dem Land abhängig zu machen;

12.  erklärt sich besorgt über das neue Gesetz über Gewerkschaften; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, das Gesetz über Gewerkschaften, das Gesetz über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen und ähnliche Gesetze, mit denen die Grundfreiheiten eingeschränkt werden und die Ausübung der Menschenrechte bedroht wird, zurückzuziehen; fordert die Regierung eindringlich auf, sicherzustellen, dass sämtliche Rechtsvorschriften, die mit Blick auf die Menschenrechte von Bedeutung sind, mit der Verfassung Kambodschas und den internationalen Normen im Einklang stehen;

13.  fordert die kambodschanische Regierung nachdrücklich auf, sämtlichen Zwangsräumungen und der Landnahme ein Ende zu setzen und dafür zu sorgen, dass alle Räumungen unter vollständiger Einhaltung der internationalen Normen vollzogen werden;

14.  hebt die Bedeutung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen und deren Beitrag zu fairen und freien Wahlen hervor; fordert den nationalen Wahlrat und die einschlägigen Regierungsbehörden auf, dafür zu sorgen, dass alle Wahlberechtigten, darunter Arbeitsmigranten und Häftlinge, Zugang zu Möglichkeiten der Registrierung haben und ihnen die Zeit zur Verfügung steht, diese zu nutzen;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und der Nationalversammlung Kambodschas zu übermitteln.