GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Flüchtlingslager von Dadaab
16.5.2017 - (2017/2687(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B8-0300/2017)
ECR (B8-0332/2017)
PPE (B8-0334/2017)
ALDE (B8-0339/2017)
Mariya Gabriel, Frank Engel, Bogdan Brunon Wenta, Cristian Dan Preda, Michael Gahler, Pavel Svoboda, Krzysztof Hetman, Adam Szejnfeld, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, György Hölvényi, Maurice Ponga, Željana Zovko, Anna Záborská, Andrey Kovatchev, Joachim Zeller im Namen der PPE-Fraktion
Maria Arena, Elena Valenciano im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock im Namen der ECR-Fraktion
Louis Michel, Nedzhmi Ali, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Marielle de Sarnez, Martina Dlabajová, María Teresa Giménez Barbat, Nathalie Griesbeck, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Hannu Takkula, Pavel Telička, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Heidi Hautala, Maria Heubuch, Bart Staes, Bodil Valero, Florent Marcellesi, Jordi Solé im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Isabella Adinolfi im Namen der EFDD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Flüchtlingslager von Dadaab
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Nairobi der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) vom 25. März 2017 über dauerhafte Lösungen für somalische Flüchtlinge und die Wiedereingliederung von Heimkehrern nach Somalia,
– unter Hinweis auf die am 19. September 2016 angenommene New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten,
– unter Hinweis auf das am 25. Juni 2016 veröffentlichte gemeinsame Kommuniqué des dreigliedrigen Ministerausschusses für die freiwillige Rückkehr somalischer Flüchtlinge aus Kenia,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des EU-Gipfeltreffens zu Migrationsfragen vom 11./12. November 2015 in Valletta,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Ministerkonferenz des Khartum-Prozesses (Migrationsrouten-Initiative EU-Horn von Afrika), die am 28. November 2014 in Rom verfasst wurde,
– unter Hinweis auf das am 10. November 2013 unterzeichnete Dreiparteien-Übereinkommen zwischen den Regierungen von Somalia und Kenia und dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) über die freiwillige Rückkehr,
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Kenia vom 9. Februar 2017, durch die die Schließung des Flüchtlingslagers von Dadaab untersagt wurde,
– unter Hinweis auf den Beschluss der kenianischen Regierung, gegen das Urteil des Gerichts vom 9. Februar 2017 Berufung einzulegen,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecher der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, des Mitglieds der Kommission mit Zuständigkeit für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, und des Mitglieds der Kommission mit Zuständigkeit für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, Christos Stylianides, zu dem Beschluss der kenianischen Regierung vom 20. Mai 2016, die Flüchtlingslager in Dadaab zu schließen,
– unter Hinweis auf den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika,
– unter Hinweis auf den Globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine geteilte Verantwortung für Flüchtlinge,
– unter Hinweis auf das nationale Richtprogramm von Somalia und Ostafrika im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF),
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Horn von Afrika mit knapp 250 Millionen Einwohnern und einer rasch wachsenden Bevölkerung afrika- und weltweit die Region mit den meisten Binnenvertriebenen und Flüchtlingen ist; in der Erwägung, dass diese Regionen mit den Problemen der irregulären Migration, Vertreibung von Menschen, des Menschenhandels, der Schleusungskriminalität, des Terrorismus und der bewaffneten Konflikte konfrontiert ist;
B. in der Erwägung, dass zahlreiche Auslöser für diese Probleme gibt, die jeweils von den lokalen Gegebenheiten abhängen, deren eigentliche Ursachen aber gemeinhin fehlende sozioökonomische Perspektiven, extreme Armut, Instabilität und Klimawandel sowie das Fehlen einer verantwortungsvollen Verwaltung sind;
C. in der Erwägung, dass der Flüchtlingslagerkomplex, der 1991 in Dadaab errichtet wurde, als eine vorübergehende Lösung für Menschen dienen sollte, die Schutz suchen und vor Verfolgung, Gewalt und Instabilität in der Region Ostafrika und an erster Stelle vor dem Bürgerkrieg in Somalia fliehen; in der Erwägung, dass der gesamte Komplex inzwischen aus fünf unterschiedlichen Lagern mit jeweils unterschiedlichen Volksgruppen besteht, der eine Fläche von 50 km2 einnimmt, wobei Hagadera, Dagahaley und Ifo die seit längstem bestehenden und am dichtesten bevölkerten Lager sind;
D. in der Erwägung, dass im Lager Dadaab, in dem 90 000 Flüchtlinge Aufnahme finden sollten, derzeit nach Schätzungen der Vereinten Nationen ungefähr 260 000 Menschen leben, von denen 95 % aus Somalia stammen und 60 % jünger als 18 Jahre sind; in der Erwägung, dass Kenia sein Amt für Flüchtlingsangelegenheiten, das für die Registrierung zuständig war, aufgelöst hat, was zur Folge hatte, dass mehrere zehntausend Menschen nicht registriert wurden, sodass die tatsächlichen Zahlen noch höher sein könnten;
E. in der Erwägung, dass die Flüchtlinge in dem Lager in Gefahr sind, Opfer von Gewalt zu werden, was insbesondere für Frauen und Kinder gilt;
F. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der großen Instabilität und des Fehlens staatlicher Strukturen, an denen Somalia seit mehr als zwei Jahrzehnten leidet, durch immer wieder auftretende Naturkatastrophen, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, noch verschärft werden; in der Erwägung, dass dadurch die Widerstandskraft und die Fähigkeit der besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen Somalias, mit dieser Situation fertig zu werden, geschwächt sind, was ein Hauptgrund für Binnenmigration innerhalb des Landes und Migrationsbewegungen in die Nachbarländer ist;
G. in der Erwägung, dass die seit drei Jahrzehnten andauernde Flüchtlingskrise in Somalia eine der weltweit längsten Krisen dieser Art ist und dass derzeit bereits die dritte Generation von Flüchtlingen im Exil geboren wird; in der Erwägung, dass knapp eine Million Somalier als Vertriebene in der Region und weitere 1,1 Millionen Somalier als Binnenvertriebene in Somalia leben;
H. in der Erwägung, dass Somalia seit 15 Jahren eines der fünf Länder auf der Welt ist, die die meisten Flüchtlinge hervorbringen, und dass derzeit 1,1 Millionen Flüchtlinge registriert sind, von denen mehr als 80 % am Horn von Afrika und in der Region Jemen untergebracht sind; in der Erwägung, dass sich die somalischen Stellen wiederholt bereit erklärt haben, ihre Staatsangehörigen aufzunehmen; in der Erwägung, dass Kenia derzeit etwa 500 000 Flüchtlinge aufgenommen hat und ihre Zahl aufgrund der zunehmenden Unsicherheit in der Region, insbesondere im Südsudan, weiter ansteigt;
I. in der Erwägung, dass die Sicherheitslage in Somalia nach wie vor gefährlich und unvorhersehbar ist und weiterhin Anschläge von der al-Shabaab-Miliz und anderen bewaffneten terroristischen Gruppen verübt werden; in der Erwägung, dass Präsident Mohamed Abdullahi „Farmajo“ Mohamed Somalia am 6. April 2017 zum Kriegsgebiet erklärt und angeboten hat, den Mitgliedern der militanten Islamistengruppe al-Shabaab Amnestie, einschließlich Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten, zu gewähren, sofern sie ihre Waffen innerhalb von 60 Tagen niederlegen;
J. in der Erwägung, dass die gesamte ostafrikanische Region von einer schweren Dürre heimgesucht wird und für einige Teile des Südsudan eine Hungersnot ausgerufen wurde, von der bis zu eine Million Menschen bedroht sind; in der Erwägung, dass für Somalia, dem die dritte Hungersnot in 25 Jahren bevorsteht, eine Frühwarnung wegen der drohenden Hungersnot ausgegeben wurde und dass nach Angaben der Regierung 6,2 Millionen Menschen auf sofortige Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind; in der Erwägung, dass der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta die Dürre in dem Land, aufgrund derer 2,7 Millionen Menschen bittersten Hunger leiden, zur nationalen Katastrophe erklärt hat; in der Erwägung, dass sich die Lage in Äthiopien, Kenia, Somalia und Jemen voraussichtlich zuspitzen wird, was eine schwere Hungersnot in vielen Regionen zur Folge haben könnte;
K. in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen die Dürre zusätzlich eine Binnenmigration ausgelöst hat, da sich über 683 000 Menschen gezwungen sahen, ihre Heimatdörfer zu verlassen; in der Erwägung, dass bei der letzten Hungersnot im Jahr 2011 an die 250 000 Menschen gestorben sind;
L. in der Erwägung, dass die Regierung Kenias am 6. Mai 2016 ihren Beschluss verkündet hat, Dadaab „binnen kurzem“ zu schließen, und sich dabei auf Sicherheitsbelange und die Notwendigkeit berief, der langfristigen Anwesenheit von Flüchtlingen in der Region ein Ende zu setzen; in der Erwägung, dass die Regierung Kenias am 30. November 2016 die Schließung des Lagers von Dadaab bis Mai 2017 angekündigt hat; in der Erwägung, dass seit dem IGAD-Gipfeltreffen vom 25. März 2017 nun alle Anstrengungen auf das wichtige Ziel einer tragfähigen regionalen Lösung für somalische Flüchtlinge gerichtet sind;
M. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, die EU eingeschlossen, Verständnis für die Bedenken und Gründe der kenianischen Regierung für die Schließung des Lagers bekundet, aber auch betont hat, dass die Rückführungen nach Somalia im Einklang mit den internationalen Normen – also freiwillig und in voller Kenntnis der Sachlage, unter Bereitstellung objektiver, neutraler und sachdienlicher Informationen für die Flüchtlinge sowie auf sichere, menschenwürdige und tragfähige Weise – durchgeführt werden müssen und dass den Flüchtlingen bewusst sein muss, was geschieht, wenn sie sich gegen die freiwillige Rückkehr entscheiden;
N. in der Erwägung, dass das der Oberste Gerichtshof Kenias am 9. Februar 2017 auf Antrag zweier kenianischer Menschenrechtsorganisationen – der nationalen Menschenrechtskommission Kenias und der Kituo Cha Sheria – entschieden hat, die von der kenianischen Regierung angeordnete Schließung des Flüchtlingslagers von Dadaab sei diskriminierend, komme einer Kollektivstrafe gleich und sei darüber hinaus überzogen, willkürlich und unverhältnismäßig;
O. in der Erwägung, dass durch die Debatte über die Schließung der Lager von Dadaab die von der kenianischen Regierung und weiteren Interessengruppen offen kritisierte schleppende Umsetzung des vom UNHCR und den Regierungen Kenias und Somalias im Jahr 2013 unterzeichneten Dreiparteien-Übereinkommens in den Fokus gerückt ist, mit dem für die freiwillige Rückkehr von Somaliern in stabile Landesteile gesorgt werden sollte;
P. in der Erwägung, dass annähernd 65 000 somalische Flüchtlinge zurückgekehrt sind, seit das UNHCR im Jahr 2014 begann, ihre freiwillige Rückkehr zu unterstützen, dass es jedoch von der Lage in Somalia abhängt, ob das Ziel erreicht wird, die Zahl derjenigen zu steigern, die dauerhaft zurückkehren;
Q. in der Erwägung, dass Ende August 2016 somalische Stellen in Jubaland aufgrund des großen Zustroms von Flüchtlingen die Rückführung nach Kismaayo, der Hauptstadt der Region, ausgesetzt haben; in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHCR knapp 70 % der Rückkehrer Kinder sind;
R. in der Erwägung, dass die Schließung des Flüchtlingslagers von Dadaab negative Konsequenzen für andere Nachbarländer wie Äthiopien haben wird, das derzeit 245 000 somalischen Flüchtlingen Zuflucht bietet und wohin vermutlich weitere Flüchtlinge strömen werden; in der Erwägung, dass dies ein Beleg dafür ist, dass Probleme in den Bereichen Flüchtlinge, Grenzschutz und Stabilität miteinander verknüpft sind und dass auf regionaler Ebene verstärkt zusammengearbeitet werden muss, damit diese Probleme – zumal angesichts des Beschlusses, das Lager von Dadaab zu schließen – gelöst werden können;
S. in der Erwägung, dass für viele, insbesondere für aus ländlichen Gebieten stammende Vertriebene nur dann eine Aussicht auf Rückkehr besteht, wenn sie ihr Land zurückfordern können, und dies in einem Staat, in dem die Regelung der Grundbesitzverhältnisse schwach ausgeprägt ist und Zwangsräumungen weit verbreitet sind;
T. in der Erwägung, dass die aufnehmende Bevölkerung im Großraum Dadaab, die auf die Existenz des Lagers sehr menschlich, großzügig und tolerant reagiert, selbst mit erheblichen Wirtschafts-, Entwicklungs- und Umweltproblemen konfrontiert ist;
U. in der Erwägung, dass die Geber ihre Aufmerksamkeit auf andere Konflikte richten mussten und weniger Geld bereitstellen konnten, da die Lage in Dadaab seit langem anhält, weshalb die Flüchtlinge im Lager vor Problemen stehen;
V. in der Erwägung, dass sich der Klimawandel besonders verheerend auf die von Weidewirtschaft und Nomadentum geprägte Lebensweise zahlreicher Menschen in der Region auswirkt, die zudem infolge von Dürre, Krankheiten, Krieg, schwindendem Viehbestand und weiteren Problemen immer größeren Gefahren ausgesetzt sind;
W. in der Erwägung, dass die EU über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für den Zeitraum von 2014 bis 2020 einen Betrag von 286 Mio. EUR bereitstellt, der vor allem für die Umsetzung des „Pakts“ und den Aufbau staatlicher Strukturen und die Friedenskonsolidierung, die Ernährungssicherheit, die Krisensicherheit und die Bildungssysteme bestimmt sind; in der Erwägung, dass der Nothilfe-Treuhandfonds der EU (EUTF) für Afrika, der am 12. November 2015 auf dem Gipfeltreffen in Valletta unterzeichnet wurde, dazu dienen soll, die grundlegenden Ursachen von Destabilisierung, Vertreibung und irregulärer Migration zu bekämpfen, indem Krisenfestigkeit, wirtschaftliche Perspektiven, Chancengleichheit, Sicherheit und Entwicklung gefördert werden; in der Erwägung, dass die EU Anstrengungen unternimmt, um die lebenswichtigen Grundbedürfnisse von Flüchtlingen, die in kenianischen Flüchtlingslagern untergebracht sind, zu decken;
X. in der Erwägung, dass die EU entschlossen ist, die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) zu unterstützen, indem sie Mittel zur Schaffung von Sicherheit und zur Verringerung der Bedrohung, die von der al-Shabaab-Miliz und anderen bewaffneten Oppositionsgruppen ausgeht, bereitstellt; in der Erwägung, dass die Kommission der Afrikanischen Union am 23. März 2017 eine Konsultation auf hoher Ebene über die Zukunft der AMISOM, die Unterstützung der Einrichtungen des Sicherheitsbereichs und Reformen in Somalia einberief, bei der die EU und die Vereinten Nationen anwesend waren; in der Erwägung, dass die EU am 11. Mai 2017 auf der Somalia-Konferenz in London weitere Unterstützung für Somalia in Höhe von 200 Mio. EUR angekündigt hat;
Y. in der Erwägung, dass infolge des Präsidialerlasses von US-Präsident Trump vom 27. Januar 2017 etwa 3 000 Flüchtlingen, die im Jahr 2017 von Kenia (mehrheitlich aus Dadaab) in die USA umgesiedelt werden sollten, von denen die meisten bereits von Beamten der USA und der Vereinten Nationen einer strengen Überprüfung unterzogen wurden und sehr lange – manche bereits seit zehn Jahren – auf die Genehmigung ihrer Umsiedlung warten, nun eine ungewisse Zukunft bevorsteht;
Z. in der Erwägung, dass die Neuansiedlungsbemühungen der EU verstärkt werden sollten, damit sie den Bemühungen von Ländern außerhalb der EU, wie Australien oder Kanada, nicht nachstehen, um das zu erreichen, was das UNHCR als notwendig erachtet, um eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen weltweit sicherzustellen;
AA. in der Erwägung, dass im globalen Aktionsplan von Nairobi, der am 25. März 2017 auf dem IGAD-Gipfeltreffen angenommen wurde, in erster Linie Dürre und bewaffnete Konflikte als Gründe für die Vertreibung von Menschen in der Region genannt werden;
BB. in der Erwägung, dass nach der Entsendung einer Wahlbewertungsmission der EU nach Kenia die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission der EU zur Parlamentswahl im August 2017 als sinn- und wirkungsvolle Maßnahme empfohlen wurde;
1. würdigt die Rolle, die Kenia und die Region Dadaab über einen derart langen Zeitraum bei der Aufnahme einer beispiellosen Zahl von Flüchtlingen spielen; hebt jedoch hervor, dass die derzeitige Lage in der Region untragbar ist und eines effizienten und koordinierten Handelns durch die Regierungen in der Region und die internationale Gemeinschaft insgesamt, einschließlich der EU, bedarf, um zu einer nachhaltigen Lösung des Problems somalischer Flüchtlinge beizutragen, und weist darauf hin, dass darüber hinaus Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Sicherheit vor Ort zu erhöhen und die langfristige sozioökonomische Entwicklung der Region sicherzustellen;
2. nimmt die von der IGAD angenommene Erklärung von Nairobi zu dauerhaften Lösungen für somalische Flüchtlinge und die Wiedereingliederung von Heimkehrern in Somalia zur Kenntnis; begrüßt das Engagement für eine umfassende regionale Herangehensweise, wobei gleichzeitig in den Asylländern für Schutz gesorgt und die Eigenständigkeit gefördert wird, was mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft und im Einklang mit der geteilten Verantwortung auf internationaler Ebene geschehen soll, wie sie im umfassenden Rahmen für Flüchtlingshilfe (CRRF) der New Yorker Erklärung umrissen wird;
3. bedauert, dass sich die EU-Mitgliedstaaten sehr zurückhalten, wenn es darum geht, Flüchtlinge aus Dadaab aufzunehmen, und fordert die EU auf, ihrer Verantwortung für eine gerechte Lastenteilung gerecht zu werden;
4. weist darauf hin, dass Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückkehren können, solange die Instabilität in der Großregion anhält und die Gefahr einer erneuten Hungersnot besteht; fordert die EU daher auf, die langfristige Entwicklung als ihr vorrangiges Ziel beizubehalten, ihr Engagement in der Region nochmals zu verdoppeln und sich stärker als Mittler einzusetzen, um die zugrunde liegenden wirtschaftlichen, politischen, ökologischen und sicherheitsbezogenen Probleme zu lösen, die die Hauptursachen von extremer Armut, kriminellen Tätigkeiten, Radikalisierung und Terrorismus und letztlich der Flüchtlingskrise sind;
5. betont, dass letztendlich eine regionale Lösung vonnöten sein wird, damit 260 000 somalische Flüchtlinge weiterhin Schutz genießen; weist erneut darauf hin, dass im Interesse der dauerhaften Wiedereingliederung von Rückkehrern ein ganzheitlicher und gemeinschaftsorientierter Ansatz erforderlich ist, mit dem neben der Aufnahmekapazität auch der Zugang von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und örtlichen Bevölkerungsgruppen in Somalia zu Dienstleistungen verbessert wird;
6. begrüßt die Annahme des globalen und regionalen Aktionsplans von Nairobi, der eine schrittweise Schließung der Lager vorsieht, damit Flüchtlinge in ihrem Aufnahmeland Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Dienstleistungen erhalten und sich frei bewegen können; bedauert jedoch, dass keine konkreten Maßnahmen in Bezug auf Dadaab geplant sind; unterstützt die Einrichtung eines regionalen Fonds für Geber;
7. vertritt angesichts der gegenwärtigen Sicherheitsprobleme in Somalia und der akuten Gefahr einer Hungersnot die Auffassung, dass bei jeder Lösung nur eine freiwillige Rückkehr in Betracht kommen sollte; fordert eine stärkere Teilung der Verantwortung, wenn es darum geht, Flüchtlinge aufzunehmen und zusätzliche Methoden zu entwickeln, mit denen Flüchtlingen die Einreise in Drittländer, darunter auch in die EU, erleichtert wird;
8. bekräftigt seine Unterstützung für die Ziele des EUTF für Afrika, die in der Bekämpfung der zugrunde liegenden Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Ostafrika bestehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusagen im Zusammenhang mit dem Fonds einzuhalten; fordert die Kommission gleichwohl auf, größere Anstrengungen im Hinblick auf die Konsultation der Akteure in der Region, einschließlich lokaler Bevölkerungsgruppen, regionaler Regierungen und nichtstaatlicher Organisationen, zu unternehmen, wobei der Schwerpunkt auf die vor Ort festgestellten Probleme und Bedürfnisse gelegt und für günstige Rahmenbedingungen sowie mehr Kapazitäten für die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimatländer gesorgt wird; weist darauf hin, dass in Dadaab etwa 10 000 neue Arbeitsplätze entstanden sind, die in erster Linie mit humanitären Aktivitäten zusammenhängen;
9. betont, dass ein Ansatz erforderlich ist, bei dem die Menschen und die Gemeinschaften im Mittelpunkt stehen, damit die Mittel des EUTF dazu verwendet werden, Rückführungen aus Dadaab zu unterstützen und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung und zur Steigerung der Krisenfestigkeit in der Region einzurichten; ist fest davon überzeugt, dass der Nothilfe-Treuhandfonds nicht nur auf die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch auf Basisprojekte in der Region ausgerichtet sein sollte, die konkret auf die Verbesserung der Qualität, Gerechtigkeit und allgemeinen Zugänglichkeit von grundlegenden Dienstleistungen und Ausbildungsmaßnahmen zur Entwicklung lokal benötigter Fertigkeiten sowie auf die Deckung der Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, zu denen auch Minderheiten gehören, abzielen;
10. ist der Ansicht, dass der EUTF stärker auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Region ausgerichtet werden sollte, indem die Mittel für die Stärkung der Wirtschafts- und Beschäftigungsmöglichkeiten und der Widerstandsfähigkeit in der Region eingesetzt werden; fordert, dass diese Mittel zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und zum weiteren Ausbau der Nutzung der Sonnenenergie als Energiequelle eingesetzt werden, zum Beispiel für den Antrieb von Trinkwasserpumpen, wie es bereits in einigen Teilen des Lagers von Dadaab mit Erfolg praktiziert wird;
11. weist darauf hin, dass Frauen und Kinder über 60 % der Gesamtbevölkerung des Flüchtlingslagers ausmachen und als die am stärksten schutzbedürftigen und ausgegrenzten Gruppen im Lager gelten; fordert die kenianische Regierung, regionale Organisationen, internationale Hilfsorganisationen und die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, auf, bei den Hilfsmaßnahmen einen spezifischen Ansatz für die Faktoren zu verfolgen, die sich auf die Schutzbedürftigkeit von Frauen und Kindern im Lager auswirken, beispielsweise geschlechtsbezogene Verfolgung, Gewalt gegen Frauen, sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung, extreme Armut und Ausgrenzung;
12. lobt die somalischen Behörden für die Fortschritte, die sie in den letzten Monaten unter anderem bei der Organisation von Wahlen erzielt haben; hebt jedoch hervor, dass sich Rückführungen in großem Umfang aufgrund der prekären Sicherheitslage und der schlechten sozioökonomischen Bedingungen in vielen Teilen Somalias nach wie vor als außerordentlich schwierig gestalten; fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher auf, gemeinsam mit den somalischen Behörden darauf hinzuarbeiten, dem Land zunächst zu mehr Stabilität zu verhelfen, bevor sie groß angelegte Rückführungen durchführen;
13. fordert die EU und ihre internationalen Partner auf, ihre Zusagen gegenüber Somalia einzuhalten und Anstrengungen zu unternehmen, um für Ernährungssicherheit zu sorgen und somit die sich abzeichnende Hungersnot zu verhindern, die Sicherheit zu fördern und für die Beilegung von Konflikten zwischen Gemeinschaften einzutreten, die Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu verbessern und beim Abschluss der Verfassungsrevision zu helfen, damit langfristig stabile Verhältnisse geschaffen werden;
14. fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei Umsiedlungsprogrammen in der Region vor allem darauf geachtet wird, dass besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in verantwortlicher Weise in eine sichere Region umgesiedelt werden und dass die Rechte der Flüchtlingen geachtet werden; fordert die EU und ihre internationalen Partner auf, am Aufbau der Infrastruktur in ganz Somalia mitzuwirken, damit zurückkehrende Flüchtlinge auf sichere und dauerhafte Weise wieder in die somalische Gesellschaft eingegliedert werden können, ohne Bedrohungen durch terroristische Gruppierungen, wie al-Shabaab, fürchten zu müssen;
15. betont die Notwendigkeit eines besseren Grenzschutzes zwischen Somalia und seinen Nachbarländern, in denen Netzwerke von Menschenhändlern, Schleusern sowie Schmugglern von Waffen, Drogen und anderen illegalen Gütern ungehindert ihr Unwesen treiben können, wodurch wiederum weitere kriminelle und terroristische Aktivitäten finanziert werden; erwartet von der EU-Ausbildungsmission in Somalia, dass sie mit der AMISOM und den staatlichen Stellen Somalias eng zusammenarbeitet, sodass es zu einem Austausch bewährter Verfahren für einen verbesserten Grenzschutz kommt und Menschenhändler, Schleuser und Schmuggler dingfest gemacht werden können;
16. stellt fest, dass eine Entwicklung der Region ohne eine Verbesserung der Sicherheitslage nicht möglich ist; betont nachdrücklich, dass jedoch Mittel, die aus dem EEF und aus Finanzierungsquellen für die ODA stammen, für die wirtschaftliche, humanitäre und soziale Entwicklung des jeweiligen Landes eingesetzt werden müssen, wobei besonderes Gewicht auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung gelegt werden sollte, die in dem Beschluss über den Treuhandfonds ermittelt wurden; erinnert daran, dass die Mittel des EEF und der ODA ausschließlich für Entwicklungsziele verwendet werden dürfen, die die Ursachen betreffen, die der Migration zu Grunde liegen;
17. weist darauf hin, dass die Krisenfestigkeit und die Entwicklung der betroffenen Gemeinschaften in der kenianischen Region Dadaab, die Flüchtlinge aufgenommen haben, gefördert werden müssen, indem darauf geachtet wird, dass sich die schrittweise Verkleinerung von Dadaab und die Reduzierung der in dem Ort zur Verfügung gestellten öffentlichen Dienstleistungen sowie die möglicherweise damit verbundenen drastischen wirtschaftlichen Folgen nicht negativ auf die Existenzgrundlage der Menschen dort auswirken; weist darauf hin, dass die in Dadaab untergebrachten Flüchtlinge eine große Umweltbelastung für die Region darstellen und der Zugang der ansässigen Bevölkerung zu natürlichen Ressourcen dadurch beeinträchtigt wird; hebt hervor, dass man sich mit diesem Problem gemeinsam von der kenianischen Regierung und im Rahmen des Nationalen Richtprogramms der EU für Kenia befassen sollte; erwartet von der kenianischen Regierung und der EU, dass sie die besonderen Bedürfnisse dieser instabilen Region zur Kenntnis nehmen;
18. bedauert die Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten, ihre Beitragszahlungen an die Organisationen der Vereinten Nationen um 640 Mio. USD zu kürzen; äußert seine Sorge über die direkten Auswirkungen, die diese Entscheidung auf die Region haben wird; besteht darauf, dass die freiwilligen Beiträge der EU zu den Fonds und Organisationen der Vereinten Nationen – diese betragen die Hälfte ihres Gesamthaushalts – zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit weltweit unverzichtbar sind;
19. betont, dass die Knappheit der Mittel im Haushalt von Organisationen der Vereinten Nationen, z. B. dem UNHCR, die in schwierigen und komplexen Situationen Schutz, Sicherheit und humanitäre Hilfe bieten, nur dazu beitragen werden, dass die Sicherheitsprobleme in der Region zunehmen ;
20. weist mit großer Sorge auf die gravierenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Region hin, die die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die internationale Gemeinschaft insgesamt in eindeutiger Weise daran erinnern, dass die Bestimmungen des Übereinkommens von Paris umgesetzt werden müssen, und weist dabei auf die unmittelbaren Auswirkungen hin, die derartige Maßnahmen auf Krieg und Hunger in der Region haben;
21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung von Kenia, dem Gouverneur des Bezirks Garissa, dem Präsidenten des kenianischen Parlaments, der Regierung von Somalia, dem Präsidenten des somalischen Parlaments, den Regierungen der IGAD-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zu übermitteln.