Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0345/2017Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0345/2017

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Verwirklichung einer Zweistaatenlösung im Nahen Osten

17.5.2017 - (2016/2998(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8-0345/2017)
S&D (B8-0346/2017)
ECR (B8-0347/2017)
ALDE (B8-0352/2017)
PPE (B8-0354/2017)

Cristian Dan Preda, Lars Adaktusson, Arnaud Danjean, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Sandra Kalniete, David McAllister, Michael Gahler, Eduard Kukan, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Antonio López-Istúriz White im Namen der PPE-Fraktion
Victor Boştinaru, Elena Valenciano im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Anders Primdahl Vistisen im Namen der ECR-Fraktion
Hilde Vautmans im Namen der ALDE-Fraktion
Tamás Meszerics, Bart Staes, Jill Evans im Namen der Verts/ALE-FraktionRosa D’Amato, Laura Agea, Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao

Verfahren : 2016/2998(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0345/2017
Eingereichte Texte :
RC-B8-0345/2017
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verwirklichung einer Zweistaatenlösung im Nahen Osten

(2016/2998(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–  unter Hinweis auf frühere Resolutionen der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, zu deren Vertragsstaaten Israel und Palästina zählen,

–  unter Hinweis den Bericht des Nahost-Quartetts vom 1. Juli 2016 und seine Erklärung vom 23. September 2016 ,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Friedensprozess im Nahen Osten, insbesondere diejenigen vom 18. Januar 2016 und vom 20. Juni 2016,

–  unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Verwirklichung des Friedens im Nahen Osten nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten der internationalen Gemeinschaft und ein unverzichtbares Element für die regionale und globale Stabilität und Sicherheit ist;

B.  in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (die „Hohe Vertreterin“) wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, dass sie sich für die Erneuerung und Intensivierung der Rolle der Union im Friedensprozess einsetzt; in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin im April 2015 einen neuen EU‑Sonderbeauftragten für den Friedensprozess im Nahen Osten („EU‑Sonderbeauftragter“) ernannt hat; in der Erwägung, dass der Sonderbeauftragte bislang noch keine Ergebnisse gezeitigt hat;

C.  in der Erwägung, dass dem Quartett und regionalen Partnern wie Ägypten, Jordanien und Saudi-Arabien eine bedeutende Rolle bei der Suche nach einer Lösung des arabisch-israelischen Konflikts zukommt;

D.  in der Erwägung, dass die fortdauernden Gewaltakte und Terroranschläge gegen Zivilpersonen und die Anstiftung zu Gewalt das Misstrauen erheblich verstärken und einer friedlichen Lösung des Konflikts diametral entgegenstehen;

E.  in der Erwägung, dass der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 2334 (2016)

  (a)  bekräftigte, dass der Bau israelischer Siedlungen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem, jeder Rechtsgültigkeit entbehrt und einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht sowie ein großes Hindernis für die Zweistaatenlösung darstellt;

  (b)  die Akteure ersuchte, im Rahmen ihrer jeweiligen Beziehungen zwischen dem Hoheitsgebiet des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten zu unterscheiden;

  (c)  an die sich aus dem Fahrplan des Quartetts ergebende Verpflichtung der Sicherheitskräfte der Palästinensischen Behörde erinnerte, weiterhin wirksam gegen Terroristen vorzugehen und die Kapazitäten der Terroristen zunichte zu machen, wozu auch die Beschlagnahme illegaler Waffen gehört;

F.  in der Erwägung, dass nach Angaben des Büros des EU-Vertreters in Palästina in den letzten Monaten zahlreiche palästinensische Gebäude zerstört wurden;

G.  in der Erwägung, dass es zahlreiche Berichte über Menschenrechtsverletzungen im Gazastreifen gibt;

H.  in der Erwägung, dass es Anlass zur Sorge bezüglich der Lage der Gefangenen auf beiden Seiten gibt, insbesondere was den andauernden Hungerstreik palästinensischer Häftlinge betrifft; in der Erwägung, dass beide Seiten ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und die Rechte der Gefangenen achten sollten;

I.  in der Erwägung, dass alle Akteure den Dialog und die praktische Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Zugang zu Wasser, Sanitäreinrichtungen und Energieressourcen sowie bei der Förderung des Wachstums der palästinensischen Wirtschaft unterstützen sollten und so ein Zeichen für Hoffnung, Frieden und Aussöhnung, wie es die Region so dringlich benötigt, zu setzen;

J.  in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und den beiden Seiten auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie beruhen sollten, von denen sich beide Seiten bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die wesentlicher Bestandteil dieser Beziehungen sind;

1.  bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung einer Zweistaatenlösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, bei der ein sicherer Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen;

2.  unterstreicht, dass es wichtig ist, dass beide Seiten so bald wie möglich die substanziellen Verhandlungen mit Blick auf einen gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden wiederaufnehmen; fordert beide Seiten auf, von Schritten abzusehen, die die Eskalation weiter anfachen könnten, darunter unilaterale Maßnahmen, die dem Ausgang der Verhandlungen vorgreifen, die Chancen auf die Zweistaatenlösung gefährden und weiteres Misstrauen erzeugen könnten; fordert beide Seiten auf, ihr Bekenntnis zu einer Zweistaatenlösung zu erneuern und sich somit von Stimmen zu distanzieren, die diese Lösung ablehnen;

3.  lehnt alle Maßnahmen, die die Chancen auf die Zweistaatenlösung untergraben, strikt ab und fordert beide Seiten nachdrücklich auf, mittels politischer Strategien und Maßnahmen ihr echtes Engagement für eine Zweistaatenlösung unter Beweis zu stellen, damit Vertrauen wiederhergestellt wird; begrüßt die im Rahmen des letzten Besuchs des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas in den Vereinigten Staaten zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft, gemeinsam auf den Frieden hinzuarbeiten;

4.  betont, dass dem Schutz und Erhalt der Tragfähigkeit der Zweistaatenlösung im Rahmen der Politik und der Maßnahmen der Europäischen Union in Bezug auf den israelisch-palästinensischen Konflikt und den Nahost-Friedensprozess höchste Priorität eingeräumt werden muss;

5.  verurteilt alle Akte der Gewalt, Terroranschläge auf Israelis und die Aufstachelung zur Gewalt, die Fortschritten hin zu einer friedlichen Zweistaatenlösung diametral entgegenstehen; weist darauf hin, dass alle Akteure effektiv gegen Gewalt, Terrorismus, Hassreden und Aufwiegelung vorgehen sollten, da dies entscheidend dafür ist, Vertrauen wieder aufzubauen und eine Eskalation zu verhindern, durch die die Aussichten auf Frieden weiter verschlechtert werden;

6.  ruft in Erinnerung, dass Siedlungen gemäß dem Völkerrecht illegal sind, und betont, dass die unlängst gefassten Beschlüsse, eine neue Siedlung tief im Inneren des Westjordanlandes zu gründen, Ausschreibungen für nahezu 2000 Siedlungseinheiten zu veröffentlichen und weiteres Land tief im Inneren des Westjordanlandes zu „staatlichem Land“ zu erklären, die Aussichten auf eine tragfähige Zweitstaatenlösung zusätzlich verschlechtern; verurteilt die Fortführung der Siedlungspolitik und fordert die israelischen Behörden auf, sie unverzüglich zu stoppen und rückgängig zu machen; bedauert insbesondere, dass die Knesset am 6. Februar 2017 das „Regulierungsgesetz“ gebilligt hat, das die nachträgliche Legalisierung von Siedlungen ermöglicht, die ohne Zustimmung der rechtmäßigen Privateigentümer auf palästinensischem Land errichtet wurden; wartet auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über dieses Gesetz;

7.  begrüßt Absatz 8 der Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Januar 2016 zur Verpflichtung der EU und ihrer Mitgliedstaaten, für die uneingeschränkte Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften und bilateralen Vereinbarungen zwischen der EU und Israel zu sorgen;

8.  fordert, dass der Zerstörung palästinensischer Wohnhäuser und von der EU finanzierter Gebäude und Projekte, der Zwangsumsiedlung palästinensischer Familien und der Beschlagnahme palästinensischen Eigentums im Westjordanland im Einklang mit dem Bericht des Quartetts ein Ende gesetzt wird; unterstreicht, dass die einschlägigen EU-Behörden auch künftig dafür Sorge tragen müssen, dass keine Finanzmittel der EU direkt oder indirekt für Terrororganisationen oder für Aktivitäten abgezweigt werden können, mit denen zu damit verbundenen Taten aufgestachelt wird;

9.  weist darauf hin, dass die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsnormen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, einschließlich der Rechenschaftspflicht für ihr Vorgehen, ein entscheidender Faktor für Frieden und Sicherheit in der Region ist;

10.  betont, dass die Aussöhnung unter den Palästinensern ein wichtiger Faktor für die Verwirklichung der Zweistaatenlösung ist, und bedauert die andauernde palästinensische Uneinigkeit; unterstützt den Appell der EU an alle palästinensischen Gruppierungen, der Aussöhnung und der Rückkehr der Palästinensischen Behörde in den Gaza-Streifen oberste Priorität einzuräumen; fordert die palästinensischen Kräfte nachdrücklich auf, die Bemühungen um eine Aussöhnung unverzüglich wieder aufzunehmen, indem insbesondere die längst überfälligen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten werden; betont, dass die Palästinensische Behörde ihre Regierungsaufgaben im Gazastreifen wahrnehmen muss, unter anderem im Bereich der Sicherheit, der zivilen Verwaltung und durch Präsenz an den Grenzübergängen;

11.  unterstreicht, dass die militanten Aktivitäten und die rechtswidrige Bewaffnung die Instabilität befördern und letztlich Bemühungen um eine Verhandlungslösung untergraben; fordert die Sicherheitskräfte der Palästinensischen Behörde auf, uneingeschränkt wirksame und zeitnahe Einsätze durchzuführen, um den Aktivitäten militanter Gruppen – beispielsweise dem Abschuss von Raketen in israelisches Gebiet – entgegenzuwirken; betont, dass unbedingt verhindert werden muss, dass sich Terrorgruppen bewaffnen und Waffenschmuggel betreiben, Raketen herstellen und Tunnel bauen;

12.  bekräftigt seine Forderung, die Blockade des Gazastreifens aufzuheben und dringend für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung des Gebiets zu sorgen;

13.  erinnert die Mitgliedstaaten an die Erklärung von Venedig vom Juni 1980, in der sich die EU-Mitgliedstaaten zu ihrer Verantwortung für den Friedensprozess bekannten; fordert, dass im Juni dieses Jahres eine neue EU-Erklärung verabschiedet wird; fordert die Hohe Vertreterin auf, an diese neue Erklärung anknüpfend eine mutige und umfassende europäische Friedensinitiative in der Region einzuleiten;

14.  spricht sich dafür aus, dass diese Friedensinitiative der Europäischen Union zur Bewältigung des israelisch-palästinensischen Konflikts darauf abzielt, im Rahmen der Zweistaatenlösung und unterstützt durch ein internationales Verfahren für die Überwachung und Umsetzung innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens spürbare greifbare Ergebnisse hervorzubringen; hebt die Bedeutung der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren in diesem Zusammenhang – insbesondere im Rahmen des Nahost-Quartetts und in Bezug auf die arabische Friedensinitiative – hervor; fordert, dass der vorhandene Einfluss und die bestehenden Instrumente der Europäischen Union bei den Verhandlungen mit beiden Seiten wirksam genutzt werden, um die Friedensbemühungen voranzubringen, da koordinierte EU-Maßnahmen zu Ergebnissen führen können;

15.  betont, dass nur dann eine wahre europäische Friedensinitiative vorangebracht werden kann, wenn die Mitgliedstaaten zuallererst aktiv zur Ausarbeitung eines einheitlichen europäischen Standpunkts beitragen und keine unilateralen Initiativen ergreifen, mit denen das Vorgehen der EU geschwächt wird; unterstreicht, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs von der Union nicht erwarten können, in der Region Initiative zu zeigen, wenn ihre voneinander abweichenden Betrachtungsweisen die Union bzw. die Hohe Vertreterin daran hindern, einen einvernehmlichen Standpunkt zu vertreten;

16.  weist darauf hin, dass die palästinensisch-arabische Gemeinschaft in Israel über das Potenzial verfügt, maßgeblich zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern beizutragen, und ihre Beteiligung an sowie ihr Beitrag zum Friedensprozess wichtig sind; fordert gleiche Rechte für alle Bürger Israels, was eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass sie ihrer Rolle als Bürger gerecht werden können;

17.  fordert die Europäische Union auf, die zivilgesellschaftlichen Akteure, darunter Menschenrechtsorganisationen auf beiden Seiten, die zu den Friedenbemühungen und der Vertrauensbildung zwischen Israelis und Palästinensern beitragen, zu unterstützen und zu beschützen, und begrüßt den Beitrag zum Friedensprozess, den die Zivilgesellschaft durch innovative neue Ideen und Initiativen leistet;

18.  empfiehlt, eine Initiative unter dem Motto „Parlamentarier für den Frieden“ ins Leben zu rufen, mit der europäische, israelische und palästinensische Parlamentsmitglieder zusammengebracht werden sollen, um zusätzlich zu den diplomatischen Schritten der EU eine Agenda für den Frieden voranzubringen;

19.  unterstreicht, dass die EU Initiativen fördern muss, mit denen zum Wiederaufbau des Vertrauens zwischen politischen, nichtstaatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren und zur Festlegung eines Modells der Zusammenarbeit bei konkreten Themen beigetragen werden kann; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Politikbereichen hervor, in denen eine Zusammenarbeit unerlässlich für die alltäglichen Bedürfnisse der Bürger ist und zu denen insbesondere die Bereiche Sicherheit, Zugang zu Wasser, Sanitäreinrichtungen und Energieressourcen sowie Wachstum der palästinensischen Wirtschaft gehören;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vertreter des Quartetts, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.