Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0397/2017Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0397/2017

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo

12.6.2017 - (2017/2703(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8-0397/2017)
ALDE (B8-0398/2017)
GUE/NGL (B8-0399/2017)
ECR (B8-0400/2017)
S&D (B8-0401/2017)
PPE (B8-0402/2017)

Michael Gahler, Bogdan Brunon Wenta, Mariya Gabriel, Paul Rübig, Cristian Dan Preda, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, György Hölvényi, Maurice Ponga, Joachim Zeller, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Željana Zovko, Brian Hayes, Ádám Kósa, Anna Záborská, Adam Szejnfeld, Dariusz Rosati, Francesc Gambús, Julia Pitera, Andrzej Grzyb, Jarosław Wałęsa, Ivo Belet, Tomáš Zdechovský, Rosa Estaràs Ferragut, Claude Rolin, Andrey Kovatchev, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-Fraktion
Elena Valenciano, Soraya Post, Cécile Kashetu Kyenge, Maria Arena im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Arne Gericke, Notis Marias, Anna Elżbieta Fotyga, Ruža Tomašić im Namen der ECR-Fraktion
Hilde Vautmans, Nedzhmi Ali, Dita Charanzová, Patricia Lalonde, Gérard Deprez, María Teresa Giménez Barbat, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Hannu Takkula, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Paavo Väyrynen, Cecilia Wikström, Valentinas Mazuronis im Namen der ALDE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Maria Heubuch im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Isabella Adinolfi, Laura Agea, Piernicola Pedicini, Laura Ferrara

Verfahren : 2017/2703(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0397/2017
Eingereichte Texte :
RC-B8-0397/2017
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo

(2017/2703(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DRK), insbesondere jene vom 23. Juni 2016[1], vom 1. Dezember 2016[2] und vom 2. Februar 2017[3],

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, und ihrer Sprecherin zur Lage in der DRK,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der EU-Delegation in der Demokratischen Republik Kongo zur Lage der Menschenrechte in diesem Land,

–  unter Hinweis auf die in der DRK am 31. Dezember 2016 erzielte politische Vereinbarung,

–  unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 15. Juni 2016 zu der Lage vor den Wahlen und der Sicherheitslage in der DRK,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und 6. März 2017 zur DRK,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 10. März 2017 über die Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der DRK,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur DRK, insbesondere Resolution 2293 (2016) zur Verlängerung der gegen die DRK verhängten Sanktionen und des Mandats der Sachverständigengruppe sowie Resolution 2348 (2017) zur Verlängerung des Mandats der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der DRK (MONUSCO),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Pressemitteilung der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Internationalen Organisation der Frankophonie vom 16. Februar 2017 zur DRK,

–  unter Hinweis auf das überarbeitete Partnerschaftsabkommen von Cotonou,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker vom Juni 1981,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,

–   unter Hinweis auf die am 18. Februar 2006 verabschiedete Verfassung der Demokratischen Republik Kongo,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es in der DRK eine immerwährende Abfolge von Konflikten und brutaler politischer Unterdrückung gibt; in der Erwägung, dass sich die humanitäre und sicherheitsbezogene Krise in der DRK aufgrund der politischen Krise wegen der Missachtung der gemäß der Verfassung zulässigen zwei Amtszeiten durch Präsident Joseph Kabila weiter verschärft hat;

B.  in der Erwägung, dass der Konflikt vor dem Hintergrund einer politischen Krise in der DRK ausgetragen wird; in der Erwägung, dass in der am 31. Dezember 2016 unter Vermittlung der Nationalen Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) erzielten Vereinbarung ein politischer Übergang vorgesehen ist, der Ende 2017 in freie und faire Präsidentschaftswahlen ohne Änderung der Verfassung münden soll; in der Erwägung, dass bei der Umsetzung der Vereinbarung bisher keine Fortschritte erzielt wurden;

C.  in der Erwägung, dass es im August 2016 zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der kongolesischen Armee und lokalen Milizen in der Provinz Kasaï-Central kam, die auf die benachbarten Provinzen Kasaï-Oriental, Lomami und Sankuru übergriffen und eine humanitäre Krise auslösten sowie mit der Binnenvertreibung von mehr als einer Million Zivilpersonen einhergingen; in der Erwägung, dass UN-Berichte massive Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, darunter Massaker an mehr als 500 Zivilpersonen und die Entdeckung von über 40 Massengräbern; in der Erwägung, dass laut den Vereinten Nationen mehr als 400 000 Kinder dem Hungertod nahe sind; in der Erwägung, dass 165 kongolesische Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger eine unabhängige internationale Untersuchung der massiven Menschenrechtsverletzungen in den Provinzen Kasaï und Lomami fordern und betonen, dass an diesen Verbrechen sowohl Regierungskräfte als auch Angehörige von Milizen beteiligt sind;

D.  in der Erwägung, dass im März 2017 in der Provinz Kasaï zwei Sachverständige der Vereinten Nationen sowie ihre Mitarbeiter entführt und ermordet wurden;

E.  in der Erwägung, dass das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) im April 2017 einen Spendenaufruf über 64,5 Mio. USD für dringend benötigte humanitäre Hilfe in der Kasaï-Region startete;

F.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen unablässig über die sich verschlechternde Situation im Land berichten, was Menschenrechte, freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Zunahme politisch motivierter Gerichtsverfahren und übermäßige Gewalt gegen friedliche Demonstranten, Journalisten und Oppositionspolitiker anbelangt, die insbesondere von Angehörigen der Armee und der Milizen verübt wird; in der Erwägung, dass Frauen und Kinder die ersten Opfer des Konflikts sind und dass sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt, die oft als Kriegstaktik eingesetzt wird, weit verbreitet ist;

G.  in der Erwägung, dass die MONUSCO im Rahmen ihres im April 2017 um ein weiteres Jahr verlängerten Mandats, während die Gewalt im Land eskaliert, zum Schutz der Zivilbevölkerung beitragen und die Umsetzung der politischen Vereinbarung vom 31. Dezember 2016 unterstützen sollte, wobei das MONUSCO-Kontingent auch unter gebührender Beachtung der neuen sicherheitsspezifischen und humanitären Prioritäten eingesetzt werden sollte;

H.  in der Erwägung, dass die EU am 12. Dezember 2016 gegen sieben Personen als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und Menschenrechtsverletzungen und am 29. Mai 2017 gegen weitere neun Personen, die Führungspositionen im Staatsapparat bzw. in der Befehlskette der Sicherheitskräfte der DRK innehaben, restriktive Maßnahmen erließ;

1.  ist weiterhin zutiefst besorgt angesichts der Verschlechterung der politischen Lage, der Sicherheitslage und der humanitären Lage in der DRK; verurteilt aufs Schärfste sämtliche Menschenrechtsverletzungen, darunter die Gewaltakte aller Täter, Entführungen, Morde, Folter, sexuelle Gewalt sowie willkürliche Festnahmen und unrechtmäßige Inhaftierungen;

2.  fordert die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission mit umfassendem Mandat, der auch Sachverständige der Vereinten Nationen angehören, um der Gewalt in der Kasaï-Region auf den Grund zu gehen und dafür zu sorgen, dass die für die Massaker verantwortlichen Personen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Untersuchungskommission politisch und finanziell zu unterstützen;

3.  weist darauf hin, dass die vorrangige Aufgabe der Regierung der DRK darin besteht, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltende und ihrer Hoheitsgewalt unterstehende Zivilbevölkerung zu schützen, was den Schutz vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen mit einschließt;

4.  bedauert zutiefst, dass sich die Abhaltung der nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der DRK verzögert, was ein Verstoß gegen die kongolesische Verfassung ist; bedauert ferner die mangelnden Fortschritte bei der Umsetzung der politischen Vereinbarung vom 31. Dezember 2016 für Übergangsregelungen; verweist auf die von der Regierung der DRK eingegangene Verpflichtung, vor dem Ende des Jahres 2017 auf glaubwürdige Weise transparente, freie und faire Wahlen zu organisieren, die den Schutz der politischen Rechte und Freiheiten sicherstellen und im Einklang mit der politischen Vereinbarung zu einer friedlichen Machtübergabe führen; bekräftigt, wie wichtig die Veröffentlichung eines detaillierten Zeitplans für die Wahlen ist, und begrüßt das Verfahren zur Registrierung der Wähler; fordert eine frühzeitige Umsetzung der in der Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere der Änderung bzw. der Verabschiedung der notwendigen Gesetze im kongolesischen Parlament vor dem Ende der parlamentarischen Sitzungsperiode; fordert die Änderung des Wahlrechts, um durch geeignete Maßnahmen die Vertretung von Frauen zu gewährleisten;

5.  unterstreicht, dass es die Verantwortung der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission ist, ein unparteiisches und alle einbeziehendes Gremium bei der Durchführung eines demokratischen und glaubwürdigen Wahlprozesses zu sein; fordert die unverzügliche Einrichtung eines nationalen Rates zur Überwachung der Vereinbarung und des Wahlprozesses gemäß der politischen Vereinbarung von 2016;

6.  verweist auf die Pflicht der Regierung, die Grundfreiheiten als Grundlage für Demokratie zu wahren, zu schützen und zu fördern; fordert die staatlichen Stellen der Demokratischen Republik Kongo auf, wieder ein Umfeld zu schaffen, das für eine freie und friedliche Ausübung der Meinungsfreiheit, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und der Pressefreiheit förderlich ist; fordert die unverzügliche Freilassung der rechtswidrig inhaftierten Personen, darunter Journalisten, Mitglieder der Opposition und Vertreter der Zivilgesellschaft; fordert alle politischen Interessenträger auf, den politischen Dialog fortzuführen;

7.  verurteilt alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die von den nationalen Behörden und den Sicherheitskräften begangen wurden; ist darüber hinaus besorgt angesichts der Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch lokale Milizen, zu denen auch die rechtswidrige Rekrutierung und der rechtswidrige Einsatz von Kindersoldaten gehören und bei denen es sich um Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerrechts handeln könnte; vertritt die Auffassung, dass es eine Priorität der Behörden und der internationalen Gemeinschaft sein muss, der Rekrutierung von Kindersoldaten ein Ende zu machen;

8.  bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die alarmierende humanitäre Lage in der DRK zum Ausdruck, die durch Vertreibung, Ernährungsunsicherheit, Epidemien und Naturkatastrophen gekennzeichnet ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung und die humanitäre Hilfe durch verlässliche Organisationen aufzustocken, um die dringenden Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere in der Kasaï-Region, zu decken; verurteilt mit Nachdruck alle Angriffe auf Mitarbeiter und Einrichtungen humanitärer Organisationen und beharrt darauf, dass die kongolesischen Staatsorgane eine reibungslose und rechtzeitige Bereitstellung von Hilfe für die Bevölkerung durch humanitäre Hilfsorganisationen gewährleisten;

9.  begrüßt die Verlängerung des Mandats der MONUSCO und die vom Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für die Demokratische Republik Kongo geleistete Arbeit zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Wahrung der Menschenrechte im Zusammenhang mit den Wahlen; betont, dass das ursprüngliche und gegenwärtige Mandat, das für sämtliche UN-Einheiten in dem Land gilt, besagt, dass bewaffnete Gruppen neutralisiert werden sollen; fordert, dass die gesamte MONUSCO-Streitmacht eingesetzt wird, um konsequent einzugreifen und die Bevölkerung vor den bewaffneten Gruppen zu schützen und die Frauen vor Vergewaltigung und anderen Arten sexueller Gewalt zu schützen, und dass keinerlei Einschränkungen durch Anordnungen auf nationaler Ebene toleriert werden;

10.  weist mit Besorgnis auf die Gefahr einer regionalen Destabilisierung hin; bekräftigt seine Unterstützung für die Vermittlerrolle der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation der Frankophonie und der Afrikanischen Union im Hinblick auf einen politischen Dialog; fordert ein verstärktes Engagement in den Ländern der Region der Großen Seen, um eine weitere Destabilisierung zu verhindern;

11.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, Einzelpersonen für Menschenrechtsverletzungen und andere Taten, die einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung in der DRK zuwiderlaufen, zur Verantwortung zu ziehen; unterstützt die Verhängung gezielter Sanktionen der EU gegen für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Personen; fordert im Einklang mit den Untersuchungen der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen weitere Ermittlungen gegen die Personen auf der höchsten Regierungsebene, die für die Gewalttaten und Verbrechen in der DRK und für die Plünderung der natürlichen Ressourcen des Landes verantwortlich sind, und die Ausweitung der Sanktionen auf sie; betont, dass die Sanktionen das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Einreise in die EU beinhalten müssen;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, dem AKP-EU-Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo zu übermitteln.