Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0678/2017Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0678/2017

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Afghanistan

13.12.2017 - (2017/2932(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B8-0678/2017)
Verts/ALE (B8-0679/2017)
ALDE (B8-0681/2017)
ECR (B8-0683/2017)
S&D (B8-0684/2017)

Cristian Dan Preda, Tunne Kelam, Arnaud Danjean, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Sandra Kalniete, David McAllister, Dubravka Šuica, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Daniel Caspary, Lorenzo Cesa, Michael Gahler, Manolis Kefalogiannis, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Alojz Peterle, Julia Pitera, Tokia Saïfi, Jaromír Štětina im Namen der PPE-Fraktion
Victor Boştinaru, Elena Valenciano, Ana Gomes im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Karol Karski, Ruža Tomašić, Valdemar Tomaševski, Jan Zahradil, Jana Žitňanská, Urszula Krupa, Branislav Škripek im Namen der ECR-Fraktion
Petras Auštrevičius, Patricia Lalonde, Dita Charanzová, Gérard Deprez, Martina Dlabajová, Fredrick Federley, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Ilhan Kyuchyuk, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Bodil Valero im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Barbara Kappel

Verfahren : 2017/2932(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0678/2017
Eingereichte Texte :
RC-B8-0678/2017
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Afghanistan

(2017/2932(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der internationalen Brüsseler Konferenz zu Afghanistan, die am 5. Oktober 2016 unter dem gemeinsamen Vorsitz Afghanistans und der EU stattfand,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Afghanistan, insbesondere seine Entschließung vom 26. November 2015 zu Afghanistan und insbesondere zu den Tötungen in der Provinz Zabul[1] und seine Entschließung vom 13. Juni 2013 zu den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Afghanistan über Partnerschaft und Entwicklung [2],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Afghanistan vom 16. Oktober 2017,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 14. September 2016 zur Lage in Afghanistan,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 2210 (2015) und 2344 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und das Mandat der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EAD an das Europäische Parlament und den Rat vom 24. Juli 2017 mit dem Titel „Elemente einer EU-Strategie für Afghanistan“ (JOIN(2017)0031),

–  unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch vom 13. Februar 2017 mit dem Titel: „Pakistan Coercion, UN Complicity: The Mass Forced Return of Afghan Refugees“ (Pakistans Zwangsmaßnahmen, Komplizenschaft der Vereinten Nationen: die erzwungene Massenrückkehr afghanischer Flüchtlinge),

–  unter Hinweis auf den vierteljährlichen Bericht des Sondergeneralinspekteurs der Vereinigten Staaten für den Wiederaufbau von Afghanistan an den US-Kongress vom 30. Januar 2017,

–  unter Hinweis auf den Plan für ein gemeinsames Vorgehen Afghanistans und der EU in Migrationsfragen, der am 3. Oktober 2016 unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Afghanistan über Partnerschaft und Entwicklung, das am 18. Februar 2017 unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen vom April 2017 über die Behandlung von konfliktbezogenen Gefangenen in Afghanistan,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten seit 2001 in Zusammenarbeit mit Afghanistan und der weiter gefassten internationalen Gemeinschaft für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus sowie für die Verwirklichung eines dauerhaften Friedens und einer nachhaltigen Entwicklung einsetzen; in der Erwägung, dass diese Ziele und die erzielten wesentlichen Fortschritte wegen des steigenden Drucks vonseiten der Aufständischen und Terroristen, der schwächelnden Wirtschaft und der politischen Instabilität in Gefahr geraten sind;

B.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten seit 2002 Milliarden von Euro für humanitäre Hilfe, Entwicklungshilfe und anderweitige Unterstützung von Afghanistan bereitgestellt haben; in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Partner Afghanistans in der Entwicklungszusammenarbeit ist und voraussichtlich 5 Mrd. EUR der insgesamt 13,6 Mrd. EUR bereitstellen wird, die Afghanistan im Oktober 2016 auf der internationalen Brüsseler Konferenz zu Afghanistan für den Zeitraum 2017–2020 zugesagt wurden;

C.  in der Erwägung, dass Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung während des Übergangszeitraums und in dem sich daran anschließenden „Jahrzehnt des Wandels“ (2015–2024) in Afghanistan unbedingt gewährleistet werden müssen, wenn ein stabiler und prosperierender Staat geschaffen werden soll;

D.  in der Erwägung, dass sich die Lebensbedingungen im Laufe der vergangenen 15 Jahre seit 2001 wesentlich verbessert haben, was beim Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung und der Stärkung der Rolle von Frauen zu beobachten ist und wofür ein inzwischen fünfmal so großes BIP pro Kopf und eine um 15 Jahre höhere Lebenserwartung Belege sind; in der Erwägung, dass sich nach Angaben des Sondergeneralinspekteurs der Vereinigten Staaten für den Wiederaufbau von Afghanistan seit dem Sturz der Taliban im Jahr 2001 die Zahl der Schüler an allgemeinen Schulen von einer Million (damals mehrheitlich Jungen) auf nahezu neun Million im Jahr 2015 erhöht hat, wovon inzwischen schätzungsweise 39 % Mädchen sind;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 24. Juli 2017 eine Gemeinsame Mitteilung zu Elementen einer EU-Strategie für Afghanistan veröffentlicht haben; in der Erwägung, dass die vier vorrangigen Bereiche, die für Fortschritte in Afghanistan von zentraler Bedeutung sind, Folgendes betreffen: a) Förderung von Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Region; b) Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung und Stärkung der Rolle der Frau; c) Unterstützung der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung; d) Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration;

F.  in der Erwägung, dass die Regierung der nationalen Einheit nach der Krise bei der Präsidentschaftswahl 2014 keine Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Reformagenda erzielt hat, was zu einer zunehmend instabilen politischen Situation geführt hat; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in Afghanistan 39 % beträgt und über 39 % der Bevölkerung in Armut leben;

G.  in der Erwägung, dass man aufgrund der grassierenden Korruption, des fest verwurzelten Klientelismus und der Unfähigkeit der politisch zersplitterten afghanischen Regierung, Reformen voranzutreiben, Gefahr läuft, den Fortschritt zu verlangsamen oder bisherige Erfolge zunichte zu machen;

H.  in der Erwägung, dass die im Jahr 2002 eingerichtete Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) die afghanische Regierung bei ihren Bemühungen um Frieden, den Schutz der Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Staatsführung unterstützt; in der Erwägung, dass das Mandat jährlich vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verlängert wird und er unlängst die Verlängerung bis 2018 einstimmig beschlossen hat;

I.  in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren zwar einige sozio-ökonomische und politische Fortschritte erzielt wurden, dass aber das Wiedererstarken der Taliban und von Al-Qaida sowie seit Kurzem eine wachsende Präsenz des Islamischen Staates (IS) in Afghanistan, etwa in Form des neuen lokalen Ablegers „Islamischer Staat in der Provinz Khorasan“ (ISKP), in der Summe dazu führen könnten, dass sich die Instabilität in einen größeren Konflikt verwandelt; in der Erwägung, dass in dem jüngsten Bericht der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) die höchste Opferzahl seit 2009 dokumentiert ist, da der Konflikt im Jahr 2016 11 318 Opfer gefordert hat, während von Januar 2017 bis September 2017 bereits 8 019 Opfer gezählt wurden; in der Erwägung, dass deshalb auch die Migration nach Europa zugenommen hat;

J.  in der Erwägung, dass im Rahmen der neuen Strategie der Vereinigten Staaten für Afghanistan und Südasien das 8 400 Soldaten umfassende US-Kontingent um weitere 4 000 aufgestockt wird; in der Erwägung, dass in der neuen US-Strategie Pakistan aufgefordert wird, fortan keinen Terroristen mehr Unterschlupf und Unterstützung zu gewähren, und Indien ersucht wird, sein Engagement für die Stabilisierung der Region zu erhöhen; in der Erwägung, dass die unter Führung der NATO stehende Unterstützungsmission (Resolute Support Mission) ihre derzeitige Truppenstärke von 13 000 auf 16 000 aufstocken wird; in der Erwägung, dass bei der Ausarbeitung der neuen US-Strategie ein an Bedingungen geknüpfter Ansatz verfolgt wird, demzufolge diplomatische und wirtschaftliche Vereinbarungen in den Rahmen der Militäreinsätze eingebettet werden;

K.  in der Erwägung, dass Afghanistan einen beispiellosen Anstieg der Anzahl von Rückkehrern mit und ohne gültige Ausweispapiere zu bewältigen hat, die vorwiegend aus Pakistan kommen; in der Erwägung, dass in Iran etwa zwei Millionen Afghanen ohne Ausweispapiere und eine weitere Million anerkannte afghanische Flüchtlinge leben, die nun in ihr Heimatland zurückkehren; in der Erwägung, dass es laut den Angaben des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Menschenrechte Binnenvertriebener über 1,8 Millionen Binnenvertriebene in Afghanistan gibt, wobei der Höhepunkt im Jahr 2016 erreicht wurde, als 650 000 Menschen – und damit durchschnittlich 1 500 pro Tag – in andere Gebiete flohen; in der Erwägung, dass – über die letzten zehn Jahre gesehen – im zweiten Halbjahr 2016 der höchste Anstieg bei der Zahl der afghanischen Flüchtlinge zu verzeichnen war, die aus Pakistan zurückkehrten (370 000 im Vergleich zu 55 000 im Jahr 2015);

L.  in der Erwägung, dass Indien der größte regionale Geber von Unterstützung für Afghanistan ist und seit dem Sturz der Taliban-Regierung im Jahr 2001 etwa 3 Mrd. USD an Unterstützung bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass damit unter anderem der Bau von über 200 Schulen in Afghanistan und mehr als 1 000 Stipendien für afghanische Studenten finanziert wurden und dadurch etwa 16 000 Afghanen die Gelegenheit erhielten, in Indien zu studieren; in der Erwägung, dass Indien in Afghanistan auch beim Aufbau lebenswichtiger Infrastruktur Unterstützung geleistet hat, zum Beispiel Straßen mit einer Gesamtlänge von etwa 4 000 km – darunter die Fernverbindung zwischen Zaranj und Delaram –, den Salma-Staudamm, Stromleitungen und das Gebäude des afghanischen Parlaments;

M.  in der Erwägung, dass sich Afghanistans Instabilität negativ auf die Wirtschaft und die Sicherheit Irans und der gesamten Region auswirkt; in der Erwägung, dass Afghanistans Volkswirtschaft in hohem Maße vom Mohnanbau abhängig ist, der in den vergangenen Jahren beträchtlich zugenommen hat, wodurch der Drogenkonsum im Nachbarland Iran in die Höhe geschnellt ist; in der Erwägung, dass die Taliban diesen Drogenhandel zur Finanzierung ihrer Operationen nutzen; in der Erwägung, dass eine Einschränkung dieses Handels und die Suche nach wirtschaftlichen Alternativen für Iran und für Afghanistan von beiderseitigem Vorteil wäre; in der Erwägung, dass das in Afghanistan angebaute Opium die Hauptquelle des Heroins ist, das in die EU gelangt; in der Erwägung, dass eine Zusammenarbeit mit Iran und anderen angrenzenden Staaten wie Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan notwendig ist, damit der Zufluss von Opiaten in die Märkte Russlands und Europas weiter eingedämmt werden kann;

N.  in der Erwägung, dass eine neue Dimension der Infrastruktur für Afghanistans Zukunft von entscheidender Bedeutung ist, damit sich völlig neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen für eines der ärmsten Länder der Welt ergeben können; in der Erwägung, dass ein neues nationales Programm für die Entwicklung der Infrastruktur zunehmend positive Investitionen auf regionaler Ebene im Rahmen des Projekts der neuen Seidenstraße anziehen wird;

O.  in der Erwägung, dass Afghanistan Berichten zufolge über unerschlossene Mineralreserven in einem Umfang von einer Billion bis drei Billionen Dollar verfügt; in der Erwägung, dass der illegale Bergbau ein großes Problem ist, das eine potenzielle Triebkraft der afghanischen Entwicklung in eine Quelle von Konflikten und Instabilität zu verwandeln droht; in der Erwägung, dass der Bergbau für die Taliban die zweitgrößte Einnahmequelle ist;

1.  stellt fest, dass Afghanistan trotz erheblicher internationaler Anstrengungen über einen langen Zeitraum heute immer noch unter einem schweren Konflikt zu leiden hat, der seine wirtschaftliche und soziale Entwicklung beträchtlich behindert; erinnert daran, dass Afghanistan in beinahe 40 Jahren durch Konflikte und Krieg zerrüttet worden ist; bekräftigt die Ziele der Europäischen Union, nämlich die Förderung von Frieden, Stabilität und regionaler Sicherheit, die Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie die Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung und die Stärkung der Rolle der Frau, die Unterstützung der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung und die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration;

2.  weist darauf hin, dass Afghanistan in den letzten fünfzehn Jahren Fortschritte in der Politik, im Bereich der Sicherheit, in der Wirtschaft und bei der Entwicklung erzielt hat; hebt hervor, dass das Pro-Kopf-BIP um das Fünffache zugenommen hat, die Lebenserwartung um fast 15 Jahre gestiegen ist und im Vergleich zum Jahr 2001 erheblich mehr Mädchen zur Schule gehen, wobei ihr Anteil heute etwa 40 % der insgesamt 8 bis 9 Millionen Kinder ausmacht; weist mit Nachdruck darauf hin, dass ohne den Einsatz der afghanischen Bevölkerung und das Engagement der internationalen Gemeinschaft sowie ohne Finanzmittel, Know-how und das vor Ort tätige Personal nichts davon möglich gewesen wäre; betont, dass die erzielten Fortschritte noch sehr instabil und umkehrbar sind; betont, dass zur Erzielung weiterer Fortschritte weitere Reformen, stabile Beziehungen zu den Nachbarländern und die fortdauernde Bereitstellung des erforderlichen Maßes an Sicherheit und Stabilität notwendig sind;

3.  erkennt die Bemühungen an und gedenkt der Opfer der internationalen Gemeinschaft, die während der mehr als ein Jahrzehnt andauernden Operation „Dauerhafte Freiheit“ und der ISAF-Mission in Afghanistan, in deren Verlauf fast 3 500 Soldaten und Soldatinnen ums Leben gekommen sind, für Sicherheit gesorgt hat; begrüßt die unter Führung der NATO handelnde und aus 39 Nationen bestehende Unterstützungsmission (Resolute Support Mission), die seit dem 1. Januar 2015 im Einsatz ist und den Auftrag hat, die afghanischen Sicherheitskräfte und Institutionen auszubilden, zu beraten und zu unterstützen; lobt die großen Opfer der ANSF, die in ihrem Kampf gegen die Aufständischen jährlich schwere Verluste erleiden; weist darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft bis 2020 jährlich einen Beitrag von etwa 1 Mrd. USD zur Unterstützung der Finanzierung der ANSF leistet:

4.  begrüßt das Engagement der afghanischen Regierung im Hinblick auf eine nationale Strategie mit dem Schwerpunkt auf politischen, sozialen und wirtschaftlichen und sicheren Rahmenbedingungen für ein friedliches, sicheres und stabiles Afghanistan, wie es in den Schlussfolgerungen der Ministerkonferenz zu Afghanistan am 5. Oktober 2016 in Brüssel zum Ausdruck gebracht wurde; fordert die Verankerung des Amtes des Ministerpräsidenten in der afghanischen Verfassung, was für mehr politische Stabilität in dem Land sorgen soll; fordert die afghanische Regierung auf, für einen transparenten Wahlgang im Jahr 2018 zu sorgen; fordert den Präsidenten Afghanistans, Ashraf Ghani, auf, seinen entschiedenen öffentlichen Zusagen, Recht und Freiheit schützen zu wollen, durch eine rasche und solide Umsetzung entsprechender Rechtsvorschriften nachzukommen;

5.  betont, dass ein Friedensprozess unter afghanischer Führung und Verantwortung der einzige Ausweg ist, in den vorbehaltlos die gesamte Zivilgesellschaft und alle Konfliktparteien eingebunden werden; erinnert die afghanische Regierung daran, dass die politischen Grabenkämpfe aufhören müssen, damit die Entwicklung und die Förderung von Frieden und Stabilität eine Chance haben; fordert die EU auf, ein Programm zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Aufständischer unter afghanischer Führung aktiv zu unterstützen;

6.  unterstreicht, wie wichtig Afghanistan für die Stabilität in der Region ist; betont, dass ein sicheres, stabiles und wohlhabendes Afghanistan für Frieden und Stabilität in der Region in ihrer Gesamtheit von entscheidender Bedeutung ist; bekräftigt in diesem Zusammenhang, wie wichtig die regionalen Partner sind, etwa die Länder Zentralasiens, Iran, China, Indien und Pakistan; fordert sie auf, konstruktiv zusammenzuarbeiten, um einen echten und ergebnisorientierten Verhandlungsprozess ohne Vorbedingungen voranzubringen; nimmt die Tätigkeiten der quadrilateralen Koordinierungsgruppe zu Afghanistan zur Kenntnis, die aus den Vereinigten Staaten, China, Afghanistan und Pakistan besteht und im Dezember 2015 eingerichtet wurde;

7.  ist zutiefst darüber besorgt, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan trotz der politischen Einigung nach der Präsidentschaftswahl 2014 weiter verschlechtert und sich die Zahl der Terroranschläge vervielfacht hat; ist angesichts der fortschreitenden territorialen Ausbreitung der Taliban und des jüngsten Erstarkens der Terrororganisationen IS und Al-Qaida zutiefst beunruhigt; weist darauf hin, dass nach Angaben des Sondergeneralinspekteurs der Vereinigten Staaten für den Wiederaufbau von Afghanistan im Zeitraum von Januar bis November 2016 insgesamt 6 785 Angehörige der afghanischen Streitkräfte getötet und weitere 11 777 verwundet wurden und dass die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) zudem einen Anstieg der Zahl der zivilen Opfer um 3 % (3 498 Tote und 7 920 Verwundete) im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr gemeldet hat; bedauert die sich verschlechternde Sicherheitslage, die es kriminellen Gruppen ermöglicht, sowohl afghanische Staatsbürger als auch Ausländer zu entführen, darunter Mitarbeiter der humanitären Hilfe und sonstige Helfer;

8.  ist zutiefst besorgt über die Entstehung des Islamischen Staates als jüngstes Element, das zur zunehmenden Fragilität der Sicherheitslandschaft in Afghanistan beiträgt; betont, dass er zusätzlich zu seiner Hochburg im Osten des Landes (Nangarhar) versucht, seine Präsenz im Norden des Landes mit Unterstützung der islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) zu behaupten; hebt hervor, dass im Erfolgsfall ein Umfeld geschaffen wird, das der Beherbergung ausländischer Kämpfer und Aktivisten förderlich ist, da diese aus dem Irak und Syrien verdrängt werden, weil der IS in diesen beiden Ländern militärische Rückschläge erlitten hat;

9.  unterstreicht die Bedeutung eines echten internen Versöhnungsprozesses; hält es für notwendig, Radikalisierung, Extremismus und Anwerbung für terroristische Vereinigungen zu bekämpfen; unterstreicht, dass die Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung ein wesentlicher Bestandteil der Schaffung eines sicherheitsfördernden Umfelds in Afghanistan ist;

10.  weist warnend auf die geringe Tauglichkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte (ANDSF) und der nationalen Polizei hin, was weiterhin eines der Hauptprobleme im Hinblick auf Afghanistans Sicherheit und Wiederaufbau ist; begrüßt, dass die EU weiterhin den Schwerpunkt auf die Stärkung der Rolle und der Rechte von Frauen in Afghanistan legt, und stellt fest, dass Polizistinnen ausgebildet werden müssen; begrüßt die Bereitschaft Indiens, Afghanistan bei der Anschaffung von Verteidigungsgütern für das afghanische Militär im Dezember 2015 sowie bei der militärischen Ausbildung von tausenden Angehörigen der afghanischen Sicherheitskräfte zu unterstützen, wodurch sich deren militärische Leistungsfähigkeit beträchtlich erhöht hat, was mit dem Ziel der unter Führung der NATO handelnden und im Januar 2015 gestarteten Unterstützungsmission in Einklang steht, die afghanischen Sicherheitskräfte auszubilden, zu beraten und zu unterstützen; fühlt sich durch die geleistete Arbeit und die Zusammenarbeit zwischen Indien und Afghanistan im Bereich von Infrastrukturprojekten und der humanitären Hilfe ermutigt;

11.  ist der Überzeugung, dass die Bekämpfung der Korruption in den staatlichen Einrichtungen Afghanistans dauerhaft eine vorrangige Kernaufgabe bleiben muss, da sich die Korruption in vielerlei Hinsicht unmittelbar negativ auf die Qualität der Staatsführung in dem Land auswirkt; fordert die afghanische Regierung auf, die politische Inklusion zu fördern, die Rechenschaftspflicht zu stärken und aktiv gegen die Kultur der Korruption und der Vetternwirtschaft vorzugehen; begrüßt in diesem Zusammenhang vor allem, dass im Juni 2016 das Zentrum für Korruptionsbekämpfung eingerichtet wurde; weist darüber hinaus darauf hin, dass die UNAMA die internationale Gemeinschaft aufgerufen hat, der afghanischen Regierung weiterhin Hilfe und Unterstützung in ihrem Kampf gegen Korruption angedeihen zu lassen;

12.  fordert die afghanische Regierung und ihre regionalen Partner (insbesondere Iran) auf, gegen Drogenhandel und illegalen Bergbau vorzugehen und sich untereinander abzustimmen, damit diese rechtswidrigen Praktiken unterbunden werden, die der Stabilität der Region abträglich sind; erinnert sämtliche Parteien daran, dass dies die Hauptfinanzierungsquellen terroristischer Vereinigungen in der Region sind; nimmt zur Kenntnis, dass die etwaige weitere Entwicklung des Bergbaus nachhaltig sein und der Bevölkerung im Allgemeinen zum Vorteil gereichen muss, wobei internationale Standards einzuhalten sind; verurteilt die Repression, den Drogenhandel, die Landnahme, die widerrechtliche Beschlagnahme und Erpressung, wie sie von Warlords verübt werden; weist erneut darauf hin, dass die Opiumproduktion und der Handel mit Opium in Afghanistan verheerende Auswirkungen auf die Bevölkerung vor Ort und die allgemeine Sicherheit im Land haben;

13.  begrüßt, dass Afghanistan Mitglied der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie ist; fordert die Regierung Afghanistans nachdrücklich auf, die Transparenz im Bergbau zu verbessern und strenge Anforderungen für Genehmigungen und zuverlässige Kontrollen einzuführen, damit die Rohstoffindustrie nachhaltig ist; fordert die Regierung nachdrücklich auf, die Bemühungen um den Schutz wichtiger öffentlicher Ressourcen wie Land und Mineralien vor der Ausbeutung durch Netzwerke von Kriminellen und Aufständischen zu intensivieren;

14.  steht auf der Seite der afghanischen Bevölkerung und beharrt darauf, dass sich alle Konfliktparteien an das humanitäre Völkerrecht halten müssen und die Rechte aller Mitglieder der Gesellschaft zu achten haben, insbesondere der Minderheiten, Frauen und Kinder, die unverhältnismäßig stark unter den bestehenden Gegebenheiten zu leiden haben; fordert die staatlichen Stellen Afghanistans nachdrücklich auf, den am 30. Januar 2011 in Kabul zwischen den Vereinten Nationen und Afghanistan unterzeichneten Aktionsplan in Bezug auf die als „Bacha bazi“ bezeichnete Praxis der Kinderprostitution umfassend umzusetzen, damit eine Rehabilitierung der Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, möglich ist; verurteilt die Anschläge auf Krankenhäuser und Gesundheitszentren, Schulen und das bei humanitären Einsätzen eingesetzte Personal; verurteilt aufs Schärfste die anhaltende Missachtung der Menschenrechte und die barbarische Gewalt, die von den Taliban, dem IS und Al-Qaida gegen die Menschen in Afghanistan verübt wird; weist auf die Gefahren hin, die mit der Rückkehr ehemaliger Kriegsverbrecher wie insbesondere Gulbuddin Hekmatyār, dem Gründer der Partei „Hizb-i Islāmī“, verbunden sind, der von den USA im Jahr 2003 als Terrorist eingestuft wurde und der mit der zunehmenden Präsenz des IS in Afghanistan in Zusammenhang gebracht wird;

15.  ist wegen der wieder zunehmenden Gewalt gegen Frauen und aufgrund des Umstands beunruhigt, dass sie in den von den Taliban kontrollierten Gebieten des Landes immer weniger Rechte genießen und sich ihre Lebensbedingungen dort beständig verschlechtern; bekräftigt seine Forderung an das afghanische Parlament und die afghanische Regierung, alle Rechtsvorschriften aufzuheben, die Elemente der Diskriminierung von Frauen enthalten und somit gegen die von Afghanistan unterzeichneten internationalen Verträge verstoßen; begrüßt, dass bei der Unterstützung der EU für Afghanistan der Schwerpunkt auf die Stärkung der Stellung der Frau und die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter gelegt wird, und begrüßt insbesondere, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei 53 % der EU-Programme ein wesentliches Ziel ist; unterstützt uneingeschränkt die vollständige Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen und Frieden und Sicherheit sowie sonstige innerstaatliche Maßnahmen, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Stellung von Frauen und Mädchen in Afghanistan gefördert werden und Gewalt gegen Frauen bekämpft wird;

16.  fordert die Regierungen von regionalen Partnern wie etwa den Ländern Zentralasiens, Iran, Indien, Russland und Pakistan auf, bei den Bemühungen um eine Friedenslösung für Afghanistan, eine stetige sozioökonomische Entwicklung und zunehmende innere Stabilität sowie bei Fragen der Sicherheit und des Terrorismus zusammenzuarbeiten, und legt ihnen den Austausch geheimdienstlicher Informationen sowie eine Kooperation bei der Bekämpfung von Terroristen und Extremisten auf beiden Seiten der Grenze nahe; fordert alle regionalen Akteure in Afghanistan auf, sich vorbehaltlos zu verpflichten, beim Kampf gegen den Terrorismus eine transparente Zusammenarbeit anzustreben;

17.  bekräftigt, dass die internationale Gemeinschaft ihr Engagement in Afghanistan fortführen und zum Wiederaufbau des Landes, zur Entwicklung der Wirtschaft und zum Widerstand gegen den Terrorismus beitragen muss; begrüßt, dass die EU und die Mitgliedstaaten auf der Brüsseler Konferenz ihr finanzielles Engagement bestätigt haben; fordert insbesondere, dass Initiativen unterstützt werden, mit denen auf die dringendsten Bedürfnisse von Binnenvertriebenen und zurückkehrenden Flüchtlingen eingegangen wird;

18.  erkennt an, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Achtung des Rechts, internationalen Schutz zu beantragen und an Umsiedlungsprogrammen des UNHCR teilzunehmen, verpflichtet sind; hebt hervor, dass dem Recht und der Möglichkeit, auf sicherem und legalem Wege Zuflucht zu suchen, eine wichtige Rolle zukommt, wenn es gilt, Todesfälle unter Asylsuchenden zu verhindern;

19.  nimmt den Abschluss des informellen Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Afghanistan – die Unterzeichnung des Plans für eine gemeinsames Vorgehen – zur Kenntnis; bedauert, dass der Abschluss dieses Abkommens keiner parlamentarischen und demokratischen Kontrolle unterzogen wurde; fordert die Regierungen in der Region auf, von der Rückführung von Afghanen Abstand zu nehmen; weist darauf hin, dass dies einen unmittelbaren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt und dass der Umstand, dass immer mehr Flüchtlinge auf diese Art und Weise behandelt werden, terroristischen Gruppen Rückenwind verleiht und zu noch mehr Instabilität in der Region führt; betont, dass Rückführungen nach Afghanistan das Leben der betroffenen Personen erheblich gefährden, insbesondere Alleinstehender, die in Afghanistan nicht auf ein Netz aus Familienangehörigen oder Freunden zurückgreifen können und daher geringe Überlebenschancen haben; betont, dass die EU-Hilfe und die Zusammenarbeit mit der EU so gestaltet sein müssen, dass sie das Ziel der Entwicklung und des Wachstums in Drittländern sowie das Ziel der Bekämpfung und möglicherweise der Beseitigung der Armut verfolgen, und dass sie keine Anreize für Drittländer, sich bei der Rückübernahme illegaler Migranten kooperativ zu zeigen, schaffen dürfen und Menschen nicht gewaltsam von einer Ausreise abhalten oder die Migrationsströme nach Europa aufhalten dürfen (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 zur Bewältigung von Flüchtlings- und Migrantenströmen: Die Rolle des auswärtigen Handelns der EU);

20.  nimmt den Beschluss der Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs zur Kenntnis, Ermittlungen wegen der möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit 2003 begangen wurden, einzuleiten;

21.  fordert die afghanische Regierung auf, alle anhängigen Todesurteile umzuwandeln und erneut ein Moratorium für Hinrichtungen zu erlassen, damit die Todesstrafe endgültig abgeschafft wird; drängt die Regierung Afghanistans, ihren nationalen Plan zur Abschaffung der Folter vollständig umzusetzen, und bedauert den Einsatz von Folter und Misshandlungen gegen konfliktbezogene Gefangene, dessen sich Berichten zufolge alle Seiten in Afghanistan schuldig machen;

22.  ist zutiefst besorgt angesichts des massiven Anstiegs der Zahl an Binnenvertriebenen im Jahr 2016 um weitere 600 000 Menschen, der der Auslöser einer gewaltigen humanitären Krise sein könnte; legt allen beteiligten Parteien nahe, sich um diese schutzbedürftigen Afghanen zu kümmern, und fordert die afghanische Regierung auf, deren Wiedereingliederung in die afghanische Gesellschaft zu unterstützen; weist darauf hin, dass Schätzungen der afghanischen Staatsorgane, Agenturen der Vereinten Nationen sowie anderer humanitärer Organisationen zufolge mehr als 9,3 Millionen Menschen bis Ende 2017 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden;

23.  begrüßt das vorläufige Inkrafttreten des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der EU und Afghanistan am 1. Dezember 2017, das den ersten rechtsverbindlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen den beiden Seiten darstellt; spricht sich zudem für eine zügige Ratifizierung des Abkommens durch die EU-Mitgliedstaaten aus, damit es uneingeschränkt in Kraft treten kann;

24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Afghanistans zu übermitteln.