GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur politischen Krise in der Republik Moldau nach der Annullierung der Bürgermeisterwahlen in Chișinău
4.7.2018 - (2018/2783(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B8-0322/2018 (PPE)
B8-0326/2018 (ECR)
B8-0328/2018 (Verts/ALE)
B8-0330/2018 (ALDE)
B8-0332/2018 (GUE/NGL)
Cristian Dan Preda, Tomáš Zdechovský, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Jaromír Štětina, Željana Zovko, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Ivan Štefanec, Luděk Niedermayer, Pavel Svoboda, Anna Záborská, Patricija Šulin, Lorenzo Cesa, Elisabetta Gardini, Tunne Kelam, Brian Hayes, Milan Zver, Bogdan Brunon Wenta, Csaba Sógor, Michaela Šojdrová, Siegfried Mureşan, David McAllister, Mairead McGuinness, Adam Szejnfeld, Romana Tomc, Eduard Kukan, Giovanni La Via, Lefteris Christoforou, Deirdre Clune, Seán Kelly, Dubravka Šuica, Sandra Kalniete, Ivana Maletić, Ivo Belet, Joachim Zeller, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Michał Boni, Stanislav Polčák, Jiří Pospíšil, Krzysztof Hetman, László Tőkés, Inese Vaidere im Namen der PPE-Fraktion
Charles Tannock, Karol Karski, Anna Elżbieta Fotyga, Notis Marias, Monica Macovei, Jadwiga Wiśniewska, Jana Žitňanská im Namen der ECR-Fraktion
Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, María Teresa Giménez Barbat, Charles Goerens, Marian Harkin, Ivan Jakovčić, Ilhan Kyuchyuk, Patricia Lalonde, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Viktor Uspaskich, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans, Renate Weber, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Helmut Scholz, Merja Kyllönen, Dimitrios Papadimoulis, Stelios Kouloglou, Kostadinka Kuneva im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Rebecca Harms, Heidi Hautala, Jordi Solé, Margrete Auken im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur politischen Krise in der Republik Moldau nach der Annullierung der Bürgermeisterwahlen in Chișinău
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau und insbesondere auf seine Entschließung vom 21. Januar 2016 zu den Assoziierungsabkommen sowie den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine[1],
– unter Hinweis auf den Bericht vom 3. April 2018 über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau,
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 4. Juli 2017 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau[2],
– unter Hinweis auf die der legislativen Entschließung vom 4. Juli 2017 als Anhang beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, in der die politischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Makrofinanzhilfe an die Republik Moldau festgelegt sind,
– unter Hinweis auf die Abstimmung im Parlament der Republik Moldau vom 20. Juli 2017, mit den Änderungen am Wahlsystem angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission vom 19. Juli 2017,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, von dessen Berichterstatter für die Republik Moldau und des Ko-Präsidenten der EURO-NEST vom 21. Juni 2018 sowie auf die Erklärungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 20. Juni 2018 und vom 27. Juni 2018 zur Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters von Chișinău,
– unter Hinweis auf Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau, in dem es heißt, dass die „Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten [...] die Grundlage der Innen- und Außenpolitik der Vertragsparteien [bildet] und [...] ein wesentliches Element dieses Abkommens dar[stellt]“,
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Andrei Nastase die vorgezogenen Bürgermeisterwahlen in Chișinău nach zwei Wahldurchgängen am 20. Mai und 3. Juni 2018 mit 52,57 % der Stimmen für sich entschied und sich gegen Ion Ceban, der 47,43 % der Stimmen auf sich vereinte, durchsetzte;
B. in der Erwägung, dass die bei den Bürgermeisterwahlen in Chișinău anwesenden internationalen Beobachter die Ergebnisse und die im Zeichen des Wettbewerbs stehende Wahl anerkannt haben;
C. in der Erwägung, dass ein Gericht in Chișinău die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen am 19. Juni 2018 für nichtig erklärte, da sich beide Kandidaten am Wahltag nach dem gesetzlichen Ende des Wahlkampfs über soziale Medien an die Wähler gewandt haben; in der Erwägung, dass keiner der Kandidaten für die Wahl eine Annullierung der Wahlen gefordert hatte;
D. in der Erwägung, dass ein Berufungsgericht in Chișinău am 21. Juni die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts bestätigte und schlussfolgerte, dass sich die Kommunikation mit Wählern in den sozialen Medien unrechtmäßig auf das Ergebnis der Wahlen ausgewirkt habe;
E. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof der Republik Moldau die Entscheidungen der vorinstanzlichen Gerichte, die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen in Chișinău für ungültig zu erklären, bestätigte;
F. in der Erwägung, dass die Zentrale Wahlkommission der Republik Moldau die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs am 29. Juni bestätigte, die Bürgermeisterwahlen in Chișinău für ungültig zu erklären;
G. in der Erwägung, dass die Aufforderung zur Teilnahme an der Wahl, die nach Auffassung der Gerichte auf Wähler Druck und eine ungebührliche Einflussnahme bewirkt haben soll, bei vorangegangenen Wahlen in der Republik Moldau eine gängige Praxis darstellte und niemals deren Annullierung zur Folge hatte;
H. in der Erwägung, dass diese Entwicklung die Gefahr birgt, dass das Land von seinem Weg der Einhaltung europäischer Werte und Grundsätze abkommt und dass das ohnehin schwache Vertrauen der moldauischen Bürger in die staatlichen Institutionen noch weiter erodiert; in der Erwägung, dass moldauische Parteien erklärt haben, dass hier ein gefährlicher Präzedenzfall für künftige Wahlen geschaffen werde, und dass Tausende Menschen gegen die Entscheidung der Gerichte in Chișinău protestierten;
I. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, darunter die Europäische Union und das US-Außenministerium, Kritik an der Entscheidung geübt und betont haben, dass der Wählerwille geachtet werden muss;
J. in der Erwägung, dass die EU und die Republik Moldau sich gemeinsam dazu verpflichtet haben, mit ihrer politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration voranzukommen, wobei dieser Prozess die Verabschiedung und Umsetzung struktureller und weiterer substanzieller Reformen durch das Land voraussetzt, wie es auch den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens bzw. des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens und der Assoziierungsagenda entspricht, und zudem für die Republik Moldau die Verpflichtung vorsieht, die europäischen Werte zu wahren, darunter die Achtung der menschlichen Werte und Freiheiten, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit;
K. in der Erwägung, dass die Annullierung der Wahlen ein beunruhigendes und deutliches Anzeichen dafür ist, dass sich die Anwendung der demokratischen Standards in der Republik Moldau kontinuierlich verschlechtert, insbesondere wenn man bedenkt, dass eine unabhängige und transparente Justiz eine wichtige Säule von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist; in der Erwägung, dass durch diese Annullierung die wachsende Hinwendung zu einer autoritären und willkürlichen Herrschaft sowie der beträchtliche Verlust an Vertrauen der Bürger in ihre Behörden und Institutionen veranschaulicht werden;
L. in der Erwägung, dass das Parlament der Republik Moldau im Juli 2017 entgegen der negativen Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission eine umstrittene Änderung des Wahlrechts verabschiedet hat, die Bedenken aufwarf, was das Risiko der unzulässigen Einflussnahme auf Kandidaten, der Schaffung von Wahlkreisen, in denen nur ein Mandat zu vergeben ist, zu hoher Schwellen für den Einzug ins Parlament im Rahmen der Verhältniswahlkomponente und einer nicht angemessenen Vertretung von Minderheiten und Frauen betrifft; in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission ferner hervorhob, dass die Polarisierung, die in Bezug auf diese Gesetzesinitiative herrscht, kein Zeichen einer echten Konsultation und eines breiten Konsenses unter den wichtigsten Interessenträgern ist;
M. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und Journalisten in der Republik Moldau nach Angaben des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Lage von Menschenrechtsverteidigern Verleumdungskampagnen zum Opfer fallen und mit politisch motivierten Strafanzeigen rechnen müssen oder bedroht werden, wann immer sie Dissidenten verteidigen, während der Zugriff von Journalisten auf Informationen eingeschränkt wird;
N. in der Erwägung, dass die EU im Oktober 2017 den Beschluss fasste, eine Zahlung im Umfang von 28 Mio. EUR im Rahmen des EU-Programms zur Förderung der Justizreform zurückzuhalten, weil die Reform der Justiz in der Republik Moldau nur unzureichend vorankam und das Land es versäumt hat, die Bedingungen der EU zu erfüllen;
1. äußert seine tiefe Besorgnis über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Republik Moldau, die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen von Chișinău für ungültig zu erklären, die auf zweifelhaften Gründen basiert und auf undurchsichtige Weise gefällt wurde, wodurch die Integrität des Wahlprozesses erheblich beeinträchtigt wurde;
2. weist darauf hin, dass glaubwürdige, transparente, faire und allen offenstehende Wahlen und die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Justiz gegenüber jeder Art von politischer Einflussnahme die Eckpfeiler eines demokratischen Systems sind und das Fundament des Vertrauens in das politische System des Landes bilden und dass politische Einmischung in das Justizwesen und die Durchführung von Wahlen den europäischen Normen zuwiderläuft, zu deren Einhaltung sich die Republik Moldau insbesondere im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau verpflichtet hat;
3. bekundet seine tief empfundene Solidarität mit den Tausenden von Menschen, die auf den Straßen von Chișinău protestieren, und schließt sich ihren Forderungen an, dass die moldauischen Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen, durch die sichergestellt wird, dass die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen von Chișinău, die auch von nationalen und internationalen Beobachtern anerkannt werden und dem Willen der Wähler entsprechen, respektiert werden; fordert die Behörden auf, das Recht auf friedlichen Protest zu garantieren;
4. fordert die moldauischen Behörden nachdrücklich auf, das Funktionieren der demokratischen Mechanismen zu gewährleisten, und besteht darauf, dass sowohl die Exekutive als auch die Judikative die Gewaltenteilung respektieren, die demokratischen Grundsätze voll und ganz einhalten und die Rechtsstaatlichkeit uneingeschränkt wahren;
5. bringt seine tiefe Besorgnis über die weitere Verschlechterung der demokratischen Standards in der Republik Moldau zum Ausdruck; weist darauf hin, dass die Entscheidung der Gerichte, die bereits mehrfach als politisch beeinflusst und politisch motiviert charakterisiert wurden, ein Beispiel für die Vereinnahmung des Staates ist und eine sehr tiefe Krise der Institutionen in der Republik Moldau aufzeigt; bedauert, dass die Behörden trotz zahlreicher Aufforderungen der internationalen Gemeinschaft weiterhin das Vertrauen der Menschen in die Fairness und Unparteilichkeit der staatlichen Institutionen untergraben;
6. ist der Auffassung, dass nach dem Beschluss, die Bürgermeisterwahlen von Chișinău für ungültig zu erklären, die politischen Bedingungen für die Auszahlung von Makrofinanzhilfe nicht mehr erfüllt sind, und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gewährung der Makrofinanzhilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass sich der Empfängerstaat wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und des Rechtsstaatsprinzips, zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert;
7. fordert die Kommission nachdrücklich auf, geplante Auszahlungen der Makrofinanzhilfe an die Republik Moldau auszusetzen; ist der Ansicht, dass eine Entscheidung über künftige Auszahlungen erst nach der geplanten Parlamentswahl erfolgen und an die Bedingung geknüpft sein sollte, dass die Wahl im Einklang mit international anerkannten Standards durchgeführt und von internationalen Fachgremien bewertet wird und dass die Bedingungen für die Gewährung von Makrofinanzhilfe erfüllt werden;
8. fordert die Kommission auf, die Haushaltsunterstützung für die Republik Moldau gemäß dem Präzedenzfall vom Juli 2015 auszusetzen, als aufgrund der Auswirkungen der Bankenkrise eine solche Aussetzung vorgenommen wurde; vertritt die Auffassung, dass als Reaktion auf die Ungültigerklärung der Bürgermeisterwahlen von Chișinău der Mechanismus für die Aussetzung der EU-Budgethilfe in Anwendung gebracht werden und eine Liste der von den moldauischen Behörden zu erfüllenden Bedingungen enthalten sollte, darunter die Bestätigung der Wahlen in Chișinău sowie konkrete, ergebnisorientierte und vollständig transparente Untersuchungen, die Einziehung von Vermögenswerten und die Verfolgung der Verantwortlichen für den Bankenbetrug;
9. fordert die moldauischen Behörden auf, die Empfehlungen der OSZE/BDIMR und der Venedig-Kommission zur Wahlreform umzusetzen;
10. bekräftigt seine Besorgnis über die Konzentration der wirtschaftlichen und politischen Macht in den Händen einer kleinen Gruppe von Menschen, den Niedergang der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Standards und der Achtung der Menschenrechte, die übermäßige Politisierung der staatlichen Institutionen, die systemische Korruption, die unzureichende Untersuchung des Bankenbetrugs von 2014 und den begrenzten Medienpluralismus; bringt seine Besorgnis angesichts der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz zum Ausdruck, und insbesondere angesichts der Fälle selektiver Justiz, die als Instrument zur Ausübung von Druck auf politische Gegner genutzt werden; fordert die moldauischen Behörden auf, das Justizsystem zu reformieren, unter anderem durch die Ernennung neuer Richter, um zu verhindern, dass die Justiz in den Wahlprozess und den politischen Prozess eingreifen oder auf andere Weise den demokratisch bekundeten Willen der Bevölkerung der Republik Moldau unterminieren kann;
11. ist besorgt darüber, dass politische Gegner und ihre Rechtsanwälte von den moldauischen Behörden mittels vorgefertigter Anklagen und Strafverfahren verfolgt werden, und warnt, dass dabei gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Rechte der politischen Gegner und Anwälte verstoßen wird;
12. bedauert, dass die Behörden nach dem Bankbetrug von 2014, bei dem insgesamt rund 1 Mrd. USD aus dem moldauischen Finanzsystem entwendet wurden, nur sehr geringe Fortschritte bei der gründlichen und unparteiischen Untersuchung der Angelegenheit gemacht haben; fordert nachdrücklich entschlossene Bemühungen, um die gestohlenen Gelder wieder einzutreiben und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, und zwar unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit; ist der Ansicht, dass dies unerlässlich ist, um das Vertrauen der moldauischen Bürger in die Institutionen wiederherzustellen und den Behörden wieder Glaubwürdigkeit zu verleihen;
13. fordert die moldauischen Behörden auf, die internationalen Grundsätze und bewährten Verfahren zu befolgen und ein günstiges Umfeld für die Zivilgesellschaft zu schaffen; äußert seine Besorgnis insbesondere angesichts der Aufnahme von Bestimmungen in den aktuellen Gesetzentwurf über NRO, der derzeit im Parlament erörtert wird, durch die die ausländische Finanzierung moldauischer NRO eingeschränkt werden könnte;
14. fordert das moldauische Parlament auf, vor der endgültigen Verabschiedung des neuen Gesetzes über audiovisuelle Medien die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien zu konsultieren und die mit dem Gesetz verfolgte „duale Reform“ abzulehnen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, ob die unabhängigen, lokalen und oppositionellen Medien in der Republik Moldau, denen es unter anderem an ausreichenden Ressourcen mangelt, in der Lage sein werden, die Anforderungen des neuen Gesetzes in Bezug auf verbindliche lokale Inhalte umzusetzen;
15. fordert den EAD und die Kommission auf, die Entwicklungen in all diesen Bereichen genau zu verfolgen und das Parlament angemessen zu unterrichten;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, dem Premierminister und dem Präsidenten des Parlaments der Republik Moldau, der OSZE/BDIMR und der Venedig-Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0018.
- [2] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0283.