Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0388/2018Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0388/2018

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU

12.9.2018 - (2018/2847(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 123 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B8-0388/2018 (ECR)
B8-0390/2018 (ALDE)
B8-0391/2018 (Verts/ALE)
B8-0392/2018 (S&D)
B8-0393/2018 (GUE/NGL)
B8-0394/2018 (PPE)

Maria Spyraki, Lambert van Nistelrooij, Elisabetta Gardini, Manolis Kefalogiannis, Georgios Kyrtsos, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Theodoros Zagorakis im Namen der PPE-Fraktion
Nikos Androulakis, Eva Kaili, Miltiadis Kyrkos, Giorgos Grammatikakis, Demetris Papadakis, Constanze Krehl, Miriam Dalli im Namen der S&D-Fraktion
Ruža Tomašić, Notis Marias im Namen der ECR-Fraktion
Matthijs van Miltenburg im Namen der ALDE-Fraktion
Sofia Sakorafa, Nikolaos Chountis, Dimitrios Papadimoulis, Stelios Kouloglou, Kostadinka Kuneva, Patrick Le Hyaric, Merja Kyllönen, Marisa Matias, Maria Lidia Senra Rodríguez, Luke Ming Flanagan, Martina Michels, Gabriele Zimmer im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Davor Škrlec im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Piernicola Pedicini, Rosa D’Amato im Namen der EFDD-Fraktion


Verfahren : 2018/2847(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0388/2018
Eingereichte Texte :
RC-B8-0388/2018
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 und der Reaktion der EU

(2018/2847(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (COM(2017)0772),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[1],

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Übereinkommen von Paris, das auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) und 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CMP 11), die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls diente und vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich) stattfand, mit dem Beschluss 1/CP.21 angenommen wurde,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass bei den Bränden in Mati in der griechischen Region Attika im Juli 2018 tragischerweise 99 Menschen ums Leben kamen und Hunderte verletzt wurden;

B.  in der Erwägung, dass diese Brände Häuser zerstört, die Evakuierung Hunderter Menschen erforderlich gemacht, die lokale und regionale Infrastruktur schwer beschädigt, Umweltschäden verursacht und die Landwirtschaft und die Wirtschaftstätigkeiten, unter anderen in der Tourismusbranche und dem Hotel- und Gaststättengewerbe, beeinträchtigt haben;

C.  in der Erwägung, dass die Häufigkeit, Schwere und Komplexität von extremen Dürreereignissen und Waldbränden zugenommen haben und in ganz Europa Auswirkungen haben, und in der Erwägung, dass diese Ereignisse durch den Klimawandel verschärft werden und bis zu einem gewissem Grad unvorhersehbar und unvermeidbar sind;

D.  in der Erwägung, dass Griechenland, Schweden und Lettland im Sommer 2018 über das Katastrophenschutzverfahren der Union aufgrund von Bränden um Unterstützung vonseiten der EU ersuchten;

1.  bekundet allen Familien, die bei den Bränden in der Region Attika Angehörige verloren haben, sein aufrichtiges Beileid;

2.  spricht allen Einwohnern, die von den Bränden in der Region Attika betroffen sind, sein Mitgefühl aus;

3.  würdigt das Engagement der Feuerwehrleute, der Küstenwache, der Freiwilligen und anderer Menschen, die ihr Leben riskierten, um Brände zu löschen und ihre Mitbürger zu retten;

4.  betont die Rolle des Katastrophenschutzverfahrens der Union bei der Bereitstellung von Flugzeugen, Fahrzeugen, medizinischen Fachkräften und Feuerwehrleuten aus der gesamten Europäischen Union;

5.  weist darauf hin, dass nach Naturkatastrophen verschiedene EU-Mittel wie etwa der Solidaritätsfonds der EU genutzt werden können, um die grundlegende Infrastruktur wiederherzustellen und Aufräumarbeiten durchzuführen;

6.  erklärt erneut, wie wichtig die Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds der EU bei der Brandverhütung und bei Notfallmaßnahmen ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Mittel voll auszuschöpfen und die Öffentlichkeit über die Bedrohung durch Waldbrände zu unterrichten;

7.  betont, dass mehr wissenschaftliche Forschung mit Blick auf Verfahren zur Risikobewertung, Präventions- und Früherkennungssysteme und andere Verfahren für das Vorgehen gegen derartige Ereignisse erforderlich ist und dass der Austausch über Erfahrungen und bewährte Verfahren zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten verbessert werden muss;

8.  hebt hervor, dass in einem am 1. August 2018 von der Weltorganisation für Meteorologie veröffentlichten Dokument[2] Beweise dafür vorgebracht werden, dass die Hitzewelle in Europa im Jahr 2018 mit dem Klimawandel in Zusammenhang steht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Ziele festzulegen und Klimaschutzstrategien umzusetzen, mit denen den Zusagen entsprochen wird, die im Rahmen des Übereinkommens von Paris (COP 21) gegeben wurden;

9.  betont, dass in den von Waldbränden betroffenen Gebieten für Hochwasserschutz gesorgt werden muss, um neue Katastrophen zu verhindern;

10.  fordert die Kommission auf, die Gefahr von Waldbränden und die ökosystembasierte Waldbewirtschaftung und Landschaftspflege bei der Beurteilung der derzeitigen Maßnahmen der EU wie der EU-Forststrategie und der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu berücksichtigen und diese Strategien anzupassen, sofern Unzulänglichkeiten ermittelt werden;

11.  fordert den Rat und die Kommission auf, die mit dem Parlament laufenden interinstitutionellen Verhandlungen über das neue Katastrophenschutzverfahren der Union und die Einrichtung von rescEU bis Ende 2018 abzuschließen;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Gebietskörperschaften der von den Bränden betroffenen Regionen zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 12. September 2018
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