GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Frauenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien
13.2.2019 - (2019/2564(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B8-0111 (ECR)
B8-0113/2019 (Verts/ALE)
B8-0115/2019 (S&D)
B8-0116/2019 (EFDD)
B8-0121/2019 (GUE/NGL)
B8-0123/2019 (ALDE)
B8-0126/2019 (PPE)
Cristian Dan Preda, Michaela Šojdrová, David McAllister, Elmar Brok, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Marijana Petir, Eduard Kukan, Patricija Šulin, Jarosław Wałęsa, Tunne Kelam, Roberta Metsola, Csaba Sógor, Milan Zver, Bogusław Sonik, Adam Szejnfeld, Pavel Svoboda, Lorenzo Cesa, Giovanni La Via, Tomáš Zdechovský, Krzysztof Hetman, Anders Sellström, Ivo Belet, Dubravka Šuica, Sandra Kalniete, Seán Kelly, Francis Zammit Dimech, Deirdre Clune, Ivana Maletić, Anna Záborská, Romana Tomc, Andrey Kovatchev, Laima Liucija Andrikienė, László Tőkés, Anna Maria Corazza Bildt, Jiří Pospíšil, Stanislav Polčák, Inese Vaidere im Namen der PPE-Fraktion
Elena Valenciano, Victor Boştinaru, Soraya Post, Pier Antonio Panzeri im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Jana Žitňanská, Ruža Tomašić, Jan Zahradil, Monica Macovei im Namen der ECR-Fraktion
Marietje Schaake, Izaskun Bilbao Barandica, Ilhan Kyuchyuk, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Dita Charanzová, Gérard Deprez, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Patricia Lalonde, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Carolina Punset, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Ernest Urtasun, Barbara Lochbihler, Jordi Solé, Judith Sargentini, Ana Miranda, Bodil Valero, Florent Marcellesi, Tilly Metz, Terry Reintke, Molly Scott Cato, Josep-Maria Terricabras, Margrete Auken im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat, Ángela Vallina, Marie-Pierre Vieu, Luke Ming Flanagan, Patrick Le Hyaric, Merja Kyllönen, Miguel Urbán Crespo, Tania González Peñas, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Dimitrios Papadimoulis, Stelios Kouloglou im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo, Rosa D’Amato im Namen der EFDD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Saudi-Arabien, insbesondere seine Entschließungen vom 11. März 2014 zu Saudi-Arabien, seine Beziehungen zur EU und seine Rolle in Nahost und Nordafrika[1], vom 12. Februar 2015 zu dem Fall Raif Badawi, Saudi-Arabien[2], vom 8. Oktober 2015 zum Fall Ali Mohammad al-Nimr[3] und vom 31. Mai 2018 zu der Lage von Frauenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien[4] sowie vom 25. Oktober 2018 zur Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul[5],
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 29. Mai 2018 zu den jüngsten Festnahmen in Saudi-Arabien und vom 31. Juli 2018 zu den willkürlichen Verhaftungen von Menschenrechtsverteidigern und ‑aktivisten in Saudi-Arabien, einschließlich Frauenrechtsaktivisten,
– unter Hinweis auf die Erklärung mehrerer Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen vom 12. Oktober 2018, in der die umgehende Freilassung aller Frauenrechtsaktivisten gefordert wird,
– unter Hinweis auf den Bericht des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom Dezember 2017,
– unter Hinweis darauf, dass Saudi-Arabien Mitglied des Menschenrechtsrats und der Frauenrechtskommission (FRK) der Vereinten Nationen ist und seit Januar 2019 auch dem Exekutivrat der FRK angehört,
– unter Hinweis auf die Rede des Mitglieds der Kommission Christos Stylianides im Namen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) im Rahmen der Aussprache im Europäischen Parlament vom 4. Juli 2017 zur Wahl Saudi-Arabiens zum Mitglied der FRK,
– unter Hinweis auf die Eröffnungsrede der HR/VP auf dem fünften Ministertreffen EU-Liga der arabischen Staaten, in der erklärt wurde, dass die Zusammenarbeit zwischen Europa und der arabischen Welt noch nie so wichtig und wohl auch nie so notwendig war,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),
– unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 9. März 2018 zu dem kombinierten dritten und vierten regelmäßigen Bericht über Saudi-Arabien,
– unter Hinweis auf den Bericht des Überprüfungsausschusses für Haftbedingungen inhaftierter Frauenrechtsaktivistinnen in Saudi-Arabien,
– unter Hinweis auf das vom saudi-arabischen Schura-Rat am 28. Mai 2018 gebilligte Gesetz gegen Belästigung,
– unter Hinweis auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung Saudi-Arabiens vom November 2018,
– unter Hinweis auf die Weltrangliste der Pressefreiheit 2018 der Organisation Reporter ohne Grenzen, in der Saudi-Arabien den Rang 169 unter 180 Ländern einnimmt,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR) von 1966,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
– unter Hinweis darauf, dass dem saudi-arabischen Blogger Raif Badawi 2015 der Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen wurde,
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Aktivisten, die von den saudi-arabischen Behörden wegen ihres Einsatzes für die Frauenrechte festgenommen wurden, nach wie vor ohne Anklageerhebung in Haft sitzen; in der Erwägung, dass zu den Aktivisten auch Ludschain al-Hathlul, Asisa al-Jussef, Iman al-Nafdschan, Nouf Abdulaziz, Mayaa al-Zahrani, Samar Badawi, Nassima al-Sada, Shadan al-Anezi, Abir Namankani, Amal al-Harbi und Hatoon al-Fassi gehören, die alle Frauenrechtsaktivisten sind, sowie männliche Anhänger der Bewegung, einschließlich Mohammad al-Rabe’a; in der Erwägung, dass diese Aktivisten für ihre Kampagne gegen das Frauenfahrverbot und ihre Unterstützung der Abschaffung des Systems männlicher Vormunde bekannt wurden; in der Erwägung, dass sie im Vorfeld der für den 24. Juni 2018 angekündigten Aufhebung des Frauenfahrverbots festgenommen wurden; in der Erwägung, dass einige von ihnen Berichten zufolge vor das Sonderstrafgericht gestellt werden sollen, das ursprünglich eingerichtet wurde, um Häftlinge vor Gericht zu stellen, die im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten festgehalten werden;
B. in der Erwägung, dass die Menschenrechtsverteidigerin Israa al-Ghomgham aus der Region Quatif nach wie vor willkürlich festgehalten wird; in der Erwägung, dass die gegen sie verhängte Todesstrafe vor kurzem ausgesetzt wurde, aber noch immer unbestimmte Anklagen gegen sie erhoben werden; in der Erwägung, dass Bedenken hinsichtlich des körperlichen und psychischen Wohlbefindens von Israa al-Ghomgham bestehen;
C. in der Erwägung, dass Berichten zufolge saudi-arabische Vernehmungsbeamte mindestens drei der im Mai 2018 inhaftierten Aktivistinnen gefoltert, misshandelt und sexuell missbraucht haben; in der Erwägung, dass gegen Familienangehörige der Aktivistinnen wie die Eltern von Ludschain al-Hathlul Reiseverbote verhängt wurden;
D. in der Erwägung, dass das saudi-arabische Medienministerium die Vorwürfe der Folterung von Häftlingen im Königreich als unbegründete Berichte zurückgewiesen hat;
E. in der Erwägung, dass die Aktivistin Ludschain al-Hathlul seit März 2018 inhaftiert ist, nachdem sie einer Tagung des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zur Überprüfung Saudi-Arabiens beigewohnt hatte; in der Erwägung, dass sie von Mai bis September 2018 in Einzelhaft saß und Berichten ihrer Eltern zufolge in dieser Zeit gefoltert wurde;
F. in der Erwägung, dass eine Delegation der saudi-arabischen Menschenrechtskommission Ludschain al-Hathlul besucht hat, nachdem die Berichte über ihre Folterung veröffentlicht worden waren; in der Erwägung, dass sie ihren Schutz nicht garantieren konnte; in der Erwägung, dass ein Staatsanwalt sie anschließend besuchte, um ihre Aussage aufzunehmen;
G. in der Erwägung, dass Ludschain al-Hathlul für den Friedensnobelpreis 2019 nominiert wurde;
H. in der Erwägung, dass die Regierung Saudi-Arabiens in jüngster Zeit zwar Reformen zur Förderung der Frauenrechte in der Arbeitswelt durchgeführt hat, dass jedoch in dem Land nach wie vor mit die strengsten Einschränkungen für Frauen gelten; in der Erwägung, dass das politische und gesellschaftliche System Saudi-Arabiens nach wie vor diskriminierend ist und dass in dem System Frauen wirkungsvoll zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden, keine Religions- und Weltanschauungsfreiheit herrscht, die vielen ausländischen Arbeitnehmer im Land stark diskriminiert werden und alle abweichenden Meinungen massiv unterdrückt werden;
I. in der Erwägung, dass in Saudi-Arabien mehrere diskriminierende Gesetze gelten, insbesondere die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem persönlichen Status, der Lage weiblicher Arbeitsmigranten, dem Familienstandsgesetz, dem Arbeitsgesetz, dem Staatsbürgerschaftsgesetz und dem System männlicher Vormunde, wonach Frauen erst dann die meisten ihrer in der Frauenrechtskonvention verankerten Rechte wahrnehmen können, nachdem der männliche Vormund dies genehmigt hat;
J. in der Erwägung, dass saudi-arabische Frauen im Rahmen des Systems männlicher Vormunde selbst die grundlegendste Kontrolle über ihr Leben vorenthalten wird; in der Erwägung, dass nach wie vor diskriminierende Gesetze in Bezug auf Ehe und Scheidung gelten und Frauen gesetzlich verpflichtet sind, die Genehmigung eines männlichen Vormunds einzuholen, um sich an einer Hochschule einzuschreiben, Arbeit zu suchen, zu reisen oder zu heiraten; in der Erwägung, dass saudi-arabische Frauen mit ausländischen Ehepartnern im Gegensatz zu saudi-arabischen Männern ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder oder Ehepartner weitergeben können;
K. in der Erwägung, dass die grundlegenden Vorbehalte, die Saudi-Arabien gegen die Frauenrechtskonvention hegt, nach Ansicht des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau nicht mit dem Gegenstand und Zweck der Konvention vereinbar und gemäß Artikel 28 unzulässig sind;
L. in der Erwägung, dass seit dem Amtsantritt von Kronprinz Muhammad bin Salman al-Saud im Juni 2017 viele entschiedene Menschrechtsverteidiger, Aktivisten und Kritiker willkürlich festgenommen oder zu Unrecht zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, nur weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten;
M. in der Erwägung, dass die Reformagenda „Vision 2030“, mit der die Wirtschaft und die Gesellschaft des Landes auch durch die Stärkung der Stellung von Frauen umgestaltet werden sollen, den saudi-arabischen Frauen in Saudi-Arabien eine wirkliche Gelegenheit bieten sollte, die Gleichstellung vor dem Gesetz zu erlangen, die unbedingt notwendig ist, damit sie in den vollen Genuss ihrer in der Frauenrechtskonvention verankerten Rechte kommen; in der Erwägung, dass die jüngst erfolgten zahlreichen Festnahmen und mutmaßlichen Folterungen von Frauenrechtsaktivisten diesem Ziel jedoch zuwiderlaufen und von der Reformagenda ablenken könnten; in der Erwägung, dass es dem Dekret der Reformagenda „Vision 2030“ an einem ordnungsgemäßen Rechtsrahmen fehlt;
N. in der Erwägung, dass die freie Meinungsäußerung und die Presse‑ und Medienfreiheit, sowohl online als auch offline, Grundvoraussetzungen für und Auslöser von Demokratisierung und Reformen sind sowie ein wesentliches Instrument zur Kontrolle der Macht darstellen;
O. in der Erwägung, dass Saudi-Arabien eine der höchsten Hinrichtungsraten der Welt aufweist; in der Erwägung, dass zwischen 2014 und 2017 durchschnittlich mindestens 126 Hinrichtungen im Jahr durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass die Behörden für gewaltlose Straftaten wie Drogenschmuggel, Verrat und Ehebruch die Todesstrafe verhängen; in der Erwägung, dass Straftaten wie Apostasie, die nach internationale Menschenrechtsnormen nicht unter Strafe gestellt werden sollte, ebenfalls zur Anwendung der Todesstrafe geführt haben;
P. in der Erwägung, dass Saudi-Arabien 2018 auf dem Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen mit einem Wert von 0,853 unter 188 Ländern und Gebieten den 39. Rang einnahm; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien 2017 auf dem Index der Vereinten Nationen für geschlechtsspezifische Ungleichheit mit einem Wert von 0,234 unter 189 Ländern den 39. Rang einnahm; in der Erwägung, dass das Land einen geschlechtsspezifischen Entwicklungsindex von 0,877 aufweist (39. Rang weltweit);
1. verurteilt nachdrücklich die Inhaftierung der Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich für die Aufhebung des Fahrverbots eingesetzt haben, sowie aller friedlichen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte und Aktivisten, und äußert seine tiefe Bestürzung über die glaubwürdigen Berichte über systematische Folterungen gegen mehrere dieser Personen, darunter Ludschain al-Hathlul;
2. fordert die saudi-arabischen Behörden auf, diese Frauenrechtsaktivisten und alle Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Journalisten und sonstige gewaltlose politische Gefangenen, die wegen der bloßen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und ihrer friedlichen Arbeit im Bereich der Menschenrechte inhaftiert und verurteilt wurden, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und es internationalen unabhängigen Beobachtern zu ermöglichen, sich mit inhaftierten Menschenrechtsverteidigerinnen zu treffen;
3. fordert die saudi-arabischen Behörden mit Nachdruck auf, den Zugang unabhängiger Ärzte zu den Häftlingen zu erleichtern; hebt hervor, dass die Behandlung sämtlicher Häftlinge – auch von Menschenrechtsverteidigern – in der Haft den Kriterien des Grundsatzkatalogs für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen entsprechen muss, der mit der Resolution 43/173 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1988 angenommen wurde;
4. besteht darauf, dass zu den unabhängigen Beobachtern auch Beobachter der EU-Delegation für Saudi-Arabien oder der Organe der EU sowie VN-Menschenrechtsmandatsträger wie der Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder Strafe oder internationale regierungsunabhängige Organisationen gehören sollten;
5. fordert mit Nachdruck, dass die saudi-arabischen Behörden alle Formen von Schikanierung – auch auf der Ebene der Justiz – gegen Ludschain al-Hathlul, Asisa al-Jussef, Iman al-Nafdschan, Nouf Abdulaziz, Mayaa al-Zahrani, Samar Badawi, Nassima al-Sada, Shadan al-Anezi, Abir Namankani, Amal al-Harbi, Hatoon al-Fassi, Israa al-Ghomgham, Mohammad al-Rabe’a und alle weiteren Menschenrechtsverteidiger im Land beenden, damit sie ihrer Arbeit ohne ungerechtfertigte Behinderung oder Angst vor gegen sie und ihre Familien gerichteten Repressalien nachgehen können;
6. verurteilt die anhaltende Unterdrückung und Folter von Menschenrechtsverteidigern und Frauenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien, die die Glaubwürdigkeit des Reformprozesses in dem Land untergraben; verurteilt die anhaltende systematische Diskriminierung von Frauen und Mädchen in Saudi-Arabien;
7. fordert Saudi-Arabien nachdrücklich auf, die Sicherheit aller inhaftierten Aktivisten öffentlich zu garantieren, den inhaftierten Frauen Zugang zu Rechtsanwälten und Familienmitgliedern zu gewähren, Nachweise für ihr Wohlbefinden zu erbringen und diejenigen freizulassen, die allein aufgrund des friedlichen Einsatzes für eine Reform in Haft sind;
8. lobt und unterstützt die saudi-arabischen Frauenrechtsaktivisten, die sich für gleiche und faire Behandlung in ihrer Gesellschaft einsetzen, und all jene, die sich trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten für die Menschenrechte einsetzen;
9. ist zutiefst besorgt darüber, dass es in Saudi-Arabien geschlechtsspezifische Gewalt gibt, die häufig nicht gemeldet oder erfasst und mit rückschrittlichen Begründungen gerechtfertigt wird, beispielsweise der, dass Frauen unter der Vormundschaft von Männern diszipliniert werden müssten; fordert die saudi-arabischen Behörden eindringlich auf, umfassende Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen sämtliche Ausprägungen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und insbesondere Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen, Vergewaltigung – auch in der Ehe –, sexuelle Übergriffe und sexuelle Belästigung eindeutig definiert und kriminalisiert werden, und sämtliche Hindernisse zu beseitigen, die den Zugang von Frauen zur Justiz erschweren; ist äußerst besorgt über die Berichte, wonach die Praxis der Kinderehe weiterhin vorherrscht;
10. bedauert das System männlicher Vormunde, bei dem nach wie vor erwartet wird, dass in zahlreichen Lebensbereichen – bei Reisen ins Ausland, Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, Wahl des Wohnsitzes, Heirat, Erstattung einer Anzeige bei den Justizbehörden, Verlassen staatlicher Schutzeinrichtungen für misshandelte Frauen und Haftentlassung – eine Erlaubnis eines männlichen Vormunds vorgelegt wird; hebt hervor, dass dieses System Ausdruck des tief verwurzelten patriarchalischen Systems ist, das das Land prägt; fordert die saudi-arabische Regierung mit Nachdruck auf, das System männlicher Vormunde umgehend abzuschaffen und weitere Rechtsvorschriften aufzuheben, mit denen Frauen und Mädchen diskriminiert werden;
11. nimmt zur Kenntnis, dass kürzlich ein Gesetz verabschiedet wurde, wonach saudi-arabische Frauen über eine Textmitteilung benachrichtigt werden können, wenn sie geschieden werden, um sie davor zu schützen, dass ihre Ehe ohne ihr Wissen beendet wird; betont, dass dieses Gesetz keineswegs dem Umstand Abhilfe schafft, dass saudi-arabische Frauen nur in übermäßig begrenzten Fällen eine Scheidung erwirken können, beispielsweise mit dem Einverständnis ihres Ehemannes oder unter der Voraussetzung, dass ihr Ehemann ihnen Schaden zugefügt hat;
12. ist besorgt angesichts der staatlichen Webdienste, mit denen männliche Vormunde Frauen verfolgen können, angeben können, wann und wie sie saudi-arabische Grenzen überqueren können, und nahezu in Echtzeit per SMS aktuelle Informationen darüber erhalten können, wenn die Frauen verreisen;
13. begrüßt die Aufhebung des Frauenfahrverbots in dem Königreich im Rahmen der Agenda „Vision 2030“;
14. fordert die saudi-arabischen Behörden auf, das Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen vom Dezember 2015 zu überarbeiten, damit sich Aktivistinnen organisieren und ungehindert, unabhängig und ohne ungebührliche Einmischung der Behörden ihrer Tätigkeit nachgehen können; fordert ferner mit Nachdruck, dass das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung, das Gesetz gegen Cyberkriminalität und das Gesetz über Presse und Veröffentlichungen, die immer wieder für die Strafverfolgung von Menschenrechtsverteidigern herangezogen werden, sowie alle geltenden diskriminierenden Bestimmungen in der Rechtsordnung überarbeitet werden, auch in Bereichen wie Vererbung;
15. fordert die saudi-arabischen Behörden auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, die Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aufzuheben und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu ratifizieren, damit die saudi-arabischen Frauen uneingeschränkt die in dem Übereinkommen verankerten Rechte wahrnehmen können, und Kinderehen, Zwangsehen und die zwingend einzuhaltenden Kleidervorschriften für Frauen abzuschaffen; fordert Saudi-Arabien eindringlich auf, eine dauerhafte Einladung für Vertreter sämtlicher Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in das Land auszusprechen;
16. betont, dass die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach internationalen Menschenrechtsnormen geschützt ist; fordert die saudi-arabischen Behörden auf, eine unabhängige Presse und unabhängige Medien zu ermöglichen und das Recht auf freie Meinungsäußerung sowohl online als auch offline sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit für alle Einwohner Saudi-Arabiens zu gewährleisten; fordert die saudi-arabischen Behörden mit Nachdruck auf, Menschenrechtsverteidigern auferlegte Restriktionen aufzuheben, mit denen diesen verboten wird, sich in den sozialen Medien oder gegenüber den internationalen Medien zu äußern;
17. fordert die saudi-arabischen Behörden auf, als einen Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe unverzüglich ein Moratorium einzuführen; fordert, dass sämtliche Todesurteile überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass bei den entsprechenden vorherigen Verfahren internationale Standards eingehalten wurden;
18. empfiehlt, dass vor dem Ende des derzeitigen Mandats eine Ad-hoc-Delegation des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) nach Saudi-Arabien entsandt wird, um die inhaftierten Frauen zu besuchen und die erforderlichen Treffen mit den saudi-arabischen Behörden abzuhalten;
19. nimmt den Einsatz der EU und Saudi-Arabiens zur Kenntnis und fordert eine Fortführung des Dialogs;
20. bedauert die unwirksamen Erklärungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Mitgliedstaaten zu den Fällen der seit Mai 2018 inhaftierten Frauenrechtsaktivisten;
21. fordert die HR/VP, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Fälle von Ludschain al-Hathlul, Iman al-Nafdschan, Asisa al-Jussef, Samar Badawi, Nassima al-Sada und allen weiteren Frauenrechtsaktivisten in ihren Dialog mit den saudi-arabischen Behörden einfließen zu lassen und ihre Freilassung zu fordern; fordert mit Nachdruck, dass in Erwartung ihrer Freilassung Diplomaten der EU die saudi-arabischen Behörden auffordern sollten, ihre Sicherheit zu gewährleisten und umfassende Ermittlungen im Hinblick auf die Berichte über Folter anzustellen;
22. fordert die Kommission und das Parlament auf, zu untersuchen, warum es im Transparenz-Register der EU keine Einträge für Saudi-Arabien gibt;
23. fordert die HR/VP, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Fälle von Israa al-Ghomgham, ihrem Mann Mousa al-Hashim und ihren vier Mitaktivisten Ahmed al-Matrood, Ali Ouwaisher, Khalid al-Ghanim und Mujtaba al-Muzain in ihren Dialog mit den saudi-arabischen Behörden einfließen zu lassen und ihre Freilassung zu fordern; fordert ferner, dass der Fall Scheich Salman al-Awda zur Sprache gebracht und seine Freilassung gefordert wird;
24. fordert die HR/VP, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, einen einheitlichen Standpunkt festzulegen, damit die europäischen diplomatischen Dienste in Saudi-Arabien systematisch die in den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vorgesehenen Regelungen, etwa öffentliche Erklärungen, diplomatische Demarchen, Beobachtung von Gerichtsverfahren und Haftbesuche, in Bezug auf die seit Mai 2018 inhaftierten saudi-arabischen Menschenrechtsverteidiger nutzen;
25. fordert, dass auf der nächsten Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen eine Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage von Menschenrechtsverteidigern in Saudi-Arabien eingereicht wird; fordert die EU auf, beim nächsten Menschenrechtsrat und in der Frauenrechtskommission das Problem der Mitgliedschaft von Staaten anzusprechen, die einen fragwürdigen Umgang mit den Menschenrechten, den Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter pflegen; fordert die EU auf, beim nächsten Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Benennung eines Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte in Saudi-Arabien vorzuschlagen;
26. fordert die saudi-arabischen Behörden erneut auf, die gegen Raif Badawi verhängte Peitschstrafe auszusetzen und ihn umgehend und bedingungslos freizulassen; fordert mit Nachdruck, dass alle führenden Vertreter der EU, insbesondere die HR/VP und alle Mitglieder der Kommission, in ihrer Kommunikation mit ihren saudi-arabischen Amtskollegen systematisch den Fall Raif Badawi ansprechen und darum ersuchen, ihn während ihrer Besuche im Land besuchen zu dürfen; verpflichtet sich, sich noch mehr um seine Freilassung zu bemühen; fordert seinen Präsidenten auf, nach Riad zu reisen, um den Fall des Sacharow-Preisträgers unmittelbar mit den Behörden zu klären;
27. fordert die HR/VP, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, für die uneingeschränkte Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu sorgen und den Schutz und die Unterstützung von insbesondere weiblichen Menschenrechtsverteidigern auszuweiten; fordert die HR/VP auf, über den aktuellen Stand der militärischen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Mitgliedern des saudi-arabischen Regimes zu berichten;
28. fordert den Rat erneut auf, einen gemeinsamen Standpunkt anzunehmen, um gegen Saudi-Arabien ein EU-weites Waffenembargo zu verhängen, und sich an den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP[6] zu halten; fordert ein Embargo für die Ausfuhr von Überwachungssystemen und anderen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die in Saudi-Arabien zur Unterdrückung der Bürger, einschließlich der Frauenrechtsaktivisten, verwendet werden könnten; ist beunruhigt angesichts des Einsatzes dieser Waffen und von Technologie für digitale Überwachung durch die saudi-arabischen Behörden; weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass ihr weiterer Waffenhandel mit Saudi-Arabien gegen den gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren verstößt; fordert den EAD auf, die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen Saudi-Arabien – etwa das Einfrieren von Vermögenswerten und Visasperren – vorzuschlagen, und fordert den Rat auf, diese anzunehmen, um auf Menschenrechtsverstöße zu reagieren;
29. fordert die HR/VP, den EAD und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, den Dialog mit Saudi-Arabien über Menschenrechte, Grundfreiheiten und die problematische Rolle des Landes in der Region fortzusetzen; bekundet seine Bereitschaft, einen konstruktiven und offenen Dialog mit den saudi-arabischen Behörden und mit Abgeordneten des Parlaments über die Umsetzung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes zu führen; fordert einen Austausch von Fachwissen über justizielle und rechtliche Themen, damit der Schutz der Rechte des Einzelnen in Saudi-Arabien gestärkt wird;
30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Frauenrechtskommission, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Seiner Majestät König Salman bin Abdulaziz al-Saud und Kronprinz Muhammad bin Salman al-Saud, der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien und dem Generalsekretär des Zentrums für nationalen Dialog des Königreichs Saudi-Arabien zu übermitteln.
- [1] ABl. C 378 vom 9.11.2017, S. 64.
- [2] ABl. C 310 vom 25.8.2016, S. 29.
- [3] ABl. C 349 vom 17.10.2017, S. 34.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0232.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0434.
- [6] Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).