Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0187/2019Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0187/2019

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Bolivien

26.11.2019 - (2019/2896(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 132 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0187/2019 (PPE)
B9-0189/2019 (ECR)
B9-0191/2019 (Renew)
B9-0192/2019 (S&D)

Antonio Tajani, Michael Gahler, Leopoldo López Gil, Željana Zovko, David McAllister, Esteban González Pons, Pilar del Castillo Vera, Francisco José Millán Mon, Antonio López-Istúriz White, Isabel Wiseler-Lima, Javier Zarzalejos, Ivan Štefanec, Vladimír Bilčík, Daniel Caspary, Paulo Rangel
im Namen der PPE-Fraktion
Javi López, Kati Piri
im Namen der S&D-Fraktion
Izaskun Bilbao Barandica, Atidzhe Alieva-Veli, Abir Al-Sahlani, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Phil Bennion, Gilles Boyer, Jane Brophy, Sylvie Brunet, Jordi Cañas, Dita Charanzová, Olivier Chastel, Anna Júlia Donáth, Fredrick Federley, Barbara Ann Gibson, Klemen Grošelj, Christophe Grudler, Antony Hook, Ivars Ijabs, Moritz Körner, Ondřej Kovařík, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, Stéphane Séjourné, Michal Šimečka, Susana Solís Pérez, Ramona Strugariu, Yana Toom, Hilde Vautmans, Marie-Pierre Vedrenne
im Namen der Renew-Fraktion
Veronika Vrecionová, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan, Jan Zahradil, Ruža Tomašić, Alexandr Vondra, Assita Kanko, Anna Fotyga, Hermann Tertsch, Carlo Fidanza, Angel Dzhambazki, Raffaele Fitto
im Namen der ECR-Fraktion


Verfahren : 2019/2896(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0187/2019
Eingereichte Texte :
RC-B9-0187/2019
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Bolivien

(2019/2896(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) vom 22. Oktober 2019 zum Wahlprozess in Bolivien und vom 15. November 2019 zur Lage in Bolivien,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Wahlbeobachtungsmission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) in Bolivien vom 21. Oktober 2019,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Prüfergruppe zum Wahlprozess in Bolivien vom 10. November 2019,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 16. November 2019,

 unter Hinweis auf das in Bolivien am 21. Februar 2016 abgehaltene Verfassungsreferendum,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage in Bolivien,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

 unter Hinweis auf die jüngsten von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission herausgegebenen Presseerklärungen zu Bolivien, insbesondere diejenigen vom 23. Oktober, 12. November und 19. November 2019,

 unter Hinweis auf die bolivianische Verfassung,

 gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Bolivien am 20. Oktober 2019 in einem stark polarisierten Umfeld stattfanden, da Präsident Evo Morales eine umstrittene Persönlichkeit ist und die Annahme seiner Kandidatur eine Kontroverse auslöste;

B. in der Erwägung, dass Evo Morales mit Zustimmung des Verfassungsgerichts für eine vierte Amtszeit kandidierte, ohne dass er das Referendum von 2016 zur Änderung der bolivianischen Verfassung für sich entschieden hätte, und dass diese Entscheidung des Verfassungsgerichts eindeutig auf eine mangelnde Unabhängigkeit der Justiz in Bolivien schließen lässt;

C. in der Erwägung, dass das Oberste Wahlgericht die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse aussetzte, nachdem über 80 % der Stimmen durch das sogenannte schnelle und sichere System für die Übermittlung vorläufiger Ergebnisse („Transmisión de Resultados Electorales Preliminares“ – TREP) ausgezählt waren; in der Erwägung, dass aus den zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Zahlen klar hervorging, dass es einen zweiten Wahlgang geben müsste; in der Erwägung, dass das Oberste Wahlgericht nur 24 Stunden später nach Aussage der OAS Daten vorlegte, aus denen ein unerklärlicher Umschwung des Wahltrends hervorging, mit dem sich der Verlauf der Wahlen drastisch änderte und der zu einem Verlust des Vertrauens in den Wahlprozess führte; in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht die Möglichkeit eines zweiten Wahlgangs mit der Begründung ausschloss, dass die erforderliche Stimmendifferenz von 10 % zwischen den beiden führenden Kandidaten erreicht worden sei;

D. in der Erwägung, dass die Entscheidung des Obersten Wahlgerichts nicht nur bei den Unterstützern der Oppositionskandidaten, sondern auch bei den nationalen und internationalen Beobachtern sowie der Mehrheit der internationalen Gemeinschaft Widerspruch hervorrief und Betrugsverdacht laut werden ließ;

E. in der Erwägung, dass sich Präsident Morales öffentlich selbst zum Wahlsieger erklärte, noch bevor sämtliche offiziellen Ergebnisse übermittelt und öffentlich bekannt gegeben wurden;

F. in der Erwägung, dass die OAS, die EU und die internationale Gemeinschaft Erklärungen abgaben, in denen sie ihre tiefe Besorgnis über die ungerechtfertigte Unterbrechung der Stimmenauszählung zum Ausdruck brachten und eine mögliche Parteilichkeit der Beobachter der Wahlkommission andeuteten; in der Erwägung, dass die Empfehlung der nationalen und internationalen Gesprächspartner darin bestand, als Ausweg aus der politischen Krise den zweiten Wahlgang abzuhalten;

G. in der Erwägung, dass die unerwartete Unterbrechung der Stimmenauszählung und die Verkündung des Wahlsiegs durch Präsident Morales zu massiven Protesten und der Mobilisierung von Anhängern der Opposition auf der einen sowie von Anhängern von Morales auf der anderen Seite führten; in der Erwägung, dass diese Proteste für die gesamte internationale Gemeinschaft ein Anlass zu großer Sorge sind und bislang den Tod von mindestens 32 Menschen, hunderte Verletzte und die Verhaftung von mehr als 600 Personen zur Folge hatten; in der Erwägung, dass das Land von Nahrungsmittel- und Treibstoffknappheit betroffen war, die schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung nach sich zieht, zumal Anhänger von Morales Straßenblockaden errichteten; in der Erwägung, dass die Gewalt, die Vorwürfe, wonach Sicherheitskräfte unnötige und unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben, und die Spaltung der Gesellschaft Anlass zur Sorge geben;

H. in der Erwägung, dass es der für die Organisation der Wahlen zuständigen Stelle an jeglicher Glaubwürdigkeit mangelte und eines ihrer Mitglieder noch während der Auszählung zurücktrat; in der Erwägung, dass die Opposition das Ergebnis der unter diesen Umständen durchgeführten Wahlen nicht anerkannt und den mutmaßlichen Wahlbetrug angeprangert hat;

I. in der Erwägung, dass die EU keine umfassende Wahlbeobachtungsmission entsandt hatte, sondern nur durch ein kleines technisches Team, dem drei rangniedrige Beamte angehörten, vertreten war;

J. in der Erwägung, dass sowohl die Regierung als auch die Wahlbehörden eine verbindliche technische Prüfung durch ein professionelles Team der OAS akzeptierten, um das Vertrauen wiederherzustellen; in der Erwägung, dass diese Prüfung vom Generalsekretär der Vereinten Nationen unterstützt wurde;

K. in der Erwägung, dass im Rahmen der Prüfung durch die OAS am 10. November 2019 schwerwiegende Unregelmäßigkeiten und Manipulationen bei der Stimmabgabe aufgedeckt wurden, sodass die OAS die Annullierung der Wahlergebnisse forderte und die Durchführung von Neuwahlen empfahl, bei der auch eine neue Wahlbehörde eingesetzt werden sollte, um für glaubwürdige Wahlen zu sorgen;

L. in der Erwägung, dass nach der Vorlage des Prüfberichts der OAS am 10. November 2019, in dem die Annullierung und Wiederholung der Wahlen gefordert wurde, viele hochrangige Amtsträger zurücktraten, einschließlich des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Präsidenten des Senats und Vertretern der Wahlgremien; in der Erwägung, dass Evo Morales und weitere Mitglieder seiner Regierung zurücktreten, das Land verlassen und ihre Ämter aufgeben mussten; in der Erwägung, dass ranghohe Angehörige der Streitkräfte dem ehemaligen Präsidenten Evo Morales den Rücktritt nahegelegt hatten; in der Erwägung, dass die Streitkräfte und die Polizei davon absehen sollten, politische Prozesse zu beeinflussen, und dass sie einer zivilen Kontrolle unterliegen sollten;

M. in der Erwägung, dass Jeanine Áñez einen umstrittenen Erlass zum Schutz der Streitkräfte vor Verfolgung aufgrund von Handlungen, die im Namen der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung begangen werden, unterzeichnet hat;

N. in der Erwägung, dass sich die zweite Vizepräsidentin Jeanine Áñez infolge des Rücktritts mehrerer Personen veranlasst sah, sich zur Interimspräsidentin zu erklären, um rasch eine neue Präsidentschaftswahl anzuberaumen, zumal dies den einzigen demokratischen und verfassungsmäßigen Weg zur Überwindung der derzeitigen Krise darstellt;

O. in der Erwägung, dass beide Kammern des Parlaments von Bolivien am 23. November 2019 ein Gesetz einstimmig annahmen, das den Weg für eine neue Präsidentschaftswahl ebnet, und dass Interimspräsidentin Áñez dieses Gesetz anschließend unterzeichnete; in der Erwägung, dass sich Personen, die zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden das Präsidentenamt innehatten, diesem Gesetz zufolge nicht erneut zur Wahl stellen dürfen, womit Evo Morales von der Wahl ausgeschlossen ist;

1. begrüßt, dass beide legislativen Kammern der Vorbereitung der nächsten Präsidentschaftswahl zugestimmt haben, ist allerdings der Ansicht, dass möglichst rasch eine neue Wahl durchgeführt werden sollte, damit in Bolivien wieder Stabilität einkehrt, und unterstützt daher das Ziel, ein neues unabhängiges Wahlgericht einzusetzen, um eine transparente Wahl zu gewährleisten; fordert die Interimsbehörden auf, Verantwortung für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens zu übernehmen und zu diesem Zweck für ordnungsgemäße, inklusive Wahlen zu sorgen, in deren Rahmen allen politischen Akteuren die Möglichkeit gegeben wird, in Übereinstimmung mit dem bolivianischen Recht und der Verfassungsordnung gegeneinander anzutreten;

2. verurteilt den Mangel an Transparenz und Glaubwürdigkeit der bolivianischen Behörden sowie deren Betrugsversuch, mit dem das Recht der bolivianischen Bürger, ihren Präsidenten frei und demokratisch zu wählen, untergraben wurde; vertritt die Auffassung, dass der versuchte Wahlbetrug eine schwere Straftat darstellt; weist darauf hin, dass die Wahl nach bolivianischem Recht für nichtig erklärt werden muss und an derartigen rechtswidrigen Aktivitäten beteiligte Personen oder Organisationen automatisch von Wahlgremien auszuschließen sind;

3. lehnt die Gewalt und Zerstörung infolge der Wahlen vom 20. Oktober 2019 entschieden ab, spricht den Familienangehörigen der Opfer sein Beileid aus und fordert, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

4. bekundet, dass es die Arbeit der Wahlbeobachter der OAS, die in Bolivien unter äußerst schwierigen Bedingungen agieren, uneingeschränkt unterstützt und anerkennt;

5. begrüßt die Entscheidung, die Streitkräfte aus den Protestgebieten zurückzuziehen und das Gesetz, mit dem diesen ein großer Ermessensspielraum bei der Anwendung von Gewalt gewährt wurde, aufzuheben; fordert die Sicherheitskräfte auf, bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung Verhältnismäßigkeit und Zurückhaltung walten zu lassen; fordert, dass rasch unparteiische, transparente und umfassende Ermittlungen in Bezug auf die Gewalt durchgeführt und die Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden;

6. fordert die neuen Interimsbehörden auf, die Schritte zu ergreifen, die notwendig sind, um die Lage zu ändern und Vertrauen und Zuversicht wiederherzustellen, und fordert sie auf, ihrer wesentlichen Aufgabe, d. h. der Organisation von Neuwahlen, nachzukommen; fordert, dass ein Dialog eingeleitet wird, um unverzüglich eine neue demokratische, inklusive, transparente und faire Wahl durchzuführen, und zwar mit einem neuen Wahlorgan, um die aktuelle Krise zu beenden und gleichzeitig politische Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern; fordert die geschäftsführende Regierung auf, keine disruptiven Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verschlechterung der Lage führen könnten;

7. begrüßt die Vermittlerrolle der EU und der katholischen Kirche, mit der sie einen Beitrag zu einer Vereinbarung zwischen den Parteien über freie, inklusive und transparente Wahlen binnen der vorgegebenen Frist und im Einklang mit der Verfassung Boliviens geleistet haben;

8. bekräftigt, dass die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz, politischer Pluralismus sowie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle Bolivianer und auch für die indigene Landbevölkerung Grundrechte darstellen und wesentliche Säulen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind;

9. fordert, dass die Neuwahlen in Anwesenheit zuverlässiger, transparent agierender internationaler Beobachter, die frei arbeiten und ihre unabhängigen Beobachtungen weitergeben können, durchgeführt werden;

10. erklärt sich bereit, entsprechende Neuwahlen zu unterstützen, und fordert die HR/VP auf, eine umfassende EU‑Wahlbeobachtungsmission zu entsenden;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung Boliviens, dem Andenparlament sowie der EuroLat‑Versammlung zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 27. November 2019
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