GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Nicaragua
17.12.2019 - (2019/2978(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0251/2019 (S&D)
B9-0252/2019 (Verts/ALE)
B9-0253/2019 (PPE)
B9-0254/2019 (Renew)
B9-0255/2019 (ECR)
Leopoldo López Gil, Michael Gahler, Željana Zovko, Juan Ignacio Zoido Álvarez, Javier Zarzalejos, Vladimír Bilčík, David Lega
im Namen der PPE-Fraktion
Kati Piri, Maria Manuel Leitão Marques
im Namen der S&D-Fraktion
Javier Nart, Abir Al-Sahlani, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, José Ramón Bauzá Díaz, Phil Bennion, Izaskun Bilbao Barandica, Gilles Boyer, Sylvie Brunet, Olivier Chastel, Katalin Cseh, Jérémy Decerle, Anna Júlia Donáth, Engin Eroglu, Klemen Grošelj, Christophe Grudler, Bernard Guetta, Antony Hook, Ivars Ijabs, Moritz Körner, Ondřej Kovařík, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Karen Melchior, Jan-Christoph Oetjen, Dragoş Pîslaru, Samira Rafaela, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Monica Semedo, Susana Solís Pérez, Ramona Strugariu, Irène Tolleret, Hilde Vautmans, Marie-Pierre Vedrenne, Chrysoula Zacharopoulou
im Namen der Renew-Fraktion
Tilly Metz
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Anna Fotyga, Karol Karski, Hermann Tertsch, Assita Kanko
im Namen der ECR-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Nicaragua
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nicaragua, insbesondere diejenigen vom 18. Dezember 2008[1], vom 26. November 2009[2], vom 16. Februar 2017[3], vom 31. Mai 2018[4] und vom 14. März 2019[5],
– unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika von 2012,
– unter Hinweis auf das Länderstrategiepapier der EU und das Mehrjahresrichtprogramm 2014–2020 zu Nicaragua,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Nicaragua, insbesondere diejenigen vom 14. Oktober 2019 mit einem Rahmen für gezielte Sanktionen,
– unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) im Namen der EU abgegebenen Erklärungen zur Lage in Nicaragua, insbesondere diejenige vom 20. November 2019,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Rupert Colville, Sprecher der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), vom 19. November 2019,
– unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Kommission für Nicaragua der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 19. November 2019,
– unter Hinweis auf die von dem von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission eingerichteten Sondermechanismus zur Weiterverfolgung der Lage in Nicaragua (Mecanismo Especial de Seguimiento para Nicaragua – MESENI) veröffentlichten Mitteilungsblätter,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vom Juni 2004,
– unter Hinweis auf die nicaraguanische Verfassung,
– gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Menschenrechtsbilanz der nicaraguanischen Regierung zunehmend zu Zielscheiben von Morddrohungen, Einschüchterung, Verleumdungskampagnen im Internet, Schikanierung, Überwachung, Übergriffen und gerichtlicher Verfolgung werden; in der Erwägung, dass internationale Menschenrechtsorganisationen berichten, dass infolge der derzeitigen Krise über 80 000 Menschen gezwungen waren, Nicaragua zu verlassen, und dass die Unterdrückung in dem Land zugenommen hat;
B. in der Erwägung, dass nach jüngsten Zahlen des MESENI 328 Menschen ums Leben gekommen sind, Hunderte verletzt wurden, über 150 politische Gefangene weiterhin willkürlich inhaftiert sind, bloß weil sie ihre Rechte wahrgenommen haben, und 144 Studierende wegen ihrer Teilnahme an Demonstrationen für Demokratie, größere Freiheit und Achtung der Menschenrechte von Hochschulen verwiesen worden sind; in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) berichtet hat, dass über 100 Journalisten und Medienmitarbeiter das Land verlassen mussten; in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung Einfuhren von Zeitungspapier blockiert hat, wodurch mehrere Zeitungen, unter ihnen das symbolträchtige Nuevo Diario, eingestellt werden mussten;
C. in der Erwägung, dass die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz, politischer Pluralismus, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung Grundrechte und wesentliche Säulen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind;
D. in der Erwägung, dass am 14. November 2019 unter anderem acht Verwandte inhaftierter politischer Oppositioneller in der Sankt-Michaels-Kirche in Masaya unter der Forderung nach Freilassung von 130 Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten festgenommenen worden sein sollen, in einen Hungerstreik traten; in der Erwägung, dass die Polizei die Kirche umstellte und die Wasser- und Stromversorgung abstellte; in der Erwägung, dass die Polizei niemanden in die Kirche einließ und verhinderte, dass humanitäre und ärztliche Hilfe geleistet wurde;
E. in der Erwägung, dass in derselben Nacht eine Gruppe von mindestens 13 Mitgliedern der Opposition festgenommen wurde, nachdem sie den von der Polizei umstellten Personen etwas Wasser gebracht hatten, darunter Amaya Eva Coppens, eine nicaraguanisch-belgische Menschenrechtsverteidigerin, die im Zusammenhang mit den Protesten acht Monate inhaftiert gewesen war und am 11. Juni 2019 im Rahmen des Amnestiegesetzes zusammen mit über 100 politischen Gefangenen freigelassen wurde; in der Erwägung, dass dieses Gesetz mit den internationalen Standards unvereinbar ist und die Straflosigkeit verfestigt, da die Untersuchung mutmaßlicher Straftaten, die gegen Demonstranten begangen wurden, ausgeschlossen wird;
F. in der Erwägung, dass die nicaraguanische Staatsanwaltschaft die Gruppe zu Unrecht wegen mehrerer ihr zur Last gelegter Taten angeklagt hat, darunter Entführung, illegaler Besitz von Schusswaffen und Terrorismus, und dies eindeutig eine Verletzung der Garantie eines ordnungsgemäßen Gerichtsverfahrens und ihres Rechts auf ein faires Verfahren ist; in der Erwägung, dass auch die Haftbedingungen in Nicaragua internationalen Standards nicht gerecht werden; in der Erwägung, dass Mitglieder der nicaraguanischen Opposition eindeutig über den Einsatz von Folter und sexueller Gewalt in Haftanstalten berichtet haben;
G. in der Erwägung, dass nach Angaben des MESENI die nicaraguanische Regierung die Verfolgung der Familien der Opfer der demokratischen, institutionellen und politischen Krise durch Einschüchterung und Überwachung verstärkt, um sie daran zu hindern, sich an privaten und öffentlichen Aktionen zum Gedenken an ihre Angehörigen und an Bemühungen um Gerechtigkeit zu beteiligen;
H. in der Erwägung, dass nach Angaben des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen die nicaraguanische Regierung Vergeltungsmaßnahmen gegen diejenigen ergreift, die ihre Meinung zu der Menschenrechtslage in Nicaragua äußern und sich an Beamte und Mechanismen auf internationaler Ebene und im Rahmen der Vereinten Nationen wenden;
I. in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung internationale Organisationen wie etwa die Interamerikanische Menschenrechtskommission (IACHR) und das Regionalbüro für Zentralamerika des OHCHR, die gefordert hatten, dass die Menschenrechte im Land geachtet werden, und sich um eine friedliche Lösung des Konflikts und die nationale Aussöhnung bemühten, des Landes verwiesen hat; in der Erwägung, dass die Rückkehr solcher Organisationen als Garantie für die Erfüllung anhängiger Vereinbarungen mit der Opposition dienen würde; in der Erwägung, dass die Repression gegen zivilgesellschaftliche Organisationen dadurch verschärft wurde, dass ihnen in einem Land mit dürftigem institutionellem Rahmen ihr rechtlicher Status aberkannt wurde, wodurch die Opfer von Repression doppelt bestraft wurden;
J. in der Erwägung, dass mehrmals hochrangige Beamte aus EU-Mitgliedstaaten an der Einreise nach Nicaragua gehindert wurden; in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung der Hochrangigen Kommission für Nicaragua der OAS, die eine Wahlreform anstrebt, die Einreise verwehrte; in der Erwägung, dass eine Wahlreform auf dem Weg zur ordnungsgemäßen Errichtung demokratischer Institutionen in Nicaragua von zentraler Bedeutung ist;
K. in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung kein Interesse an der Wiederaufnahme eines glaubwürdigen und inklusiven Dialogs mit der Bürgerallianz und an der uneingeschränkten Umsetzung der Vereinbarungen vom März 2019 gezeigt hat; in der Erwägung, dass die Verhandlungen zwischen der Regierung und der Bürgerallianz im Februar 2019 wieder aufgenommen worden waren; in der Erwägung, dass am 27. März 2019 eine Einigung über die Freilassung von Personen erzielt wurde, die im Zusammenhang mit den Protesten von 2018 ihrer Freiheit beraubt worden waren; in der Erwägung, dass am 29. März 2019 eine weitere Vereinbarung über die Stärkung der Bürgerrechte und Garantien getroffen wurde; in der Erwägung, dass die Bürgerallianz am 20. Mai 2019 den Verhandlungstisch verließ, weil sie davon ausging, dass die beiden Vereinbarungen nur begrenzt ausgeführt worden waren; in der Erwägung, dass die Regierung bis zum 11. Juni 2019 492 Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten von 2018 festgenommen worden waren, freigelassen hatte; in der Erwägung, dass die Verhandlungen weiterhin stocken, obwohl es Versuche gegeben hat, sie wieder aufzunehmen;
L. in der Erwägung, dass die Hochrangige Kommission für Nicaragua der OAS der Auffassung ist, dass die von der nicaraguanischen Regierung seit April 2018 ergriffenen oder genehmigten Maßnahmen mit den in der nicaraguanischen Verfassung aus dem Jahr 1987 geschützten Rechten und Garantien unvereinbar sind und dass diese zu einer Änderung der Verfassungsordnung, durch die die demokratische Ordnung in Nicaragua ernsthaft Schaden nimmt, führen, wie sie in Artikel 20 der Interamerikanischen Demokratischen Charta dargelegt wird;
M. in der Erwägung, dass Aufbau und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten feste Bestandteile der außenpolitischen Maßnahmen der EU, darunter auch des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und den Ländern Zentralamerikas von 2012, sein müssen; in der Erwägung, dass dieses Abkommen eine Demokratieklausel enthält, bei der es sich um ein wesentliches Element des Abkommens handelt; in der Erwägung, dass angesichts der derzeitigen Umstände die Demokratieklausel ausgelöst werden sollte, indem Nicaragua vom Abkommen ausgeschlossen wird;
1. bringt seine Solidarität mit der Bevölkerung Nicaraguas zum Ausdruck und verurteilt sämtliche repressiven Maßnahmen der nicaraguanischen Regierung, insbesondere die Todesfälle, die allgemeine Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und der Demonstrationsfreiheit, das Verbot von regierungsunabhängigen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Ausweisung von internationalen Organisationen aus dem Land, die Stilllegung von und die Angriffe auf Medien, die Einschränkung des Rechts auf Information und den Verweis von Studierenden von ihren Hochschulen;
2. fordert die nicaraguanische Regierung auf, die anhaltende Unterdrückung von Widerspruch und das aktuelle Muster willkürlicher Verhaftungen, von Folter und sexueller Gewalt zu beenden, darauf zu verzichten, Menschenrechtsverteidiger, politische Gegner, Familien von Opfern und alle anderen Andersdenkenden zu kriminalisieren, zu verfolgen und anzugreifen, und die paramilitärischen Gruppen, die sich in dem Land betätigen, umgehend aufzulösen; fordert, dass die Gewaltanwendung umgehend, unvoreingenommen, transparent und gründlich untersucht wird;
3. fordert, dass sämtliche willkürlich Inhaftierten, darunter Amaya Eva Coppens, umgehend freigelassen werden, alle Anklagepunkte gegen sie fallen gelassen werden und ihre grundlegenden Rechtsgarantien geachtet werden; fordert, dass diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden; betont, dass die Staatsorgane Nicaraguas für die Sicherheit und das körperliche und seelische Wohlbefinden aller Häftlinge sorgen und ihnen angemessene ärztliche Versorgung bereitstellen müssen;
4. fordert eine unabhängige Überprüfung der Schuldsprüche und Gerichtsurteile mit dem Ziel einer Reform der Justiz, auch von Ernennungen im Einklang mit den internationalen Standards, beispielsweise mit den Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft und den Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte;
5. fordert, dass das Amnestiegesetz und das Gesetz über die umfassende Betreuung von Opfern überarbeitet werden, damit das Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und angemessene Entschädigung gewahrt wird;
6. besteht darauf, dass eingezogene Vermögensgegenstände zurückgegeben werden und die Suspendierung von Lizenzen für Nachrichtenorgane wieder aufgehoben wird, und darauf, dass es diesen Medien gestattet sein muss, ihrer Arbeit ohne jegliche Behinderungen und Repressalien nachzugehen;
7. begrüßt den Beschluss des Rates, den Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen und -verstöße und für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Nicaragua verantwortlich sind, zu erlassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zügig auf die spezifische Liste der zu sanktionierenden Personen und Einrichtungen, darunter den Präsidenten und die Vizepräsidentin, zu einigen;
8. verurteilt die mangelnde Bereitschaft der nicaraguanischen Regierung, einen bedeutsamen internen Dialog wieder aufzunehmen; fordert die Staatsorgane auf, den Dialog mit der Bürgerallianz wieder aufzunehmen, um eine demokratische, dauerhafte und friedliche Lösung zu erzielen, die die uneingeschränkte Anwendung der Vereinbarungen vom März 2019 ermöglichen würde; betont, dass politische und bürgerliche Freiheiten für alle Nicaraguaner, die Rückkehr derjenigen, die sich im Exil befinden, die Rückkehr internationaler Organisationen und die Zusammenarbeit mit ihnen, die Wiederherstellung der Rechtspersönlichkeit von Menschenrechtsorganisationen und der Aufbau eines glaubwürdigen Wahlprozesses mit einem reformierten Obersten Wahlrat, der unverzügliche, faire und transparente Wahlen in Anwesenheit internationaler Beobachter gewährleisten würde, garantiert werden müssen;
9. fordert den HR/VP und die EU-Delegation in Nicaragua auf, die Entwicklungen im Land aufmerksam zu verfolgen und die Menschenrechtsprobleme, die unter anderem die Gefangenen, Studierenden, Demonstranten, Familien von Opfern und Journalisten betreffen und sich aus der Lage im Land ergeben haben, weiter anzugehen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit ihren Kooperationsinstrumenten ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft, insbesondere die Menschenrechtsverteidiger, verstärkt wird und dass sie auf keine Weise zu der derzeitigen Unterdrückungspolitik der nicaraguanischen Staatsorgane beitragen;
10. weist darauf hin, dass Nicaragua vor dem Hintergrund des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und den Ländern Zentralamerikas die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte einhalten und stärken muss, und fordert, dass unter den gegebenen Umständen die Demokratieklausel des Assoziierungsabkommens ausgelöst wird;
11. fordert die Delegation der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten mit diplomatischen Missionen vor Ort auf, die EU-Leitlinien über Menschenrechtsverteidiger uneingeschränkt anzuwenden und den inhaftierten Menschenrechtsverteidigern alle angemessene Unterstützung zukommen zu lassen, wozu auch Haftbesuche und die Verfolgung von Gerichtsverfahren gehören;
12. fordert, dass möglichst bald eine Delegation des Parlaments nach Nicaragua entsandt wird, um die Beobachtung der Lage im Land wieder aufzunehmen, und fordert die Staatsorgane Nicaraguas auf, ihr die ungehinderte Einreise in das Land zu ermöglichen und Zugang zu allen Gesprächspartnern und Einrichtungen zu gewähren;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa–Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament, der Lima-Gruppe sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.
- [1] ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 89.
- [2] ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 74.
- [3] ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 189.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0238.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2019)0219.