GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Verkehr und Tourismus im Jahr 2020 und darüber hinaus
15.6.2020 - (2020/2649(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0166/2020 (PPE)
B9-0177/2020 (Verts/ALE)
B9-0178/2020 (S&D)
B9-0182/2020 (GUE/NGL)
B9-0184/2020 (Renew)
Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Barbara Thaler, Elissavet Vozemberg-Vrionidi
im Namen der PPE-Fraktion
Johan Danielsson, István Ujhelyi
im Namen der S&D-Fraktion
José Ramón Bauzá Díaz, Nicola Danti
im Namen der Renew-Fraktion
Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Elena Kountoura
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Verkehr und Tourismus im Jahr 2020 und darüber hinaus
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Tourismus eine branchenübergreifende Wirtschaftstätigkeit ist, die weitreichende Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und eine soziale und nachhaltige Entwicklung hat;
B. in der Erwägung, dass in der Tourismusbranche 22,6 Millionen Menschen beschäftigt sind, was 11,2 % der Gesamtbeschäftigung in der EU entspricht, und dass die Tourismusbranche im Jahr 2019 9,5 % zum BIP der EU beigetragen hat, einen Beitrag zur Förderung einer ausgewogenen regionalen Struktur leistet und sich positiv auf die regionale Entwicklung auswirkt; in der Erwägung, dass in der EU mindestens 6,4 Millionen Arbeitsplätze gefährdet sind;
C. in der Erwägung, dass sich der Tourismus – insbesondere der übermäßige Tourismus – wie alle menschlichen Tätigkeiten auf den Klimawandel auswirkt und Auswirkungen auf die Umwelt und die Wirtschaft wie die Zunahme der Verschmutzung, den Rückgang der biologischen Vielfalt, Überlastung, Kosten für die Instandhaltung von Infrastruktur und steigende Preise hat; in der Erwägung, dass die Branche jedoch verpflichtet ist, Fortschritte bei der Entwicklung des nachhaltigen Tourismus zu beschleunigen und sicherzustellen, dass sie im Rahmen von Initiativen zur Verringerung der Emissionen einen Beitrag zu den europäischen und internationalen Klimazielen leistet;
D. in der Erwägung, dass der Tourismus aus einer komplexen Wertschöpfungskette mit vielen Interessenträgern besteht, die in direktem Zusammenhang mit dem Personenverkehr steht;
E. in der Erwägung, dass die Verkehrs-, Kultur- und Tourismusbranchen von allen wichtigen Wirtschaftszweigen am stärksten durch COVID‑19 beeinträchtigt wurden, wobei insbesondere Saisonarbeitnehmer und schutzbedürftige Arbeitnehmer von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind;
F. in der Erwägung, dass Kulturstätten und Orte für Kulturveranstaltungen, Festivals und Museen von der Gesundheitskrise besonders hart getroffen wurden, da vier von zehn Touristen ihr Reiseziel auf der Grundlage des kulturellen Angebots wählen;
G. in der Erwägung, dass die Kommission mit der Annahme der Mitteilung mit dem Titel „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“ (COM(2020)0550) und des Pakets „Tourismus und Verkehr“ am 13. Mai 2020 den ersten notwendigen Schritt unternommen hat, um die Erholung unserer wertvollen Verkehrs- und Tourismusbranche vom COVID‑19-Ausbruch zu unterstützen;
H. in der Erwägung, dass bereits zehn Jahre vergangen sind, seitdem die Kommission im Juni 2010 die Mitteilung mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (COM(2010)0352) angenommen hat, in der eine Strategie und ein Aktionsplan für den Tourismus in der EU dargelegt werden;
I. in der Erwägung, dass die EU seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 über unterstützende Zuständigkeiten im Hinblick auf die Koordinierung und Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich verfügt[1];
Europäische Pläne für die Erholung des Tourismus und des Verkehrs nach dem Ausbruch von COVID‑19
1. ist der Ansicht, dass sowohl eine rasche kurzfristige Unterstützung als auch eine langfristige Unterstützung der Verkehrs- und Tourismusbranche notwendig ist, um ihr Überleben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, wobei die Umsetzung von Maßnahmen, durch die Touristen das erforderliche Vertrauen für Reisen nach Europa und innerhalb Europas wiedergewinnen, unerlässlich ist, um zusätzliche Verluste in der Branche gering zu halten und ihre längerfristige Tragfähigkeit sicherzustellen; betont, dass die derzeitige Krise auch eine historische Gelegenheit bietet, den Tourismus in der EU zu modernisieren, ihn nachhaltiger zu gestalten, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich zu verbessern und damit zu beginnen, ihn als wirtschaftliches Ökosystem mit Investitionszielen, Humankapital, einem Bedarf an technologischen Innovationen und Leistungsindikatoren sowie als wichtige Branche, die einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele in Bezug auf die Klimaneutralität für 2050 leisten könnte, anzusehen;
2. hebt hervor, dass weitere Investitionen in strategische Verkehrsinfrastrukturen auf EU-Ebene in der derzeitigen Krise, in der viele Verkehrsunternehmen um ihr Überleben kämpfen, von größter Bedeutung sind; betont zudem, dass die Aufbaupläne für den Verkehr nicht nur die Unterstützung zur Rettung bestehender Bereiche der Verkehrsbranche betreffen sollten, sondern dass dabei auch ein Schwerpunkt auf innovativen Wachstumschancen liegen sollte;
3. begrüßt die von der Kommission im Rahmen des Pakets angenommene Mitteilung mit dem Titel „COVID‑19 – Hin zu einem abgestuften und koordinierten Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen“ sowie den Vorschlag für ein abgestuftes und koordiniertes Vorgehen, der auf die Wiederherstellung des uneingeschränkten freien Personenverkehrs abzielt; fordert, dass auf EU-Ebene ein Mechanismus eingerichtet wird, mit dem eine hinreichend niedrige Übertragungsrate festgelegt wird, und dass für eine einheitliche Anwendung dieser Rate in der gesamten EU gesorgt wird; fordert die Kommission auf, die „Wiederaufnahme des Tourismus“ mit einer Empfehlung zur Hervorhebung des „nachhaltigen Tourismus“ zu unterstützen und zuverlässig zertifizierte Unternehmen und Reiseziele zu Vorreitern für Reisen und Tourismus, die umweltfreundlich, sozialverträglich und wirtschaftlich tragfähig sind, zu machen; begrüßt die Initiative der Kommission, die darauf abzielt, den kontinuierlichen Verkehr von Waren, insbesondere von Lebensmitteln und Medizinprodukten, in der gesamten EU sicherzustellen, sowie alle Initiativen, mit denen für das uneingeschränkte Funktionieren des EU-Binnenmarkts ohne ungerechtfertigte Kontrollen und Verzögerungen gesorgt werden soll;
4. bekräftigt die Bedeutung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung bei der schrittweisen Aufhebung inländischer und grenzübergreifender Beschränkungen und die Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung der auf EU-Ebene vereinbarten Maßnahmen und betont, dass es wichtig ist, dass keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten (sogenannte Tourismuskorridore) getroffen werden, die weitere Auswirkungen auf die Wirtschaft – und insbesondere die Tourismusbranche – in den Mitgliedstaaten hätten, die von der Gesundheitskrise besonders stark betroffen sind; ist besorgt darüber, dass mehrere Mitgliedstaaten vor Kurzem einseitige Maßnahmen ergriffen haben, die nicht nur das Funktionieren des Binnenmarkts untergraben und das Leben von Millionen von Unionsbürgern beeinträchtigen, sondern auch dem Tourismus und dem Vertrauen einen weiteren Schlag versetzen könnten; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die Umsetzung jeglicher Art von diskriminierenden und nicht epidemiologischen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zu verhindern, durch die die Integrität des Schengen-Raums infrage gestellt und die rasche Erholung der europäischen Reise- und Tourismusbranche behindert wird;
5. betont, dass die Tourismusgebiete in der EU unter anderem durch attraktive Angebote für Besucher unterstützt und gefördert werden müssen, sofern dies in Anbetracht der epidemiologischen Bedingungen und sozialen Gesundheitsbedingungen in den jeweiligen Gebieten möglich ist; hält es für wesentlich, dass alle Gesundheits- und Hygienevorschriften – wie etwa Maßnahmen zur physischen Distanzierung – sowohl von Unternehmen als auch von ihren Kunden uneingeschränkt eingehalten und umgesetzt werden, damit sichere Bedingungen für die Besucher sichergestellt werden; fordert, dass unionsweit einheitliche Bewertungskriterien festgelegt werden, um die Gebiete herauszustellen, die ein sicheres Umfeld für den Ein- und Ausreisetourismus bieten; schließt sich der Auffassung an, dass das höchste Maß an Sicherheit durchgesetzt und aufrechterhalten werden muss, was mithilfe interoperabler digitaler Technologien (z. B. im Zusammenhang mit einer speziell dafür vorgesehenen Informationswebsite der Kommission oder der Nutzung von Zentren für digitale Innovation) erreicht werden könnte, damit die Reise- und Tourismusbranche und die Touristen selbst unter Achtung der Privatsphäre und der Datenschutzrechte des Einzelnen unterstützt werden; betont, dass ein Frühwarnsystem entwickelt werden sollte, mit dem Touristen wirksam vor möglichen Gesundheitsgefahren an ihrem Reiseziel gewarnt werden, damit Quarantäne- und Evakuierungsprotokolle sofort angewendet werden und wirksam sind;
6. erkennt die Bedeutung internationaler Reisender für die Tourismusbranche der EU an; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, zu prüfen, ob die Beschränkungen in Bezug auf nicht unbedingt notwendige Reisen an den Außengrenzen der EU aufgehoben werden können, ohne die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu beeinträchtigen, und dabei die epidemiologische Lage in den jeweiligen Drittländern zu berücksichtigen und auf die gegenseitige Anerkennung der COVID‑19-Schutzmaßnahmen hinzuarbeiten – insbesondere in der Luftfahrt unter Einhaltung der Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Normen der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA), gemäß den Leitlinien im COVID‑19-Protokoll in Bezug auf die Gesundheitssicherheit in der Luftfahrt (COVID‑19 Aviation Health Safety Protocol) für die sichere Wiederaufnahme des Luftverkehrs in Europa – und drängt auf deren rasche Umsetzung;
7. betont die Bedeutung von Grenzgängern und Saisonarbeitnehmern für die Erbringung von Dienstleistungen in der Tourismusbranche als Schlüsselelement der Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung und fordert Maßnahmen zur Förderung ihrer Mobilität und zum Schutz ihrer Rechte, einschließlich einer besseren Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften;
8. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitlinien für die schrittweise Wiederherstellung der Verkehrsdienste und Verkehrsverbindungen – COVID‑19“ sowie die Leitlinien auf der Grundlage eines Rahmens von Grundsätzen und eines gemeinsamen Instrumentariums, die dazu beitragen werden, Verkehrsdienste aller Art in der gesamten EU wieder aufzunehmen, indem koordinierte, nichtdiskriminierende und verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen werden;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf befristete, verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Maßnahmen zu einigen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, um den sicheren Transitverkehr und sichere grenzüberschreitende Bewegungen auf der Grundlage einer soliden Risikobewertung und unter Einhaltung internationaler Standards, die von Stellen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) festgelegt wurden, zu erleichtern; betont, dass es wichtig ist, für die gegenseitige Anerkennung der auf EU-Ebene vereinbarten Maßnahmen für die Wiederaufnahme von Reisen innerhalb der EU und internationalen Reisen zu sorgen; betont darüber hinaus, dass die Umsetzung und Lockerung von Eindämmungsmaßnahmen zu keinem Zeitpunkt zu einer Verringerung der hohen Sicherheitsstandards der EU im Bereich des Verkehrs führen darf;
10. betont, dass die Durchführung von Screenings ein wirksames Mittel ist, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und in Fällen, in denen eine physische Distanzierung nicht möglich ist, Vertrauen aufzubauen, sofern schnelle, zuverlässige und erschwingliche Screeningmethoden zur Verfügung stehen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem ECDC und den Mitgliedstaaten regelmäßig zu bewerten, ob Tests vorhanden sind, die diese Bedingungen erfüllen, und gegebenenfalls koordinierte Beschaffungsaktionen durchzuführen, um für bestmögliche Bedingungen und Preise zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle verfügbaren Finanzierungsinstrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Bürger kostenlos getestet werden können;
11. betont, dass die Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen für die Regionen, Gebiete und Mitgliedstaaten, deren epidemiologische Lage sich verbessert und hinreichend vergleichbar ist, aufgehoben werden sollten, sobald gemeinsame Kriterien für ihre Bewertung festgelegt wurden; betont, dass Verbesserungen der epidemiologischen Lage von entscheidender Bedeutung für die Wiederherstellung sicherer Reisen und des sicheren Verkehrs und für die Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen sind; fordert die Kommission ferner auf, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Durchführbarkeit und den Mehrwert von Screeningmaßnahmen wie Diagnosetests (z. B. serologische Tests oder Tupfertests) und Messungen der Körpertemperatur von Passagieren, die von Verkehrsknotenpunkten abreisen, zu prüfen; fordert, dass für die verschiedenen Verkehrsträger Normen und ausführliche Protokolle für gemeinsame Hygienemaßnahmen festgelegt werden; ist der Ansicht, dass jeder Verkehrsunternehmer in harmonisierter Weise einheitliche Maßnahmen anwenden sollte, um für Vorhersehbarkeit und Klarheit zu sorgen; ist der Auffassung, dass technische Betriebsprotokolle zur Voraussetzung für einen sicheren Reiseverkehr gemacht werden sollten;
12. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „COVID‑19: EU-Leitlinien für die schrittweise Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen und für Gesundheitsprotokolle im Gastgewerbe“ und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Leitlinien den zuständigen Behörden auf regionaler und lokaler Ebene zu übermitteln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Reise- und Tourismusbranche bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell zu unterstützen und dabei uneingeschränkt mit der Branche zusammenzuarbeiten und den Zielen des europäischen Grünen Deals und der Digitalisierung Rechnung zu tragen;
13. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, Interessenträgern im Bereich Tourismus und internationalen Organisationen ein EU-Sicherheitszertifizierungssiegel und klare und wirksame Gesundheitsprotokolle zu schaffen, mit denen sichergestellt wird, dass Tourismuseinrichtungen und Einrichtungen und Anbieter im Bereich Reisen in der EU die höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards einhalten, um die Umsetzung spezifischer Maßnahmen auf der Grundlage der Leitlinien der EU zu fördern, das Vertrauen von Reisenden, die in EU-Mitgliedstaaten reisen, zu stärken und ihre Sicherheit zu erhöhen und die Erholung der Branche zu fördern;
14. fordert die Kommission auf, gemeinsame EU-Vorschriften über die Bedingungen für die im Zusammenhang mit COVID‑19 ausgestellten Gutscheine, die stets von der freiwilligen Akzeptanz durch die Verbraucher abhängig sind, vorzuschlagen und dabei ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu wahren und die Verpflichtung für Unternehmen, Reisenden ihre Kosten innerhalb der im EU-Recht vorgesehenen Frist zu erstatten, nicht zu berühren, um Gutscheine flexibler und somit attraktiver und rentabler zu machen und eine weitere uneinheitliche Umsetzung zu verhindern, die zu einer unterschiedlichen Behandlung der Verbraucher und zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Verkehrs- und Tourismusmarkt führt; fordert die Kommission darüber hinaus nachdrücklich auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um für die ordnungsgemäße Durchsetzung und einheitliche Anwendung des EU-Rechts zu sorgen, und die Anwendung harmonisierter Vorschriften in Bezug auf freiwillige Gutscheine zu fördern;
15. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob auf der Grundlage der im Rahmen der COVID‑19-Krise gemachten Erfahrungen und vergleichbarer Systeme der Mitgliedstaaten ein europäisches Reisegarantiesystem für Unternehmen ausgearbeitet werden kann, um für finanzielle Liquidität zu sorgen, um sicherzustellen, dass Reisenden ihre Kosten und Kosten für die Rückholung erstattet werden, und für einen angemessenen Schadenersatz für jegliche Schäden, die durch eine Insolvenz verursacht wurden, zu sorgen; ist zudem der Ansicht, dass Reisende darin bestärkt werden sollten, eine Reiseversicherung abzuschließen;
16. fordert die Kommission auf, – unter anderem im Rahmen einer unionsweiten mobilen Informationsanwendung – eine spezielle EU-Kommunikationskampagne zu Reisen und Tourismus zu starten, die darauf abzielt, Reisen innerhalb der EU zu fördern, das Vertrauen der Bürger in Reisen und Tourismus während der COVID‑19-Pandemie wiederherzustellen, Touristen über die bestehenden Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen aufzuklären und durch eine „EU-Tourismusmarke“ nachhaltige und zusammenhängende Werte zu schaffen; fordert, dass dem Konzept des „sicheren und intelligenten Reiseziels“ bei der Sicherstellung der Entwicklung eines nachhaltigen, verantwortungsvollen und barrierefreien Tourismus eine zentrale Rolle zukommt;
17. fordert, dass auf EU-Ebene ein Mechanismus zur Festlegung eines Schwellenwerts für die Sicherheit bei der Aufhebung oder Einführung von Reisebeschränkungen, der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und zuverlässigen, einheitlichen Daten beruht, eingeführt wird und dass ein angemessenes Überwachungsniveau und ein Aktionsplan für negative Entwicklungen im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Umfeld ausgearbeitet werden; betont in diesem Zusammenhang, dass ein konkreterer und detaillierterer Aktionsplan zur Überwachung und Bewertung der zur Überwindung der COVID‑19-Krise vorgeschlagenen abgestuften Strategie zur Aufhebung der Maßnahmen erforderlich ist;
18. fordert die Kommission, die Behörden der Mitgliedstaaten und die Interessenträger auf, zusammenzuarbeiten, um so bald wie möglich klare Leitlinien und Vorsorgeaktionspläne für eine mögliche zweite Welle der Pandemie aufzustellen, und dabei Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen für Reisen und Tourismus zu berücksichtigen, da eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen dieses Jahr Prognosen zufolge zu einem Rückgang des BIP um 16 % führen könnte;
19. begrüßt das Instrument SURE, mit dem die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, die Kosten der nationalen Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen, die es Unternehmen ermöglichen, Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zu erhalten, zu decken; betont zudem, dass Investitionen in Umschulungen, in Schulungen zu digitalen Kompetenzen und in Initiativen zur Förderung der Beschäftigung wichtig sind, durch die anhaltenden Arbeitsplatzverlusten und sozialen Ungleichheiten, die der Pandemie geschuldet sind, vorgebeugt wird;
Verstärkte Solidarität und Koordinierung in der EU-Tourismusbranche
20. betont, dass es wichtig ist, zu einer echten europäischen Tourismuspolitik überzugehen, die erheblich dazu beitragen wird, die Wettbewerbsfähigkeit der Union in dieser Branche zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zu fördern und Möglichkeiten für weitere Investitionen und Innovationen in der Branche zu schaffen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Überregulierung in den Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt für Tourismusdienstleistungen zu verhindern, um regulatorische Widersprüche und Doppelarbeit zu beseitigen und zu verhindern, indem für eine bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften gesorgt wird, die die Tourismusbranche betreffen;
21. begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen europäischen Tourismusgipfel unter Beteiligung der EU-Institutionen, der Industrie, der Regionen, Städte und Interessenträger zu veranstalten, um über den europäischen Tourismus von morgen nachzudenken, und unterstützt die Ausarbeitung eines Fahrplans bis 2050 für ein nachhaltiges, innovatives und widerstandsfähiges europäisches Tourismusökosystem („Europäische Tourismusagenda 2050“); fordert die Kommission daher auf, 2021 auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Dialogs eine neue Strategie und einen neuen Aktionsplan für den Tourismus in der EU anzunehmen, um Europas Führungsposition als Reiseziel durch eine „EU-Tourismusmarke“ zu wahren; hebt hervor, dass diese langfristige Strategie einen Plan für die Digitalisierung der Branche und Programme zur Wiederbelebung der Tourismusgebiete umfassen muss; betont, dass die Strategie den ökologischen Wandel in der Branche durch die Anpassung von Prozessen und die Erneuerung von Infrastrukturen und Einrichtungen unterstützen muss; betont, dass die Kommission die ordnungsgemäße Umsetzung genau überwachen sollte;
22. begrüßt die Initiative der Kommission, die Flexibilität im Rahmen der Vorschriften über staatliche Beihilfen vorsieht; besteht jedoch darauf, dass tragfähige Projekte, Wettbewerbsfähigkeit, soziale und ökologische Standards und klare und branchenspezifische Leitlinien in den Bereichen Verkehr und Tourismus erforderlich sind, um eine wirksame Koordinierung zwischen allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen und sicherzustellen, dass nationale Entschädigungsregelungen fair, zeitnah und verhältnismäßig angewandt und für eine begrenzte Dauer eingeführt werden, um die durch die COVID-19-Pandemie verursachten Verluste zu bewältigen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren;
23. hebt hervor, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden, den nationalen, regionalen und lokalen Behörden und allen einschlägigen Interessenträgern wichtig ist, um branchenübergreifende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Tourismus anzugehen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine EU-Tourismusstrategie mit einem konkreteren und ausführlicheren Aktionsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen, einschließlich der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, auszuarbeiten und vorzuschlagen, dass die Mitgliedstaaten klare, strategische und ergebnisorientierte Ziele festlegen; besteht darauf, dass in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten eine geeignete Strategie für nachhaltigen Tourismus angenommen wird, die Maßnahmen umfasst, die von allen Mitgliedstaaten, Branchen und Touristen angewandt und eingehalten werden müssen;
24. betont, dass der am 27. Mai 2020 von der Kommission vorgelegte Vorschlag für einen EU-Aufbauplan, der unter anderem eine Aufstockung des langfristigen EU-Haushalts (MFR 2021–2027) und ein neues mit 750 Mrd. EUR ausgestattetes Aufbauinstrument betrifft, das von der Umsetzung von Strukturreformen und der Einhaltung von ökologischen Standards und Sozialstandards abhängen sollte, eine gute Basis für weitere Verhandlungen darstellt; begrüßt die Anerkennung des Tourismus als eine der Wirtschaftstätigkeiten, die von der COVID-19-Krise am stärksten betroffen sind; hebt hervor, dass in dem neuen Aufbauinstrument „Next Generation EU“ ausgeführt wird, dass der Umsatz im Tourismus im zweiten Quartal 2020 um mehr als 70 % zurückgehen könnte, während der grundlegende Investitionsbedarf im Tourismus, der sich auf 161 Mrd. EUR beläuft, unter den verschiedenen Ökosystemen an erster Stelle steht; fordert die Kommission auf, der Tourismusbranche im Aufbaupaket gebührende Bedeutung beizumessen und Leitlinien herauszugeben, um den raschen, nicht durch unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand behinderten Zugang zu Finanzmitteln im Rahmen laufender und künftiger Programme sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Investitionen in dieser Branche im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, die die Entwicklung einer Strategie für eine nachhaltige, flexible und wettbewerbsfähige Tourismusbranche in der gesamten EU ermöglichen werden; ist der Ansicht, dass der Aufbauplan der EU die Möglichkeit vorsehen muss, zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Tourismusbranche auf der Grundlage des Anteils bereitzustellen, den die Reise- und Tourismusbranche zum BIP eines Mitgliedstaats beiträgt;
25. bedauert, dass im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021–2027) keine eigene Haushaltslinie für nachhaltigen Tourismus existiert, und bedauert, dass es derzeit kein konkretes, gezieltes Finanzinstrument gibt, mit dem die Erholung der Branche kurzfristig unterstützt wird; betont, dass eine besondere Behandlung und spezifische Maßnahmen für Gebiete in äußerster Randlage und Inselregionen in Erwägung gezogen werden sollten;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen und Arbeitnehmer, einschließlich Selbständiger, in den Branchen Verkehr, Kultur und Tourismus, und insbesondere KMU, einschließlich Makro- und Familienunternehmen, dringend bei der Steuerung ihrer Liquidität zu unterstützen, um ihnen dabei zu helfen, Arbeitsplätze zu erhalten und unnötigen Verwaltungsaufwand zu verringern; fordert darüber hinaus die Entwicklung eines europäischen Rahmens für Arbeitnehmer entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Tourismusbranche in engem Dialog mit den Sozialpartnern und für alle Arten von Arbeitnehmern;
27. fordert eine überarbeitete europäische KMU-Strategie, die den Auswirkungen von COVID-19 auf KMU Rechnung trägt und in der konkrete Aufbauinitiativen und ein Fahrplan vorgeschlagen werden, um sie zu unterstützen, indem Bürokratie abgebaut wird, die Kosten für den Zugang zu Finanzmitteln gesenkt und Investitionen in strategische Wertschöpfungsketten im Einklang mit einer europäischen Industriepolitik, die auf Ökosystemen, dem Grünen Deal und dem Übergang zur Nutzung digitaler Technologien beruht, gefördert werden; weist erneut darauf hin, dass die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden müssen, um die neuen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, dass erhebliche Investitionen getätigt werden müssen, um für die Sicherheit der Verbraucher und die Achtung der physischen Distanzierung zu sorgen, und dass andere einschlägige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen; betont, wie wichtig die Schaffung von Netzwerken und Clustern in der gesamten EU ist, die das Potenzial haben, zur Harmonisierung bewährter Verfahren, Strategien und Synergien innerhalb des KMU-Bereichs zu führen;
28. betont, dass Tausende von Unternehmen, insbesondere KMU, Schwierigkeiten haben, zu überleben, und dass viele von ihnen vor der Insolvenz stehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklungen zu überwachen und die Möglichkeit einer verstärkten Soforthilfe im Zusammenhang mit den bereits angekündigten Instrumenten zu prüfen, indem sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Konkurs von Unternehmen zu verhindern;
Hin zu einer zukunftsfähigen EU-Tourismusbranche
29. betont, dass die Tourismusbranche in hohem Maße von der Verkehrsbranche abhängig ist und dass daher die Verbesserung der Zugänglichkeit, der Nachhaltigkeit und der Anbindung aller Verkehrsträger bei gleichzeitiger Wahrung des höchsten Sicherheitsniveaus bei allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Luftfahrt, See- und Binnenschifffahrt) sicherlich erhebliche Auswirkungen auf die Stärkung der Tourismusbranche in der EU hätte; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kommission vor dem Hintergrund, dass 2021 das Europäische Jahr der Schiene ist und dass die verkehrsbedingten Emissionen verringert werden müssen, alle nachhaltigen alternativen Verkehrsmittel fördern sollte;
30. betont, dass nachhaltige Arten der Fortbewegung z. B. über die verstärkte Unterstützung von Fahrradinfrastruktur für Touristen und von Nachtzügen gefördert werden müssen; hebt die wirtschaftlichen und umweltbezogenen Vorteile, die nachhaltige Verkehrsmittel wie Fahrräder für den Tourismus haben können, hervor und fordert die Kommission auf, Fahrradinfrastruktur zu fördern und in Fahrradinfrastruktur zu investieren, um derartigen Tourismus zu unterstützen;
31. betont, dass alle Mitgliedstaaten über ein Netz ausgebauter, moderner, sicherer und nachhaltiger Infrastrukturen verfügen müssen, um Reisen innerhalb der EU zu erleichtern und die Mitgliedstaaten in Randlage für den innereuropäischen und internationalen Tourismus zugänglicher zu machen; fordert die Kommission daher auf, die Wiederinbetriebnahme fehlender grenzüberschreitender Verbindungen zu fördern, Eignungsprüfungen in Bezug auf das bestehende Infrastrukturnetz durchzuführen und zusätzliche Sofortmaßnahmen für die am wenigsten fortgeschrittenen Gebiete und für abgelegene Gebiete vorzuschlagen, deren Netze häufig am schlechtesten ausgebaut sind und besonderer Aufmerksamkeit bedürfen; weist darauf hin, dass die Grenzregionen in der gesamten EU 40 % des Gebiets der EU und ein Drittel ihrer Bevölkerung ausmachen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten über eine angemessene Planung verfügen, um das gesamte TEN-V-Kernnetz bis 2030 und das TEN-V-Gesamtnetz bis 2050 fertigzustellen, und dabei den Zeitplan und die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln anzugeben und sich vor allem auf grenzüberschreitende Abschnitte zu konzentrieren, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die in diesen Bereichen keine Fortschritte verzeichnen; weist darauf hin, dass dies auch das dringend benötigte Projekt des einheitlichen europäischen Luftraums einschließt, das zwar seit vielen Jahren auf EU-Ebene blockiert ist, aber gleichzeitig Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit für die europäische Luftfahrt mit sich bringen würde;
32. fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit und den potenziellen Nutzen eines Krisenmanagementmechanismus für die EU-Tourismusbranche zu prüfen, um nicht nur angemessen und rasch auf die derzeitige COVID-19-Pandemie zu reagieren, sondern sich auch auf künftige Herausforderungen ähnlicher Art und Größenordnung vorzubereiten; betont, dass es wichtig ist, Finanzierungslösungen für kurzfristige finanzielle Engpässe einzubeziehen und außerdem für mittel- und langfristige Rahmenregelungen und Strategien zu sorgen; fordert die Kommission auf, Leitlinien auf der Grundlage bewährter Verfahren in der Tourismusbranche für den Fall einer schweren Krise wie der gegenwärtigen Pandemie herauszugeben und die Entwicklung und Koordinierung geeigneter Online-Plattformen zu erleichtern, auf denen sich Interessenträger über bewährte Verfahren austauschen und Informationen weitergeben können;
33. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein neues europäisches Programm für den inklusiven Tourismus nach dem Muster der Initiative „Calypso“ vorzuschlagen, das schutzbedürftigen sozialen Gruppen die Nutzung nationaler Tourismusgutscheine in verbundenen Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht, die ihren Bürgern auch ein Programm für den Sozialtourismus anbieten; stellt fest, dass viele Mitgliedstaaten solche Programme mit sehr guten Ergebnissen umsetzen, und ist der Ansicht, dass es sehr positiv wäre, diese Programme auf EU-Ebene interoperabel zu gestalten;
34. weist darauf hin, wie wichtig ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche durch die Verbesserung ihrer Kommunikationsstrategie gegenüber den Bürgern ist; betont ferner die Koordinierungsrolle der EU in Bezug auf die Tourismusbranche, die durch Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Mehrwert der EU und die weitere Erleichterung des Austauschs über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden sollte; fordert, dass ungerechtfertigter Verwaltungsaufwand und ungerechtfertigte steuerliche Belastung abgebaut werden, die Gründung von Unternehmen unterstützt wird und grenzüberschreitende Verkäufe und Dienstleistungen gefördert werden;
35. betont die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in der Reise- und Tourismusbranche und fordert die EU-Organe auf, den Dialog und die Zusammenarbeit mit der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) weiter zu fördern;
36. ist der Auffassung, dass das Aufkommen neuer Technologien und die weitere Digitalisierung die Attraktivität der Reise- und Tourismusbranche erheblich steigern würden und dass nutzerfreundliche Plattformen und neue Geschäftsmodelle das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und das Gedeihen der Branche stärken würden; ist daher der Ansicht, dass eine regelmäßige Schulung und Umschulung der Arbeitskräfte in der Branche von größter Bedeutung ist, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen und innovativen Technologien liegen sollte;
37. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein Online-Visumantragsverfahren einzuführen und gleichzeitig den intensiven Schutz der Grenzen der Union aufrechtzuerhalten, um den Zustrom internationaler Touristen nach Europa zu verstärken; weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie die Notwendigkeit aufgezeigt hat, innovativ zu sein und die Erbringung von Dienstleistungen neu zu konzipieren, einschließlich solcher, die verstärkte Kontakte zwischen den Menschen ermöglichen; fordert die Kommission daher auf, zu prüfen, ob Bona-fide-Reisende aus Drittstaaten, die Visa benötigen und deren biometrische Daten in jedem Fall erhoben würden, sobald das Einreise-/Ausreisesystem voll funktionsfähig ist, per Fernantrag kostengünstigen und zeiteffizienten Zugang zu elektronischen Visa für die Reiseziele in Europa erhalten können;
38. weist darauf hin, wie wichtig es ist, den nachhaltigen Tourismus zu fördern und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme und der biologischen Vielfalt sowie zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beizutragen, indem auf neuen Geschäftsmodellen aufgebaut wird; fordert die Kommission auf, den Zugang zu EU-Mitteln für Interessenträger im Bereich Tourismus zu erleichtern, insbesondere für kleine Anbieter im Gastgewerbe in allen Marktsegmenten, die besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten müssen; bekräftigt, dass mit diesen Mitteln der Übergang zu nachhaltigeren, innovativeren, widerstandsfähigeren und hochwertigeren Tourismusprodukten und -dienstleistungen unterstützt und ein weiterer Beitrag zur Nachhaltigkeit, zu Reisen außerhalb der Saison und zur geografischen Streuung der Tourismusströme geleistet werden sollte; ist der Ansicht, dass Unterstützung und Koordinierung auf Unionsebene nötig sind, um die Tourismusverwaltung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern, indem unter anderem eine Nachhaltigkeitszertifizierung für den Tourismus eingeführt wird; betont, wie wichtig es ist, den Übergang vom übermäßigen Tourismus zu anderen Formen des kulturellen und nachhaltigen Tourismus, bei denen unsere Umwelt und unser kulturelles Erbe respektiert werden, zu fördern;
39. hebt die Bedeutung des Tourismus für bestimmte Länder und geografische Gebiete in der EU hervor, in denen touristische Dienstleistungen häufig eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Beschäftigung spielen und eine der wichtigsten Einkommensquellen für die lokale Bevölkerung darstellen; fordert die Kommission auf, bei der Wiederherstellung der Freizügigkeit und der Verkehrsverbindungen zwischen Regionen in äußerster Randlage und Inseln und dem Festland der EU maßgeschneiderte Maßnahmen auszuarbeiten; weist darauf hin, dass spezifische Verbindungswege und zusätzliche finanzielle und administrative Unterstützung für diese Regionen von größter Bedeutung sind; betont, dass es wichtig ist, bei der Tourismusstrategie und bei Tourismusinitiativen der EU unter Berücksichtigung von Finanzierungsmöglichkeiten und Werbe- und Kommunikationsinstrumenten einen Schwerpunkt auf den Küsten- und Meerestourismus zu legen und die Funktionsweise der relevanten Märkte zu stärken, indem in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern und Behörden an den Reisezielen maßgeschneiderte Maßnahmen festgelegt werden; weist darauf hin, wie wichtig es ist, Familienunternehmen zu unterstützen, die lokale oder regionale Märkte erschließen und den lokalen Tourismus fördern, da sie einen erheblichen Teil der Beschäftigung in der Privatwirtschaft der EU ausmachen und die natürlichen Gründerzentren einer Unternehmenskultur darstellen;
40. weist erneut darauf hin, dass der Kulturtourismus 40 % des gesamten europäischen Tourismus ausmacht und dass 68 % der Europäer angeben, dass das Vorhandensein von kulturellem Erbe Einfluss auf die Wahl ihres Urlaubsziels hat[2]; fordert die Kommission daher auf, den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, im nächsten Arbeitsplan für Kultur klare, strategische, operative und ergebnisorientierte Ziele festzulegen, und den derzeitigen strategischen Rahmen für Kultur zu verbessern; betont, dass Investitionen in Kulturstätten als Mittel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums auf lokaler Ebene betrachtet und behandelt werden sollten, ohne dabei deren Wert als Teil unseres kulturellen Erbes zu vergessen, das insbesondere vor dem Klimawandel und dem übermäßigen Tourismus geschützt werden muss; fordert die Kommission auf, die finanzielle Tragfähigkeit von Kulturstätten, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, zu stärken und die Entwicklung von Finanzierungsprogrammen zu fördern, die auf privaten Mitteln aufbauen; fordert außerdem eine Aufstockung der Mittel für DiscoverEU, ein Programm, das das Potenzial hat, den Jugendtourismus erheblich zu fördern; hebt die besonderen Bedürfnisse der Kultureinrichtungen hervor, die in dieser Phase der Erholung staatliche Beihilfen erhalten, da sie die Sicherheit der Besucher sicherstellen und ihr Wirtschaftsmodell aufrechterhalten müssen; fordert die Kommission auf, alternative Unterstützungsmechanismen für Kulturschaffende zu eröffnen, die stark vom funktionalen Tourismus abhängig sind;
41. hebt die Vorteile des ländlichen Tourismus und des umweltfreundlichen Agrotourismus hervor und fordert die Kommission auf, weitere Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die zusätzliche Einkommensquellen für ländliche Gebiete und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, die Entvölkerung verhindern und den sozialen Nutzen steigern; betont die Rolle, die der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – insbesondere im Zusammenhang mit dem LEADER-Programm – bei der Unterstützung lokaler und ländlicher Tourismusinitiativen spielen kann, und fordert, dass dieses Programm für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 angemessen finanziert wird; hält es für notwendig, den Agrotourismus in ländlichen Gebieten zu stärken, um die Einkommensquellen der Landwirte, insbesondere im Falle kleiner Betriebe, zu diversifizieren und dadurch die Aufgabe von Flächen und die Entvölkerung zu verhindern und die ländliche Wirtschaft zu unterstützen; betont in diesem Zusammenhang, dass eine besondere Mittelzuweisung für den Agrotourismus, der eine wesentliche Rolle bei der Diversifizierung der Einnahmen der Landwirte und der Entwicklung des ländlichen Raums spielt, zweckgebunden sein muss;
42. weist auf die Bedeutung des Gesundheitstourismus hin, der die Bereiche Medizin-, Wellness- und Kurtourismus umfasst; fordert die Kommission auf, Gesundheitsvorsorge, Balneologie, nachhaltigen Tourismus und medizinischen Bergtourismus in Europa in allen Fällen, in denen dies angebracht ist, zu fördern; betont, dass weiter in die Verbesserung der nachhaltigen touristischen Infrastruktur investiert werden muss und dass es wichtig ist, die Sichtbarkeit europäischer Orte für den Kur- und Wellnesstourismus zu verbessern; fordert die Kommission auf, Vorkehrungen für weitere wissenschaftlich fundierte Finanzierungsmöglichkeiten zu treffen, da der Medizintourismus dazu beitragen kann, die Gesundheitskosten durch Präventionsmaßnahmen zu verringern und den Arzneimittelverbrauch zu senken, und dadurch die Nachhaltigkeit und die Arbeitsqualität weiter verbessert würde;
43. betont, wie wichtig die Zugänglichkeit von Reise- und Tourismusdienstleistungen für die alternde Bevölkerung sowie für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit funktionellen Einschränkungen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die laufende Entwicklung der Norm für barrierefreie touristische Dienstleistungen der Internationalen Organisation für Normung aktiv voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass sie nach ihrer Annahme rasch und korrekt umgesetzt wird und dass die Dienstleister die einschlägigen Barrierefreiheitsstandards einhalten, die bereits bestehen oder derzeit umgesetzt werden; fordert die Kommission ferner auf, Anstrengungen zu unternehmen, um die mögliche umfassendere Einführung und Anerkennung des EU-Behindertenausweises zu erleichtern;
44. unterstreicht die wichtige Rolle des Sports im Rahmen des Tourismus und weist erneut darauf hin, dass Sportveranstaltungen und -aktivitäten eine wichtige Rolle spielen, wenn es gilt, Europas Regionen für Touristen attraktiv zu machen; hebt die Chancen hervor, die sich aus Reisen von Sportlern und Zuschauern zu Sportveranstaltungen ergeben, die Touristen auch in die entlegensten Gebieten ziehen können; betont die Bedeutung der europäischen Gastronomie, der gastronomischen Routen und der Hotel-, Restaurant- und Catering-Branche für die Tourismusbranche und die Wirtschaft insgesamt; betont, dass diese Bereiche deshalb in die Gesamtstrategie für den Tourismus integriert werden müssen;
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45. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Präsidentin der Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem amtierenden Ratsvorsitz zu übermitteln.