GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage äthiopischer Migranten in Internierungslagern in Saudi-Arabien
7.10.2020 - (2020/2815(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0325/2020 (Verts/ALE)
B9-0326/2020 (S&D)
B9-0327/2020 (Renew)
Kati Piri, Isabel Santos
im Namen der S&D-Fraktion
Urmas Paet, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Olivier Chastel, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Irena Joveva, Karin Karlsbro, Moritz Körner, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Jan-Christoph Oetjen, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Ernest Urtasun, Hannah Neumann
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage äthiopischer Migranten in Internierungslagern in Saudi-Arabien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Saudi-Arabien, insbesondere seine Entschließungen vom 11. März 2014 zu Saudi-Arabien, seine Beziehungen zur EU und seine Rolle in Nahost und Nordafrika[1], vom 12. Februar 2015 zu dem Fall Raif Badawi[2], vom 8. Oktober 2015 zum Fall Ali Mohammad al‑Nimr[3], vom 31. Mai 2018 zu der Lage von Frauenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien[4] und vom 25. Oktober 2018 zur Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul[5] sowie seine Entschließung vom 25. Februar 2016 zur humanitären Lage im Jemen[6] und seine Entschließungen vom 30. November 2017[7] und vom 4. Oktober 2018[8] zur Lage im Jemen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2018 zum Schutz minderjähriger Migranten (2018/2666(RSP))[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. April 2017 zum Thema „Bewältigung von Flüchtlings- und Migrantenströmen: Die Rolle des auswärtigen Handelns der EU“ (2015/2342(INI))[10],
– unter Hinweis auf die Erklärung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom 15. September 2020 mit dem Titel „Urgent Action Needed to Address Conditions in Detention in Kingdom of Saudi Arabia: IOM Director General” (Dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf die Haftbedingungen im Königreich Saudi-Arabien: Generaldirektor der IOM),
– unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 2018 mit dem Titel „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“,
– unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen,
– gestützt auf Artikel 144 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Berichten von Human Rights Watch zufolge seit April 2020 etwa 30 000 äthiopische Migranten, darunter schwangere Frauen und Kinder, unter schrecklichen Bedingungen in Saudi-Arabien willkürlich festgehalten werden, nachdem sie von der Huthi-Führung aus dem nördlichen Jemen zwangsausgewiesen wurden; in der Erwägung, dass viele dieser Migranten Berichten zufolge beim Überqueren der Grenze dem Kreuzfeuer von saudi-arabischen und Huthi-Streitkräften ausgesetzt waren; in der Erwägung, dass Berichten zufolge 2 000 Migranten unter katastrophalen Bedingungen – die sich durch den Ausbruch von COVID-19 noch verschärft haben – nach wie vor auf der jemenitischen Seite der Grenze festsitzen und ihnen jeglicher Zugang zu grundlegenden Gütern verwehrt ist;
B. in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer von saudi-arabischen Streitkräften gewaltsam aufgegriffen und im Internierungslager Al-Dayer festgehalten wurden, bevor sie in zehn weitere Internierungslager verlegt wurden, insbesondere in das zwischen den Städten Dschidda und Mekka gelegene Gefängnis Shmeisi und ins Zentralgefängnis in der Stadt Dschāzān, wo angeblich Tausende äthiopische Häftlinge festgehalten werden; in der Erwägung, dass es den Häftlingen Berichten konsularischer Behörden Äthiopiens zufolge an ausreichend Nahrung und Wasser und angemessener Sanitärversorgung und medizinischer Versorgung fehlt und dass Schussverletzungen nicht behandelt wurden; in der Erwägung, dass von mehreren Todesfällen, auch von Kindern, berichtet wurde und mehrere Häftlinge versucht haben, sich das Leben zu nehmen; in der Erwägung, dass diejenigen, die versucht haben, sich bei den Gefängniswärtern über ihre Bedingungen zu beschweren, Berichten zufolge von den saudi-arabischen Sicherheitskräften schwer gefoltert wurden;
C. in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer, auch aus afrikanischen und asiatischen Ländern, schätzungsweise 20 % der saudi-arabischen Bevölkerung ausmachen und eine wesentliche Rolle in der Wirtschaft Saudi-Arabiens und anderer Länder in der Region spielen, wobei sie meist gering bezahlte und oft schwere körperliche Tätigkeiten ausüben; in der Erwägung, dass der Umstand, dass sie ausgebeutet und als billige Arbeitskräfte missbraucht werden, denen ihre Rechte größtenteils oder gänzlich verwehrt werden, durch zahlreiche Berichte der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen gut dokumentiert ist;
D. in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer im Rahmen des sogenannten Kafala-Systems – eines missbräuchlichen Systems der Bürgschaft in Visa-Fragen, das von Menschenrechtsorganisationen als moderne Sklaverei bezeichnet wird – ohne die Zustimmung ihres Bürgen weder in das Land einreisen noch aus dem Land ausreisen oder ihren Arbeitsplatz wechseln dürfen, keinen rechtlichen Schutz genießen und häufig unterbezahlt sind oder überhaupt nicht bezahlt werden; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien Berichten zufolge die Abschaffung des Kafala-Systems in Erwägung zieht;
E. in der Erwägung, dass der Druck auf schutzbedürftige Gruppen, insbesondere auf Wanderarbeitnehmer, innerhalb Saudi-Arabiens, aber auch in anderen Ländern in der Region infolge der anhaltenden weltweiten COVID-19-Pandemie zugenommen hat, was zu zunehmender Diskriminierung und Feindseligkeit ihnen gegenüber führt; in der Erwägung, dass Migranten oftmals das Stigma angeheftet wird, angeblich das Coronavirus übertragen zu haben, was häufig dazu führt, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren und in eine äußerst prekäre Lage geraten, in der sie ohne Unterkunft und Einkommen nur über äußerst geringe Mittel verfügen, um ihren Status zu regeln oder selbstständig eine mögliche Rückkehr in ihr Heimatland zu finanzieren;
F. in der Erwägung, dass Saudi-Arabien im November 2017 eine Kampagne gegen Migranten einleitete, die beschuldigt wurden, gegen Aufenthalts-, Grenzschutz- und Arbeitsbestimmungen und -vorschriften verstoßen zu haben; in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen im September 2019 bekanntgaben, dass im Rahmen der Kampagne mehr als 3,8 Millionen Festnahmen durchgeführt und über 962 000 Personen zur Abschiebung überstellt wurden; in der Erwägung, dass Angaben der IOM zufolge zwischen Mai 2017 und April 2020 etwa 380 000 Äthiopier von Saudi-Arabien nach Äthiopien abgeschoben wurden;
G. in der Erwägung, dass die äthiopische Regierung Kenntnis von den entsetzlichen Bedingungen hat, unter denen ihre Bürger in Saudi-Arabien festgehalten werden; in der Erwägung, dass Heimatüberweisungen von im Ausland lebenden Äthiopiern ein wichtiger Teil der äthiopischen Wirtschaft und für viele Familien von größter Bedeutung sind;
H. in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens keine wirksamen Ermittlungen durchgeführt haben, obwohl sie Anfang September 2020 zugesagt hatten, die Angelegenheit zu untersuchen; in der Erwägung, dass sich die Haftbedingungen verschlechtert haben und die Häftlinge inzwischen geschlagen und ihrer Mobiltelefone beraubt werden;
I. in der Erwägung, dass sich die Misshandlung von Migranten in einen breiteren Rahmen weit verbreiteter Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien einfügt; in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens die Beschränkungen, die aufgrund der Notwendigkeit der Bekämpfung von COVID-19 verhängt wurden, als Deckmantel nutzen, um weitere Menschenrechtsverletzungen an politischen Gefangenen wie der Frauenrechtsaktivistin Ludschain al-Hathlul und an abtrünnigen Mitgliedern des Königshauses wie Prinzessin Basmah bint Saud und Prinz Salman bin Abdulaziz bin Salman zu begehen, die willkürlich und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden; in der Erwägung, dass die Festnahmen dieser und anderer politischer Aktivisten Teil eines brutalen Vorgehens gegen abweichende Meinungen vonseiten der staatlichen Stellen Saudi-Arabiens sind, zu dem auch die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul im Jahr 2018 gehört, deren Verantwortliche noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen wurden;
J. in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens nach Angaben der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen elektronische Überwachungstechnologien auf missbräuchliche Weise einsetzen; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien zu den fünf Ländern gehört, in denen weltweit die meisten Hinrichtungen durchgeführt werden;
K. in der Erwägung, dass das Königreich Saudi-Arabien in Bezug auf die zentralen internationalen Menschenrechtsübereinkommen eine der geringsten Ratifizierungsraten aufweist und auch die wichtigsten Instrumente für den Schutz vor willkürlicher Festnahme und Abschiebehaft – etwa den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter (das Präventionsmechanismen und Besuche zur Überwachung der Haftbedingungen auf nationaler Ebene vorsieht), das Übereinkommen über Wanderarbeitnehmer, die Flüchtlingskonvention und das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit – nicht ratifiziert hat;
L. in der Erwägung, dass der Hohe Vertreter Josep Borrell bei seinem Treffen mit dem Außenminister Saudi-Arabiens, Faisal bin Farhan Al Saud, am 29. September in Brüssel die Absicht der EU bekräftigt hat, den Menschenrechtsdialog zu vertiefen;
1. verurteilt die Misshandlung äthiopischer Migranten und die Verletzung ihrer Menschenrechte insbesondere in den Internierungslagern in Saudi-Arabien aufs Schärfste; fordert die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens auf, unverzüglich alle Häftlinge freizulassen und dabei den schutzbedürftigsten unter ihnen, unter anderem Frauen und Kindern, Vorrang einzuräumen;
2. fordert die saudi-arabischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass jede Person, die aus dem Jemen nach Saudi-Arabien gelangt, dies auf sichere Weise tun kann und in eine geeignete Aufnahmeeinrichtung überstellt wird, die in Bezug auf Lebensmittelversorgung, medizinische Versorgung und Gesundheitsdienstleistungen, sanitäre Einrichtungen, Körperhygiene, Fenster und Licht, Kleidung, Fläche, Temperatur, Belüftung und Bewegung im Freien sowie mit Blick auf alle erforderlichen Vorkehrungen zur Begrenzung der Übertragung von COVID-19, Tuberkulose und anderen Krankheiten internationalen Standards entspricht; fordert, dass Versuche unternommen werden, um Alternativen zur Ingewahrsamnahme von Migranten und Flüchtlingen zu finden, die nicht auf Freiheitsentzug beruhen, und spricht sich in diesem Zusammenhang gegen jedwede unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Migranten aus;
3. fordert Saudi-Arabien nachdrücklich auf, Folter und anderen Misshandlungen während der Haft unverzüglich ein Ende zu setzen und alle Personen, insbesondere Vergewaltigungsopfer, angemessen psychologisch und physisch zu versorgen; weist darauf hin, dass, wie der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes klargestellt hat, Kinder niemals aus Gründen in Gewahrsam genommen werden sollten, die mit Einwanderung zusammenhängen, und dass eine Ingewahrsamnahme niemals damit gerechtfertigt werden kann, dass sie im Sinne des Kindeswohls geschieht; fordert die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens auf, Kinder und ihre Familienangehörigen unverzüglich freizulassen und sichere, nicht auf Freiheitsentzug beruhende Alternativen zum Gewahrsam vorzusehen, die humanitären Hilfsorganisationen einen regelmäßigen Zugang erlauben;
4. fordert die saudi-arabischen staatlichen Stellen eindringlich auf, zu sämtlichen mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen wie etwa der Abgabe von Schüssen auf Migranten an der Grenze und unrechtmäßigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen während des Gewahrsams unabhängige und unparteiische Untersuchungen durchzuführen, alle Verantwortlichen im Rahmen von fairen Gerichtsverfahren, die internationalen Standards genügen, zur Rechenschaft zu ziehen, ohne die Todesstrafe oder eine körperliche Züchtigung zu verhängen, und allen Menschen, die unter den entsetzlichen Bedingungen gelitten haben, angemessenen psychischen Beistand und medizinische Versorgung zuteilwerden zu lassen;
5. fordert die saudi-arabischen staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, unverzüglich unabhängigen internationalen Beobachtern einschließlich des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte die Möglichkeit zu bieten, in das Land einzureisen, regelmäßig Gefängnisse und Gewahrsamseinrichtungen zu überprüfen, unabhängige Untersuchungen der mutmaßlichen Folterungen und der verdächtigen Todesfälle im Gewahrsam vorzunehmen und den Gefangenen regelmäßig vertrauliche Besuche abzustatten;
6. bekräftigt die Forderung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, alle Personen, die ohne ausreichende Rechtsgrundlage festgehalten werden, freizulassen und gleichzeitig einen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung sicherzustellen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie etwa die physische Distanzierung ordnungsgemäß umgesetzt werden können;
7. erinnert die saudi-arabischen staatlichen Stellen erneut an ihre internationalen Verpflichtungen gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;
8. weist darauf hin, dass die saudi-arabische Wirtschaft ihr Gedeihen und ihren Erfolg teilweise den etwa 13 Millionen ausländischen Arbeitskräften und Migranten in dem Land verdankt, und stellt deshalb fest, dass der laufende Prozess der Modernisierung des Landes eine Reform der Arbeitsmarkt- und der Einwanderungspolitik umfassen muss, damit ausländische Arbeitskräfte angemessene Arbeitsbedingungen vorfinden und nicht stigmatisiert oder ausgebeutet werden;
9. fordert die Regierung Saudi-Arabiens auf, gemeinsam mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auf die vollständige Abschaffung des Kafala-Systems hinzuarbeiten und allen Wanderarbeitnehmern in dem Land angemessene rechtliche Garantien zu bieten, indem beispielsweise ihre Arbeitsbedingungen strukturell überprüft werden; ist besorgt über die besonders abträglichen Auswirkungen der systemischen Diskriminierung von eingewanderten Frauen und insbesondere von eingewanderten Hausangestellten, die stärker dem Risiko körperlichen Missbrauchs, extrem langer Arbeitszeiten und eingeschränkter Bewegungsfreiheit ausgesetzt sind und häufig von ihrem Arbeitgeber abhängig sind, wenn sie ihren Arbeitsplatz wechseln oder aus dem Land ausreisen wollen; fordert die Regierung Saudi-Arabiens auf, die wichtigen IAO-Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (Nr. 87) und über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (Nr. 98) zu ratifizieren;
10. fordert Garantien dafür, dass es keine kollektiven Rückführungen gibt und dass jeder Asylantrag individuell geprüft wird;
11. fordert die äthiopische Regierung auf, so schnell wie möglich die freiwillige, sichere und menschenwürdige Repatriierung sämtlicher äthiopischer Migranten zu ermöglichen, indem sie beispielsweise mit der IOM zusammenarbeitet, und dabei Frauen, Kindern und besonders schutzbedürftigen Personen Vorrang einzuräumen; fordert, dass alle festgehaltenen Staatsbürger von Vertretern ihres Konsulats unterstützt und besucht werden können, und ersucht die äthiopische Regierung, Anträgen auf Unterstützung zeitnah und effektiv nachzukommen;
12. bekundet seine Besorgnis über die brutale Gewalt, der Menschenrechtsverteidiger in Saudi-Arabien zunehmend ausgesetzt sind, und über die höchst unfairen Gerichtsverfahren gegen Migranten und Mitglieder der schiitischen Minderheit in dem Land; nimmt die kürzlich abgegebene Erklärung zur Kenntnis, wonach das Auspeitschen als Form der Bestrafung in den meisten Fällen durch eine Gefängnisstrafe ersetzt wird; fordert die saudi-arabische Regierung eindringlich auf, unverzüglich ein Moratorium für die Todesstrafe und für jegliche Form körperlicher Züchtigung wie etwa für Amputationen und Auspeitschen zu verhängen und ihre vollständige Abschaffung anzustreben;
13. ersucht den EAD und die Mitgliedstaaten, Saudi-Arabien zur unverzüglichen Freilassung aller Menschen – darunter Frauenrechtsverteidiger, politische Aktivisten usw. – aufzufordern, die unrechtmäßigerweise festgenommen worden sind, weil sie ihre Grundrechte wahrgenommen haben; bekundet seine Besorgnis über die Lage des unrechtmäßig festgehaltenen Sacharow-Preisträgers von 2015, Raif Badawi, auf den Berichten zufolge ein Mordversuch im Gefängnis verübt wurde, und verlangt seine sofortige und bedingungslose Freilassung;
14. fordert das Königreich Saudi-Arabien auf, von jeglicher systemischen Diskriminierung von Frauen, Einwanderern, eingewanderten Frauen und Minderheiten wie beispielsweise religiösen Minderheiten Abstand zu nehmen; bedauert, dass die Gesetze, mit denen Frauen diskriminiert werden – wie etwa das Gesetz über den Personenstand –, trotz der Tatsache, dass seit 2019 begrüßenswerte Reformen zugunsten von Frauen umgesetzt werden, nach wie vor Bestand haben und das System der männlichen Vormundschaft noch nicht vollständig abgeschafft wurde;
15. fordert die saudi-arabischen staatlichen Stellen auf, alle Frauenrechtsverteidiger bedingungslos freizulassen, und erhebt diese Forderung insbesondere für die Aktivistinnen und den Aktivisten der Bewegung für das Ende des Autofahrverbots für Frauen – Ludschain al-Hathlul und Fahad Albutairi, Samar Badawi, Nassima al-Sada, Nouf Abdulaziz und Maya’a al-Zahrani –, und fordert, alle Anklagepunkte gegen sie und gegen Iman al-Nafjan, Aziza al-Yousef, Amal al-Harbi, Ruqayyaa al-Mhareb, Shadan al-Anezi, Abir Namankni und Hatoon al-Fassi fallenzulassen; verurteilt Folter, sexuellen Missbrauch und andere Misshandlungen dieser Personen aufs Schärfste; fordert eine unparteiische Untersuchung der Verstöße gegen ihre Menschenrechte und verlangt, dass alle hierfür Verantwortlichen der Justiz überstellt werden;
16. fordert die Regierung Saudi-Arabiens auf, Artikel 39 der Verfassung von 1992 und das Gesetz gegen Cyberkriminalität zu ändern, damit die Presse- und die Meinungsfreiheit sowohl offline als auch online gesichert sind; fordert die saudi-arabische Regierung auf, das Gesetz über Vereinigungen an das Völkerrecht anzupassen, damit unabhängige Menschenrechtsorganisationen gegründet werden und ihrer Arbeit nachgehen können;
17. fordert die saudi-arabischen staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Migranten und der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Lage von Menschenrechtsverteidigern im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten uneingeschränkten Zugang zu dem Land zu gewähren;
18. fordert die EU-Delegation und die diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten in Saudi-Arabien auf, umgehend eine Besuchserlaubnis für die Internierungslager für Migranten zu beantragen; hebt hervor, dass die Förderung der Menschenrechte im Mittelpunkt der Außenpolitik der EU stehen muss;
19. fordert den VP/HR, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte mit der Ausarbeitung einer gemeinsamen Vorgehensweise für die effektive Anwendung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in Saudi-Arabien zu beginnen; fordert den VP/HR in diesem Sinne auf, vor der Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs mit Saudi-Arabien konkrete Messlatten und praktische Ziele festzulegen;
20. fordert die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, die Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) aufzugeben und das dazugehörige Fakultativprotokoll sowie die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter, die Genfer Konvention von 1951 und das Übereinkommen über Staatenlosigkeit zu ratifizieren; fordert Saudi-Arabien eindringlich auf, eine dauerhafte Einladung für Vertreter sämtlicher Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in das Land auszusprechen; fordert die Einsetzung eines Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Saudi-Arabien, und zwar analog zu anderen Sonderverfahren des Menschenrechtsrats, die für die schwierigsten Menschenrechtssituationen weltweit geschaffen wurden;
21. fordert erneut, dass keine Überwachungstechnik und andere Ausrüstungen, die für die Repression in dem Land eingesetzt werden können, mehr nach Saudi-Arabien ausgeführt werden;
22. fordert den Rat erneut nachdrücklich auf, den EU-Sanktionsmechanismus für Menschenrechtsverletzungen als Beschluss über die strategischen Interessen und Ziele der Union gemäß Artikel 22 Absatz 1 EUV anzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass zeitnah nach der Annahme des Mechanismus EU-weite gezielte Sanktionen gegen die Personen verhängt werden, die für die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi verantwortlich sind;
23. fordert den Präsidenten des Rates der Europäischen Union, die Präsidentin der Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die institutionelle und diplomatische Vertretung beim nächsten Gipfeltreffen der G20 auf einer niedrigeren Stufe anzusetzen, damit die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen und für die immer wiederkehrenden illegalen und willkürlichen Festnahmen in Saudi-Arabien nicht legitimiert wird;
24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Regierung Äthiopiens, Seiner Majestät König Salman bin Abdulaziz al-Saud, Kronprinz Muhammad bin Salman al-Saud, der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien und dem Generalsekretär des Zentrums für den nationalen Dialog des Königreichs Saudi-Arabien zu übermitteln; fordert, dass diese Entschließung ins Arabische übersetzt wird.
- [1] ABl. C 378 vom 9.11.2017, S. 64.
- [2] ABl. C 310 vom 25.8.2016, S. 29.
- [3] ABl. C 349 vom 17.10.2017, S. 34.
- [4] ABl. C 76 vom 9.3.2020, S. 142.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0434.
- [6] ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 142.
- [7] ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 104.
- [8] ABl. C 11 vom 13.1.2020, S. 44.
- [9] ABl. C 41 vom 6.2.2020, S. 41.
- [10] ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 39.