Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0355/2020Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0355/2020

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Eskalation der Spannungen in Varosia nach dem illegalen Vorgehen der Türkei und zur dringend notwendigen Wiederaufnahme der Gespräche

23.11.2020 - (2020/2844(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 132 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0355/2020 (GUE/NGL)
B9-0357/2020 (Verts/ALE)
B9-0358/2020 (S&D)
B9-0359/2020 (ECR)
B9-0360/2020 (Renew)
B9-0361/2020 (PPE)

Michael Gahler, Kris Peeters, Željana Zovko, Vangelis Meimarakis, Lefteris Christoforou, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Isabel Wiseler-Lima, Loucas Fourlas, Antonio López-Istúriz White, Paulo Rangel, Miriam Lexmann, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Milan Zver, Adam Jarubas
im Namen der PPE-Fraktion
Kati Piri, Tonino Picula, Nacho Sánchez Amor
im Namen der S&D-Fraktion
Katalin Cseh, Chrysoula Zacharopoulou, Olivier Chastel, Nathalie Loiseau, Nicolae Ştefănuță, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Sergey Lagodinsky
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Assita Kanko, Eugen Jurzyca, Alexandr Vondra, Valdemar Tomaševski
im Namen der ECR-Fraktion
Giorgos Georgiou
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo


Verfahren : 2020/2844(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0355/2020
Eingereichte Texte :
RC-B9-0355/2020
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Eskalation der Spannungen in Varosia nach dem illegalen Vorgehen der Türkei und zur dringend notwendigen Wiederaufnahme der Gespräche

(2020/2844(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere vom 13. März 2019 zu dem Bericht 2018 der Kommission über die Türkei[1] und vom 17. September 2020 zur Vorbereitung der Sondertagung des Europäischen Rates zu der gefährlichen Eskalation und der Rolle der Türkei im östlichen Mittelmeerraum[2],

 unter Hinweis auf seine Erklärung vom 14. Februar 2012 zur Rückgabe des Sperrgebiets von Famagusta an die rechtmäßigen Einwohner[3],

 unter Hinweis auf die Berichte des Petitionsausschusses vom 17. Juli 2008 im Anschluss an die Informationsreise nach Famagusta (Zypern) vom 25. bis 28. November 2007, sowie vom 21. November 2018 im Anschluss an die Informationsreise nach Famagusta (Zypern) vom 7./8. Mai 2018 im Zusammenhang mit der Petition Nr. 733/2004, eingereicht von Loizos Afxentiou im Namen der Bewegung „Famagusta Refugee Movement“,

 unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses vom 23. September 2008[4], 22. April 2009[5] und 13. Februar 2018[6],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 über die Erweiterungspolitik der EU (COM(2020)0660) und den als Begleitunterlage beigefügten Bericht 2020 über die Türkei,

 unter Hinweis auf den am 3. Oktober 2005 festgelegten Verhandlungsrahmen für die Türkei,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. und 16. Oktober 2020 und auf die früheren einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 13. Oktober 2020 zu den Entwicklungen betreffend Varosia,

 unter Hinweis auf die vom VP/HR im Namen der Europäischen Union abgegebenen Erklärungen vom 6. Oktober 2020 zu den Entwicklungen betreffend Varosia und vom 15. November 2020 zu Varosia,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des VP/HR und des Kommissionsmitglieds Ferreira vom 20. Oktober 2020 zum Wahlprozess in der türkisch-zyprischen Gemeinschaft,

 unter Hinweis auf die zentralen Grundsätze des Völkerrechts, die Charta der Vereinten Nationen, die von den politischen Führern der beiden Volksgruppen geschlossene Vereinbarung auf hoher Ebene von 1979 sowie die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Zypern, darunter die Resolutionen 550 (1984), 789 (1992) und 2537 (2020),

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 9. Oktober 2019 und vom 9. Oktober 2020 zur Lage in Zypern,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Anschluss an sein Treffen mit den beiden politischen Führern im November 2019 in Berlin,

 gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Türkei ein Bewerberland und ein wichtiger Partner der EU ist; in der Erwägung, dass von der Türkei als Bewerberland erwartet wird, dass sie höchste demokratische Standards, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit achtet und internationale Übereinkommen einhält;

B. in der Erwägung, dass die Türkei ein NATO-Bündnispartner ist und an ihre Verantwortung erinnert werden sollte, eine konstruktive Rolle bei der Deeskalation von Konflikten zu spielen;

C. in der Erwägung, dass die Türkei auf den gescheiterten Putsch von 1974, der von der griechischen Junta unterstützt wurde, reagiert hat, indem sie türkische Streitkräfte in Zypern einmarschieren ließ, und in der Erwägung, dass diese im August 1974 auch in die Stadt Famagusta einmarschiert sind und die Stadt seitdem rechtswidrig besetzt ist;

D. in der Erwägung, dass ein Stadtteil von Famagusta damals abgeriegelt wurde und seither unbewohnt ist und der direkten Kontrolle des türkischen Militärs untersteht;

E. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen der Auffassung sind, dass die Türkei die Verantwortung für den Status quo in Varosia und daher auch für alle Bemühungen trägt, diesen Status quo, der der auf hoher Ebene getroffenen Vereinbarung von 1979 und den Resolutionen 550 (1984) und 789 (1992) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen widerspricht, zu ändern;

F. in der Erwägung, dass in der Resolution 550 (1984) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen jeder Versuch, auf dem Gebiet von Varosia andere Menschen als seine Einwohner anzusiedeln, als unzulässig erachtet und gefordert wird, das Gebiet der Verwaltung der Vereinten Nationen zu unterstellen, sowie in der Erwägung, dass in der Resolution 789 (1992) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gefordert wird, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Resolution 550 (1984) Varosia als vertrauensbildende Maßnahme unter Kontrolle der Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen auf Zypern seinen rechtmäßigen Einwohnern übergeben werden sollte;

G. in der Erwägung, dass durch die Rückgabe des Sperrgebiets von Famagusta an die rechtmäßigen Einwohner die Bemühungen, eine umfassende Regelung der Zypernfrage zu erreichen, erleichtert würden;

H. in der Erwägung, dass ein Teil von Varosia am 8. Oktober 2020 nach der entsprechenden Ankündigung vom 6. Oktober 2020 in Ankara und mit der Unterstützung durch den türkisch-zyprischen Führer Ersin Tatar für teilweise „offen“ erklärt wurde, was einen Verstoß gegen frühere Vereinbarungen und die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen darstellt;

I. in der Erwägung, dass der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu Anfang September 2019 Varosia besuchte und die Eröffnung eines türkischen „Generalkonsulats“ im Großraum von Varosia ankündigte; in der Erwägung, dass der türkische Vizepräsident Fuat Oktay Anfang Februar 2020 Varosia besuchte, um einen „Gipfel“ zu den rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Aspekten der Wiederöffnung der verlassenen Stadt Varosia abzuhalten;

J. in der Erwägung, dass die Türkei erklärt hat, dass sie einseitig vorgehen und verschiedene Projekte in Varosia umsetzen werde, und dass sie angedroht hat, das Gebiet für eine illegale Besiedlung vorzubereiten;

K. in der Erwägung, dass die türkisch-zyprische Gemeinschaft seit dem 18. Oktober 2020 mit Ersin Tatar einen neuen politischen Führer hat; in der Erwägung, dass der ehemalige türkisch-zyprische Führer Mustafa Akıncı eine wichtige, konstruktive und historische Rolle bei der Förderung des Friedens und des Dialogs zwischen den beiden Gemeinschaften auf der Insel gespielt hat;

L. in der Erwägung, dass am 10. November 2020 mehrere Tausend türkische Zyprer in noch nie dagewesener Zahl im nördlichen Teil Zyperns gegen die Einmischung der Türkei in Zypern, darunter in Varosia, protestierten und Freiheit, Demokratie und die Achtung der Rechte der Zyprer aus Varosia einforderten; in der Erwägung, dass sich auch die wichtigsten Oppositionsführer an den Protesten beteiligten, darunter der ehemalige türkisch-zyprische Führer Mustafa Akıncı;

M. in der Erwägung, dass der Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im besetzten Teil Zyperns zwecks „Veranstaltung eines Picknicks“ vom 15. November 2020 in Varosia eine Provokation darstellte, die bei den türkischen Zyprern zu extremen Reaktionen geführt hat;

N. in der Erwägung, dass bei allen früheren Verhandlungen, auch auf der letzten Zypern-Konferenz in Crans-Montana im Jahr 2017, Varosia zu den Gebieten gehörte, die nach einer umfassenden Regelung der Zypernfrage auf der vereinbarten Grundlage einer Föderation von zwei Gemeinschaften und zwei Gebieten an die griechisch-zyprische Verwaltung zurückgegeben werden sollten;

P. in der Erwägung, dass Ersin Tatar, der derzeitige politische Führer der türkischen Zyprer, die umfassende Regelung der Zypernfrage auf der Grundlage einer Föderation von zwei Gebieten und zwei Gemeinschaften, wie sie in den Parametern der Vereinten Nationen vorgesehen ist, ablehnt; in der Erwägung, dass Präsident Erdoğan am 15. November 2020 Gespräche forderte, die auf die Schaffung von zwei getrennten Staaten in Zypern abzielen;

Q. in der Erwägung, dass die Türkei ihre derzeitigen rechtswidrigen unilateralen Militäraktionen im östlichen Mittelmeer, die der Souveränität der EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Zypern zuwiderlaufen, fortführt; in der Erwägung, dass das direkte Engagement der Türkei zur Unterstützung Aserbaidschans im Konflikt um Bergkarabach über ihre geoökonomischen Interessen hinausgeht und auf größere geopolitische Ambitionen hindeutet, wie dies bei den Maßnahmen der Türkei in Libyen und Syrien der Fall ist; stellt mit Besorgnis fest, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei aufgrund der kontinuierlichen und zunehmenden Abkehr der Türkei von europäischen Werten und Normen einen historischen Tiefstand erreicht haben;

1. verurteilt das rechtswidrige Vorgehen der Türkei in Varosia, insbesondere die teilweise „Öffnung“ der Stadt; betont, dass die Schaffung weiterer vollendeter Tatsachen das gegenseitige Vertrauen und die Aussichten auf eine umfassende Regelung der Zypernfrage untergräbt, indem sie die Lage vor Ort zum Schlechteren verändert, die Spaltung verschärft und die dauerhafte Teilung Zyperns zementiert; warnt vor jeder Änderung des Status quo in Varosia, die gegen die vorgenannten Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verstoßen würde;

2. fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, diese Entscheidung rückgängig zu machen und im Einklang mit der jüngsten Forderung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen jede einseitige Aktion zu unterlassen, die weitere Spannungen auf der Insel hervorrufen könnte; fordert die Türkei auf, ihre Truppen aus Zypern abzuziehen, das Gebiet von Varosia im Einklang mit der Resolution 550 (1984) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen seinen rechtmäßigen Einwohnern unter der vorübergehenden Verwaltung der Vereinten Nationen zu übergeben und von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die das demografische Gleichgewicht auf der Insel durch eine Politik der illegalen Ansiedlung verändern; betont, dass nach der Regelung der Zypernfrage der Besitzstand der EU auf der gesamten Insel umgesetzt werden muss;

3. ist fest davon überzeugt, dass eine dauerhafte Lösung des Konflikts nur durch Dialog, Diplomatie und Verhandlungen, die von gutem Willen geprägt sind, und im Einklang mit dem Völkerrecht erreicht werden kann; bekräftigt seine Überzeugung, dass eine dauerhafte Lösung der Zypernfrage jedem Land in der Region, vor allem Zypern, Griechenland und der Türkei, zugutekommen würde; fordert den Europäischen Rat auf, seinen einheitlichen Standpunkt gegenüber einseitigen und rechtswidrigen Handlungen der Türkei beizubehalten und gleichzeitig die Möglichkeit zu prüfen, gezielte Sanktionen zu verhängen; weist erneut darauf hin, dass weitere Sanktionen nur durch Dialog, echte Zusammenarbeit und konkrete Fortschritte vor Ort verhindert werden können;

4. verweist nachdrücklich auf die Aufforderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, die Verhandlungen anknüpfend an den in Crans-Montana erzielten Stand von 2017 wiederaufzunehmen, und betont, dass dies auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung der beiden politischen Führer vom 11. Februar 2014, des Sechs-Punkte-Rahmens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 30. Juni 2017 und der bis zum Ende der Konferenz erreichten Konvergenz getan werden sollte; bedauert, dass sich die höchsten staatlichen Stellen der Türkei für die Zweistaatenlösung ausgesprochen haben, und fordert die Türkei nachdrücklich auf, der Aufforderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen konkret nachzukommen;

5. bekräftigt seine Unterstützung für eine faire, umfassende und zukunftsfähige Regelung auf der Grundlage einer Föderation von zwei Gemeinschaften und zwei Gebieten mit einer einzigen internationalen Rechtspersönlichkeit, einer einzigen Hoheitsgewalt und einer einzigen Staatsbürgerschaft sowie mit politischer Gleichberechtigung zwischen beiden Gemeinschaften, und zwar gemäß den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Besitzstand der EU und auf der Grundlage der Achtung der Grundsätze, auf denen die Union beruht;

6. bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die rechtswidrige „Öffnung“ von Varosia auf die Änderung der Eigentumsverhältnisse in dem Gebiet abzielt, was die Aussichten auf die Rückgabe von Varosia gemäß den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder im Rahmen einer umfassenden Lösung der Zypernfrage untergräbt; fordert die Türkei nachdrücklich auf, davon abzusehen, rechtswidrig andere Menschen als die rechtmäßigen Einwohner in Varosia anzusiedeln oder die rechtmäßigen Einwohner aufzufordern, unter den Bedingungen einer militärischen Besatzung in ihre Häuser zurückzukehren;

7. betont, dass direkte Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf der vereinbarten Grundlage die einzige Option bleiben, um eine Lösung zu erreichen, die die Insel und ihre Bevölkerung wiedervereint und unter anderem zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Zypern und der Türkei, zu verbesserten Aussichten im Hinblick auf die Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszone zwischen Zypern und der Türkei und zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei führt; drängt darauf, dass die Verhandlungen über die Wiedervereinigung Zyperns unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen auf der vereinbarten Grundlage so bald wie möglich wieder aufgenommen werden;

8. unterstützt sowohl die türkisch-zyprische als auch die griechisch-zyprische Gemeinschaft in ihrem jeweiligen Streben nach Frieden und Stabilität und fordert die Kommission auf, das zweite Jahresaktionsprogramm für Hilfen an die türkisch-zyprische Gemeinschaft, mit dem Projekte unterstützt werden sollen, die die Aussöhnung fördern und die Infrastruktur, den Umweltschutz und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern, unverzüglich umzusetzen; fordert insbesondere eine dauerhafte und verstärkte Unterstützung der Zivilgesellschaft sowohl in der türkisch-zyprischen als auch in der griechisch-zyprischen Gemeinschaft, und zwar sowohl durch das Hilfsprogramm der EU als auch – stärker strukturell orientiert – als Teil des neuen mehrjährigen Finanzrahmens, insbesondere durch das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“;

9. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine aktivere Rolle zu spielen, wenn es gilt, die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen – unter anderem durch die Ernennung eines Vertreters bei der Gute-Dienste-Mission der Vereinten Nationen –, und ihre Bemühungen mit dem Europäischen Parlament zu koordinieren, um die Türkei davon zu überzeugen, ihr illegales Vorgehen in Varosia zu beenden;

10. bedauert die Äußerungen des türkischen Präsidenten während seines Besuchs in Varosia vom 15. November 2020, in denen Ankaras „Fahrplan“ für eine illegale Besiedlung der abgesperrten Stadt und seine Unterstützung einer dauerhaften Teilung Zyperns in eklatanter Weise offenkundig wurden;

11. fordert die Türkei auf, davon abzusehen, einseitige Aktivitäten wie illegale Erkundungsbohrungen fortzusetzen, die die Souveränität und die souveränen Rechte der Republik Zypern weiter verletzen, unter Verstoß gegen das Seerecht neue vollendete Tatsachen zu schaffen drohen, die Wiederaufnahme substanzieller Verhandlungen und die Aussichten auf eine umfassende Lösung auf der vereinbarten Grundlage untergraben und den gutnachbarlichen Beziehungen in der Region abträglich sind;

12. fordert die Mission der Vereinten Nationen in Zypern auf, die Bemühungen zur Überwachung der Entwicklungen in Varosia zu intensivieren;

13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 24. November 2020
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