Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0432/2020Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0432/2020

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Zwangsarbeit und der Lage der Uiguren im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang

16.12.2020 - (2020/2913(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0432/2020 (Verts/ALE)
B9-0433/2020 (S&D)
B9-0434/2020 (ECR)
B9-0435/2020 (Renew)
B9-0436/2020 (PPE)

Michael Gahler, Miriam Lexmann, Isabel Wiseler-Lima, David McAllister, Radosław Sikorski, Paulo Rangel, Andrzej Halicki, Peter van Dalen, Tomáš Zdechovský, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Vladimír Bilčík, Inese Vaidere, David Lega, Christian Sagartz, Krzysztof Hetman, Romana Tomc, Magdalena Adamowicz, Ivan Štefanec, Benoît Lutgen, Janina Ochojska, Eva Maydell, Luděk Niedermayer, Jiří Pospíšil, Stanislav Polčák, Stelios Kympouropoulos, Michaela Šojdrová, Peter Pollák, Loránt Vincze
im Namen der PPE-Fraktion
Kati Piri
im Namen der S&D-Fraktion
Engin Eroglu, Malik Azmani, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Olivier Chastel, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Svenja Hahn, Karin Karlsbro, Moritz Körner, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Ramona Strugariu, Hilde Vautmans, Marie-Pierre Vedrenne
im Namen der Renew-Fraktion
Reinhard Bütikofer, Hannah Neumann
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ryszard Antoni Legutko, Anna Fotyga, Adam Bielan, Assita Kanko, Elżbieta Kruk, Elżbieta Rafalska, Bert-Jan Ruissen, Bogdan Rzońca, Hermann Tertsch, Valdemar Tomaševski, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Jadwiga Wiśniewska
im Namen der ECR-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo


Verfahren : 2020/2913(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0432/2020
Eingereichte Texte :
RC-B9-0432/2020
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Zwangsarbeit und der Lage der Uiguren im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang

(2020/2913(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in China, insbesondere vom 19. Dezember 2019 zu der Lage der Uiguren in China (vor dem Hintergrund der „China Cables“)[1], vom 18. April 2019 zu China und insbesondere zur Lage religiöser und ethnischer Minderheiten[2], vom 4. Oktober 2018 zu willkürlichen Massenfestnahmen von Uiguren und Kasachen im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang[3], vom 12. September 2018 zu dem Stand der Beziehungen zwischen der EU und China[4], vom 15. Dezember 2016 zum Fall der tibetisch-buddhistischen Larung-Gar-Akademie und zum Fall Ilham Tohti[5], vom 10. März 2011 zu der Lage und dem Kulturerbe in Kaschgar (Uigurisches Autonomes Gebiet Xinjiang, VR China)[6] und vom 26. November 2009 zu dem Thema „China: Minderheitenrechte und Anwendung der Todesstrafe“[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2020 zur Überprüfung der Handelspolitik der EU[8],

 unter Hinweis auf die Verleihung des Sacharow-Preises 2019 an Ilham Tohti, einen uigurischen Wirtschaftswissenschaftler, der sich friedlich für die Rechte der uigurischen Minderheit in China einsetzt,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates[9] und den Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße[10],

 unter Hinweis auf die Bemerkungen des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) Josep Borrell im Anschluss an die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 7. Dezember 2020,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2020 zu Menschenrechten und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten,

 unter Hinweis auf die Bemerkungen von Ratspräsident Charles Michel nach dem Treffen der Staats- und Regierungschefs bzw. führenden Vertreter der EU und Chinas vom 14. September 2020,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung von Präsident Michel und Präsidentin von der Leyen zur Verteidigung der Interessen und Werte der EU in einer komplexen und unverzichtbaren Partnerschaft im Anschluss an das 22. Gipfeltreffen EU-China vom 22. Juni 2020,

 unter Hinweis auf die Forderung der Experten der Vereinten Nationen vom 26. Juni 2020 nach entschiedenen Maßnahmen zum Schutz der Grundfreiheiten in China,

 unter Hinweis auf die auf dem 21. Gipfeltreffen EU-China vom 9. April 2019 abgegebene gemeinsame Erklärung,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 12. März 2019 mit dem Titel „EU-China – Strategische Perspektiven“ (JOIN(2019)0005),

 unter Hinweis auf die am 24. Juni 2013 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) angenommenen Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 26. Oktober 2018 zur Lage in Xinjiang,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 12. März 2019 mit dem Titel „EU-China – Strategische Perspektiven“ (JOIN(2019)0005),

 unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der es heißt, dass „niemand [...] in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden“ darf und dass „niemand [...] gezwungen werden [darf], Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten“,

 unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie vom 25. Juni 2012, mit dem der Schutz und die Kontrolle der Förderung der Menschenrechte in den Mittelpunkt aller EU-Strategien gerückt werden,

 unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Todesstrafe, für die Politik gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung im online und offline sowie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

 unter Hinweis auf Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China, in dem allen Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit garantiert wird, und auf Artikel 4, in dem die Rechte der ethnischen Minderheiten verankert sind,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, den China zwar1998 unterzeichnet, aber niemals ratifiziert hat,

 unter Hinweis auf das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Zwangsarbeit von 1930, das von China bislang nicht unterzeichnet wurde,

 unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011,

 unter Hinweis auf die Berichte des Australian Strategic Policy Institute (ASPI) mit den Titeln „Uyghurs for sale – „Re-education“, forced labour and surveillance beyond Xinjiang“ (Uiguren zu verkaufen – „Umerziehung“, Zwangsarbeit und Überwachung über Xinjiang hinaus) und „Cultural erasure – Tracing the destruction of Uyghur and Islamic spaces in Xinjiang“ (Kulturelle Auslöschung – Auf den Spuren der Zerstörung uigurischer und muslimischer Stätten in Xinjiang), die im Jahr 2020 veröffentlicht wurden, sowie unter Hinweis auf sein „Xinjiang Daten-Projekt“,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

 gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Förderung und Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auch künftig im Mittelpunkt der langjährigen Beziehungen zwischen der EU und China stehen sollten, was mit der Verpflichtung der EU, diesen Werten in ihrem auswärtigen Handeln Rechnung zu tragen, und mit Chinas ausdrücklichem Interesse, sie im Rahmen seiner eigenen Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Zusammenarbeit zu achten, im Einklang steht;

B. in der Erwägung, dass sich die Lage in Xinjiang, wo mehr als 10 Millionen muslimische Uiguren und Kasachen leben, rapide verschlechtert hat, insbesondere seit dem Start der Kampagne „Hartes Durchgreifen gegen gewalttätigen Terrorismus“ der chinesischen Regierung im Jahr 2014, und in der Erwägung, dass Uiguren und andere vorwiegend muslimische ethnische Minderheiten im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang willkürlichen Verhaftungen, Folter, ungeheuerlichen Einschränkungen der Religionsausübung und der Kultur sowie einem digitalisierten Überwachungssystem ausgesetzt sind, das so allgegenwärtig ist, dass jeder Aspekt des täglichen Lebens überwacht wird – durch Kameras mit Gesichtserkennung, dem Abhören und Scannen von Mobiltelefonen, die groß angelegte illegale Sammlung, Bündelung und Verarbeitung personenbezogener Daten und eine umfangreiche und übergriffige Polizeipräsenz; in der Erwägung, dass es eine allgemeine Stärkung des chinesischen Regimes und eine Verschärfung der Behandlung von Minderheiten, insbesondere von Uiguren, Tibetern und Mongolen, gegeben hat, mit dem Ziel, sie durch die Übernahme des Lebensstils der chinesischen Mehrheit und der kommunistischen Ideologie zu assimilieren; in der Erwägung, dass prädiktive Polizeiplattformen wie die Integrierte gemeinsame Plattform für Operationen von der Polizei ausgiebig genutzt werden, um verdächtige Personen auf der Grundlage von alltäglichem, rechtmäßigem und gewaltfreiem Verhalten zu verfolgen;

C. in der Erwägung, dass glaubwürdigen Berichten zufolge mehr als eine Million Menschen in so genannten „Einrichtungen zur politischen Umerziehung“ inhaftiert sind oder waren, was die größte massenhafte Inhaftierung einer ethnischen Minderheit darstellt, die es derzeit auf der Welt gibt; in der Erwägung, dass das System der Internierungslager im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang ausgebaut wird, wobei seit 2017 mehr als 380 mutmaßliche Haftanstalten neu gebaut oder erweitert wurden und zwischen Juli 2019 und Juli 2020 mindestens 61 Haftanstalten neu gebaut oder erweitert wurden;

D. in der Erwägung, dass sich das Leiden der Uiguren auch auf die jüngere Generation erstreckt; in der Erwägung, dass Berichten zufolge kleine Kinder in staatliche Waisenhäuser eingewiesen werden, auch wenn nur ein Elternteil in den Internierungslagern inhaftiert ist; in der Erwägung, dass laut Forschungsergebnissen bis Ende 2019 über 880 000 uigurische Kinder in Internierungseinrichtungen untergebracht waren; in der Erwägung, dass glaubwürdigen Untersuchungen zufolge die chinesischen Behörden ein offizielles Programm gezielter Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten gegen uigurische Frauen durchführen, um die Geburtenrate unter den Uiguren zu senken; in der Erwägung, dass die chinesischen Behörden im Rahmen dieses Programms uigurische Frauen im gebärfähigen Alter systematisch Zwangsabtreibungen, intrauterinen Injektionen und Sterilisationen unterziehen, wobei 80 % aller neuen Einpflanzungen von Intrauterinpessaren (IUP) in China im Jahr 2018 im uigurischen Gebiet vorgenommen wurden, obwohl Uiguren nur 1,8 % der Bevölkerung Chinas ausmachen; in der Erwägung, dass solche Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten bei der uigurischen Bevölkerungsgruppe die Kriterien erfüllen könnten, um zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu gehören;

E. in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung im August 2018 die Regierung der Volksrepublik China wegen Menschenrechtsverstößen in Xinjiang, einschließlich der Errichtung von Lagern für willkürliche Masseninternierungen, ermahnte; in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, im September 2018 in ihrer ersten Rede in dieser Funktion auf den zutiefst beunruhigenden Vorwurf der willkürlichen Masseninternierung von Uiguren und anderen muslimischen Gemeinschaften in sogenannten Umerziehungslagern in ganz Xinjiang hinwies;

F. in der Erwägung, dass die neuen Vorschriften für religiöse Angelegenheiten in China, die am 1. Februar 2018 in Kraft traten, nun noch restriktiver gegenüber Religionsgemeinschaften und der Religionsausübung gestaltet sind und erstere dazu zwingen, sich noch stärker an die Parteilinie zu halten; in der Erwägung, dass der Stand der Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit einen neuen Tiefpunkt seit Beginn der Wirtschaftsreformen und der Öffnungspolitik Ende der 1970er Jahre in China erreicht hat; in der Erwägung, dass die Zahl derjenigen, die wegen ihrer Religion inhaftiert sind, in China so hoch wie in kaum einem anderen Land ist; in der Erwägung, dass durch glaubwürdige Berichte die absichtliche und systematische Zerstörung von Moscheen, Kirchen und anderen Gebetsstätten vor allem seit 2017 ans Licht kam, weshalb ihre Zahl auf den niedrigsten Stand seit der Kulturrevolution gesunken ist;

G. in der Erwägung, dass China vier der acht grundlegenden Übereinkommen der IAO noch nicht ratifiziert hat, nämlich das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, das Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit und das Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit; in der Erwägung, dass China das Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) und das Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts ratifiziert hat; in der Erwägung, dass WTO-Übereinkommen die Festlegung von Handelsmaßnahmen in Bezug auf von in Strafvollzugsanstalten hergestellten Waren ermöglichen;

H. in der Erwägung, dass parallel zur Kampagne des harten Durchgreifens gegen gewalttätigen Terrorismus die Programme für den Transfer von Arbeitskräften seit 2014 ausgeweitet worden sind, was darauf hindeutet, dass sie für die chinesische Regierung als Instrument zur Armutsbekämpfung im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang zu einer politischen Priorität geworden sind; in der Erwägung, dass es mehrere glaubwürdige Berichte über uigurische Zwangsarbeit in Produktionsketten in der Bekleidungs-, der Technologie- und der Automobilbranche gibt, darunter der Bericht des Australian Strategic Policy Institute (ASPI) vom März 2020, in dessen Rahmen 27 Fabriken in neun chinesischen Provinzen ermittelt wurden, die die Arbeitskraft von mindestens 80 000 Uiguren nutzen, welche zwischen 2017 und 2019 aus Xinjiang verbracht wurden; in der Erwägung, dass diese Fabriken mindestens 82 globale Marken beliefern, darunter auch Marken, die sich im Besitz zahlreicher europäischer multinationaler Unternehmen befinden;

I. in der Erwägung, dass China einer der größten Baumwollerzeuger der Welt ist und dass auf das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang über 20 % der weltweiten Baumwollproduktion entfallen; in der Erwägung, dass China der größte Garnhersteller und -exporteur sowie der größte Hersteller und Exporteur von Textilien und Bekleidung ist; in der Erwägung, dass die chinesische Regierung plant, die Produktionskapazitäten im Uigurischen Autonomen Gebiet bis 2025 zu verdoppeln und dass Bekleidung und Textilien ein Kernbestandteil dieses Plans sind; in der Erwägung, dass allein in drei uigurischen Regionen nur auf das Jahr 2018 bezogen mindestens 570 000 Personen im Rahmen des staatlichen Zwangsarbeits- und Transferprogramms für die Baumwollernte mobilisiert wurden; in der Erwägung, dass in Xinjiang der Gesamttransfer von Arbeitskräften aus ethnischen Minderheiten für die Baumwollernte diese Zahl wahrscheinlich um mehrere hunderttausend Personen übertrifft, was Zwangsarbeit zu einem inhärenten und allgemeinen Merkmal der Baumwollernte im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang macht; in der Erwägung, dass 84 % der chinesischen Baumwolle aus dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang stammen, was bedeutet, dass bei Garn, Textilien und Bekleidung aus chinesischer Baumwolle ein außerordentlich hohes Risiko besteht, dass sie mit Zwangs- und Gefängnisarbeit in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie in China oder anderswo in der Welt hergestellt wurden;

J. in der Erwägung, dass Berichten zufolge angeblich mehr als 80 internationale Markenkonzerne direkt oder indirekt von uigurischer Zwangsarbeit in ihren Lieferketten profitieren; in der Erwägung, dass es aufgrund der derzeitigen Unterdrückung nicht möglich ist, unabhängige Untersuchungen und Prüfungen im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang durchzuführen;

K. in der Erwägung, dass Unternehmen keine verlässlichen Mittel zur Verfügung stehen, um im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den Normen für die Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte zu überprüfen, ob Arbeitsplätze im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang frei von Zwangsarbeit sind, oder den Einsatz von Zwangsarbeit an diesen Arbeitsplätzen zu verhindern;

L. in der Erwägung, dass Unternehmen nach geltendem EU-Recht (auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene) rechtlich nicht verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, an Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten beizutragen; in der Erwägung, dass die EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen Unternehmen eine Berichtspflicht auferlegt, sie jedoch weder verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Missstände in ihren Lieferketten zu verhindern, noch vorsieht, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden können;

M. in der Erwägung, dass Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis anlässlich seiner Anhörung im Ausschuss für internationalen Handel des Parlaments darauf hinwies, dass die Bekämpfung von Zwangsarbeit eine Priorität für die EU sei und dass bei Investitionen der EU auch im Rahmen des umfassenden Investitionsabkommens zwischen der EU und China die einschlägigen IAO-Übereinkommen über Zwangsarbeit einzuhalten seien;

N. in der Erwägung, dass der Rechtsausschuss des Parlaments derzeit an einer Initiative betreffend die Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht von Unternehmen arbeitet; in der Erwägung, dass der Rat am 1. Dezember 2020 seine Schlussfolgerungen zu Menschenrechten und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten veröffentlicht hat, in denen er die Kommission auffordert, einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen für eine nachhaltige Unternehmensführung – einschließlich branchenübergreifender Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der globalen Lieferketten – vorzulegen; in der Erwägung, dass die Kommission angekündigt hat, im zweiten Quartal 2021 einen Legislativvorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung vorzulegen, in dessen Rahmen dem Erfordernis der Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in allen Wertschöpfungsketten Rechnung getragen werde;

O. in der Erwägung, dass der Rat einen Beschluss und eine Verordnung zur Einführung der weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte verabschiedet hat, die es der EU ermöglichen, restriktive Maßnahmen gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen – einschließlich Staaten und nichtstaatliche Akteure – zu verhängen, welche für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in der ganzen Welt, einschließlich Sklaverei, verantwortlich sind, sich daran beteiligen oder damit in Verbindung stehen;

P. in der Erwägung, dass der US-Kongress 2019 den sogenannten „Uyghur Human Rights Policy Act“ verabschiedet hat; in der Erwägung, dass das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten am 22. September 2020 den „Uigur Forced Labor Prevention Act“ verabschiedet hat, der verschiedene Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang vorsieht, unter anderem durch das Verbot bestimmter Einfuhren aus Xinjiang und die Verhängung von Sanktionen gegen die Personen und Organisationen, die dort für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zeichnen;

Q. In der Erwägung, dass China zwar Fortschritte im wirtschaftlichen und sozialen Bereich erzielt hat, es jedoch in zutiefst bedauerlicher Weise versäumt, grundlegende internationale Standards im Hinblick auf Menschenrechte und Grundfreiheiten zu garantieren;

R. in der Erwägung, dass die EU in ihrem Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie erklärte, die EU werde ihre Anstrengungen verstärken, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte in allen Bereichen ihres auswärtigen Handelns zu fördern und die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu sämtlichen Drittländern – einschließlich ihrer strategischen Partner – zu stellen;

1. verurteilt aufs Schärfste das staatliche System der Zwangsarbeit, in dessen Rahmen insbesondere Uiguren, ethnische Kasachen und Kirgisen sowie andere muslimische Minderheiten in sowohl innerhalb als auch außerhalb von Internierungslagern befindlichen Fabriken in Xinjiang ausgebeutet werden, die Verbringung von Zwangsarbeitern in andere chinesische Verwaltungseinheiten sowie den Umstand, dass bekannte europäische Marken und Unternehmen von Zwangsarbeit profitieren; fordert die einschlägigen Akteure der Privatwirtschaft auf, ihre Aktivitäten in Xinjiang einer Prüfung zu unterziehen, ihre unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen, unabhängige Prüfungen der Einhaltung der Menschenrechte in ihren gesamten Lieferketten durchzuführen und Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn sich herausstellt, dass dadurch Menschenrechtsverletzungen begünstigt werden, oder wenn es nicht möglich ist festzustellen, ob es durch die Tätigkeit eines ihrer Zulieferer oder durch Geschäftsbeziehungen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette in China entweder direkt oder indirekt zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist;

2. ist zutiefst besorgt angesichts der immer repressiveren Maßnahmen, denen viele religiöse und ethnische Minderheiten, insbesondere Uiguren und Kasachen ausgesetzt sind und durch die ihre Menschwürde sowie ihr Recht auf freien Ausdruck ihrer Kultur und auf die Religions-, Rede- und Meinungsfreiheit sowie auf friedliche Versammlung und Vereinigung verletzt werden; bedauert die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Festlandchina und Hongkong und fordert die chinesischen Staatsorgane auf, die Grundfreiheiten zu achten;

3. bedauert zutiefst die anhaltende Verfolgung und die schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen, wobei es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt; fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, die Praxis der willkürlichen Internierung von Angehörigen der Uiguren und anderer muslimischer Minderheiten, ohne dass sie angeklagt, vor Gericht gestellt oder wegen einer Straftat verurteilt werden, umgehend einzustellen, alle Lager und Hafteinrichtungen zu schließen und die inhaftierten Personen sofort und bedingungslos freizulassen; fordert die chinesischen Staatsorgane auf, von der Regierung finanzierte Programme für Zwangsarbeit und Massensterilisation einzustellen; fordert die chinesischen Staatsorgane im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang auf, Informationen über den Aufenthaltsort und den Gesundheitszustand der inhaftierten Personen zur Verfügung zu stellen und diese unverzüglich freizulassen, sofern keine Beweise für tatsächliche kriminelle Handlungen vorliegen;

4. verurteilt aufs Schärfste den häufigen Einsatz digitaler Überwachungstechnologien zur Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung in Xinjiang und die unlängst aufgedeckten Tests einer Gesichtserkennungssoftware, die in der Lage wäre, bei der Erkennung von Angehörigen der uigurischen Minderheit durch ihre Kamerasyteme „Uiguren-Warnmeldungen“ an Regierungsbehörden zu versenden; bedauert, dass China seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, die es durch die Annahme der Grundsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich menschenzentrierter künstlicher Intelligenz und durch die Unterzeichnung der G20-Erklärung vom Juni 2019 eingegangen ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, China weiterhin aufzufordern, seinen Verpflichtungen in dieser Hinsicht nachzukommen;

5. fordert die chinesischen Staatsorgane auf, den freien, effektiven und ungehinderten Zugang zum autonomen Gebiet Xinjiang sowie Journalisten und internationalen Beobachtern, einschließlich EU-Beamten, einen uneingeschränkten Zugang zu den Internierungslagern zu gewähren, nachdem Präsident Xi Jinping während des Gipfeltreffens EU-China vom 14. September 2020 die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und die Mandatsträger des Sonderverfahrens des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen eingeladen hat; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin auf der Entsendung einer Erkundungsmission der Vereinten Nationen nach Xinjiang und der Ernennung eines Sonderbeauftragten zu bestehen;

6. fordert China auf, die Reise einer Delegation des Europäischen Parlaments nach Xinjiang zu gestatten, deren Teilnehmer freien und uneingeschränkten Zugang erhalten, wobei gleichzeitig zugesichert wird, dass Vertraulichkeit herrscht und die Bevölkerung vor Ort nichts zu befürchten braucht;

7. verurteilt aufs Schärfste, dass die Kommunistische Partei Chinas Berichten zufolge eine massive Kampagne zur Senkung der Geburtenrate von Uiguren in Xinjiang gestartet hat, und fordert die chinesischen Staatsorgane auf, alle Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten bei der uigurischen Bevölkerungsgruppe, einschließlich Zwangssterilisationen, Schwangerschaftsabbrüchen und Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Geburtenkontrolle, unverzüglich einzustellen;

8. fordert die chinesische Regierung auf, das IAO-Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit, das IAO-Übereinkommen Nr.105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit, das IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und das IAO-Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen zu ratifizieren und umzusetzen; fordert China nachdrücklich auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren;

9. ist zutiefst besorgt angesichts der Berichte über die Drangsalierung von Uiguren im Ausland durch die chinesischen Staatsorgane, wodurch sie – zum Teil durch die Festnahme von Familienangehörigen – gezwungen werden sollen, andere Uiguren auszuspionieren, nach Xinjiang zurückzukehren oder über die dortigen Zustände Stillschweigen zu bewahren; fordert die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten auf, diese Berichte umgehend zu prüfen, den Schutz von Mitgliedern der Diaspora aus Xinjiang sicherzustellen, die Asylanträge von Uiguren und anderen turkstämmigen Muslimen beschleunigt zu bearbeiten; begrüßt, dass Deutschland und Schweden die Entscheidung getroffen haben, die Rückführung aller ethnischen Uiguren, Kasachen oder anderen turkstämmigen Muslime nach China angesichts der Gefahr willkürlicher Internierungen, von Folter oder anderer Misshandlungen auszusetzen;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Dialog mit Staaten aufzunehmen, in denen Uiguren von Ausweisungen nach China bedroht sind, damit solche Abschiebungen verhindert werden; fordert die Mitglieder des Rates auf, ihre jeweiligen Auslieferungsverträge mit der Volksrepublik China auszusetzen, damit keine Uiguren, Bürger von Hongkong, Tibeter oder chinesischen Dissidenten, die sich in Europa aufhalten, an die Volksrepublik China ausgeliefert werden, wo sie ein politisch motiviertes Gerichtsverfahren erwartet;

11. fordert die EU auf, proaktiv auf eine unabhängige Untersuchung der Lage in China durch die Vereinten Nationen hinzuarbeiten, damit die für die begangenen Verbrechen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

12. ist zutiefst besorgt über die staatlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer „umfassenden Überwachung“ von ganz Xinjiang durch die Einrichtung des chinesischen Systems „Skynet“ zur elektronischen Überwachung in großen Ballungsräumen, den Einbau von GPS-Ortungsgeräten in sämtliche Kraftfahrzeuge, den Einsatz von Gesichtserkennungsscannern an Kontrollpunkten, Bahnhöfen und Tankstellen, die Verwendung von Software auf der Grundlage von Kamerasystemen mithilfe künstlicher Intelligenz zur Erkennung von Uiguren und Angehörigen anderer ethnischer Minderheiten, und die Kampagne der Polizei von Xinjiang zur Sammlung von Blutproben zwecks Erweiterung der chinesischen DNS-Datenbank; bringt seine tiefe Besorgnis über die jüngsten Enthüllungen bezüglich einer Liste mit ausführlichen Angaben zu mehr als 2 000 im Regierungsbezirk Aksu in der Zeit von 2016 bis 2018 inhaftierten Uiguren zum Ausdruck; ist ferner besorgt darüber, dass China solche Technologien in autoritäre Regime auf der ganzen Welt exportiert; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Erwerb und die Entwicklung dieser Technologien sowie die Tätigkeit ihrer Anbieter zu überwachen und Letzteren keinen Zugang zu öffentlichen Mitteln oder öffentlichen Aufträgen der EU und der Mitgliedstaaten zu gewähren;

13. kritisiert die Beschaffung von Wärmekameras des Anbieters Hikvision durch die Verwaltung des Parlaments und die Kommission; besteht auf der Einführung einer umsichtigen Beschaffungspolitik, bei der Menschenrechtsanliegen gebührend berücksichtigt werden; fordert die Verwaltung des Parlaments und seinen Präsidenten nachdrücklich auf, jegliche direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung mit Hikvision unverzüglich zu beenden und die Transparenz seiner Beschaffungstätigkeiten zu verbessern;

14. fordert die chinesischen Staatsorgane auf, den uigurischen Wissenschaftler und Sacharow-Preisträger des Jahres 2019 Ilham Tohti unverzüglich und bedingungslos freizulassen und in der Zwischenzeit dafür Sorge zu tragen, dass er regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie und zu den Anwälten seiner Wahl hat und dass er weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird; fordert eine unverzügliche, wirksame und unparteiische Untersuchung der mutmaßlichen Folterung von Ilham Tohti und fordert, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

15. begrüßt, dass in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 eine Gesetzesinitiative über verbindliche Rechtsvorschriften zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette in Bezug auf die Menschenrechte aufgenommen wurde; fordert die Kommission auf, spätestens im zweiten Quartal 2021 wie geplant einschlägige Legislativvorschläge zu verabschieden, die drei verschiedene, aber sich gegenseitig verstärkende Vorschläge zu den Pflichten von Geschäftsführern und zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu den Menschenrechten und der Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf die Umwelt sowie zur Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen umfassen; ist der Ansicht, dass solche Rechtsvorschriften auch ein Verbot enthalten sollten, entsprechende Waren auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, wenn das Problem der Zwangsarbeit und anderer Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten von Unternehmen wirksam angegangen werden soll; weist in diesem Zusammenhang erneut auf seinen Standpunkt in seiner unlängst verabschiedeten Entschließung zur Überprüfung der EU-Handelspolitik hin, in der ergänzende Maßnahmen wie das Verbot der Einfuhr von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit in Zusammenhang stehen, gefordert wurden;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit ihren Zuständigkeiten und den nationalen Gegebenheiten ihre Anstrengungen zur wirksamen Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu verstärken, unter anderem durch neue oder aktualisierte nationale Aktionspläne, die eine Kombination freiwilliger und verpflichtender Maßnahmen enthalten;

17. ist der Auffassung, dass das umfassende Investitionsabkommen mit China angemessene Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Übereinkommen gegen Zwangsarbeit enthalten muss; ist insbesondere der Ansicht, dass China deswegen die IAO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 ratifizieren sollte;

18. begrüßt die jüngste Einigung der beiden gesetzgebenden Organe über die Überarbeitung der EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus Gründen der nationalen Sicherheit und Menschenrechtserwägungen;

19. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die chinesische Regierung davon zu überzeugen, die Lager zu schließen und allen Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang und an anderen Orten wie Tibet ein Ende zu setzen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Botschaft an die chinesische Regierung bei jeder Gelegenheit und auf höchster Ebene zu bekräftigen; bedauert, dass der bislang gewählte Ansatz und die bislang eingesetzten Instrumente der EU nicht zu greifbaren Fortschritten bei der Menschenrechtsbilanz Chinas geführt haben, die sich in den letzten zehn Jahren ausschließlich verschlechtert hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine ganzheitliche EU-Strategie auszuarbeiten und umzusetzen, mit dem Ziel, echte Fortschritte bei den Menschenrechten in China zu erreichen; fordert China nachdrücklich auf, mit den nationalen Reformen fortzufahren, die für die Ratifizierung des 1998 unterzeichneten Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte erforderlich sind, und den Empfehlungen von für Menschenrechte zuständigen Gremien der Vereinten Nationen nachzukommen;

20. begrüßt die Annahme der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte am 7. Dezember 2020; fordert die Mitgliedstaaten und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, rasch zu prüfen, ob Sanktionen gegen chinesische Amtsträger und Einrichtungen unter staatlicher Leitung wie „Xinjiang Production and Construction Corporation“, verhängt werden sollen, die für die Gestaltung und Umsetzung der Politik der massenhaften Inhaftierung von Uiguren und anderen turkstämmigen Muslimen in Xinjiang, für den Einsatz von Zwangsarbeit und für die Ausführung der schweren Unterdrückung der Religionsfreiheit, der Freizügigkeit und anderer Grundrechte in dem dortigen Gebiet und an anderen Orten wie Tibet verantwortlich sind;

21. fordert den Rat und die Kommission auf, das im Juli vereinbarte Maßnahmenpaket umzusetzen, einschließlich der Schaffung von Vorkehrungen zur Rettung unterdrückter Menschen in China im Zuge der weiteren Verschlechterung der Menschenrechte und Grundfreiheiten dort;

22. bekräftigt seine Unterstützung für den bevorstehenden Dialog zwischen der EU und den USA über China und fordert nachdrücklich, dass die Menschenrechte ganz oben auf der Tagesordnung stehen sollten; fordert eine stärkere Abstimmung zwischen den demokratischen Ländern bei der Umsetzung von Sanktionen und anderen Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen in Festlandchina und Hongkong sowie zur Bewältigung der von der Volksrepublik China ausgehenden geopolitischen Herausforderungen;

23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China zu übermitteln.

 

 

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2020
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