Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0290/2021Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0290/2021

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Tschad

19.5.2021 - (2021/2695(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0290/2021 (Verts/ALE)
B9-0292/2021 (S&D)
B9-0293/2021 (Renew)
B9-0294/2021 (ECR)
B9-0295/2021 (PPE)

Michael Gahler, Željana Zovko, Isabel Wiseler-Lima, Sandra Kalniete, David McAllister, Andrey Kovatchev, Antonio López-Istúriz White, Sara Skyttedal, Miriam Lexmann, Loránt Vincze, Krzysztof Hetman, Vladimír Bilčík, Róża Thun und Hohenstein, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, David Lega, Seán Kelly, Romana Tomc, Magdalena Adamowicz, Tomáš Zdechovský, Peter Pollák, Christian Sagartz, Janina Ochojska, Loucas Fourlas, José Manuel Fernandes, Paulo Rangel, Stanislav Polčák, Inese Vaidere, Eva Maydell, Michaela Šojdrová, Stelios Kympouropoulos, Luděk Niedermayer, Jiří Pospíšil, Ioan-Rareş Bogdan
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Andrea Cozzolino, Maria Arena
im Namen der S&D-Fraktion
Jan-Christoph Oetjen, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Olivier Chastel, Katalin Cseh, Vlad Gheorghe, Klemen Grošelj, Svenja Hahn, Irena Joveva, Karin Karlsbro, Moritz Körner, Karen Melchior, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Michèle Rivasi, Salima Yenbou, Hannah Neumann, Mounir Satouri
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Anna Fotyga, Karol Karski, Assita Kanko, Jadwiga Wiśniewska, Valdemar Tomaševski, Veronika Vrecionová, Angel Dzhambazki, Ryszard Antoni Legutko, Eugen Jurzyca, Ryszard Czarnecki, Bogdan Rzońca, Adam Bielan, Raffaele Fitto, Witold Jan Waszczykowski, Joanna Kopcińska, Elżbieta Kruk, Carlo Fidanza
im Namen der ECR-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo


Verfahren : 2021/2695(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0290/2021
Eingereichte Texte :
RC-B9-0290/2021
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Tschad

(2021/2695(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2020 zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der EU und Afrikas in der Sahelzone, in Westafrika und am Horn von Afrika[1],

 unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) zum Tod von Präsident Idriss Déby Itno am 20. April 2021,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 20. April 2021 zum Tschad,

 unter Hinweis auf das Kommuniqué der Außen- und Entwicklungsminister der G7 vom 5. Mai 2021,

 unter Hinweis auf den Bericht der Erkundungsmission des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union vom 29. April bis 5. Mai 2021 im Tschad,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Europäischen Rates und der Mitgliedstaaten der G5 der Sahelzone vom 28. April 2020 zu Sicherheit, Stabilität und Entwicklung in der Sahelzone,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. April 2021, in denen er bekräftigt, wie wichtig eine solide und langfristige Partnerschaft zwischen der EU und der Sahelzone ist,

 unter Hinweis auf das nationale Richtprogramm für den Tschad im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) 2014–2020,

 unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der EU vom 11. März 2021 zu Demokratie und der Achtung der Verfassungen in den EU- und den AKP-Ländern,

 unter Hinweis auf die Verfassung des Tschad,

 unter Hinweis auf das Cotonou-Abkommen,

 unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, die am 27. Juni 1981 verabschiedet wurde und am 21. Oktober 1986 in Kraft trat,

 unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

 gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Präsident des Tschad, Idriss Déby Itno, der seit 31 Jahren an der Macht war, bei einem militärischen Zusammenstoß mit Rebellengruppen am 20. April 2021 ums Leben kam, einen Tag, nachdem er zum Sieger der Präsidentschaftswahlen vom 11. April erklärt worden war;

B. in der Erwägung, dass der militärische Übergangsrat nach dem Tod von Idriss Déby eine verfassungswidrige Machtübergabe organisiert und eine Übergangsregierung unter der Leitung von Mahamat Idriss Déby, dem Sohn des Präsidenten des Tschad, eingesetzt hat; in der Erwägung, dass der militärische Übergangsrat die Verfassung ausgesetzt, die Regierung und die Nationalversammlung aufgelöst und für einen Zeitraum von 18 Monaten, der einmal verlängert werden kann, anstelle der Verfassung eine „Übergangscharta“ in Kraft gesetzt hat;

C. in der Erwägung, dass in der Verfassung des Tschad für den Fall, dass das Amt des Staatsoberhaupts unbesetzt ist oder dieses dauerhaft amtsunfähig wird, vorgesehen ist, dass die Übergangspräsidentschaft vom Präsidenten der Nationalversammlung ausgeübt wird, der innerhalb von 45 bis 90 Tagen Wahlen abhalten muss;

D. in der Erwägung, dass der militärische Übergangsrat am 2. Mai unter Beteiligung einiger Mitglieder der Opposition eine Übergangsregierung mit einem zivilen Ministerpräsidenten, Albert Pahimi Padacké, ernannt hat; in der Erwägung, dass Padacké bei den Präsidentschaftswahlen vom 11. April Zweiter wurde, obwohl er als einer der Verbündeten des ehemaligen Präsidenten Déby galt und von 2016 bis 2018 Ministerpräsident war;

E. in der Erwägung, dass die Erkundungsmission des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union vom 29. April bis 5. Mai 2021 im Tschad betont hat, wie wichtig es ist, eine tragfähige und allgemein akzeptable Verfassung für den Tschad auszuarbeiten, und die Ansicht vertritt, dass die Übergangscharta nicht geeignet ist, die politischen und bürgerlichen Rechte der Bevölkerung während des Übergangszeitraums zu gewährleisten;

F. in der Erwägung, dass die Militärregierung am 27. April 2021 unverhältnismäßige und unrechtmäßige bewaffnete Gewalt gegen demonstrierende Bürger ausgeübt hat; in der Erwägung, dass dies von Menschenrechtsorganisationen und der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Afrikanischen Union und der Europäischen Union, allgemein verurteilt wurde; in der Erwägung, dass als Reaktion auf Proteste seit dem Tod von Präsident Déby mindestens sechs Menschen getötet, Dutzende verletzt und zahlreiche Menschen willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden; in der Erwägung, dass angenommen wird, dass bei den Zusammenstößen mehr als 600 Menschen festgenommen wurden;

G. in der Erwägung, dass die Amtszeit von Präsident Déby durch systematische und anhaltende Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet war;

H. in der Erwägung, dass der Zeitraum vor der Wahl von Verfolgung und willkürlichen Verhaftungen von mehr als 112 politischen Gegnern und Menschenrechtsverteidigern geprägt war; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte in den Wochen im Vorfeld des Wahlkampfs unverhältnismäßige und unrechtmäßige Gewalt gegen friedliche Demonstranten eingesetzt haben; in der Erwägung, dass die Wahlen von der Opposition und einigen Mitgliedern der Zivilgesellschaft weitgehend boykottiert wurden;

I. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage in der Sahelzone in den letzten Jahren erheblich verschlechtert hat, was eine ernsthafte Bedrohung für die regionale und internationale Sicherheit darstellt; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzungen und Massenmorde weit verbreitet sind; in der Erwägung, dass die Zahl gewaltsamer extremistischer Aktivitäten im Jahr 2019 in keiner Region so schnell zugenommen hat wie in der Sahelzone; in der Erwägung, dass es der multinationalen Eingreiftruppe seit ihrer Gründung im Jahr 2015 gelungen ist, terroristische Gruppen aus zahlreichen Gebieten zu vertreiben, die sich unter ihrer Kontrolle befanden, dass die Region jedoch nach wie vor höchst instabil ist;

J. in der Erwägung, dass der Tschad stark unter terroristischen Aktivitäten und Anschlägen leidet; in der Erwägung, dass sich Boko Haram – seit 2015 mit dem Islamischen Staat verbündet – in der gesamten Region ausbreitet und erhebliche Vertreibungen im Tschadseebecken verursacht; in der Erwägung, dass es im Tschad derzeit 133 000 Binnenvertriebene und etwa 500 000 Flüchtlinge gibt; in der Erwägung, dass die militärischen Auseinandersetzungen mit Rebellengruppen wie der Front für Veränderung und Eintracht im Tschad (FACT) seit den Wahlen in diesem Jahr zugenommen haben; in der Erwägung, dass die Armee des Tschad kürzlich behauptet hat, die FACT besiegt zu haben; in der Erwägung, dass der militärische Übergangsrat den Vorschlag bewaffneter Rebellengruppen der FACT, die Kampfhandlungen einzustellen und Verhandlungen zu führen, abgelehnt hat;

K. in der Erwägung, dass die EU die G5 der Sahelzone unterstützt, eine gemeinsame Verteidigungsanstrengung Burkina Fasos, des Tschad, Malis, Mauretaniens und des Niger, bei der die Maßnahmen in den Bereichen regionale Entwicklung und Sicherheit koordiniert werden, um den Terrorismus zu bekämpfen und Stabilität in der Region zu schaffen, und bei der die Armee des Tschad ein Schlüsselelement ist; in der Erwägung, dass das Mandat der EU-Ausbildungsmission (EUTM) in Mali im März 2020 verlängert wurde, um die nationalen Streitkräfte der Länder der G5 der Sahelzone, einschließlich des Tschad, zu beraten und auszubilden; in der Erwägung, dass Mauretanien und Niger von ihren Partnern in der G5 der Sahelzone als Vermittler benannt wurden, um einen inklusiven Dialog zwischen allen Protagonisten der derzeitigen Unruhen im Tschad sicherzustellen und die Voraussetzungen für einen einvernehmlichen, friedlichen und erfolgreichen Übergang zu schaffen;

L. in der Erwägung, dass der Tschad zwar ein erdölexportierendes Land ist, jedoch unter weit verbreiteter Armut, Ernährungsunsicherheit, Korruption, Straffreiheit, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie einem Mangel an wirtschaftlichen Möglichkeiten leidet; in der Erwägung, dass das Land auf dem Index der menschlichen Entwicklung 2019 auf Platz 187 von 189 Ländern steht;

M. in der Erwägung, dass die EU die Bemühungen um Entwicklung, Frieden und Sicherheit im Tschad und in der gesamten Sahelzone über den EEF, die Friedensfazilität für Afrika, das Stabilitäts- und Friedensinstrument und den EU-Treuhandfonds für Afrika unterstützt; in der Erwägung, dass die EU zwischen 2014 und 2020 im Rahmen des EEF 542 Mio. EUR für den Tschad bereitgestellt hat, um unter anderem die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Friedensfazilität für Afrika am 1. Juli 2021 durch die künftige Europäische Friedensfazilität ersetzt werden soll;

1. bedauert die Ermordung von Präsident Idriss Déby sowie die jüngste Gewalt und den Verlust von Menschenleben infolge von Angriffen bewaffneter Gruppen in der Region; bekräftigt seine Besorgnis über die anhaltende Krise im Tschad und die instabile Sicherheitslage im Norden des Landes und verurteilt die wiederholten Verletzungen der Menschenrechte sowie des Völkerrechts und des humanitären Rechts aufs Schärfste;

2. verurteilt die militärische Machtübernahme durch den militärischen Übergangsrat vom 20. April 2021, die anschließende Aussetzung der tschadischen Verfassung und die Auflösung der Regierung; lehnt die ohne demokratische Konsultation erfolgende Ausarbeitung einer Charta durch den militärischen Übergangsrat ab;

3. ist überzeugt, dass die derzeitigen Trennlinien innerhalb der tschadischen Gesellschaft nicht mit militärischen Mitteln überwunden werden können, und fordert alle Parteien auf, von Gewaltakten abzusehen, sich am politischen Dialog zu beteiligen und das Leben der Zivilbevölkerung zu schonen;

4. fordert den militärischen Übergangsrat auf, für eine ungehinderte und rasche Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung zu sorgen und sicherzustellen, dass die demokratischen Werte gewahrt werden; weist darauf hin, dass die Ernennung einer zivilen Übergangsregierung, der auch Mitglieder einiger Oppositionsgruppen angehören, ein erster Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung ist; fordert den militärischen Übergangsrat ferner auf, die Voraussetzungen für einen inklusiven nationalen Dialog zwischen der Regierung und den Akteuren der Zivilgesellschaft zu schaffen und zu erhalten und dafür zu sorgen, dass so bald wie möglich ein friedlicher. von zivilen Kräften geführter rascher Übergang zu demokratischen, freien und fairen Wahlen stattfindet, dessen Ergebnis ein demokratisch gewählter Präsident und eine inklusive Regierung sind;

5. weist erneut darauf hin, dass ein echter demokratischer Übergang und Reformen von der Zivilbevölkerung geleitet werden müssen und unter umfassender und aktiver Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft, Frauen und jungen Menschen, Oppositionsparteien und der freien Presse erfolgen müssen, die in der Lage sein sollten, ohne Gewalt, Einschüchterung oder Einschränkungen zu agieren;

6. verurteilt die Einschränkung des Demonstrationsrechts und die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten durch den militärischen Übergangsrat; fordert den militärischen Übergangsrat nachdrücklich auf, alle Personen freizulassen, die nach den jüngsten Demonstrationen inhaftiert wurden; fordert ferner die Einsetzung eines unabhängigen und unparteiischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Misshandlungen, zu denen es während der Demonstrationen gekommen ist, und von etwaigen Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der offenkundigen Anwendung unnötiger oder unverhältnismäßiger Gewalt zur Auflösung der Protestdemonstrationen;

7. ist besorgt über Korruption und Straflosigkeit im Tschad; weist darauf hin, dass das Versäumnis, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, zur Fortsetzung der Misshandlungen beiträgt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Institutionen schwächt;

8. fordert den HR/VP sowie die EU-Delegation und die EU-Missionen im Tschad auf, für die vollständige Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie zu sorgen, unter anderem durch Beobachtung von Protesten und durch Bereitstellung der im Plan der Zivilgesellschaft für eine Beendigung der Krise geforderten Unterstützung;

9. fordert die internationale Gemeinschaft auf, den Tschad bei seinen Bemühungen um Demokratie zu unterstützen; fordert insbesondere die Afrikanische Union und die G5 auf, den Tschad dabei zu unterstützen, einen inklusiven und intergesellschaftlichen Dialog mit einer dauerhaften und friedlichen Lösung zu ermöglichen; bekräftigt, dass von äußerer Einmischung Abstand genommen werden muss und die Einheit, Stabilität und territoriale Unversehrtheit des Tschad geschützt werden müssen; fordert die Präsidenten Mauretaniens und des Niger auf, den Tschad weiterhin als Vermittler in der Krise im Lande zu unterstützen, bis die derzeitige Krise dauerhaft und friedlich überwunden ist;

10. erkennt die wichtige Rolle an, die der Tschad im Kampf gegen den Terrorismus innerhalb der G5 der Sahelzone spielt; beharrt darauf, dass die internationalen Menschenrechtsübereinkommen eingehalten werden müssen; beharrt darauf, dass die territoriale Integrität und Stabilität des Tschad in dem zerbrechlichen Sicherheitsgefüge der Region gewahrt werden muss; hebt hervor, dass in der Sahelzone eine humanitäre Notlage besteht;

11. weist erneut darauf hin, dass regionale Organisationen und Partnerschaften, einschließlich der Afrikanischen Union und der G5, wichtige Akteure bei der Organisation und Unterstützung einer Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus und Instabilität in der Sahelzone unter afrikanischer Führung sind; bekräftigt seine Unterstützung für die regionale multinationale Eingreiftruppe und ihre fortgesetzte Unterstützung durch die Friedensfazilität für Afrika, die demnächst von der Europäischen Friedensfazilität weitergeführt werden soll; fordert, dass zivilgesellschaftliche Akteure, die über Menschenrechtsverletzungen berichten, geschützt und nicht bedroht werden;

12. weist erneut darauf hin, dass Klimawandel, Ernährungsunsicherheit, Bevölkerungswachstum, Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Armut sowie mangelnde Bildungschancen und fehlende wirtschaftliche Möglichkeiten die Ursachen für Instabilität, Gewalt und die Rekrutierung von Terroristen in der gesamten Sahelzone sind; weist darauf hin, dass dieser Druck durch die COVID-19-Pandemie verschärft wurde und Fortschritte bei der Entwicklung erheblich behindert wurden; betont, dass die Hilfe in den Bereichen Sicherheit, Entwicklung, humanitäre Probleme und Demokratieförderung koordiniert werden muss, um eine dauerhafte nachhaltige Entwicklung in der gesamten Region sicherzustellen; befürwortet den Übergang zu einem stärker integrierten Ansatz für die Stabilisierung mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der zivilen und der politischen Dimension;

13. betont, dass der Tschad ein starker Partner der EU ist und bleiben sollte, und bekräftigt seine Zusage, für einen Dialog und eine friedliche Lösung der derzeitigen politischen Krise zu sorgen;

14. fordert eine Bewertung der der Region zugewiesenen EU-Mittel, um sicherzustellen, dass keine Mittel missbraucht werden;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung des Tschad sowie der Afrikanischen Union und ihren Organen zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2021
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