GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Umgang mit der Herausforderung der weltweiten COVID-19-Pandemie: Folgen der Aussetzung des TRIPS-Übereinkommens der WTO für COVID‑19-Impfstoffe, Behandlung, Ausrüstung und die Steigerung der Produktions- und Fertigungskapazitäten in Entwicklungsländern
7.6.2021 - (2021/2692(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0306/2021 (S&D)
B9-0307/2021 (Verts/ALE)
B9-0309/2021 (PPE)
B9-0311/2021 (Renew)
Sven Simon
im Namen der PPE-Fraktion
Iratxe García Pérez, Kathleen Van Brempt, Marek Belka, Heléne Fritzon
im Namen der S&D-Fraktion
Samira Rafaela, Petras Auštrevičius, Stéphane Bijoux, Vlad-Marius Botoş, Olivier Chastel, Nicola Danti, Claudia Gamon, Charles Goerens, Klemen Grošelj, Javier Nart, Michal Šimečka, Nicolae Ştefănuță, Irène Tolleret, Véronique Trillet-Lenoir, Marie-Pierre Vedrenne, Chrysoula Zacharopoulou
im Namen der Renew-Fraktion
Sara Matthieu
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Tiziana Beghin, Helmut Scholz
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Umgang mit der Herausforderung der weltweiten COVID-19-Pandemie: Folgen der Aussetzung des TRIPS-Übereinkommens der WTO für COVID‑19-Impfstoffe, Behandlung, Ausrüstung und die Steigerung der Produktions- und Fertigungskapazitäten in Entwicklungsländern
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), insbesondere Artikel 31bis,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Doha vom 14. November 2001 zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit,
– unter Hinweis auf den Beschluss des WTO-Rates für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums vom 6. November 2015 über die Ausweitung der Ausnahmeregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), die Mitglieder der WTO sind, hinsichtlich der Umsetzung der Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens über pharmazeutische Erzeugnisse,
– unter Hinweis auf die Mitteilung Indiens und Südafrikas vom 2. Oktober 2020 mit dem Antrag auf eine Aussetzung von einigen Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens zur Verhütung, Eindämmung und Behandlung von COVID-19, die von Eswatini, Kenia, Mosambik und Pakistan mitgetragen und von 100 weiteren Ländern unterstützt wird,
– unter Hinweis auf den überarbeiteten Vorschlag für eine Aussetzung von Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens, der am 21. Mai 2021 von 62 WTO-Mitgliedern übermittelt wurde,
– unter Hinweis auf den offenen Brief von 243 Organisationen der Zivilgesellschaft vom 13. April 2021 an die Generaldirektorin der WTO über die Bewältigung der globalen Herausforderungen einer unzureichenden Versorgung mit und eines ungleichen Zugangs zu medizinischer Ausrüstung im Zusammenhang mit COVID-19, insbesondere zu Impfstoffen,
– unter Hinweis auf die Erklärung des US-Handelsbeauftragten vom 5. Mai 2021, in der er seine Unterstützung für eine vorübergehende Aussetzung des TRIPS-Übereinkommens bekräftigt,
– unter Hinweis auf den offenen Brief des Präsidenten der Republik Costa Rica und des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 27. Mai 2021, in dem alle WHO-Mitgliedstaaten erneut aufgefordert werden, den COVID-19-Technologiezugangspool (C-TAP) aktiv zu unterstützen,
– unter Hinweis auf die am 21. Mai 2021 auf dem Weltgesundheitsgipfel angenommene Erklärung von Rom,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Generaldirektors der WHO, der Generaldirektorin der WTO, der geschäftsführenden Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF) und des Präsidenten der Weltbankgruppe vom 31. Mai 2021, in dem ein neues Engagement für Gerechtigkeit bei Impfstoffen und die Bekämpfung der Pandemie gefordert wird,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Generaldirektoren der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltgesundheitsorganisation vom 20. April 2020 zur Unterstützung der Bemühungen um einen normalen grenzüberschreitenden Verkehr von lebenswichtigen medizinischen Gütern und anderen Gütern und Dienstleistungen,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG),
– gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es bislang etwa 172 000 000 Fälle von COVID-19 gegeben hat, die weltweit über 3 700 000 Todesopfer gefordert haben, was zu beispiellosem Leid, Not und der Zerstörung der Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen geführt hat; in der Erwägung, dass 10 % der Patienten weltweit an den Folgen des Post-COVID-Syndroms leiden, was zu Arbeitsplatzverlust, Armut und starken sozioökonomischen Anfälligkeiten führt;
B. in der Erwägung, dass die derzeitige weltweite COVID-19-Pandemie eine globale Strategie für Impfstoffe, Diagnostika, Behandlungen sowie die Herstellung und Verteilung von Ausrüstung erfordert; in der Erwägung, dass ein ganzheitlicher, wissenschaftlicher und faktenbasierter Ansatz erforderlich ist, um die gesundheitlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie anzugehen;
C. in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, erschwingliche Impfungen für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sicherzustellen; in der Erwägung, dass sich mRNA-basierte Impfstoffe als die wirksamsten, aber auch als die teuersten Impfstoffe auf dem Markt erwiesen haben;
D. in der Erwägung, dass bis Juni 2021 weltweit etwa 1,6 Milliarden Impfstoffdosen verabreicht wurden, und zwar größtenteils in Industrieländern und impfstoffproduzierenden Ländern; in der Erwägung, dass nur 0,3 % der weltweit verabreichten Impfdosen in den 29 ärmsten Ländern verabreicht wurden, in denen etwa 9 % der Weltbevölkerung leben; in der Erwägung, dass Schätzungen des IWF zufolge, über 7 Bio. EUR zum weltweiten BIP hinzugerechnet werden könnten, wenn die Verteilung von Impfstoffen beschleunigt und das Virus damit unter Kontrolle gehalten wird; in der Erwägung, dass die EU über 260 Millionen Impfstoffe an ihre Mitgliedstaaten verteilt und mehr als 226 Millionen Impfstoffe in Drittländer ausgeführt hat, von denen nur 10 % für die am wenigsten entwickelten Länder bestimmt sind;
E. in der Erwägung, dass besorgniserregende neue COVID-19-Varianten entstehen, die ansteckender und tödlicher sind, bei denen die Wirksamkeit der Impfstoffe herabgesetzt ist und möglicherweise erneute Impfstoffgaben erforderlich werden, wodurch der Bedarf an Impfstoffen die ursprünglich geschätzten erforderlichen 11 Milliarden Dosen bei Weitem übersteigt; in der Erwägung, dass die Erhöhung der Herstellung von wesentlicher Bedeutung ist, um einen weltweiten Impfschutz zu erreichen; in der Erwägung, dass die Steigerung der Impfstoffherstellung eine weltweite Priorität darstellt; in der Erwägung, dass die globalen Lieferketten für Rohstoffe nicht durch protektionistische Maßnahmen oder nichttarifäre Handelshemmnisse beeinträchtigt werden dürfen; in der Erwägung, dass die meisten Länder, in denen Impfstoffe hergestellt werden, bedauerlicherweise Ausfuhrverbote für Impfstoffe und ihre Inhaltsstoffe verhängt haben, wodurch eine Zunahme der weltweiten Herstellung verhindert und Engpässe in den Lieferketten verursacht werden;
F. in der Erwägung, dass erhebliche Summen privater und öffentlicher Mittel und Ressourcen in Forschung und Entwicklung, klinische Prüfungen und die Beschaffung investiert wurden, um Impfstoffe und COVID-19-Behandlungen auf offene und zugängliche Weise zu entwickeln; in der Erwägung, dass durch private und öffentliche Forschungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Arbeitskräfte an vorderster Front, Wissenschaftler, Forscher und Patienten Informationen über das Virus gesammelt wurden, die von den Pharmaunternehmen genutzt wurden;
G. in der Erwägung, dass freiwillige Lizenzen das wirksamste Instrument sein sollten, um die Ausweitung der Herstellung und die Weitergabe von Fachwissen zu erleichtern; in der Erwägung, dass sich keine privaten Unternehmen an der Initiative für den COVID-19-Technologiezugangspool beteiligt haben, in deren Rahmen Pharmaunternehmen aufgefordert werden, sich zu einer transparenten und nicht ausschließlichen weltweiten freiwilligen Lizenzvergabe zu verpflichten; in der Erwägung, dass nach Angaben der WHO 19 Hersteller aus mehr als einem Dutzend Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika ihre Bereitschaft bekundet haben, die Produktion von mRNA-Impfstoffen zu steigern; in der Erwägung, dass derzeit nur 40 % der weltweiten Produktionskapazitäten für die Herstellung von COVID-19-Impfstoffen genutzt werden;
H. in der Erwägung, dass viele Entwicklungsländer, die über unzureichende oder gar keine Produktionskapazitäten verfügen, immer noch mit erheblichem politischem Druck und rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, die die Inanspruchnahme der Flexibilitätsregelungen im Rahmen des TRIPS-Übereinkommens, insbesondere von Artikel 31bis, verhindern, und sich schwerfälligen und langwierigen Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von pharmazeutischen Erzeugnissen gegenübersehen;
I. in der Erwägung, dass durch den Schutz von Patenten und sonstigem geistigem Eigentum unternehmerische Risikobereitschaft abgesichert wird und mit einem multilateralen Rechtsrahmen für die Rechte des geistigen Eigentums Anreize geboten werden, die für die Vorsorge gegen künftige Pandemien von entscheidender Bedeutung sind;
J. in der Erwägung, dass die indische Regierung aufgrund der beispiellosen und alarmierenden epidemiologischen Lage in Indien ein Ausfuhrverbot für Impfstoffe verhängt hat, was zu Unterbrechungen in der weltweiten Versorgung und beim COVAX-Mechanismus führt; in der Erwägung, dass die EU einen führenden Beitrag zur COVAX-Fazilität leistet; in der Erwägung, dass sich die EU im Rahmen von Team Europa verpflichtet hat, bis Ende 2021 weitere 100 Millionen Dosen zu spenden, die in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen verwendet werden sollen;
K. in der Erwägung, dass die Lieferketten in den Entwicklungsländern verbessert werden müssen; in der Erwägung, dass durch die Ausweitung der lokalen Produktion, die Sensibilisierung der Bevölkerung und die verstärkte Unterstützung bei der Verteilung in den Entwicklungsländern die Zahl der weltweit geimpften Personen erhöht werden könnte; in der Erwägung, dass nach wie vor ein besorgniserregendes Finanzierungsdefizit in Höhe von 18,5 Mrd. USD für den ACT-Accelerator besteht;
L. in der Erwägung, dass die Prioritäten der EU darin bestehen sollten, einen gleichberechtigten weltweiten Zugang zu Impfstoffen, Diagnostika, Therapeutika und anderen medizinischen Versorgungslösungen sicherzustellen, wobei die Lieferketten unter Einsatz aller verfügbaren Mittel offenzuhalten sind;
M. in der Erwägung, dass den am wenigsten entwickelten Ländern bereits bis zum 1. Januar 2033 eine Aussetzung der Anwendung der Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens in Bezug auf Arzneimittel gewährt wird und dass sie bis zum 1. Juli 2021 von allen Verpflichtungen des TRIPS-Übereinkommens mit Ausnahme der Artikel 3, 4 und 5 ausgenommen sind, wobei eine Verlängerung bereits erörtert wird;
1. äußert sich zutiefst besorgt über die Entwicklung der Pandemie, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen; weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie noch nicht überwunden ist und dass neue Impfstoffe entwickelt werden müssen, um Mutationen zu bekämpfen; betont, dass die internationale Gemeinschaft alles tun muss, was notwendig ist, um die COVID-19-Pandemie unter Kontrolle zu bringen, und dass außergewöhnliche Umstände außergewöhnliche Lösungen erfordern; hebt daher hervor, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, wobei die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Gesundheitsprodukten im Zusammenhang mit COVID-19, der Ausbau der Produktion von COVID-19-Impfstoffen und die weltweite geografische Verteilung der Produktionskapazitäten Priorität haben müssen;
2. weist darauf hin, dass 11 Milliarden Dosen benötigt werden, um 70 % der Weltbevölkerung zu impfen, dass aber erst ein Bruchteil dieser Menge hergestellt worden ist; weist darauf hin, dass ein Ansatz, der auf der Zusicherung beruht, überschüssige Dosen abzugeben, unzureichend ist; weist darauf hin, dass die COVAX-Fazilität aufgrund der derzeitigen COVID-19-bedingten Lage in Indien ein Defizit von 190 Millionen Dosen aufweist und ihre Lieferziele in absehbarer Zukunft nicht erreichen wird; stellt fest, dass die EU einer der wichtigsten Geber im Rahmen der COVAX-Fazilität ist, was Finanzmittel und die gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands, sowohl über COVAX als auch auf bilateraler Ebene, betrifft; fordert die EU und ihre Partner allerdings auf, ihre finanziellen und nicht finanziellen Beiträge zur COVAX-Fazilität deutlich aufzustocken; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusage einiger Hersteller, 1,3 Milliarden Impfstoffdosen zum Selbstkostenpreis oder zu niedrigen Preisen zu liefern, sowie die Verpflichtung von Team Europa, bis Ende des Jahres 100 Millionen Impfstoffdosen an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu spenden, zumal die EU-Mitgliedstaaten 2021 einen Überschuss von mindestens 400 Millionen Impfstoffdosen erzielen dürften; begrüßt ferner die Unterstützung, die im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union für die Lieferung von Impfstoffen und Hilfsstoffen bereitgestellt wird; betont, dass der Versorgung im Rahmen der COVAX-Fazilität Vorrang eingeräumt werden muss; bedauert die Schritte des Vereinigten Königreichs und der USA beim Aufbau eines Sekundärmarktes zum Weiterverkauf von überschüssigen Impfstoffen an andere Industriestaaten;
3. betont, dass die globale Reaktion auf Gesundheitskrisen einerseits einen bedarfsorientierten nachfrageseitigen Ansatz, der eine gemeinsame Finanzierung und global koordinierte Abnahmegarantien vorsieht, und andererseits eine integrierte angebotsseitige Strategie zur Ausweitung der Produktionskapazität entlang der gesamten Wertschöpfungskette umfassen sollte; ist der Auffassung, dass eine verstärkte globale Impfstoffherstellung, eine bessere Koordinierung der Lieferungen sowie konsolidierte, diversifizierte und resiliente Wertschöpfungsketten für Impfstoffe notwendig sind, wenn Impfstoffe weltweit verteilt werden sollen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Impfstoff produzierenden Ländern zusammenzuarbeiten, um Ausfuhrbeschränkungen rasch zu beseitigen und ihren eigenen Mechanismus für Ausfuhrgenehmigungen durch Anforderungen an die Transparenz von Ausfuhren zu ersetzen, und besteht darauf, einen zeitnahen und umfassenden Zugang zu solchen Daten zu erhalten; fordert die USA und das Vereinigte Königreich auf, ihr Ausfuhrverbot für Impfstoffe und Rohstoffe, die zur Herstellung von Impfstoffen benötigt werden, umgehend aufzuheben;
4. unterstreicht, dass die weltweite Impfstoffproduktion dringend langfristig ausgeweitet werden muss, um die globale Nachfrage zu decken, und dass daher in die Produktionskapazitäten der Entwicklungsländer investiert werden muss, damit diese besser ihren Eigenbedarf decken können; weist darauf hin, dass hierfür ein wirksamer Transfer von Technologien und Fachwissen erforderlich ist; erkennt an, dass die Schaffung von Anreizen für freiwillige Lizenzvereinbarungen und den freiwilligen Transfer von Technologien und Fachwissen in Länder, die bereits über Industriezweige zur Herstellung von Impfstoffen verfügen, die wichtigste Möglichkeit darstellen sollten, um dies zu erreichen;
5. unterstreicht, dass die Herstellungskapazitäten auf dem afrikanischen Kontinent gefördert werden müssen, und begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Team Europa, eine Initiative, in deren Rahmen die Herstellung und der Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien verbessert werden sollen, mit 1. Mrd. EUR zu unterstützen; betont ferner, wie wichtig ein geeigneter Regelungsrahmen für pharmazeutische Erzeugnisse ist; betont, dass die EU nun die Verantwortung dafür trägt, in regionale Vertriebszentren, insbesondere in Afrika, zu investieren und die Einrichtung einer afrikanischen Arzneimittel-Agentur zu unterstützen; fordert in diesem Zusammenhang, dass lokale Zulassungsbehörden unterstützt werden, qualifiziertes medizinisches und technisches Personal zur Durchführung von Impfungen geschult wird und Impfstoffverteilungsketten unterstützt werden und dazu beigetragen wird, Einschränkungen, etwa im Zusammenhang mit der Kühlinfrastruktur, der geografischen und sozioökonomischen Reichweite sowie einer zögerlichen Impfbereitschaft, zu überwinden;
6. bekräftigt seine Unterstützung für die COVID-19-C-TAP-Initiative der WHO und das Zentrum für den Transfer von Technologien für mRNA-Impfstoffe; bedauert, dass die Pharmaunternehmen sich bislang dagegen entschieden haben, mit der C-TAP-Initiative zusammenzuarbeiten; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Anreize für Pharmaunternehmen zu schaffen, ihre Technologien und ihr Fachwissen über C-TAP zu teilen, und Verpflichtungen zu Partnerschaften für den Technologietransfer mit Dritten, insbesondere mit Entwicklungsländern, in die künftigen Abnahmegarantien der EU aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Verhandlungsmacht bei den Verhandlungen über die Verträge für die COVID-19-Impfstoffe der nächsten Generation voll auszuschöpfen, um dafür zu sorgen, dass Entwickler ihre Technologien zu geringen Kosten an Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen weitergeben;
7. fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass künftige Abnahmegarantien vollständig offengelegt werden, insbesondere jene für Impfstoffe der nächsten Generation; fordert die EU auf, Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht ausschließlichen weltweiten Lizenzen, Handelsgeheimnissen, geschützten Daten und Technologietransfers aufzunehmen, und Transparenzanforderungen an Lieferanten einzuführen, einschließlich einer Analyse der Kosten und des Gewinns für jedes Produkt; betont, dass diese Transparenzanforderungen die Kommission nicht daran hindern sollten, erforderlichenfalls als Bieter zu agieren; bekräftigt, dass es bei den Verhandlungen über Verträge über COVID-19-Impfstoffe höchster Transparenz bedarf, auch indem Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Kontaktgruppe für Impfstoffe direkt in die Beschlussfassung im Zusammenhang mit den Verträgen eingebunden werden; erwartet, dass dem Europäischen Parlament regelmäßig eine umfassende und detaillierte Analyse der Produktion und der Ein- und Ausfuhren von Impfstoffen und eine entsprechende Prognose vorgelegt werden, die auch Angaben zu dem Zielland von Ausfuhren aus der EU sowie zum Ursprung von eingeführten Impfstoffen und Bestandteilen von Impfstoffen umfassen;
8. erkennt an, dass Handelserleichterungen und Disziplinen für Ausfuhrbeschränkungen, die Ausweitung der Herstellung, unter anderem durch Zusagen von Impfstoffherstellern und -entwicklern, und die Vereinfachung der Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens im Zusammenhang mit Zwangslizenzen allesamt dazu beitragen, die Zahl der Impfungen weltweit zu erhöhen; begrüßt die Anstrengungen, die von der Generaldirektorin der WTO unternommen wurden, um die Mitglieder zu einer auf Dialog beruhenden Lösung zu bewegen; nimmt die Mitteilungen der Europäischen Union an den Allgemeinen Rat der WTO und den TRIPS-Rat zu der dringlichen handelspolitischen Reaktion auf die COVID-19-Krise zur Kenntnis, in der drei einander ergänzende Säulen dargelegt werden, nämlich Handelserleichterungen und Disziplinen für Ausfuhrbeschränkungen und die Ausweitung der Herstellung; erwartet, dass sich die Kommission stärker dafür einsetzt, dass die WTO-Initiative für Handel und Gesundheit bei der 12. WTO-Ministerkonferenz im November 2021 abgeschlossen wird; fordert zudem die Schaffung eines Ausschusses für Handel und Gesundheit bei der 12. WTO-Ministerkonferenz, der Lehren aus der Pandemie ziehen, Vorschläge zur Erhöhung der Wirksamkeit der Reaktion der WTO bei internationalen Gesundheitskrisen vorlegen und eine Handelssäule für einen internationalen Vertrag zu Pandemien ausarbeiten sollte, um gegen Unterbrechungen der Lieferkette vorzugehen, die Produktionskapazitäten zu erhöhen, gegen Preisspekulationen vorzugehen und den Rechtsrahmen der WTO im Lichte der gezogenen Lehren zu überprüfen;
9. betont, dass die EU bei den bevorstehenden Sitzungen des TRIPS-Rates am 8. Juni und am 14. Oktober 2021, dem G7-Gipfel vom 11.–13. Juni 2021, dem G20-Gipfel 2021, dem Gipfeltreffen EU-USA 2021, der Generalversammlung 2021 der Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsversammlung 2021 sowie der 12. WTO-Ministerkonferenz und darüber hinaus bei den multilateralen und globalen Anstrengungen um die Verteilung von Impfstoffen sowie der entsprechenden Koordinierung und mehrjährigen Planung Führungsstärke an den Tag legen und sich weiter entsprechend engagieren sollte;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, der Generaldirektorin der Welthandelsorganisation, den Regierungen der G-20-Staaten, dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln.