Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0141/2022Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0141/2022

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Myanmar/Birma ein Jahr nach dem Putsch

9.3.2022 - (2022/2581(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9‑0141/2022 (The Left)
B9‑0142/2022 (Verts/ALE)
B9‑0143/2022 (S&D)
B9‑0144/2022 (Renew)
B9‑0145/2022 (ECR)
B9‑0148/2022 (PPE)

Željana Zovko, Tomáš Zdechovský, Michael Gahler, David McAllister, Sandra Kalniete, Isabel Wiseler‑Lima, Tom Vandenkendelaere, José Manuel Fernandes, Gabriel Mato, Antonio López‑Istúriz White, Paulo Rangel, Luděk Niedermayer, Loránt Vincze, Sara Skyttedal, Janina Ochojska, Seán Kelly, Christian Sagartz, Arba Kokalari, Loucas Fourlas, Jiří Pospíšil, Peter Pollák, Stanislav Polčák, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Miriam Lexmann, David Lega, Stelios Kympouropoulos, Michaela Šojdrová, Krzysztof Hetman, Adam Jarubas, Ivan Štefanec, Vangelis Meimarakis, Vladimír Bilčík, Romana Tomc, Inese Vaidere, Lefteris Christoforou
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Andrea Cozzolino, Evin Incir
im Namen der S&D-Fraktion
Urmas Paet, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Olivier Chastel, Dacian Cioloş, Vlad Gheorghe, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Svenja Hahn, Michal Šimečka, Ramona Strugariu, Hilde Vautmans, Dragoş Pîslaru
im Namen der Renew-Fraktion
Heidi Hautala
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Anna Fotyga, Karol Karski, Adam Bielan, Bogdan Rzońca, Elżbieta Kruk, Elżbieta Rafalska, Raffaele Fitto, Ryszard Czarnecki, Valdemar Tomaševski, Witold Jan Waszczykowski, Carlo Fidanza, Bert‑Jan Ruissen, Assita Kanko, Vincenzo Sofo
im Namen der ECR-Fraktion
Pernando Barrena Arza
im Namen der Fraktion The Left
Fabio Massimo Castaldo


Verfahren : 2022/2581(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0141/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Myanmar/Birma ein Jahr nach dem Putsch

(2022/2581(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Myanmar/Birma, insbesondere seine Entschließungen vom 7. Juli 2016[1], 15. Dezember 2016[2] und 14. September 2017 zu Myanmar/Birma, insbesondere zur Lage der Rohingya[3], vom 14. Juni 2018 zu der Lage der Rohingya-Flüchtlinge, insbesondere der Not der Kinder[4], vom 13. September 2018 zu Myanmar, insbesondere dem Fall der Journalisten Wa Lone und Kyaw Soe Oo[5], vom 19. September 2019 zu Myanmar/Birma, insbesondere zur Lage der Rohingya[6], vom 11. Februar 2021 zur Lage in Myanmar/Birma[7] und vom 7. Oktober 2021 zur Menschenrechtslage in Myanmar, einschließlich der Lage religiöser und ethnischer Gruppen[8],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/238 des Rates vom 21. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma[9],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Februar 2021 zu Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2021/711 des Rates vom 29. April 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma[10],

 unter Hinweis auf eine gemeinsame Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union und der Außenminister Albaniens, Australiens, Kanadas, Neuseelands, Norwegens, der Republik Korea, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vom 1. Februar 2022 anlässlich des ersten Jahrestags des Militärputschs in Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union vom 31. Januar 2022 zur anhaltenden Eskalation der Gewalt in Myanmar, vom 8. November und 6. Dezember 2021 zur Lage in Myanmar, vom 13. Oktober 2021 zur Unterstützung der Arbeit des Sondergesandten des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) und vom 30. April 2021 zu den Ergebnissen des ASEAN-Gipfeltreffens,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 11. Januar 2022 zur jüngsten Verurteilung der Staatsberaterin Aung San Suu Kyi,

 unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,

 unter Hinweis auf den Fünf-Punkte-Konsens des ASEAN vom 24. April 2021,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzenden des ASEAN vom 2. Februar 2022 zur Lage in Myanmar,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 23. September 2021 zu Myanmar/Birma und die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in Myanmar vom 22. September 2021 zu Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf den Bericht des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 16. September 2021 zur Menschenrechtslage in Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 29. Dezember 2021 zur Lage in Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf die Presseerklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 2. Februar 2022 zur Lage in Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf die dem Sprecher des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zugeschriebene Erklärung vom 30. Januar 2022 zur Lage in Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 28. Januar 2022 zur Lage in Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in Myanmar, insbesondere den Bericht vom 22. Februar 2022 mit dem Titel „Enabling Atrocities: UN Member States’ Arms Transfers to the Myanmar Military“ (Ermöglichung von Gräueltaten: Waffentransfers von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an das Militär in Myanmar),

 unter Hinweis auf den am 28. Februar 2022 erfolgten Abschluss der öffentlichen Anhörungen zu der von Myanmar vorgebrachten prozesshindernden Einrede in der Rechtssache betreffend die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Gambia gegen Myanmar),

 unter Hinweis auf die Resolution 75/287 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Juni 2021 zur Lage in Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf den Bericht des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten vom Dezember 2021 mit dem Titel „Humanitarian Needs Overview – Myanmar“ (Überblick über den humanitären Bedarf – Myanmar),

 unter Hinweis auf die der Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Myanmar zugeschriebene Erklärung vom 27. Dezember 2021,

 unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Lage der Menschenrechte der muslimischen Volksgruppe der Rohingya und anderer Minderheiten in Myanmar,

 unter Hinweis auf den Bericht des Unabhängigen Untersuchungsmechanismus der Vereinten Nationen für Myanmar von 2021,

 unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen für Myanmar vom 22. August 2019 über sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt in Myanmar und die geschlechtsspezifischen Auswirkungen seiner ethnischen Konflikte,

 unter Hinweis auf die Berichte im Rahmen des Aufsichtsmechanismus der Internationalen Arbeitsorganisation für Myanmar,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

 unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,

 unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords,

 unter Hinweis auf Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

 gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die unter dem Namen Tatmadaw bekannten Streitkräfte von Myanmar am 1. Februar 2021 den Präsidenten Win Myint, die Staatsberaterin Aung San Suu Kyi und führende Mitglieder der Regierung festgenommen, durch einen Staatsstreich die Macht über die Legislative, Judikative und Exekutive an sich gerissen und einen einjährigen Ausnahmezustand verhängt haben, was ein eindeutiger Verstoß gegen die Verfassung des Landes und eine Missachtung der Wahlergebnisse vom November 2020 ist; in der Erwägung, dass der Oberbefehlshaber der Militärjunta, Min Aung Hlaing, im August 2021 bekanntgab, sich selbst zum Ministerpräsidenten zu ernennen und den Ausnahmezustand bis August 2023 zu verlängern; in der Erwägung, dass allein Win Myint als Präsident von Myanmar gemäß der Verfassung befugt ist, einen Ausnahmezustand zu verhängen;

B. in der Erwägung, dass als Reaktion auf die Machtübernahme durch das Militär in verschiedenen Städten in Myanmar friedliche Proteste und Demonstrationen ausbrachen, bei denen eine Rückkehr zur Demokratie gefordert wurde; in der Erwägung, dass verschiedene Gruppen daran teilnahmen, darunter die Bewegung für zivilen Ungehorsam; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte übermäßige und tödliche Gewalt gegen die Demonstranten einsetzten; in der Erwägung, dass der Widerstand der Bevölkerung anhält und die Gewalt, die die Tatmadaw im Gegenzug anwenden, täglich zunimmt;

C. in der Erwägung, dass der Ausschuss, der die beiden Kammern des Parlaments (Pyidaungsu Hluttaw) repräsentiert, sowie die Regierung der Nationalen Einheit gebildet wurden, um die demokratischen Bestrebungen des Volkes von Myanmar zu vertreten;

D. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der ASEAN-Staaten am 24. April 2021 in Jakarta mit dem Oberbefehlshaber der Militärjunta, Min Aung Hlaing, zusammentrafen und einen Fünf-Punkte-Konsens erzielten; in der Erwägung, dass die Militärjunta bislang nichts unternommen hat, um den Fünf-Punkte-Konsens umzusetzen; in der Erwägung, dass die Gewalt seit der Annahme des Fünf-Punkte-Konsenses tatsächlich eskaliert ist und dramatisch zugenommen hat;

E. in der Erwägung, dass die Militärjunta im Mai 2021 erste Schritte unternommen hat, um die Partei von Aung San Suu Kyi aufzulösen, die bis zum Staatsstreich im Februar 2021 an der Regierung war; in der Erwägung, dass die Staatsberaterin Aung San Suu Kyi und Präsident Win Myint weiterhin in Haft sind und die ersten Urteile infolge einer Reihe von Anklagepunkten gegen sie gefällt wurden; in der Erwägung, dass Aung San Suu Kyi zunächst zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, was später auf zwei Jahre reduziert wurde, dass jedoch in insgesamt mindestens einem Dutzend Punkten Anklage gegen sie erhoben wird;

F. in der Erwägung, dass die Junta Tötungen, Verschleppungen, Folterungen und Vergewaltigungen und weitere Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt begangen hat; in der Erwägung, dass seit dem 1. Februar 2021 Politiker, Regierungsbeamte, Menschenrechtsverteidiger, Vertreter der Zivilgesellschaft, religiöse Würdenträger, friedliche Demonstranten und Schriftsteller rechtswidrig festgenommen oder unter Hausarrest gestellt wurden; in der Erwägung, dass in der jüngsten Pressemitteilung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 28. Januar 2022 festgestellt wird, dass seit dem Staatsstreich mindestens 1 500 Menschen getötet und mindestens 11 787 willkürlich von den Militärbehörden festgenommen wurden; in der Erwägung, dass die Junta bis zum 21. Januar 2022 insgesamt 649 Mitglieder der oppositionellen Nationalen Liga für Demokratie inhaftiert hatte und dass 14 Mitglieder während oder kurz nach ihrer Inhaftierung starben; in der Erwägung, dass die Militärgerichte bis zum 4. März 2022 insgesamt 84 Menschen zum Tode verurteilt haben; in der Erwägung, dass es zwischen Februar 2021 und Januar 2022 zu mindestens 4 924 Zusammenstößen und 1 724 Angriffen auf Zivilpersonen kam;

G. in der Erwägung, dass die Junta Frauen ins Visier genommen hat und dabei außergerichtliche Hinrichtungen, weit verbreitete willkürliche Inhaftierungen, sexuelle Übergriffe und geschlechtsspezifische Gewalt einsetzt; in der Erwägung, dass über 2 000 der seit dem 1. Februar 2021 inhaftierten Personen Frauen sind; in der Erwägung, dass bis Dezember 2021 insgesamt 94 Frauen bei Angriffen, Verhören und Protesten gegen die Junta von Sicherheitskräften der Junta getötet wurden;

H. in der Erwägung, dass an religiösen und ethnischen Minderheiten in Myanmar Verletzungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und anderer Menschenrechte begangen werden; in der Erwägung, dass seit Beginn des Staatsstreichs mehr als 35 dokumentierte Berichte über Angriffe auf Kirchen und andere Gebetsstätten sowie Gläubige, darunter Christen und Muslime, vorliegen;

I. in der Erwägung, dass das Militär gleichzeitig immer härter gegen die Medien in Myanmar vorgeht, wobei immer mehr Journalisten willkürlich festgenommen, inhaftiert und angeklagt werden, um die Medien zum Schweigen zu bringen und die Meinungsfreiheit zu beseitigen; in der Erwägung, dass die Junta durch Beschränkungen der Telekommunikation und des Internets zunehmend auf Instrumente der Überwachung und Zensur setzt; in der Erwägung, dass die Junta bis zum 21. Januar 2022 insgesamt 120 Journalisten festgenommen und drei getötet hatte, wodurch Myanmar in Bezug auf die Zahl der inhaftierten Journalisten weltweit an zweiter Stelle steht; in der Erwägung, dass das Militär zwölf Nachrichtenagenturen wegen Straftaten angeklagt bzw. ihnen die Zulassung entzogen hat;

J. in der Erwägung, dass seit dem Staatsstreich mindestens 27 Gewerkschaftsaktivisten getötet und 116 Arbeitnehmer und Gewerkschafter festgenommen wurden; in der Erwägung, dass 16 Arbeitnehmerrechtsorganisationen für illegal erklärt wurden und viele von ihnen gezwungen waren, zu ihrem eigenen Schutz unterzutauchen; in der Erwägung, dass das Militär zwei Wochen nach dem Staatsstreich erhebliche Änderungen am Strafgesetzbuch und an der Strafprozessordnung vornahm, die inzwischen die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen sind, mit denen strafrechtlich gegen diejenigen vorgegangen wird, die sich dem Militärregime widersetzen, einschließlich Gewerkschaftsführern und Verteidigern der Arbeitnehmerrechte;

K. in der Erwägung, dass die Junta aus denselben Kräften besteht, die die einen Völkermord darstellenden Angriffe im Jahr 2017 begannen und die weiterhin eine Politik des Völkermords und der Segregation gegenüber den Rohingya betreiben; in der Erwägung, dass die rund 600 000 Rohingya, die sich weiterhin im Bundesstaat Rakhine aufhalten, unter anhaltenden diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken, systematischen Verletzungen ihrer Grundrechte, willkürlichen Festnahmen, der Internierung in überfüllten Lagern für Binnenvertriebene und einem stark eingeschränkten Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung leiden; in der Erwägung, dass im Gesetz über die Staatsbürgerschaft des Landes die Rohingya als „Ausländer“ oder „ausländische Gebietsansässige“ bezeichnet werden und ihnen daher die Staatsbürgerschaft vorenthalten wird, was ihre prekäre Lage weiter verschärft; in der Erwägung, dass die Verfolgung der Minderheit der Rohingya trotz zahlreicher Forderungen der internationalen Gemeinschaft immer noch andauert;

L. in der Erwägung, dass sich die Junta in Myanmar weigert, Menschenrechtsverletzungen gegen die Rohingya ernsthaft nachzugehen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen; in der Erwägung, dass sich die staatlichen Stellen weigern, mit den Mechanismen der Vereinten Nationen zu kooperieren; in der Erwägung, dass dies den Internationalen Strafgerichtshof dazu veranlasst hat, Ermittlungen speziell zur Lage der Minderheit der Rohingya einzuleiten;

M. in der Erwägung, dass die Militärjunta seit Dezember 2021 die Zahl der Luftangriffe auf Dörfer in den Bundesstaaten, in denen ethnische Minderheiten leben, erhöht hat, wobei mindestens 200 000 Zivilisten auf tragische Weise unter diesen Angriffen zu leiden hatten; in der Erwägung, dass den Vereinten Nationen zufolge im Dezember 2021 mehrere unbewaffnete Menschen vom Militär getötet wurden, darunter fünf Minderjährige, die lebendig verbrannt wurden;

N. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen darauf hingewiesen hat, dass die Gefahr eines großen bewaffneten Konflikts einen kollektiven Ansatz erfordere, damit eine multidimensionale Katastrophe im Herzen Südostasiens und darüber hinaus verhindert wird;

O. in der Erwägung, dass mehr als 453 000 kürzlich Vertriebene, in der Mehrzahl Frauen und Kinder, immer noch in den Konfliktgebieten festsitzen, wozu weitere 370 400 Menschen kommen, die bereits vor Februar 2021 vertrieben wurden und damit schon seit längerer Zeit unter diesen Bedingungen leben, sowie beinahe eine Million Flüchtlingen aus Myanmar, die sich in den Nachbarländern befinden; in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge 14,4 Millionen Menschen in ganz Myanmar humanitäre Hilfe benötigen, davon fünf Millionen Kinder, und dass 13,3 Millionen Menschen von Ernährungsunsicherheit und Hunger bedroht sind, wohingegen es vor der Machtübernahme durch das Militär 2,8 Millionen waren; in der Erwägung, dass das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten im Dezember 2021 den Plan für humanitäre Maßnahmen für 2022 veröffentlicht hat, in dem festgestellt wird, dass 826 Mio. USD benötigt werden, um die 6,2 Millionen Menschen zu erreichen, die lebensrettende humanitäre Hilfe benötigen;

P. in der Erwägung, dass der Zugang zu humanitärer Hilfe und ihre Verteilung durch das Regime erheblich eingeschränkt und absichtlich behindert werden, indem die Infrastruktur in bedürftigen Gebieten zerstört wird, Beschäftigte des Gesundheitswesens festgenommen, der Bevölkerung Medikamente und Sauerstoff vorenthalten und kirchliche Führungspersönlichkeiten und lokale Freiwillige, die humanitäre Hilfe leisten, verhaftet und getötet werden;

Q. in der Erwägung, dass sich die humanitäre Lage in Myanmar auch aufgrund des nachlässigen Umgangs der Junta mit der COVID-19-Krise verschärft hat; in der Erwägung, dass das Militär die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie genutzt hat, um gegen prodemokratische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vorzugehen; in der Erwägung, dass die Junta Krankenhäuser geschlossen und medizinisches Personal ins Visier genommen hat, was zum Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu einem Zeitpunkt führte, als die COVID-19-Infektionen im ganzen Land sprunghaft angestiegen sind; in der Erwägung, dass die Streitkräfte medizinische Hilfsgüter und Ausrüstung zerstört und Dutzende medizinischer Einrichtungen besetzt haben, weshalb sich die Bevölkerung von Myanmar aus Angst davor, inhaftiert oder beschossen zu werden, von dort fernhält; in der Erwägung, dass überfüllte Haftanstalten und die allgemeine Vernachlässigung des Gesundheitszustands der Inhaftierten dazu beigetragen haben, dass die Zahl der COVID-19-Infektionen angestiegen ist;

R. in der Erwägung, dass sich die Tatmadaw und ihre Generäle durch den illegalen Verkauf von Holz, Edelsteinen, Erdgas und Erdöl unrechtmäßig bereichern und massive Korruptionsvorwürfe gegen sie erhoben werden; in der Erwägung, dass es noch keine angemessenen Maßnahmen in Bezug auf die Sorgfaltspflicht gibt, um zu ermitteln, woher die Edelsteine kommen, die europäische Unternehmen und Verbraucher erwerben; in der Erwägung, dass Gaseinnahmen für das Militär die größte Quelle für Einnahmen in ausländischer Währung darstellen, da auf diesem Wege schätzungsweise 1 Mrd. USD jährlich an Zöllen, Steuern, Lizenzgebühren, Gebühren, Tarifen und sonstigen Erträgen hinzukommen; in der Erwägung, dass 19 international tätige Banken mehr als 65 Mrd. USD in 18 Unternehmen investiert haben, die direkte und langjährige Geschäftsbeziehungen entweder zum Militär Myanmars oder zu staatlichen Stellen haben, die das Militär infolge des Staatsstreichs unter seine Kontrolle zu bringen versucht;

S. in der Erwägung, dass die EU am 21. Februar 2022 angekündigt hatte, zusätzliche Sanktionen gegen Einzelpersonen und Unternehmen zu verhängen, die an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Myanmar beteiligt sind; in der Erwägung, dass das Myanmar Oil and Gas Enterprise (MOGE), eines der gelisteten Unternehmen, ein staatliches Unternehmen ist, das im Zuge des Staatsstreichs im vergangenen Jahr in die Hände der Militärjunta gefallen ist; in der Erwägung, dass eine Ausnahmeregelung von den Sanktionen ausdrücklich erlaubt, dass die in Myanmar verbliebenen Öl- und Gasunternehmer aus der EU finanzielle Transaktionen mit dem MOGE fortführen;

T. in der Erwägung, dass die Militärjunta Kampfflugzeuge und Panzerfahrzeuge von China und Russland erhält; in der Erwägung, dass diese seit dem Staatsstreich im vergangenen Jahr gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden; in der Erwägung, dass Serbien die Ausfuhr von Raketen und Artillerie an das Militär Myanmars genehmigt hat; in der Erwägung, dass China und Russland viele politische, militärische und wirtschaftliche Maßnahmen getroffen haben, um die Junta zu legitimieren; in der Erwägung, dass beide Verbindungen zu den Streitkräften Myanmars haben, da sie die größten Waffenlieferanten des Landes sind; in der Erwägung, dass beide Länder die Versuche des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, über Erklärungen zur Lage in Myanmar übereinzukommen, mehrfach blockiert haben;

U. in der Erwägung, dass die Junta in Myanmar ihre Unterstützung für den Krieg Russlands gegen die Ukraine geäußert hat;

V. in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in Myanmar in einer formellen Erklärung darauf hingewiesen hat, dass die massiven systematischen Angriffe des Militärs auf die Bevölkerung von Myanmar Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerrecht gleichkommen; in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen ausdrücklich erklärt hat, dass die Drahtzieher und Ausführenden des Staatsstreichs und die für diese Verstöße Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden sollten;

W. in der Erwägung, dass die Kommission bislang noch keine Untersuchung nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der APS-Verordnung[11] mit dem Ziel eingeleitet hat, die Handelspräferenzen, die für Myanmar gelten, auszusetzen, wie das Parlament mit sehr deutlicher Mehrheit im Juni 2018, September 2018, September 2019, Februar 2021 und Oktober 2021 förmlich gefordert hatte;

1. verurteilt aufs Schärfste den Staatsstreich vom 1. Februar 2021, den die Tatmadaw unter der Führung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing geführt haben, und die darauffolgenden abscheulichen Gräueltaten, Massentötungen und weitverbreiteten Menschenrechtsverstöße gegen die Bevölkerung Myanmars;

2. fordert die Tatmadaw auf, das Ergebnis der demokratischen Wahl vom November 2020 uneingeschränkt zu achten, die zivile Regierung wieder einzusetzen und den Ausnahmezustand zu beenden; unterstützt den Ausschuss, der die beiden Kammern des Parlaments repräsentiert, die Regierung der Nationalen Einheit und den Konsultativrat der Nationalen Einheit als einzige rechtmäßige Vertreter der demokratischen Bestrebungen des Volkes von Myanmar;

3. fordert das Militär Myanmars auf, umgehend sämtliche Gewalttaten und Angriffe gegen die Menschen in Myanmar in allen Teilen des Landes einzustellen, Aung San Suu Kyi und alle anderen politischen Gefangenen, einschließlich Religionsführern, umgehend und bedingungslos freizulassen und Maßnahmen auf dem Weg zu Dialog und Versöhnung mit allen betroffenen Parteien zu ergreifen, darunter auch der Regierung der Nationalen Einheit, dem Ausschuss, der die beiden Kammern des Parlaments repräsentiert, und Vertretern aller beteiligten ethnischen Gruppen, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit, sich friedlich zu versammeln, sowie die Religions- oder Glaubensfreiheit als Grundfreiheiten uneingeschränkt gewahrt werden;

4. ist entsetzt über die Verbrechen der Streitkräfte an ethnischen und religiösen Gruppen in Myanmar; verurteilt aufs Schärfste die Angriffe des Militärs in den Bundesstaaten Kayin, Kayah, Kachin, Shan und Chin sowie der Magwe- und der Sagaing-Region, die zu massiven Vertreibungen, dem Tod von Zivilisten, einschließlich Kindern, der Zerstörung religiöser Gebäude und anderen Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Recht geführt haben;

5. verurteilt erneut diese Menschenrechtsverletzungen und die systematischen und weitverbreiteten Angriffe gegen die Rohingya-Bevölkerung; betont, dass die EU das Vorgehen der Militärführung gegen Minderheiten im Lande, einschließlich der Rohingya, weiterhin genau beobachten wird;

6. verurteilt die Verfolgung von Christen in dem Land; fordert die Streitkräfte nachdrücklich auf, die Tötung und Verhaftung von Christen einzustellen sowie dem Beschuss und der Plünderung von Kirchen ein Ende zu setzen; unterstreicht, dass die internationale Gemeinschaft tiefe Besorgnis über die gewaltsamen Angriffe auf christliche Gemeinschaften in Myanmar zum Ausdruck gebracht hat;

7. verurteilt jegliche Gewaltanwendung der Junta gegen ihre Bürger sowie andere Formen der Drangsalierung, insbesondere gegen Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Journalisten; bedauert Beschneidungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und anderer Menschenrechte; fordert die Junta nachdrücklich auf, alle Beschränkungen der Telekommunikation und des Internets, einschließlich der Blockierung von Websites unabhängiger Medien und sozialer Medienplattformen, aufzuheben;

8. verurteilt mit Nachdruck jegliche sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt durch das Militär als Teil einer bewussten Strategie zur Einschüchterung, Terrorisierung und Bestrafung der Zivilbevölkerung, einschließlich ethnischer Minderheiten, und lehnt diese ab; verurteilt alle Formen von Gewalt gegen Frauen, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte und die Würde der Frauen und Mädchen darstellen;

9. verurteilt die immer häufigeren Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte, insbesondere in der Bekleidungsbranche, und die Angriffe gegen Gewerkschaften und Verteidiger von Arbeitnehmerrechten; fordert die sofortige Beendigung der Gewalt gegen Arbeiter und Gewerkschaften und den Schutz der Rechte von Gewerkschaften und ihren Mitgliedern, einschließlich des Rechts, frei tätig zu sein;

10. verurteilt die Angriffe der Militärbehörden auf medizinisches Personal und Einrichtungen sowie ihre Reaktion auf die COVID-19-Pandemie; fordert die Junta nachdrücklich auf, wieder eine Eindämmungsstrategie und ein System zur Ermittlung von Kontaktpersonen einzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen Zugang zu Gesundheitsdiensten und Impfstoffen haben; fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung in diesem Bereich zu verstärken, indem sie u. a. Dosen von Impfstoffen gegen COVID-19 bereitstellt, und dafür zu sorgen, dass sie die Bürgerinnen und Bürger Myanmars tatsächlich erreichen;

11. bedauert, dass es dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht gelungen ist, einen Entwurf einer Resolution zu Myanmar zu erörtern, und fordert die EU-Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, verstärkt Druck auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auszuüben, damit bei der Verhängung gezielter Sanktionen, einschließlich globaler Reiseverbote und des Einfrierens von Vermögenswerten der Führungsspitze der Junta und von Konglomeraten im Besitz des Militärs, bei der Verhängung eines globalen umfassenden Waffenembargos gegen Myanmar und der Aussetzung der gesamten direkten und indirekten Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von Waffen und Ausrüstung mit doppeltem Verwendungszweck, Munition und sonstiger Militär- und Sicherheitsausrüstung sowie der Bereitstellung von Schulung oder sonstiger Militär- und Sicherheitsunterstützung schließlich Einigkeit herrscht; fordert die Mitgliedstaaten und die assoziierten Länder auf, das Embargo für die direkte und indirekte Lieferung, den Verkauf und die Weitergabe, einschließlich der Durchfuhr, der Verbringung und der Vermittlung, aller Waffen, Munition und sonstiger Militär-, Sicherheits- und Überwachungsausrüstungen und ‑systeme sowie für die Bereitstellung von Ausbildung, Wartung und sonstiger Militär- und Sicherheitsunterstützung aufrechtzuerhalten; weist darauf hin, dass der Internationale Strafgerichtshof die Lage weiter untersuchen muss;

12. verurteilt aufs Schärfste die Lieferung von Waffen und Militärausrüstung an die Tatmadaw durch China, Russland und Serbien; betont, dass Länder, die wie China, Russland und Serbien Waffen an die Junta in Myanmar liefern, direkt für die Gräueltaten verantwortlich sind, die mit diesen Waffen begangen werden;

13. verurteilt mit Nachdruck, dass die Junta in Myanmar den widerrechtlichen Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützt;

14. vertritt die Auffassung, dass der Fünf-Punkte-Konsens des ASEAN bislang noch keine Ergebnisse gezeitigt hat; fordert den ASEAN, seine Mitglieder und insbesondere seinen Sondergesandten für Myanmar auf, ihre besondere Rolle in Myanmar aktiver zu nutzen, mit der Sondergesandten der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und mit allen beteiligten Parteien, insbesondere mit der Regierung der Nationalen Einheit und Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere den Frauen und den ethnischen Gruppen, in Kontakt zu treten, um zumindest die wirksame und sinnvolle Umsetzung des Fünf-Punkte-Konsenses zu fördern, damit in naher Zukunft eine nachhaltige und demokratische Lösung der derzeitigen Krise erreicht werden kann; bedauert den Besuch des kambodschanischen Ministerpräsidenten, Hun Sen, bei dem Machthaber Myanmars, Min Aung Hlaing, vom 7. Januar 2022, womit der Junta Legitimität verliehen wurde, da es der erste Besuch der Junta durch einen Regierungschef seit dem Staatsstreich war;

15. fordert alle an der Krise in Myanmar beteiligten Parteien auf, den sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe zu fördern und den Zugang zu humanitären Hilfskräften zu gewähren; fordert die Kommission auf, sich aus den Arbeitsbeziehungen mit der Junta im Rahmen der Bereitstellung humanitärer Hilfe zu lösen und so zu verhindern, dass die humanitäre Hilfe als Waffe gebraucht wird; fordert die Kommission auf, die humanitäre Hilfe, einschließlich der Unterstützung im Bereich der Gesundheitsfürsorge, über grenzüberschreitende Kanäle, lokale humanitäre Netze, ethnische Dienstleistungserbringer sowie gemeindebasierte und zivilgesellschaftliche Organisationen umzuleiten und zu verstärken; fordert die Kommission ferner auf, zu analysieren, wie Entwicklungsprojekte mit diesen Gruppen durchgeführt werden können, und die Entwicklungshilfe entsprechend auszurichten;

16. verurteilt die Zurückweisung von Flüchtlingen durch Nachbarländer zurück nach Myanmar, was gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstößt; fordert die Nachbarländer und insbesondere Thailand, Indien und China auf, Flüchtlingen, die die Grenze überqueren, Einlass zu gewähren; fordert die Regierungen dieser Länder auf, dafür Sorge zu tragen, dass Hilfsorganisationen und lokale Organisationen der Zivilgesellschaft Zugang zu den Gebieten mit Binnenflüchtlingen entlang ihrer Grenzen zu Myanmar erhalten;

17. fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihren finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des Plans der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen in Myanmar von 2021 unbedingt nachzukommen;

18. begrüßt die vier Runden von EU-Sanktionen infolge des Militärputschs und der anschließenden Unterdrückung; fordert den Rat nachdrücklich auf, den Staatsverwaltungsrat (SAC) als Ganzes und nicht seine einzelnen Mitglieder in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen gelten, aufzunehmen; begrüßt die Entscheidung der EU, das MOGE in die Liste der sanktionierten Unternehmen aufzunehmen; fordert den Rat auf, die Ausnahmeregelung, wonach es den in Myanmar verbliebenen Öl- und Gasunternehmern aus der EU ausdrücklich erlaubt ist, finanzielle Transaktionen mit dem MOGE fortzuführen, umzukehren, und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, von der Anwendung der Ausnahmeregelung abzusehen; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte dafür zu sorgen, dass der Rückzug von EU-Unternehmen im Einklang mit Sanktionen nicht der Junta nutzt, indem u. a. klargestellt wird, dass die Unternehmensanteile nicht an das MOGE oder andere Unternehmen der Junta verkauft oder übertragen werden dürfen, wenn Sanktionen verhängt wurden; betont, dass eine weitere internationale Koordination mit gleich gesinnten Rechtsräumen von grundlegender Bedeutung ist; fordert den Rat außerdem auf, in einer weiteren Sanktionsrunde die Zentralbankreserven ins Visier zu nehmen; betont, dass dies das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot internationaler Finanztransfers an die beiden staatlichen Banken, die Myanmar Foreign Trade Bank und die Myanmar Investment and Commercial Bank, erfordern würde;

19. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle Möglichkeiten für Gerechtigkeit und Rechenschaft für schwere internationale Verbrechen der Sicherheitskräfte, u. a. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die infolge des Staatsstreichs begangen wurden, sowie die im Bundesstaat Rakhin und anderen von ethnischen Gruppen besiedelten Staaten über Jahrzehnte hinweg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermorde, auszuloten, indem sie sich dafür einsetzen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den IStGH mit der Situation befasst, die Klage Gambias gegen Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof betreffend die Völkermordkonvention förmlich unterstützen und weiterhin dafür sorgen, dass der Unabhängige Untersuchungsmechanismus für Myanmar in vollem Maße finanziert und unterstützt wird;

20. fordert die Kommission auf, genau zu überwachen, ob eine Untersuchung der Aufhebung der Initiative „Alles außer Waffen“ mit dem Ziel eingeleitet werden sollte, die Handelspräferenzen Myanmars in bestimmten Bereichen, insbesondere Unternehmen, die Angehörigen des Militärs Myanmars gehören, auszusetzen, und das Parlament entsprechend über die zu ergreifenden Maßnahmen zu informieren;

21. betont, dass lokale und multinationale Unternehmen, die in Myanmar tätig sind, die Menschenrechte achten müssen und denjenigen, die Verstöße begehen, keine freie Hand mehr lassen dürfen; fordert Unternehmen mit Sitz in der EU in diesem Sinne nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sie nicht in Verbindung zu den Sicherheitskräften von Myanmar, zu Mitarbeitern der Sicherheitskräfte oder zu Unternehmen, die sich im Besitz oder im Einflussbereich der Sicherheitskräfte befinden, stehen und dass sie nicht in direkter oder indirekter Weise zu dem scharfen Vorgehen der Streitkräfte gegen Demokratie und Menschenrechte beitragen;

22. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem rechtmäßigen Präsidenten und der Regierung der Nationalen Einheit Myanmars, dem Ausschuss, der die beiden Kammern des Parlaments (Pyidaungsu Hluttaw) repräsentiert, der Staatsberaterin von Myanmar, den Tatmadaw, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten des ASEAN, dem Generalsekretär des ASEAN, der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission des ASEAN, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in Myanmar, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 

 

Letzte Aktualisierung: 9. März 2022
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