Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0300/2022Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0300/2022

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Verstöße gegen die Medienfreiheit und die Sicherheit von Journalisten in Georgien

8.6.2022 - (2022/2702(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9‑0300/2022 (Verts/ALE)
B9‑0302/2022 (S&D)
B9‑0303/2022 (ECR)
B9‑0304/2022 (PPE)
B9‑0309/2022 (Renew)

Željana Zovko, Miriam Lexmann, Michael Gahler, David McAllister, Rasa Juknevičienė, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, Andrzej Halicki, Isabel Wiseler‑Lima, Krzysztof Hetman, Adam Jarubas, Antonio López‑Istúriz White, Paulo Rangel, Traian Băsescu, Tom Vandenkendelaere, Arba Kokalari, Vangelis Meimarakis, Janina Ochojska, José Manuel Fernandes, Ivan Štefanec, Michaela Šojdrová, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, David Lega, Seán Kelly, Christian Sagartz, Vladimír Bilčík, Andrey Kovatchev, Magdalena Adamowicz, Tomáš Zdechovský, Sara Skyttedal, Romana Tomc, Stanislav Polčák, Stelios Kympouropoulos, Eugen Tomac, Peter Pollák
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Andrea Cozzolino, Sven Mikser, Isabel Santos
im Namen der S&D-Fraktion
Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Nicola Beer, Olivier Chastel, Klemen Grošelj, Svenja Hahn, Ilhan Kyuchyuk, Dragoş Pîslaru, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Michal Šimečka, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Markéta Gregorová
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Raffaele Fitto, Anna Fotyga, Adam Bielan, Angel Dzhambazki, Beata Kempa, Elżbieta Kruk, Hermann Tertsch, Jadwiga Wiśniewska, Ladislav Ilčić, Nicola Procaccini, Valdemar Tomaševski, Veronika Vrecionová, Vincenzo Sofo, Witold Jan Waszczykowski, Zbigniew Kuźmiuk
im Namen der ECR-Fraktion


Verfahren : 2022/2702(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0300/2022
Eingereichte Texte :
RC-B9-0300/2022
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Verstößen gegen die Medienfreiheit und die Sicherheit von Journalisten in Georgien

(2022/2702(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, insbesondere jene vom 16. September 2020 zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens der EU mit Georgien[1];

 unter Hinweis auf den jüngsten Besuch der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit in Georgien am 28. und 29. April 2022,

 unter Hinweis auf die am 19. April 2021 zwischen den politischen Kräften in Georgien erzielte Einigung, die vom Präsidenten des Europäischen Rates vermittelt wurde,

 unter Hinweis auf das am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits[2],

 unter Hinweis auf die Rangliste der Pressefreiheit 2021 und 2022 der Organisation „Reporter ohne Grenzen“,

 gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich Georgien und die EU in ihrem Assoziierungsabkommen, das seit dem 1. Juli 2016 in Kraft ist, verpflichtet haben, einen politischen Dialog mit dem Ziel zu entwickeln, die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Medienfreiheit zu stärken;

B. in der Erwägung, dass Georgien am 3. März 2022 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gestellt hat, wodurch die auf die EU gerichteten Bestrebungen der Bevölkerung Georgiens, die in der Öffentlichkeit und im gesamten politischen Spektrum, auch in der Opposition, breite Unterstützung finden, unter Beweis gestellt wurden;

C. in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Medienfreiheit und die Sicherheit von Journalisten wesentliche Elemente einer lebendigen Demokratie sind und dass ihr Schutz durch den Staat ein wichtiger Indikator für die Konsolidierung der Demokratie ist; in der Erwägung, dass pluralistische, freie und unabhängige Medien ein Grundpfeiler der Demokratie und eine der wichtigsten Säulen bei der Bekämpfung von Desinformationen sind;

D. in der Erwägung, dass in dem vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, vermittelten Einigung vom 19. April 2022 hervorgehoben wurde, dass gegen die Politisierung der Justiz vorgegangen werden muss, indem unter anderem eine ambitionierte Reform des Justizwesens beschlossen und umgesetzt wird, um die Unabhängigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht des Justizsystems zu verbessern;

E. in der Erwägung, dass am 5. Juli 2021 über 50 Journalisten, Medienvertreter und friedliche Demonstranten gewaltsam von hauptsächlich rechtsextremen Aktivisten angegriffen wurden, als sie über den von Tbilisi Pride veranstalteten Marsch für die Würde berichteten, der schließlich unter dem Druck der Gewalt abgesagt wurde; in der Erwägung, dass Alexander Laschkarawa, ein für TV Pirweli tätiger Kameramann, kurz nach diesem Angriff an seinen Verletzungen verstarb;

F. in der Erwägung, dass sich das Medienumfeld in Georgien nach mehreren Jahren der Verbesserung in den vergangenen Jahren rasch verschlechtert hat und dass in Georgien seit der Massengewalt gegen den von Tbilisi Pride veranstalteten Marsch am 5. Juli 2021 eine beispiellose Zahl gewaltsamer körperlicher Übergriffe auf Journalisten verübt wurde, was zu Äußerungen der Beunruhigung vonseiten mehrerer internationaler Organisationen, die sich für die Medienfreiheit einsetzen, und zur deutlichen Herabstufung Georgiens in der Rangliste der Pressefreiheit geführt hat (von einer Punktzahl von 71,36 und Platz 60 von 180 im Jahr 2021 auf einen Wert von 59,9 und Platz 89 von 180 im Jahr 2022);

G. in der Erwägung, dass die Zahl der verbalen Übergriffe auf Journalisten und die Zahl der Verleumdungsklagen, einschließlich der Klagen von Regierungsbeamten und Einzelpersonen, die mit der Regierungspartei in Verbindung stehen, gegen kritische Medienvertreter und Unternehmen zugenommen hat; in der Erwägung, dass nach Angaben von Transparency International Georgia durch die geänderte Rechtsprechungspraxis Journalisten die Beweislast auferlegt wird, obwohl im georgischen Recht eindeutig das Gegenteil festgeschrieben ist; in der Erwägung, dass Journalisten, insbesondere von regierungskritischen Medien, Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen haben, die öffentlich zugänglich sein sollten;

H. in der Erwägung, dass es den Ermittlungen an Transparenz und Wirksamkeit mangelt, was dazu geführt hat, dass der Eindruck weithin verbreitet ist, dass diejenigen, die sich Verbrechen gegen Journalisten schuldig gemacht haben, ungestraft davonkommen;

I. in der Erwägung, dass das Stadtgericht Tiflis am 4. April 2022 sechs Personen wegen des Angriffs auf zwei Kameraleute und einen Journalisten während der gewaltsamen Angriffe auf den von Tiflis Pride veranstalteten Marsch am 5. Juli 2022 zu fünf Jahren Haft verurteilt hat;

J. in der Erwägung, dass Nika Gwaramia, Direktor des Fernsehsenders Mtawari, am 16. Mai 2022 aufgrund fragwürdiger Vorwürfe wegen Geldwäsche, Bestechung und Dokumentenfälschung im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit als Direktor von Rustawi 2 TV nach Artikel 220 des Strafgesetzbuchs zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, ein Urteil, das in Georgien weithin als Versuch aufgefasst wurde, jemanden zum Schweigen zu bringen, der Kritik an der derzeitigen Regierung übt; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte Georgiens diesen Fall bereits 2019 negativ bewertet hat;

K. in der Erwägung, dass durch selektive Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Gegner der derzeitigen Regierung das Vertrauen der Öffentlichkeit nicht nur in die Justizeinrichtungen, sondern auch in die Regierung selbst geschwächt wird, während durch die Wiederholung ähnlicher Fälle gegen Medieneigentümer, die mit der Opposition in Verbindung stehen, die Bemühungen um die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz untergraben werden;

L. in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Micheil Saakaschwili, dessen Gesundheitszustand sich ständig verschlechtert, endlich in ein ziviles Krankenhaus verlegt wurde, nachdem unabhängige Ärzte die Meinung geäußert hatten, dass sich sein Zustand andernfalls nicht verbessern würde;

M. in der Erwägung, dass die Reform des Gesetzes über die elektronische Kommunikation der Staatlichen Georgischen Kommission für Kommunikation das Recht verleiht, Sonderverwalter bei Telekommunikationsunternehmen einzusetzen, die Entscheidungen der Kommission durchsetzen;

N. in der Erwägung, dass Gerichtsverfahren gegen Eigentümer anderer wichtiger Medienunternehmen oder deren enge Familienmitglieder eingeleitet wurden, nämlich gegen Dawit Keseraschwili von Formula TV und Wachtang Zereteli, den Gründer des unabhängigen Senders TV Pirweli; in der Erwägung, dass das Stadtgericht Tiflis im Januar 2022 die Gründer der TBC Bank und der politischen Partei Lelo für Georgien, Mamuka Chasaradse und Badri Dschaparidse, sowie Awtandil Zereteli, den Vater von Wachtang Zereteli, wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt hat; in der Erwägung, dass das Strafmaß jedoch herabgesetzt wurde, da die Verjährungsfrist für Betrug abgelaufen war;

O. in der Erwägung, dass Georgien in den vergangenen Jahren und insbesondere seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine eine Zunahme von Desinformationskampagnen Russlands und der gegen die EU gerichteten Propaganda erlebt, die sich insbesondere gegen Frauen, die LGBTQI+-Gemeinschaft, Menschenrechtsverteidiger und ethnische Minderheiten richtet;

P. in der Erwägung, dass durch die Enthüllungen über die weitverbreitete Praxis illegaler Abhörmaßnahmen im September 2021 bestätigt wurde, dass viele Journalisten zu den Mitgliedern der georgischen Gesellschaft gehören, deren Telefongespräche aufgezeichnet wurden;

Q. in der Erwägung, dass die Ermittlungen im Fall des aserbaidschanischen Journalisten Əfqan Muxtarlı, der im Mai 2017 mutmaßlich im Ergebnis geheimer Absprachen mit georgischen Sicherheitsbeamten in Georgien entführt, illegal über die Grenze nach Aserbaidschan verbracht und dann in Baku vor Gericht gestellt wurde, zu keinem greifbaren Ergebnis geführt haben;

1. ist besorgt darüber, dass sich trotz des soliden Rechtsrahmens Georgiens im Bereich der Gewährleistung der Meinungs- und Medienfreiheit die Lage der Medien und die Sicherheit von Journalisten in Georgien in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert haben;

2. verurteilt, dass die Anzahl der gegen Journalisten gerichteten Fälle von Einschüchterung, Bedrohung und Gewalt steigt, dass Journalisten strafrechtlich verfolgt werden und dass es auch immer mehr Fälle strafrechtlicher Ermittlungen gegen Medienschaffende und ‑eigentümer gibt; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, alle Fälle von Gewalt gründlich zu untersuchen und diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die für die Aufstachelung zu und die Durchführung von gewaltsamen Übergriffen auf Journalisten und andere Medienschaffende verantwortlich sind, womit die staatlichen Stellen dem Eindruck entgegenträten, bei derlei Verbrechen herrsche Straflosigkeit; fordert Georgien auf, den Rückgriff auf strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, die sich gegen Menschenrechtsverteidiger und Medienvertreter richten und dazu dienen, ihre kritische und unabhängige Arbeit zu behindern, einzuschränken;

3. fordert Georgien auf, die Medienfreiheit sicherzustellen, was redaktionelle Unabhängigkeit, transparente Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und eine pluralistische, unparteiische und diskriminierungsfreie Berichterstattung über politische Ansichten in den Programmen privater und insbesondere öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, insbesondere während Wahlkämpfen, umfassen sollte; fordert Georgien auf, den ungehinderten Zugang zu Informationen zu garantieren, die öffentlich zugänglich sein sollen, und für die Sicherheit, den Schutz und die Unterstützung von Journalisten und anderen Medienschaffenden Sorge zu tragen;

4. missbilligt auf das Schärfste das Urteil vom 16. Mai 2022 gegen Nika Gwaramia, den Direktor des wichtigsten oppositionellen Fernsehsenders Mtawari, ein Urteil, bei dem sehr deutlich wird, weshalb dem Justizsystem Georgiens permanentes Misstrauen entgegengebracht wird; unterstützt die Forderung von Reporter ohne Grenzen nach einer Revision des Urteils gegen Nika Gwaramia; betont erneut, dass die Regierung die Reform der Justiz durch einen breit angelegten und alle Beteiligten einbeziehenden parteiübergreifenden Prozess dringend konkret vorantreiben muss, um die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz nach Maßgabe der Verpflichtungen, die das Land als assoziierter Partner der EU eingegangen ist, zu stärken;

5. fordert alle Vertreter der Regierung Georgiens auf, sich nicht aggressiv über Medienvertreter zu äußern und sie nicht zu diskriminieren und sich in öffentlichen Erklärungen für einen toleranten Ansatz einzusetzen, bei dem die Menschenrechte geachtet werden;

6. verurteilt nachdrücklich, dass diejenigen, die für die Gewalt gegen Journalisten und friedliche Demonstranten im Zusammenhang mit dem Umzug „Tbilisi Pride“ am 5. Juli 2021 verantwortlich sind, immer noch nicht Gegenstand sorgfältiger Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung sind; bekräftigt, dass es unter keinen Umständen hinnehmbar ist, dass die Täter ungestraft davonkommen, da Verstöße gegen die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Georgiens und gegen internationale und europäische Verpflichtungen vorliegen, und fordert, dass die Vorfälle vom 5. Juli 2021 tatsächlich untersucht werden; verurteilt die anhaltende Diskriminierung von LGBTQI+-Personen; fordert die staatlichen Stellen Georgiens nachdrücklich auf, die Menschenrechts- und Antidiskriminierungsvorschriften vollständig in die Praxis umzusetzen;

7. fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, den Abhörskandal tatsächlich zu untersuchen und angemessene Mechanismen für die demokratische Kontrolle der Überwachung und Datenerhebung durch Institutionen des Staates einzurichten;

8. betont, dass de jure und de facto ein sicheres und förderliches Arbeitsumfeld für Journalisten, Medienschaffende und Medienunternehmen garantiert werden muss, auch für Journalisten aus Russland, Belarus und anderen autoritär regierten Ländern, die in Georgien Zuflucht suchen; legt Georgien daher nahe, durch internationale Zusammenarbeit das Medienumfeld und die einschlägigen Rechtsvorschriften im Einklang mit bewährten internationalen Verfahren zu verbessern;

9. lobt Nino Lomdscharia, die Bürgerbeauftragte Georgiens, für ihre Maßnahmen zur Wahrung der Medienfreiheit trotz regelmäßiger Angriffe der Regierung;

10. nimmt die vielfältige und pluralistische Medienlandschaft in Georgien zur Kenntnis, bedauert jedoch die äußerst angespannten Beziehungen zwischen der Regierungspartei und regierungskritischen Medien sowie zwischen den Oppositionsparteien und regierungsfreundlichen Medien; äußert starkes Missfallen über die Polarisierung der Medienlandschaft, durch die auch die verstärkte und schädliche Polarisierung der politischen Landschaft zum Ausdruck kommt;

11. bekräftigt seine an die staatlichen Stellen Georgiens gerichtete Forderung, nicht in die Medienfreiheit einzugreifen und keine politisch motivierten Gerichtsverfahren gegen Medieneigentümer oder ‑vertreter anzustrengen;

12. fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen aus dem Gefängnis zu entlassen, damit er sich im Ausland angemessen medizinisch behandeln lassen kann;

13. ist besorgt darüber, dass Russland im Zusammenhang mit seinem Einmarsch in die Ukraine seine Desinformationskampagnen und Informationsmanipulationen in Georgien stetig ausweitet, und fordert die Regierung Georgiens nachdrücklich auf, Schulungsprogramme zur Stärkung der Medienkompetenz für seine Bürger zu entwickeln, die Zivilgesellschaft bei der Schaffung von Mechanismen zur Faktenprüfung zu unterstützen und konkrete Schritte zu unternehmen, um Desinformationskampagnen ausländischer oder inländischer Akteure zu verhindern, die sich gegen das Land, gegen schutzbedürftige Gruppen oder Personen – etwa diejenigen, die ethnischen Minderheiten angehören oder von Konflikten betroffenen Gebieten leben – und gegen politische Parteien richten;

14. fordert alle politischen Akteure Georgiens nachdrücklich auf, davon abzusehen, Desinformationsversuche Russlands zum Anlass zu nehmen, gegen ihre jeweiligen politischen Gegner vorzugehen, da durch derlei Aktionen nur zur weiteren Verbreitung von Desinformationen beigetragen wird und der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Demokratie gefährdet werden;

15. fordert Georgien auf, alle Instrumente und Initiativen zur Stärkung der Resilienz im Rahmen der Östlichen Partnerschaft optimal in Anspruch zu nehmen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der Union auf, unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft in Georgien politisch, technisch und finanziell zu unterstützen;

16. begrüßt die Teilnahme Georgiens am Programm Kreatives Europa 2021–2027; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu unterstützen, mit denen die Risiken für Medienpluralismus und ‑freiheit überwacht und bewertet, bedrohte Journalisten geschützt und der Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Nachrichtenmedien in Georgien gefördert werden;

17. fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, die strengsten Normen in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz, faire Gerichtsverfahren und die Grundfreiheiten, auch im Bereich Medienfreiheit, entschlossen zu wahren und damit unmissverständlich ihre politische Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, dass sie die ambitionierten und auf die EU gerichteten Bestrebungen der Bevölkerung Georgiens in die Tat umzusetzen gedenken, die auch in dem Antrag des Landes auf Mitgliedschaft in der EU vom 3. März 2022 zum Ausdruck kommen; ist überzeugt, dass es die Bevölkerung Georgiens verdient hat, dass ihren legitimen Bestrebungen Genüge getan wird, und fordert daher die Organe der EU auf, auf der Grundlage der Verdienste des Landes und unter der Bedingung, dass die staatlichen Stellen Georgiens alle Kriterien erfüllen, darauf hinzuarbeiten, Georgien im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union den Status eines Bewerberlandes zu gewähren;

18. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament Georgiens zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 8. Juni 2022
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