Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0431/2022Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0431/2022

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur massiven Beschneidung der Medienfreiheit in Myanmar, insbesondere den Fällen von Htet Htet Khine, Sithu Aung Myint und Nyein Nyein Aye

5.10.2022 - (2022/2857(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9‑0431/2022 (Verts/ALE)
B9‑0447/2022 (S&D)
B9‑0448/2022 (Renew)
B9‑0456/2022 (PPE)
B9‑0457/2022 (ECR)

Željana Zovko, Loránt Vincze, Isabel Wiseler‑Lima, David McAllister, Peter Pollák, Janina Ochojska, Stanislav Polčák, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Miriam Lexmann, Tomáš Zdechovský, Adam Jarubas, Inese Vaidere, Michaela Šojdrová, Seán Kelly, Andrey Kovatchev, David Lega, Vangelis Meimarakis, Antonio López‑Istúriz White, Paulo Rangel, Tom Vandenkendelaere, José Manuel Fernandes, Christian Sagartz, Ivan Štefanec, Magdalena Adamowicz, Luděk Niedermayer, Stelios Kympouropoulos, Krzysztof Hetman, Michael Gahler, Vladimír Bilčík, Sandra Kalniete, Traian Băsescu, Loucas Fourlas
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Andrea Cozzolino, Karsten Lucke, Marianne Vind
im Namen der S&D-Fraktion
Georgios Kyrtsos, Petras Auštrevičius, Nicola Beer, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Olivier Chastel, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Svenja Hahn, Moritz Körner, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Karen Melchior, Urmas Paet, Dragoş Pîslaru, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Michal Šimečka, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Heidi Hautala
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Raffaele Fitto, Anna Fotyga, Karol Karski, Witold Jan Waszczykowski, Joachim Stanisław Brudziński, Alexandr Vondra, Elżbieta Kruk, Adam Bielan, Ryszard Czarnecki, Elżbieta Rafalska, Bogdan Rzońca, Angel Dzhambazki, Assita Kanko, Beata Kempa, Patryk Jaki, Tomasz Piotr Poręba
im Namen der ECR-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo


Verfahren : 2022/2857(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0431/2022
Eingereichte Texte :
RC-B9-0431/2022
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur massiven Beschneidung der Medienfreiheit in Myanmar, insbesondere den Fällen von Htet Htet Khine, Sithu Aung Myint und Nyein Nyein Aye

(2022/2857(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Myanmar/Birma,

 unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2022/243 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma, zur Verhängung einer vierten Runde von Sanktionen angesichts der anhaltend ernsten Lage und der Verschärfung der Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma[1],

 unter Hinweis auf Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit verankert ist,

 unter Hinweis auf den mündlichen Bericht des amtierenden Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Menschenrechtslage in Myanmar vom 26. September 2022 an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 29. September 2022 zur jüngsten Verurteilung der Staatsberaterin Aung San Suu Kyi,

 unter Hinweis auf Paragraf 505 Buchstabe a des Strafgesetzbuchs von Myanmar,

 unter Hinweis auf den Fünf-Punkte-Konsens des Verbands südostasiatischer Nationen vom 24. April 2021,

 unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 über die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung,

 gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Militärjunta Myanmars, bekannt als Tatmadaw, am 1. Februar 2021 rechtswidrig an die Macht kam und die rechtmäßigen Staatsorgane gewaltsam abgesetzt hat;

B. in der Erwägung, dass der Oberbefehlshaber der Militärjunta, Min Aung Hlaing, im August 2021 bekanntgab, sich selbst zum Ministerpräsidenten zu ernennen und den Ausnahmezustand bis August 2023 zu verlängern;

C. in der Erwägung, dass der rechtmäßige Präsident Win Myint und die Staatsberaterin Aung San Suu Kyi seit dem Militärputsch aufgrund einer Reihe haltloser und politisch motivierter Anschuldigungen inhaftiert sind und bereits zu mehreren Jahren Gefängnis und Arbeitslager verurteilt wurden; in der Erwägung, dass die Staatsberaterin Aung San Suu Kyi im Falle einer Verurteilung in allen elf Anklagepunkten zu einer Höchststrafe von 102 Jahren Haft verurteilt werden könnte;

D. in der Erwägung, dass seit dem Putsch vom 1. Februar 2021 mehr als 15 500 Menschen von der Junta festgenommen und über 2 300 getötet wurden, darunter mindestens 188 Kinder;

E. in der Erwägung, dass das Militärregime seit dem Putsch weiterhin die Medienfreiheit untergräbt und die Menschenrechte von Journalisten im Land verletzt; in der Erwägung, dass Myanmar auf dem 176. Platz von 180 Ländern in der Rangliste der Pressefreiheit aus dem Jahr 2022 von Reporter ohne Grenzen steht; in der Erwägung, dass die Militärbehörden Myanmars den Zugang zu sozialen Medien, zum Internet und zu anderen unabhängigen Informationsquellen einschränken;

F. in der Erwägung, dass das Tatmadaw am 14. Februar 2021 Änderungen am Strafgesetzbuch und an der Strafprozessordnung vorgenommen hat, die zu den primären Rechtsvorschriften geworden sind, mit denen Journalisten, Studentenführer, Beamte und andere Personen, die sich dem Militärregime widersetzen, verfolgt werden; in der Erwägung, dass mit dem neu eingeführten Paragrafen 505 Buchstabe a des Strafgesetzbuchs, das Schüren von Angst, die Verbreitung von Falschnachrichten und die Anstiftung zu Straftaten gegen einen Regierungsbeamten verboten wurde, was jeweils mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann, vom Militär unter anderem dazu genutzt wird, Anklage gegen Journalisten zu erheben; in der Erwägung, dass die Verfahren vor den Militärgerichten in Myanmar unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden;

G. in der Erwägung, dass die Junta seit dem Putsch 2021 Medien, in denen über die Handlungen des Militärs berichtet wird, verboten oder zum Verlassen des Landes gezwungen hat; in der Erwägung, dass viele der verbotenen Medien eine wesentliche Rolle bei der Berichterstattung über die Lage in Myanmar gespielt haben; in der Erwägung, dass die Bevölkerung von Myanmar und die Menschen im Ausland in hohem Maße auf diese Medien angewiesen sind;

H. in der Erwägung, dass mindestens vier Journalisten getötet wurden, darunter die Fotografen Soe Naing und Aye Kyaw, die beide in der Haft starben, nachdem sie mutmaßlich gefoltert worden waren, und der Lokalredakteur Pu Tuidim, der Berichten zufolge vom Militär kurzerhand hingerichtet wurde, nachdem er zuvor als menschliches Schutzschild missbraucht worden war; in der Erwägung, dass mehrere Berichte über Folter und Missbrauch vorliegen;

I. in der Erwägung, dass auf den Putsch vom Februar 2021 eine Welle von Festnahmen von Journalisten folgte; in der Erwägung, dass mindestens 140 Journalisten festgenommen wurden, 53 Medienschaffende derzeit in Gefängnissen in Myanmar einsitzen und an die 25 Journalisten seit dem Militärputsch verurteilt wurden; in der Erwägung, dass Myanmar die weltweit zweitgrößte Zahl von Journalisten im Gefängnis aufweist;

J. in der Erwägung, dass die Journalisten Htet Htet Khine und Sithu Aung Myint im August 2021, sechs Monate nach dem Putsch, festgenommen wurden;

K. in der Erwägung, dass die freiberufliche Reporterin von BBC Media Action, Htet Htet Khine, am 27. September 2022 zu einer dreijährigen Haftstrafe mit Zwangsarbeit verurteilt wurde; in der Erwägung, dass Htet Htet Khine bereits am 15. September 2022 zu einer ersten dreijährigen Haftstrafe mit Zwangsarbeit verurteilt worden war, weil sie angeblich gegen Paragraf 505 Buchstabe a des Strafgesetzbuchs verstoßen hatte, der Verbreitung von Falschnachrichten und der Anstiftung dazu unter Strafe stellt;

L. in der Erwägung, dass Sithu Aung Myint immer noch auf ein Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs der „Anstiftung“ und des „Aufruhrs“ wegen Artikeln wartet, in denen er das Militär von Myanmar kritisierte, was eine Gesamtstrafe von 23 Jahren Haft nach sich ziehen könnte; in der Erwägung, dass sich der Gesundheitszustand von Sithu Aung Myint verschlechtert hat und die Gefängnisbehörden ihm die medizinische Betreuung verweigern;

M. in der Erwägung, dass Nyein Nyein Aye, eine freiberuflich tätige Journalistin, die auch unter dem Pseudonym Mabel bekannt ist, am 14. Juli 2022 von einem Militärgericht im Insein-Gefängnis von Yangon verurteilt wurde; in der Erwägung, dass Nyein Nyein Aye gemäß Paragraf 505 Buchstabe a des Strafgesetzbuchs wegen des Schürens von Angst, der Verbreitung von Falschnachrichten und der Anstiftung zu Straftaten gegen einen Regierungsbeamten zu drei Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass mit Nyein Nyein Aye inzwischen 24 Journalisten seit dem Putsch im Jahr 2021 zu einer Haftstrafe verurteilt wurden;

N. in der Erwägung, dass der freiberufliche Journalist Maung Maung Myo am 1. August 2022 wegen des angeblichen Besitzes von Fotos von und Interviews mit Mitgliedern der „Volkswehr“, zu der eine Reihe von aufständischen Gruppen gehört, die gegen die Militärregierung von Myanmar kämpfen, zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde;

O. in der Erwägung, dass ein Gericht am 7. Juli 2022 Aung San Lin, eine Journalistin der Demokratischen Stimme von Birma, zu sechs Jahren Haft mit Zwangsarbeit wegen der Anstiftung und der Verbreitung von „Falschnachrichten“ verurteilte, nachdem sie einen Bericht veröffentlicht hatte, in dem behauptet wurde, dass das Militär Brandanschläge auf die Häuser von drei Anhängern der durch den Staatsstreich gestürzten Nationalen Liga für Demokratie in der Gemeinde Wetlet verübt hatte;

P. in der Erwägung, dass das Militärregime Myanmars im Juli die Todesstrafe wieder eingeführt hat, um den ehemaligen Parlamentsabgeordneten Phyo Zeya Thaw, den prominenten Aktivisten Kyaw Min Yu, der weithin unter dem Namen „Ko Jimmy“ bekannt ist, sowie Aung Thura Zaw und Hla Myo Aung hinzurichten; in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik diese politisch motivierten Hinrichtungen, die einen weiteren Schritt zur vollständigen Zerschlagung der Rechtsstaatlichkeit und eine weitere eklatante Verletzung der Menschenrechte in Myanmar darstellen, scharf verurteilt hat;

Q. in der Erwägung, dass die Haftbedingungen, zu denen dokumentierte Schläge und geschlechtsspezifische Gewalt gehören, ein ernsthaftes Problem für die Sicherheit und das Wohlergehen der Inhaftierten darstellen;

R. in der Erwägung, dass das Militär einen brutalen Krieg gegen ethnische Minderheiten führt und dabei zahlreiche Zivilisten getötet und Millionen von Menschen zur Flucht gezwungen hat; in der Erwägung, dass Militärhubschrauber kürzlich eine Grundschule in der Region Sagaing beschossen haben, wobei mindestens sechs Erwachsene und sieben Kinder getötet wurden; in der Erwägung, dass laut einer jüngsten Erklärung des von den Vereinten Nationen ernannten unabhängigen Menschenrechtsexperten Tom Andrews sich die Bedingungen  weiter verschlimmert hätten und für unzählige unschuldige Menschen in Myanmar entsetzlich seien;

S. in der Erwägung, dass sich die Junta in Myanmar weigert, Menschenrechtsverletzungen gegen die Rohingya ernsthaft nachzugehen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen; in der Erwägung, dass die ranghöchsten Militärangehörigen, die die Angriffe gegen die Rohingya befehligten, nach wie vor im Amt sind; in der Erwägung, dass sich die staatlichen Stellen weigern, mit dem Mechanismus der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten; in der Erwägung, dass Straflosigkeit im politischen und rechtlichen System von Myanmar tief verwurzelt ist;

T. in der Erwägung, dass Russland und China viele politische, militärische und wirtschaftliche Maßnahmen getroffen haben, die darauf abzielen, der Junta Legitimität zu verleihen; in der Erwägung, dass Russland und die Militärjunta Myanmars kürzlich einen Fahrplan für die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie für den Zeitraum 2022-2023 unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass sowohl Moskau als auch Peking Verbindungen zu den Streitkräften Myanmars haben, da sie die größten Waffenlieferanten des Landes sind; in der Erwägung, dass beide Länder mehrfach Versuche, sich auf Erklärungen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Lage in Myanmar zu verständigen, blockiert haben;

U. in der Erwägung, dass die Militärjunta am 24. April 2021 mit den führenden Vertretern des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) einen Fünf-Punkte-Konsens vereinbart hat, dessen erster Schritt ein sofortiges Ende der Gewalt im Land war;

1. verurteilt aufs Schärfste die gewaltsame und unrechtmäßige Herrschaft der Militärjunta in Myanmar und ihre Versuche, die starke Bindung der Bevölkerung Myanmars zur Demokratie zu lösen, zumal dieser Herrschaft ein unrechtmäßiger Staatsstreich gegen die Zivilregierung zugrunde liegt und sie eine außergewöhnlich besorgniserregende humanitäre Lage und Menschenrechtskrise im Land herbeigeführt hat, die durch weit verbreitete Straflosigkeit gekennzeichnet ist; verurteilt aufs Schärfste alle Arten der Verfolgung unabhängiger Journalisten;

2. fordert die sofortige Beendigung des rechtswidrigen Ausnahmezustands im Land, die Wiedereinsetzung der Zivilregierung, die Rückbesinnung auf die Demokratie und die rasche Öffnung des Parlaments unter Beteiligung aller seiner gewählten Vertreter; unterstützt die Bemühungen der Regierung der nationalen Einheit in Richtung einer friedlichen und demokratischen Zukunft;

3. fordert die Militärjunta auf, Präsident Win Myint, die Staatsberaterin Aung San Suu Kyi und alle weiteren Personen, die aufgrund grundloser Anschuldigungen festgenommen wurden, bedingungslos freizulassen, die Macht an die rechtmäßigen Staatsorgane zu übergeben, die Rechtsstaatlichkeit und die Medienfreiheit zu achten und den militärischen Angriffen, Bombardements aus der Luft und der Gewalt gegen die Bevölkerung Myanmars unverzüglich ein Ende zu setzen;

4. fordert die Militärjunta nachdrücklich auf, alle politisch motivierten Anklagen gegen die Presse und Medienschaffende fallenzulassen und alle zu Unrecht inhaftierten Journalisten bedingungslos auf freien Fuß zu setzen, darunter Htet Htet Khine, Sithu Aung Myint, Nyein Nyein Aye, Maung Maung Myo, Thurin Kyaw, Hanthar Nyein, Than Htike Aung, Ye Yint Tun, Tu Tu Tha, Soe Yarzar Tun und Aung San Lin; fordert die Junta auf, Sithu Aung Myint, dessen Gesundheitszustand Anlass zu großer Sorge gibt, die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen;

5. fordert die Militärjunta nachdrücklich auf, die Menschenrechtsverletzungen, einschließlich willkürlicher Festnahme und Inhaftierung, Folter, sexueller Gewalt und anderer Misshandlungen sowie unfairer Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Medienschaffende, unverzüglich einzustellen; betont, dass Rechtsanwälten, Menschenrechtsverteidigern und Familienangehörigen ein wirksamer Zugang zu inhaftierten Personen in Form von Besuchen gewährt werden sollte; weist darauf hin, dass jeder Todesfall in Gewahrsam der Familie der betreffenden Person unverzüglich zu melden und ordnungsgemäß zu dokumentieren ist, der Leichnam der Familie ausgehändigt werden sollte und diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; fordert unabhängige internationale Untersuchungen aller Vorwürfe von Folter und Misshandlung und verlangt, dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; hebt hervor, dass angebliche Informationen, die durch Folter und Misshandlungen erzwungen wurden, in keinem Fall vor Gericht als Beweismaterial zugelassen sind;

6. beharrt darauf, dass die Medienfreiheit von entscheidender Bedeutung für das wirksame Funktionieren freier und demokratischer Gesellschaften und für den Schutz aller anderen Menschenrechte und Grundfreiheiten ist; in der Erwägung, dass Journalisten sichere Rahmenbedingungen benötigen, unter denen sie ihrer unabhängigen Tätigkeit nachgehen können;

7. fordert die Regierung der nationalen Einheit auf, ihren Standpunkt zum Status der Rohingya klar und deutlich darzulegen, insbesondere in Bezug auf deren Recht auf Staatsbürgerschaft und die gleichberechtigte Anerkennung als Volksgruppe von Myanmar und auf das Recht auf Rückkehr in das Land;

8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern in Myanmar weiterhin zu unterstützen; fordert die EU-Delegation in Myanmar und die dortigen Botschaften der Mitgliedstaaten auf, die Fälle von Journalisten sowie von führenden Politikern und anderen Personen, die derzeit inhaftiert sind oder zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, aufmerksam zu verfolgen; fordert die Vertreter der EU-Delegation und der Mitgliedstaaten in Myanmar auf, an den Gerichtsverfahren gegen Journalisten, Medienschaffende, Blogger und Menschenrechtsverteidiger im Land teilzunehmen, wann immer der Zugang gestattet wird; fordert die diplomatischen Missionen und die internationalen Geber auf, Menschenrechtsverteidigern und Medienschaffenden, die von Verfolgung bedroht sind, Unterstützung und möglichen Schutz anzubieten, unter anderem durch die Bereitstellung eines sicheren Zufluchtsorts in den Botschaften und durch die Ausstellung von Notfallvisa für schutzbedürftige Personen;

9. fordert die Kommission auf, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Regelung „Alles außer Waffen“ keinesfalls der Junta zugutekommt oder andernfalls diese Regelung bis auf Weiteres auszusetzen;

10. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die internationale Hilfe, die Entwicklungsprojekte und die finanzielle Unterstützung für Myanmar zu verstärken und dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen dem Militär nicht zugutekommen und sie nicht noch zu mehr Menschenrechtsverletzungen beitragen; fordert die Bereitstellung grenzüberschreitender humanitärer Hilfe und die direkte Unterstützung lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Organisationen ethnischer Minderheiten;

11. begrüßt die Sanktionen, die der Rat gegen Angehörige des Tatmadaw und deren Unternehmen verhängt hat; fordert den Vizepräsidenten und Hohen Vertreter, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, zusätzliche gezielte Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die für die schwersten Menschenrechtsverletzungen im Land verantwortlich sind; fordert den Rat auf, die Waffenhändler Naing Htut Aung, Aung Hlaing Oo und Sit Taing Aung aufgrund ihrer Rolle bei der Bereitstellung von Waffen und Ausrüstung für das Militärregime in die Sanktionsliste aufzunehmen; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Sanktionen gegen das Regime von Myanmar in Erwägung zu ziehen; fordert, dass die notwendigen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass sich diese Sanktionen nicht nachteilig auf die Arbeitnehmer und die gesamte Bevölkerung auswirken;

12. hält Ausnahmeregelungen bei Sanktionen für bedenklich, die es Wirtschaftsakteuren ermöglichen, Finanztransaktionen mit dem Staatsbetrieb „Myanma Oil and Gas Enterprise“ abzuwickeln; fordert eine bessere internationale Koordinierung der Sanktionen, einschließlich der Abstimmung mit regionalen Partnern;

13. fordert den Rat nachdrücklich auf, den Staatsverwaltungsrat als Ganzes zusätzlich zu seinen einzelnen Mitgliedern in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen, gegen die restriktive Maßnahmen gelten, damit sichergestellt wird, dass alle Einrichtungen, die der Kontrolle des Staatsverwaltungsrats unterliegen, unter dieser Kennzeichnung aufgenommen werden und dass Finanzströme aus der Europäischen Union, die ihnen zugutekommen, verboten werden;

14. fordert die Mitgliedstaaten und die assoziierten Länder auf, das Embargo für die direkte und indirekte Lieferung, den Verkauf und die Weitergabe, einschließlich der Durchfuhr, der Verbringung und der Vermittlung, aller Waffen, Munition und sonstiger militärischer, sicherheits- und überwachungsrelevanter Ausrüstung und Systeme sowie für die Bereitstellung von Ausbildung, Wartung und sonstiger militärischer und sicherheitsrelevanter Unterstützung aufrechtzuerhalten; weist darauf hin, dass der Internationale Strafgerichtshof die Lage weiter untersuchen muss;

15. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Druck auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu erhöhen, damit ein aussagekräftiger Entwurf einer Resolution zur Einführung eines umfassenden weltweiten Waffenembargos gegen Myanmar ausgehandelt wird;

16. fordert den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Myanmar auf, sich weiterhin mit der Verfolgung von Journalisten zu befassen und Maßnahmen zu ergreifen, damit dieser besorgniserregenden Entwicklung ein Ende gesetzt wird; fordert die Vereinten Nationen auf, Verstöße gegen die Medienfreiheit in den Anwendungsbereich ihres unabhängigen Untersuchungsmechanismus für Myanmar aufzunehmen und alle Initiativen zu fördern, die darauf abzielen, das Militärregime zu sanktionieren und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für die derzeit im Land begangenen entsetzlichen Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind;

17. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, alle Wege zu erkunden, deren Ziele Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für die von den Sicherheitskräften begangenen schweren Straftat gegen das Völkerrecht sind, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Anschluss an den Putsch begangen wurden, sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Fälle von Völkermord, die seit Jahrzehnten im Rakhaing-Staat und anderen Regionen ethnischer Minderheiten begangen wurden, indem sie sich dafür einsetzen, dass der Sicherheitsrat den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in dem Land befasst;

18. verurteilt die Hinrichtung von Oppositionellen und bekräftigt seine entschiedene Ablehnung der Todesstrafe;

19. fordert die Militärjunta nachdrücklich auf, alle Rechtsvorschriften aufzuheben, mit denen die Medienfreiheit gefährdet werden könnte, und ihre Beeinträchtigung des Rechts der Menschen in Myanmar auf freie Meinungsäußerung im Internet und anderswo zu beenden, wozu auch die Freiheit gehört, nach Informationen zu suchen, diese zu empfangen und weiterzugeben;

20. stellt fest, dass der Fünf-Punkte-Konsens zu keinen Ergebnissen geführt hat, und fordert den ASEAN auf, einzuräumen, dass die Junta unter Führung von Min Aung Hlaing kein verlässlicher Partner ist; fordert den ASEAN und seine Mitglieder nachdrücklich auf, mit der Regierung der nationalen Einheit ein neues Abkommen über die Krise in Myanmar auszuhandeln und dieses neue Abkommen mit Durchsetzungsmechanismen auszustatten, damit in Zukunft eine nachhaltige und demokratische Lösung der Krise gefunden werden kann;

21. verurteilt Russland und China wegen deren politischer, wirtschaftlicher und militärischer Unterstützung der Junta von Myanmar;

22. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem amtierenden Präsidenten Duwa Lashi La und der Regierung der nationalen Einheit von Myanmar, dem Ausschuss, der die beiden Kammern des Parlaments (Pyidaungsu Hluttaw) repräsentiert, der Staatsberaterin von Myanmar, den Tatmadaw, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten des Verbands Südostasiatischer Nationen, dem Generalsekretär des Verbands Südostasiatischer Nationen, der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission des Verbands Südostasiatischer Nationen und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2022
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