Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0066/2023Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0066/2023

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Reaktion der EU auf die Proteste und Hinrichtungen in Iran

18.1.2023 - (2023/2511(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 132 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9‑0066/2023 (Verts/ALE)
B9‑0067/2023 (Renew)
B9‑0070/2023 (PPE)
B9‑0079/2023 (S&D)
B9‑0080/2023 (ECR)

Michael Gahler, David McAllister, Javier Zarzalejos, Rasa Juknevičienė, Željana Zovko, Andrius Kubilius, Antonio López‑Istúriz White, David Lega, Isabel Wiseler‑Lima, Radosław Sikorski, Gheorghe‑Vlad Nistor, Tom Vandenkendelaere
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Tonino Picula, Evin Incir, Thijs Reuten, Raphaël Glucksmann, Delara Burkhardt, Dietmar Köster
im Namen der S&D-Fraktion
Frédérique Ries, Abir Al‑Sahlani, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Katalin Cseh, Bart Groothuis, Klemen Grošelj, Moritz Körner, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Karen Melchior, Javier Nart, Jan‑Christoph Oetjen, Urmas Paet, Dragoş Pîslaru, Samira Rafaela, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Emma Wiesner
im Namen der Renew-Fraktion
Ernest Urtasun
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Anna Fotyga, Charlie Weimers, Assita Kanko, Kosma Złotowski, Beata Mazurek, Joachim Stanisław Brudziński, Bogdan Rzońca, Elżbieta Rafalska, Ryszard Czarnecki, Emmanouil Fragkos, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Hermann Tertsch, Adam Bielan, Elżbieta Kruk, Witold Jan Waszczykowski
im Namen der ECR-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo


Verfahren : 2023/2511(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0066/2023
Eingereichte Texte :
RC-B9-0066/2023
Aussprachen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reaktion der EU auf die Proteste und Hinrichtungen in Iran

(2023/2511(RSP))

 

 

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere seine Entschließung vom 6. Oktober 2022 zum Tod von Mahsa Dschina Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte in Iran[1], seine Entschließung vom 17. Februar 2022 zur Todesstrafe in Iran[2] und alle seine anderen Entschließungen zur Menschenrechtslage in Iran,

 unter Hinweis auf die Resolution des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 16. November 2022 zu den Menschenrechten in Iran,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. Januar 2023,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Sachverständigen der Vereinten Nationen vom 11. November 2022, in der Iran aufgefordert wird, friedliche Demonstranten nicht mehr zum Tode zu verurteilen,

 unter Hinweis auf die Sondertagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zur Islamischen Republik Iran, die am 24. November 2022 stattfand, und die bei dieser Tagung angenommene Resolution,

 unter Hinweis auf die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran vom 22. September 2022, 18. Juni 2022, 13. Januar 2022 und 11. Januar 2021,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Außenminister der G7 vom 4. November 2022,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der EU vom 12. Dezember 2022,

 unter Hinweis auf die Sanktionen gegen iranische Personen und Organisationen, die der Rat der EU am 12. April 2021, 17. Oktober 2022, 20. Oktober 2022 und 14. November 2022 verabschiedet hat und den Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/2433 des Rates vom 12. Dezember 2022[3],

 unter Hinweis auf die Sanktionen der Islamischen Republik Iran gegen europäische und britische Organisationen und Einzelpersonen,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 7. Januar 2023 zu den unlängst vollstreckten Hinrichtungen von Mohammad Mehdi Karami und Sejjed Mohammad Hosseini, vom 8. Dezember 2022 zur Hinrichtung von Mohsen Schekari und vom 15. Januar 2023 zur Hinrichtung von Alireza Akbari,

 unter Hinweis auf die im Namen der EU abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. September 2022 zu Iran und die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 19. September 2022 zum Tod von Mahsa Dschina Amini,

 unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Sprechers des EAD vom 9. Januar 2023, in der die Einbestellung des Botschafters der Islamischen Republik Iran bei der Europäischen Union angekündigt wird,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu Iran vom 22. September 2022, 9. November 2022 und 13. Dezember 2022,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung Kanadas und der Vereinigten Staaten vom 9. Dezember 2022 zur Menschenrechtslage in Iran,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (IPBPR) und seine Ratifizierung durch den Iran im Juni 1975,

 unter Hinweis auf die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte, 

 unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus[4],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus[5],

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates[6],

 unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Todesstrafe, zu Menschenrechtsverteidigern und betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

 gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die 22-jährige kurdische Iranerin Mahsa Dschina Amini am 13. September 2022 in Teheran von der iranischen „Sittenpolizei“ festgenommen wurde, weil sie angeblich gegen die gesetzliche Verschleierungspflicht verstoßen hatte; in der Erwägung, dass Mahsa Dschina Amini am 16. September 2022 brutal gefoltert wurde und starb, während sie sich in Polizeigewahrsam befand; in der Erwägung, dass keine ordnungsgemäße Untersuchung durchgeführt wurde;

B. in der Erwägung, dass nach der Ermordung von Mahsa Dschina Amini im ganzen Land Proteste ausbrachen, an denen Hunderttausende iranischer Bürger beteiligt waren, die sämtliche Teile der Gesellschaft repräsentieren; in der Erwägung, dass die Proteste von Frauen eingeleitet wurden, die die Rechenschaft über den Tod von Mahsa Dschina Amini sowie ein Ende der Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen in Iran forderten; in der Erwägung, dass viele Frauen als Protest gegen den Tod von Mahsa Dschina Amini ihren Hidschab abnahmen oder ihre Haare abschnitten; in der Erwägung, dass die von Frauen geführten Proteste die Solidarität von Männern hervorriefen und eine gesamtiranische Revolution sowie eine Protestbewegung gegen das Regime auslösten; in der Erwägung, dass Studierende an zahlreichen Universitäten im ganzen Land protestieren, indem sie ihre Vorlesungen boykottieren und gegen die Repressionen demonstrieren; in der Erwägung, dass Mahsa Dschina Amini aus der Region Kurdistan in Iran stammt, in der die Proteste weit verbreitet sind und vom Regime mit Repressionen beantwortet werden;

C. in der Erwägung, dass die Reaktion der iranischen Sicherheits- und Polizeikräfte auf die Proteste gewaltsam, wahllos, unverhältnismäßig und ungezügelt ist; in der Erwägung, dass der Oberste Führer der Islamischen Republik, Ali Khamenei, und Präsident Ebrahim Raissi die gewaltsame Unterdrückung friedlicher Demonstrationen und die Tötung von Demonstranten durch die paramilitärischen Bassidsch-Milizen des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) wiederholt gepriesen und dazu ermutigt haben;

D. in der Erwägung, dass bis zum 16. Januar 2023 die iranischen Sicherheitskräfte Berichten zufolge mehrere Hundert friedliche Demonstranten, darunter Dutzende von Kindern, getötet haben und mehr als 20 000 Demonstranten festgenommen, verhaftet oder entführt wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger, Studenten, Rechtsanwälte und Aktivisten der Zivilgesellschaft, darunter EU-Bürger und in Deutschland, Polen, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und Schweden ansässige Personen;

E. in der Erwägung, dass Iran die doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennt, was dazu führt, dass der Zugang ausländischer Botschaften zu ihren Bürgern, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen und dort festgehalten werden, eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass der ehemalige stellvertretende Verteidigungsminister Irans, Alireza Akbari, der die britische und die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, wegen Spionage für das Vereinigte Königreich in Iran, die er dementierte, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde; in der Erwägung, dass der schwedische und iranische Staatsangehörige Dr. Ahmadreza Djalali, der auf Notfallmedizin spezialisiert und Dozent an der Freien Universität Brüssel in Belgien und an der Universität Ostpiemont in Italien ist, am 24. April 2016 von den iranischen Sicherheitskräften festgenommen wurde; in der Erwägung, dass er im Oktober 2017 in einem höchst unfairen Gerichtsverfahren auf der Grundlage eines durch Folter erzwungenen Geständnisses aufgrund von falschen Spionagevorwürfen zum Tode verurteilt wurde; in der Erwägung, dass das Urteil am 17. Juni 2018 durch den Obersten Gerichtshof Irans bestätigt wurde; in der Erwägung, dass der französisch-iranische Forscher Fariba Adelkhah im Juni 2019 festgenommen und wegen „Untergrabung der nationalen Sicherheit“ zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde;

F. in der Erwägung, dass weitere Unionsbürger willkürlich in Iran festgehalten werden, darunter der belgische Staatsangehörige Olivier Vandecasteele, der aufgrund einer Reihe haltloser Anschuldigungen zu insgesamt 40 Jahren Haft und Dutzenden von Peitschenhieben verurteilt wurde; in der Erwägung, dass die Strafe verhängt wurde, nachdem das oberste belgische Gericht ein umstrittenes bilaterales Abkommen über den Austausch von Gefangenen ausgesetzt hatte, das die Rückführung des in Belgien wegen versuchten Terrorismus verurteilten iranischen Diplomaten Assadollah Assadi in die Islamische Republik Iran im Gegenzug für die Freiheit von Olivier Vandecasteele ermöglicht hätte; in der Erwägung, dass sieben französische Staatsbürger noch immer in Iran inhaftiert sind, darunter Cécile Kohler, eine Lehrerin und Gewerkschafterin, und ihr Partner Jacques Paris sowie Benjamin Brière, die im Mai 2020 festgenommen und wegen „Spionage“ zu acht Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurden;

G. in der Erwägung, dass Iran das Land mit der weltweit höchsten Zahl an Hinrichtungen je Einwohner ist; in der Erwägung, dass das iranische Regime nach unfairen und abgekürzten Gerichtsverfahren Todesurteile gegen friedliche Demonstranten, darunter Minderjährige, verhängt und vollstreckt hat, wodurch gegen die wesentlichsten und grundlegendsten Anforderungen an ein faires Verfahren verstoßen wurde; in der Erwägung, dass Amnesty International Hinweise darauf gefunden hat, dass das iranische Regime weiterhin die Todesstrafe als Repressionsmittel einsetzt, um Proteste zu unterdrücken; in der Erwägung, dass die Polizei und die Sicherheitskräfte der Islamischen Republik in den iranischen Gefängnissen Gefangene in großem Umfang foltern, vergewaltigen sowie grausam, unmenschlich und erniedrigend behandeln;

H. in der Erwägung, dass Amnesty International eine Liste mit etwa 25 Personen erstellt hat, die ernsthaft davon bedroht sind, hingerichtet zu werden, darunter insbesondere Mohammad Ghobadlu; in der Erwägung, dass Amnesty International befürchtet, dass noch vielen weiteren Menschen wegen ihrer Teilnahme an den Protesten die Todesstrafe drohen könnte; in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte berichtet, dass mehr als 40 iranische Künstler wegen Verbrechen angeklagt wurden, auf die die Todesstrafe steht; in der Erwägung, dass iranische Schauspieler, Musiker, Sportler und andere Prominente die Proteste gegen das klerikale Establishment öffentlich unterstützen;

I. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Iran weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass die Ermordung von Mahsa Dschina Amini und anderer Personen sowie die derzeitige Welle von Hinrichtungen ein Beispiel für die anhaltende Menschenrechtskrise in Iran sind; in der Erwägung, dass sich die Verschlechterung der Lage aufgrund der systemischen Straflosigkeit des iranischen Regimes und seines Sicherheitsapparats, die weitverbreitete Folter sowie außergerichtliche Hinrichtungen und andere rechtswidrige Tötungen ermöglicht, fortsetzt; in der Erwägung, dass sich das iranische Strafrechtssystem in hohem Maße auf erzwungene Geständnisse stützt, die durch Folter und andere Formen der Nötigung und des Zwangs erzwungen werden; in der Erwägung, dass die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der Menschenrechtspolitik der EU ist;

J. in der Erwägung, dass 227 Mitglieder des iranischen Parlaments am 6. November 2022 unter eklatanter Verletzung der Gewaltenteilung die Justiz aufforderten, entschieden gegen die während der Proteste verhafteten Personen vorzugehen und die Todesstrafe als Strafe zu verhängen;

K. in der Erwägung, dass ethnischen Minderheiten in der iranischen Verfassung die gleichen Rechte eingeräumt werden; in der Erwägung, dass die Todesstrafe in überproportionalem Ausmaß gegen LGBTIQ+-Personen und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, insbesondere gegen Belutschen, Kurden, Araber und Bahai, verhängt wird; in der Erwägung, dass seit Beginn der Morde und des gewaltsamen Vorgehens immer mehr Menschenrechtsverteidiger verhaftet werden; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen, die bei den Protesten an vorderster Front standen, darunter Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, verhaftet und inhaftiert wurden, weil sie ein Ende systemischer und systematischer diskriminierender Gesetze, Strategien und Praktiken forderten, und dass gegen sie insbesondere Anklagen erhoben werden, die die Todesstrafe nach sich ziehen, sowie Todesurteile ergehen;

L. in der Erwägung, dass eine Gruppe von Menschenrechtsexperten, darunter mehrere Mandatsträger für Sonderverfahren der Vereinten Nationen, eine Erklärung abgegeben hat, in der die Tötung von und das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte in Iran gegen Demonstranten verurteilt werden; in der Erwägung, dass die Experten ihre tiefe Besorgnis über die „übermäßige und tödliche Gewalt“ zum Ausdruck gebracht haben, die bei den Protesten nach dem Tod von Mahsa Dschina Amini gegen Demonstranten eingesetzt wurde, einschließlich sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Einschüchterung und Schikanierung von Demonstranten und systematischer Straffreiheit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben; in der Erwägung, dass die Experten der Vereinten Nationen das iranische Regime am 11. November 2022 nachdrücklich aufgefordert haben, die Anklageerhebung gegen Personen wegen Straftatbeständen, auf die die Todesstrafe steht, aufgrund ihrer Teilnahme oder angeblichen Teilnahme an friedlichen Demonstrationen einzustellen;

M. in der Erwägung, dass die Experten der Vereinten Nationen den Menschenrechtsrat aufgefordert haben, dringend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Sondertagung zur Lage in Iran abzuhalten, einen internationalen Untersuchungsmechanismus einzurichten, die Rechenschaftspflicht in Iran sicherzustellen und der anhaltenden Straflosigkeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen; in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat am 24. November eine Sondertagung zur Lage in Iran abgehalten hat; in der Erwägung, dass bei dieser Sondertagung vereinbart wurde, dass im Rahmen einer unabhängigen internationalen Erkundungsmission die Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran untersucht, Beweise gesammelt und analysiert werden sollten und mit Interessenträgern zusammengearbeitet werden sollte, um die Sachverhalte im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen zu ermitteln, damit alle Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran begangen haben, einschließlich der höchsten staatlichen Stellen, vor Gericht gestellt werden können;

N. in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte am 10. Januar 2023 darauf hingewiesen hat, dass die Instrumentalisierung von Strafverfahren zur Bestrafung von Personen wegen der Ausübung ihrer Grundrechte einer staatlich genehmigten Ermordung gleichkommt;

O. in der Erwägung, dass die Außenminister der EU am 12. Dezember 2022 Schlussfolgerungen des Rates zu Iran angenommen haben; in der Erwägung, dass in diesen Schlussfolgerungen die iranischen Staatsorgane aufgefordert werden, der bedauerlichen Praxis der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen Demonstranten unverzüglich ein Ende zu setzen und die jüngsten Todesurteile, die im Zusammenhang mit den anhaltenden Protesten verhängt wurden, mit sofortiger Wirkung aufzuheben und sicherzustellen, dass allen Häftlingen ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährt wird;

P. in der Erwägung, dass der Generalsekretär des EAD am 9. Januar 2023 im Namen des Hohen Vertreters den Botschafter der Islamischen Republik Iran bei der Europäischen Union einbestellt hat, um das Entsetzen der EU über die Hinrichtung von Mohammad Mehdi Karami und Sejjed Mohammad Hosseini, die im Zusammenhang mit den Protesten in Iran verhaftet und zum Tode verurteilt worden waren, zu bekräftigen; in der Erwägung, dass Mohsen Schekari und Madschidresa Rahnaward wegen ihrer Teilnahme an den Protesten vom 8. bzw. 12. Dezember 2022 hingerichtet wurden;

Q. in der Erwägung, dass Kanada und die Vereinigten Staaten am 9. Dezember 2022 eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, in der sie die brutalen Gewaltakte der Islamischen Republik Iran gegen friedliche Demonstranten und die anhaltende Unterdrückung des iranischen Volkes sowie die Unterdrückung und staatlich geförderte Gewalt gegen Frauen verurteilen; in der Erwägung, dass beide Länder im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen, einschließlich solcher, die im Rahmen des anhaltenden gewaltsamen Vorgehens begangen wurden, darüber hinaus Sanktionen gegen iranische Amtsträger verhängt haben;

R. in der Erwägung, dass die EU unlängst und bei mehreren Gelegenheiten insbesondere gegen hochrangige Personen innerhalb des IRGC mit diesen eklatanten Menschenrechtsverletzungen zusammenhängende restriktive Maßnahmen erlassen hat – darunter das Einfrieren von Vermögenswerten, Einreiseverbote in die EU und das Verbot, den in der Liste aufgeführten Personen und Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen –, und zwar als Reaktion auf deren Rolle beim gewaltsamen Vorgehen in Iran und der Bereitstellung bewaffneter Drohnen, die für terroristische Handlungen der Russischen Föderation gegen die Ukraine eingesetzt werden, durch die Islamische Republik; in der Erwägung, dass die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung angesichts der Menschenrechtslage in Iran restriktiven Maßnahmen unterliegen, nun insgesamt 126 Personen und 11 Organisationen umfasst; in der Erwägung, dass in der Sanktionsliste der EU insbesondere der iranische Innenminister, Ahmad Wahidi, der iranische Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie, Issa Sarepur, die iranischen Strafverfolgungskräfte und die Provinzleiter des IRGC aufgeführt sind;

S. in der Erwägung, dass das Außenministerium der Islamischen Republik Iran im Rahmen des Sanktionsmechanismus Gegenmaßnahmen ergriffen hat, die insbesondere gegen Hannah Neumann, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel, sowie gegen andere Mitglieder und ehemalige deutsche und französische Politiker gerichtet sind; in der Erwägung, dass das Parlament als Reaktion auf die Sanktionen Irans gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments im November 2022 beschloss, dass seine Delegationen und Ausschüsse nicht mehr mit den iranischen Staatsorganen zusammenarbeiten werden;

T. in der Erwägung, dass sich die Islamische Republik insbesondere über das IRGC an groß angelegten, ausgefeilten und gewaltsamen länderübergreifenden Repressionen beteiligt, die sich gegen im Exil lebende und der Diaspora angehörende Aktivisten, Dissidenten, unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger – auch im Hoheitsgebiet der EU – richten und in deren Rahmen ihre Familienangehörigen in Iran bedroht und schikaniert werden; in der Erwägung, dass die Islamische Republik sowohl unmittelbar als auch durch lokale Stellvertreter der Diaspora angehörende Dissidenten ermordet, im Exil lebende Personen nach Iran entführt und Bombenangriffe in mehreren Ländern, darunter EU-Mitgliedstaaten, geplant hat;

U. in der Erwägung, dass das Regime der Islamischen Republik Internet- und Mobilfunkverbindungen absichtlich stört und Plattformen der sozialen Medien stark einschränkt, um die Fähigkeit der iranischen Bevölkerung, Proteste zu organisieren, zu beeinträchtigen; in der Erwägung, dass im Rahmen der Sanktionsregelung der EU auch die Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung und von Ausrüstung für die Überwachung des Telefonverkehrs in die Islamische Republik Iran verboten ist;

V. in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Josep Borrell, in seinen Erklärungen vom 8. Dezember 2022 und 7. Januar 2023 die Hinrichtung von Mohammad Mehdi Karami und Sejjed Mohammad Hosseini verurteilt hat; in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane in seinen Erklärungen aufgefordert werden, die Praxis der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen Demonstranten unverzüglich einzustellen; in der Erwägung, dass die EU die iranischen Staatsorgane in diesen Erklärungen ferner auffordert, die jüngsten Todesurteile unverzüglich aufzuheben und sich strikt an ihre internationalen Verpflichtungen zu halten;

W. in der Erwägung, dass die Islamische Republik kurdische Gruppen – auch im Irak – beschuldigt hat, Proteste in Iranisch-Kurdistan anzuzetteln; in der Erwägung, dass das IRGC unter diesem Vorwand bewaffnete Angriffe auf die Region Kurdistan im Irak ausgeführt hat, bei denen dutzende Menschen, darunter Zivilisten, getötet wurden; in der Erwägung, dass die Proteste im Nordwesten und Südosten Irans, wo viele Angehörige der kurdischen und belutschischen Minderheiten des Landes leben, mit besonderer Härte niedergeschlagen wurden;

X. in der Erwägung, dass das IRGC, das sich aus den paramilitärischen Bassidsch-Milizen, der Quds-Einheit, den Bodentruppen, den Luft- und Weltraumstreitkräften und der Marine zusammensetzt, eine zentrale Rolle bei der Unterdrückung von Dissens im Inland und bei militärischen Aktivitäten im Ausland spielt; in der Erwägung, dass das IRGC, das als Staat innerhalb eines Staates handelt, Berichten zufolge zwei Drittel der iranischen Wirtschaft kontrolliert, darunter Beteiligungen an der Infrastruktur, an der Petrochemie-, Finanz-, Telekommunikations-, Automobil- und Meereswirtschaft, sowie an „Bonjads“ genannten umfangreichen Stiftungen und an großen illegalen Schleusernetzen;

Y. in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in Iran bei sogenannten Ehrenmorden auf brutale Art und Weise getötet werden; in der Erwägung, dass Opfern, an denen unter Berufung auf eine vermeintliche Ehre Verbrechen begangen werden, oft keine Gerechtigkeit widerfährt;

Z. in der Erwägung, dass das IRGC sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene terroristische Aktionen ausführt, anleitet oder zu ihnen beiträgt; in der Erwägung, dass Russlands Aggression gegen die Ukraine zur Vertiefung der Beziehungen Teherans zu Moskau geführt hat;

AA. in der Erwägung, dass die aggressive Innenpolitik des Mullah-Regimes in der Außenpolitik der Islamischen Republik nachgeahmt wird; in der Erwägung, dass das Regime zu einer Destabilisierung in der gesamten Region des Nahen Ostens und darüber hinaus beiträgt;

AB. in der Erwägung, dass Ebrahim Raissi, der im Juni 2021 zum iranischen Präsidenten gewählt wurde und auf der Sanktionsliste der Vereinigten Staaten steht, zuvor Oberster Richter des iranischen Justizwesens war, obwohl er nachweislich eine Bilanz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen aufweist; in der Erwägung, dass der Sieg von Ebrahim Raissi von den staatlichen Stellen der Islamischen Republik in einer Wahl herbeigeführt wurde, die nicht vollkommen frei und fair war; in der Erwägung, dass nur sieben von 592 Kandidaten vom Wächterrat grünes Licht für eine Kandidatur für das Amt des Präsidenten erhalten haben; in der Erwägung, dass es sich bei keinem der Kandidaten um Frauen, Angehörige von Minderheiten oder Personen handelte, die sich gegen das Regime ausgesprochen haben;

AC. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über die Erneuerung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPOA) noch immer nicht offiziell ausgesetzt wurden; in der Erwägung, dass die Gespräche über die Sicherungsuntersuchung fortgesetzt werden, die von der Internationalen Atomenergie-Organisation eingeleitet wurde, nachdem sie an drei nicht deklarierten Standorten in Iran Spuren von Uran gefunden hatte;

1. verurteilt aufs Schärfste die Verhängung der Todesstrafe gegen friedliche Demonstranten und deren Hinrichtung in Iran, wobei dies insbesondere Mohsen Schekari, Madschidresa Rahnaward, Mohammad Mehdi Karami und Sejjed Mohammad Hosseini betrifft; fordert die iranischen Staatsorgane auf, unverzüglich und bedingungslos alle Pläne zur Vollstreckung von Hinrichtungen einzustellen und davon abzusehen, weitere Todesurteile zu erwirken; fordert die Staatsorgane der Islamischen Republik Iran auf, ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel zu verhängen, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, alle Verurteilungen und Todesurteile aufzuheben; bekräftigt, dass es die Anwendung der Todesstrafe zu jedem Zeitpunkt und unter allen Umständen entschieden und grundsätzlich ablehnt;

2. fordert die Staatsorgane der Islamischen Republik nachdrücklich auf, die sofortige und bedingungslose Freilassung aller zum Tode verurteilten Demonstranten zu gewährleisten, darunter Mohammad Borughani, Mohammad Ghobadlu, Hamid Ghare Hassanlu, Mahan Sadrat Marani, Hossein Mohammadi, Manutschehr Mehman Nawas, Sahand Nurmohammed-Sadeh, Saman Sejdi, Resa Arja, Saleh Mirhaschemi Baltaghi, Said Jaqubi Kordafli, Dschawad Ruhi, Arschia Takdastan, Mehdi Mohammadifard und Madschid Kasemi; verurteilt aufs Schärfste, dass das iranische Regime Strafverfahren und die Todesstrafe als Waffe einsetzt, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und Menschen für die Ausübung ihrer Grundrechte zu bestrafen; fordert die Islamische Republik auf, ihr Gesetzbuch zu überarbeiten und Moharebeh („Feindschaft gegen Gott“) und Mofsed-e-filars („Korruption auf Erden“) als strafbare Handlungen daraus zu entfernen;

3. bekundet seine Solidarität mit den iranischen Jugendlichen, Frauen und Männern, einschließlich Minderheiten, die die Proteste anführen bzw. daran teilnehmen; unterstützt die friedliche Protestbewegung im gesamten Land, die sich gegen die systemische und zunehmende Unterdrückung und die schweren und massenhaften Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten richten; unterstützt nachdrücklich die Bestrebungen des iranischen Volkes, in einem freien, stabilen, inklusiven und demokratischen Land zu leben; verurteilt die systematische Diskriminierung von Frauen durch das iranische Regime im Wege von Gesetzen und Vorschriften, die die Freiheiten, das Leben und die Lebensgrundlage von Frauen erheblich einschränken;

4. spricht den Familien all jener, die bei den jüngsten und früheren Protesten in Iran getötet, gefoltert, entführt oder unrechtmäßig inhaftiert wurden, sein Beileid aus;

5. verurteilt erneut nachdrücklich den weitverbreiteten, brutalen, vorsätzlichen und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch die iranischen Sicherheitskräfte; fordert die iranischen Staatsorgane auf, das harte Vorgehen gegen ihre eigenen Bürger einzustellen; erinnert daran, dass das Recht auf friedliche Versammlung gewährleistet sein muss;

6. fordert, dass die internationale Gemeinschaft sowie die EU und ihre Mitgliedstaaten alle Möglichkeiten nutzen, um gegenüber den Staatsorganen der Islamischen Republik ein sofortiges Ende der Hinrichtung von Demonstranten und des gewaltsamen Vorgehens gegen Proteste sowie die bedingungslose Freilassung aller Personen zu fordern, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und ihres Rechts, sich friedlich zu versammeln, festgenommen wurden; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, das iranische Regime weiterhin für die Tötung der eigenen Bevölkerung und die schweren Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen;

7. fordert das iranische Regime auf, eine internationale, unparteiische und wirksame Untersuchung der vom Regime begangenen Menschenrechtsverletzungen – einschließlich der Tötung von Mahsa Dschina Amini, der Tötung von Hunderten von Demonstranten und der Folter und Misshandlung willkürlich inhaftierter Personen – zu ermöglichen, die von einer unabhängigen zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen durchzuführen ist; fordert die iranischen Staatsorgane auf, eine zügige, auf Fakten beruhende, unparteiische und wirksame Untersuchung aller Tötungen von Demonstranten zuzulassen, und fordert, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; hebt hervor, dass die EU auch weiterhin auf die Tötung von Mahsa Dschina Amini und die Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, reagieren sollte;

8. fordert nachdrücklich die unverzügliche Freilassung aller Personen, die wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen inhaftiert wurden, sowie aller politischen Gefangenen; fordert, dass gemäß der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 gezielte restriktive Maßnahmen gegen alle Richter verhängt werden, die Urteile gegen Demonstranten erlassen; fordert ferner die iranischen Staatsorgane auf, sämtliche Anklagepunkte gegen alle Personen, die ausschließlich aus dem Grund festgenommen wurden, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, im Zusammenhang mit den Protesten friedlich wahrgenommen haben, umgehend und bedingungslos fallen zu lassen; fordert die iranischen Behörden auf, ihren internationalen Verpflichtungen – auch jenen, die im Rahmen des IPBPR bestehen – nachzukommen;

9. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 12. Dezember 2022 und die Annahme der jüngsten restriktiven Maßnahmen gegen diejenigen, die an der Gewalt gegen Demonstranten beteiligt sind, sowie gegen alle Personen, die mit der „Sittenpolizei“ in Verbindung stehen und an der Ermordung von Mahsa Dschina Amini beteiligt waren bzw. für ihren Tod verantwortlich zeichnen; ist jedoch der Ansicht, dass die eklatante Missachtung der Menschenwürde und der demokratischen Bestrebungen der eigenen Bürger durch das iranische Regime sowie dessen Unterstützung für die Russische Föderation weitere Anpassungen der Position der EU gegenüber Iran erforderlich machen;

10. fordert den VP/HR und den Rat auf, die EU-Sanktionsliste auf alle Personen und Einrichtungen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, und ihre Familienangehörigen auszuweiten, einschließlich des Obersten Führers, Ali Khamenei, des Präsidenten, Ebrahim Raissi, und des Generalstaatsanwalts Mohammad Dschafar Montaseri sowie aller Stiftungen („Bonjads“), die mit dem IRGC in Verbindung stehen, darunter insbesondere die Bonjad Mostasafan und die Bonjad Schahid wa Omur-e Dschanbasan; fordert den VP/HR, den Rat und die Mitgliedstaaten ferner auf, Sanktionen gegen die 227 Mitglieder des iranischen Parlaments, die die Anwendung der Todesstrafe befürworteten, in Erwägung zu ziehen; begrüßt, dass im Vereinigten Königreich die Aufnahme der IRGC in die britische Liste terroristischer Organisationen vorbereitet wird; verurteilt mit Nachdruck die von den iranischen Staatsorganen gegen ehemalige deutsche und französische Politiker sowie gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments verhängten Sanktionen; weist darauf hin, dass der interparlamentarische Dialog ausgesetzt werden sollte, solange Mitglieder des Europäischen Parlaments von den Staatsorganen sanktioniert werden;

11. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das IRGC und die ihm untergeordneten Streitkräfte, einschließlich der paramilitärischen Bassidsch-Milizen und der Quds-Einheit, in die EU-Terroristenliste aufzunehmen und alle wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeiten zu verbieten, die Unternehmen und Geschäftstätigkeiten betreffen, welche mit dem IRGC oder ihm nahestehenden Personen in Verbindung stehen, sich ganz oder teilweise in seinem bzw. ihrem Besitz befinden oder für es bzw. sie bestimmt sind, unabhängig davon, in welchem Land sie tätig sind, wobei nachteilige Folgen für die iranische Bevölkerung sowie für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe der EU zu verhindern sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern alle Länder, in denen das IRGC militärische, wirtschaftliche oder informationelle Operationen durchführt, nachdrücklich aufzufordern, ihre Beziehungen zum IRGC zu beenden und zu verbieten; verurteilt aufs Schärfste den grundlosen Angriff auf das Gouvernement Erbil in Irakisch-Kurdistan durch das IRGC und betont, dass durch solche willkürlichen Angriffe unschuldige Zivilisten und die Stabilität der Region bedroht werden;

12. verurteilt erneut nachdrücklich die sich rasch verschlechternde Menschenrechtslage in Iran, für die allein die Islamische Republik, ihre oberste Führung und ihre Sicherheitskräfte, einschließlich des IRGC, verantwortlich sind; fordert die iranischen Staatsorgane auf, ethnische und religiöse Minderheiten sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten von LGBTIQ+-Personen zu achten; fordert die iranischen Staatsorgane auf, sämtliche Ausprägungen von Diskriminierung zu beseitigen;

13. begrüßt die Einrichtung der unabhängigen internationalen Erkundungsmission zur Islamischen Republik Iran, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution S35/1 vom 24. November 2022 damit befasst wurde, Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran zu untersuchen und entsprechendes Beweismaterial zu sammeln und zu analysieren, und fordert ihre rasche Entsendung; fordert die Staatsorgane der Islamischen Republik nachdrücklich auf, der Erkundungsmission uneingeschränkten und ungehinderten Zugang zu gewähren, damit sie ihr Mandat erfüllen kann, und davon abzusehen, diejenigen, die mit der Erkundungsmission zusammenarbeiten, oder ihre Familienangehörigen zu schikanieren und einzuschüchtern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Vorbereitung und Durchführung der Erkundungsmission uneingeschränkt zu unterstützen; fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, den Fall Iran unverzüglich an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu verweisen, wenn die Islamische Republik nicht kooperiert;

14. ersucht ferner die iranischen Staatsorgane, Besuche von Vertretern der Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zuzulassen und insbesondere sicherzustellen, dass dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran die Einreise gestattet wird;

15. fordert das iranische Regime auf, sämtliche Menschenrechtsverteidiger freizulassen; ersucht das iranische Regime, die gezielte Verfolgung sämtlicher Menschenrechtsverteidiger in Iran einzustellen und unter allen Umständen zu gewährleisten, dass sie ihre legitimen Menschenrechtsaktivitäten ohne Angst vor Repressalien und ohne jegliche Einschränkungen wie etwa Schikanierung durch die Justiz ausüben können;

16. verurteilt die Festnahme von Dutzenden Journalisten und fordert die iranischen Behörden auf, sie unverzüglich freizulassen; ist zutiefst besorgt über die Festnahme von mehr als 80 Medienschaffenden, unter anderem von Nilufar Hamedi, der Journalistin, die als Erste über die Festnahme von Mahsa Dschina Amini und ihre Einweisung ins Krankenhaus berichtet hatte, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, sie unverzüglich freizulassen; fordert die Islamische Republik auf, die Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit aller in Iran lebenden Menschen zu achten; äußert sich besorgt über die Kriminalisierung medizinischer Fachkräfte durch die Sicherheitskräfte und über die Gewalt, die ihnen von diesen angetan wird, und fordert die Islamische Republik Iran auf, dem zivilen medizinischen Personal jede verfügbare Unterstützung zur Verfügung zu stellen, damit es unvoreingenommene medizinische Hilfe leisten kann;

17. verurteilt aufs Schärfste den systematischen Einsatz von Folter – darunter sexuelle Gewalt als Waffe – in iranischen Gefängnissen und fordert, dass Folter und Misshandlung von Gefangenen in all ihren Ausprägungen unverzüglich beendet werden; verurteilt aufs Schärfste die Politik der Islamischen Republik, Geständnisse durch Folter, Einschüchterung, Drohungen gegen Familienmitglieder oder andere Formen von Zwang zu erzwingen, sowie die Verwendung dieser erzwungenen Geständnisse zur Verurteilung von Demonstranten; verurteilt ferner die Praxis, Gefangene keine Telefonate führen zu lassen und ihnen Besuche durch Familienangehörige zu verweigern; bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Inhaftierte in Vernehmungen keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand haben; fordert das iranische Regime auf, Gefangene mit dem Respekt zu behandeln, der ihnen aufgrund ihrer innewohnenden Würde und ihres innewohnenden Werts als Menschen zusteht; fordert Iran erneut auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unverzüglich zu ratifizieren und in vollem Einklang mit den darin enthaltenen Bestimmungen zu handeln;

18. fordert die iranischen Staatsorgane eindringlich auf, alle festgenommenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU unverzüglich freizulassen und alle Anklagepunkte gegen sie fallen zu lassen; verurteilt aufs Schärfste die Verurteilung des belgischen Staatsangehörigen und Mitarbeiters einer nichtstaatlichen Organisation Olivier Vandecasteele zu 40 Jahren Haft, 74 Peitschenhieben und einer Geldstrafe in Höhe von 1 Mio. EUR wegen erfundener Spionagevorwürfe, die fortdauernde Inhaftierung des schwedischen Staatsangehörigen Ahmadreza Djalali und das gegen ihn verhängte Todesurteil sowie den zynischen Einsatz der Geiseldiplomatie durch die Islamische Republik, um die Freilassung des verurteilten Terroristen Asadollah Asadi zu erzwingen; fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung und sichere Rückführung von Ahmadreza Djalali und Olivier Vandecasteele sowie der sieben in Iran inhaftierten französischen Staatsbürger, darunter Cécile Kohler; verurteilt aufs Schärfste die Hinrichtung des iranisch-britischen Staatsbürgers Alireza Akbari in Iran; ist ferner besorgt über die öffentlichen Drohungen des iranischen Ministeriums für Information und Sicherheit gegenüber europäischen Botschaften;

19. fordert die Mitgliedstaaten und nichtstaatliche Organisationen auf, jegliche vorliegende Beweismittel, die zu den Ermittlungen beitragen können, zu speichern, zu sichern und weiterzugeben sowie mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, Schritte zu unternehmen, um das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren. hebt hervor, dass die anhaltenden und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die das iranische Regime gegen seine eigene Bevölkerung begeht, die Verhandlungen über den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan gefährden;

20. verurteilt die anhaltende Praxis der Islamischen Republik, das Internet und Mobilfunknetze während der Proteste in dem Land zu sperren, aufs Schärfste, da sie die Kommunikation und den freien Informationsfluss für iranische Bürger verhindert; betont, dass derartige Maßnahmen einen eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen; begrüßt die verschiedenen restriktiven Maßnahmen der EU im Rahmen des Sanktionsmechanismus als Reaktion auf die Repressionen, insbesondere diejenigen, die sich gegen Personen und Organisationen richten, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien tätig sind, sowie gegen diejenigen, die für Desinformation verantwortlich sind; begrüßt ferner die Aufnahme des iranischen Ministers für Informations- und Kommunikationstechnologie in die Sanktionsliste der EU; fordert die Kommission auf, im Einklang mit dem Grundsatz der Notwendigkeit in Betracht zu ziehen, Kommunikationsanbietern mit Sitz in der EU zu gestatten, den Bürgern Irans und in Iran ansässigen Personen sichere Tools anzubieten;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass die Menschen in Iran trotz der massiven Internetzensur seitens des Regimes Zugang zu einem freien Internet haben; regt an, dass die erforderlichen technischen und finanziellen Mittel über einen EU-Fonds bereitgestellt werden könnten;

22. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die allgemeine Gerichtsbarkeit über alle iranischen Amtsträger auszuüben, die im begründeten Verdacht stehen, für Verbrechen nach dem Völkerrecht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen die strafrechtliche Verantwortung zu tragen; fordert die Mitgliedstaaten, deren innerstaatliche Rechtsvorschriften noch nicht die Umsetzung des Grundsatzes der universellen Gerichtsbarkeit vorsehen, nachdrücklich auf, entsprechende Rechtsvorschriften unverzüglich einzuführen;

23. fordert die Ausweitung der restriktiven Maßnahmen angesichts des Umstands, dass die Islamische Republik Iran der Russischen Föderation weiterhin unbemannte Luftfahrzeuge bereitstellt und beabsichtigt, ihr Boden-Boden-Flugkörper für den Einsatz gegen die Ukraine zur Verfügung zu stellen; betont, dass die Islamische Republik zu Kriegsverbrechen in der Ukraine beiträgt, da diese Waffen gegen Zivilisten und zivile Infrastrukturen eingesetzt werden;

24. fordert die Kommission und den Rat auf, alle Schlupflöcher, einschließlich finanzieller Schlupflöcher, bei der Durchsetzung der bestehenden Sanktionen zu schließen, die strikte Umsetzung Letzterer sicherzustellen und sich eng mit internationalen Partnern abzustimmen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, damit restriktive Maßnahmen wirksam umgesetzt werden können;

25. ist zutiefst besorgt über die strukturellen grenzüberschreitenden Repressionen seitens der Staatsorgane der Islamischen Republik, die Spionage, Morde, versuchte Bombenangriffe, Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und andere Kontrollmaßnahmen, insbesondere durch ihre Botschaften und das IRGC, gegen die in der EU lebende iranische Diaspora umfassen, was die Rede- und Meinungsfreiheit von EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen beeinträchtigt sowie deren Sicherheit gefährdet und einer böswilligen Einmischung gleichkommt; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Schutz der iranischen Diaspora vor grenzüberschreitenden Repressionen der Islamischen Republik auszuweiten; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, Wege zu finden, um denjenigen, die der iranischen Zivilgesellschaft helfen, technische und kapazitätsbezogene Unterstützung angedeihen zu lassen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die iranische Seite die Verantwortung für diese Aktivitäten übernimmt;

26. verurteilt die jüngsten Angriffe iranischer Amtsträger auf die Zeitung Charlie Hebdo und begrüßt, dass eine Untersuchung des Cyberangriffs auf die Zeitung eingeleitet wurde, der nach der Veröffentlichung satirischer Karikaturen erfolgte;

27. fordert die EU einschließlich des HR/VP auf, auch künftig in bilateralen und multilateralen Foren Menschenrechtsanliegen gegenüber den iranischen Staatsorganen zur Sprache zu bringen und insbesondere im Rahmen des politischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und Iran alle vorgesehenen Kontakte mit den iranischen Staatsorganen hierfür zu nutzen; bekräftigt, dass die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil des Ausbaus der Beziehungen zwischen der EU und Iran ist;

28. wiederholt seine Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, gemeinsam öffentliche Erklärungen abzugeben und diplomatische Initiativen zu ergreifen, um unfaire Gerichtsverfahren zu beobachten und Gefängnisse zu besuchen, in denen EU-Geiseln in Iran, Menschenrechtsverteidiger und andere Gefangene aus Gewissensgründen inhaftiert sind; spricht sich dafür aus, dass sich die in Teheran akkreditierten Botschaften der EU-Mitgliedstaaten enger untereinander abstimmen; fordert alle Mitgliedstaaten mit diplomatischer Präsenz in Teheran nachdrücklich auf, die in den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vorgesehenen Mechanismen zu nutzen, um die zum Tode verurteilten Personen und diejenigen, die rechtswidrig verurteilt und festgenommen wurden, zu unterstützen und ihnen Hilfe zu leisten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Inhaftierte Besucher empfangen können, und ihre Haftbedingungen sorgfältig zu überwachen;

29. fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, unabhängigen Beobachtern der Botschaften der Mitgliedstaaten in Iran Zugang zu allen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Protesten zu gewähren; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Protesten unter besonderer Berücksichtigung von Gerichtsverfahren, in denen es um Kapitalverbrechen geht, zu überwachen und ihre Mängel öffentlich anzuprangern;

30. fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern die konkrete Unterstützung für die demokratischen Bestrebungen der iranischen Bevölkerung auszuweiten und zu verstärken, insbesondere durch eine verstärkte Unterstützung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie unabhängiger Medienplattformen und durch Unterstützung der Bemühungen gleich gesinnter Partner um die Aufrechterhaltung der Internetanbindung in Iran; legt der demokratischen Opposition in Iran nahe, nach Möglichkeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte und unter Einbeziehung von im Exil lebenden und der Diaspora angehörenden Iranern eine größere Einheit anzustreben, um die weitere Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft zu erleichtern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre strategische Kommunikation gegenüber der iranischen Bevölkerung insbesondere durch die Ausweitung des Mandats der StratCom Task Force South des EAD auf die Islamische Republik zu intensivieren, ihre Finanzierung erheblich aufzustocken und ihre Sichtbarkeit wesentlich zu erhöhen;

31. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Erteilung von Visa für Personen zu erleichtern, die begründete Furcht vor Verfolgung haben, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Iran Gebrauch gemacht haben; fordert den EAD auf, sich an die unmittelbaren Nachbarn Irans zu wenden, um sicherzustellen, dass die Grenzübergänge für aus Iran fliehende Aktivisten geöffnet bleiben, und dafür zu sorgen, dass diese Personen von diesen Ländern aus auf sichere Weise Asyl in Europa beantragen können;

32. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Islamischen Beratenden Versammlung, dem Regime der Islamischen Republik Iran und dem Büro des Obersten Religionsführers der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2023
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