GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der neuen Welle von Massenfestnahmen von Regierungsgegnern und ihren Familienangehörigen in Belarus
7.2.2024 - (2024/2550(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9‑0110/2024 (Verts/ALE)
B9‑0115/2024 (PPE)
B9‑0116/2024 (ECR)
B9‑0126/2024 (Renew)
B9‑0129/2024 (S&D)
Miriam Lexmann, Željana Zovko, David McAllister, Andrzej Halicki, Andrius Kubilius, Antonio López‑Istúriz White, Janina Ochojska, Tomáš Zdechovský, Vladimír Bilčík, Michaela Šojdrová, Jiří Pospíšil, Ivan Štefanec, Liudas Mažylis, Inese Vaidere
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Juozas Olekas
im Namen der S&D-Fraktion
Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Olivier Chastel, Katalin Cseh, Bernard Guetta, Svenja Hahn, Karin Karlsbro, Michael Kauch, Moritz Körner, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, Dragoş Pîslaru, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Viola von Cramon‑Taubadel
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Anna Fotyga, Karol Karski, Angel Dzhambazki, Ryszard Czarnecki, Anna Zalewska, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Assita Kanko, Bogdan Rzońca, Joachim Stanisław Brudziński, Jacek Saryusz‑Wolski, Witold Jan Waszczykowski, Elżbieta Rafalska, Eugen Jurzyca, Adam Bielan, Waldemar Tomaszewski, Hermann Tertsch, Beata Mazurek
im Namen der ECR-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Nikolaj Villumsen
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der neuen Welle von Massenfestnahmen von Regierungsgegnern und ihren Familienangehörigen in Belarus
Das Europäische Parlament,
‒ unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus,
‒ gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
- in der Erwägung, dass das Komitee für Staatssicherheit der Republik Belarus (KDB, russisch KGB) im Januar 2024 Razzien durchgeführt und dabei über 200 Familienangehörige derzeitiger und ehemaliger politischer Gefangener sowie Begünstigte der Initiative „INeedHelpBY“ wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit angeblichem Extremismus festgenommen und dann verhört hat; in der Erwägung, dass es sich bei den meisten dieser Personen um die Mütter und Ehefrauen politischer Gefangener handelt, darunter Maryna Adamowitsch, die Ehefrau von Mikalaj Statkewitsch, Tazzjana Sewjarynez, die Mutter von Pawel Sewjarynez, und Darja Lossik, die Ehefrau von Ihar Lossik, die schon zuvor festgenommen worden war;
- in der Erwägung, dass in Abwesenheit der Beschuldigten weitere Anklagepunkte gegen 20 Politikanalytiker, Journalisten und Soziologen, die auch als „Zichanouskajas Analytiker“ bezeichnet werden, hinzugefügt wurden und denen im Fall der Verurteilung die Beschlagnahme ihres Eigentums und der Entzug der Staatsangehörigkeit droht;
- in der Erwägung, dass politische Gefangene, darunter die Parteivorsitzenden Mikalaj Kaslou, Ryhor Kastussjou, Mikalaj Statkewitsch und Pawel Sewjarynez, Isolationshaft und Folter ausgesetzt sind, ihnen medizinische Versorgung verweigert wird und sie Zwangsarbeit verrichten müssen;
- in der Erwägung, dass das jüngste harte Vorgehen im Vorfeld der sogenannten Parlamentswahl und der sogenannten Kommunalwahl, die beide für den 25. Februar 2024 angesetzt sind, stattfindet; in der Erwägung, dass die Parteien der demokratischen Opposition durch das sogenannte Gesetz über politische Parteien aus dem Jahr 2023 daran gehindert werden, an Wahlen teilzunehmen;
1. verurteilt aufs Schärfste die jüngste Welle von Massenfestnahmen in Belarus und fordert das unrechtmäßige Lukaschenka-Regime nachdrücklich auf, die Unterdrückung, insbesondere alle Formen der geschlechtsspezifischen strafrechtlichen Verfolgung, einzustellen, und weist das Regime erneut auf seine internationalen Verpflichtungen hin;
2. fordert, dass alle politischen Gefangenen, deren Zahl über 1400 beträgt, sofort und bedingungslos freigelassen werden und sie und ihre Familien eine Entschädigung erhalten, und dass auch alle willkürlich inhaftierten Personen sofort und bedingungslos freigelassen und all ihre Rechte vollständig wiederhergestellt werden;
3. bekräftigt seinen Standpunkt, dass es im Vorfeld der sogenannten Parlamentswahl und der sogenannten Kommunalwahl in Belarus an Transparenz, Freiheit und Fairness fehlt, und fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, die Ergebnisse nicht anzuerkennen;
4. fordert den Hohen Vertreter und Vizepräsidenten und den Rat auf, mit strengeren Sanktionen gegen das Lukaschenka-Regime zu reagieren, etwa in Bezug auf Güter, die von politischen Gefangenen in Zwangsarbeit hergestellt werden, und zudem strengere finanzielle Sanktionen und Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, auch gegen hochrangige Amtsträger und gegen Mitglieder der Sicherheitskräfte; fordert, dass die diplomatische Präsenz von Belarus in der EU weiter verringert und die Unterstützung der Opfer des Regimes fortgesetzt wird, und zwar durch besondere Instrumente, mit denen sie Visa und Aufenthaltstitel für die EU erlangen können bzw. Fälle von Staatenlosigkeit angegangen werden;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen in Belarus weiter zu unterstützen, sich für die Umwandlung der Prüfung der Menschenrechtslage in Belarus durch das OHCHR in einen völlig unabhängigen Untersuchungsmechanismus einzusetzen, das Mandat der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Belarus aufrechtzuerhalten und die Rechenschaftspflicht im Rahmen der extraterritorialen und universellen Gerichtsbarkeit weiter zu stärken;
6. bekräftigt seine Solidarität mit der Bevölkerung von Belarus und seine Unterstützung für ihre legitimen Bestrebungen nach einer demokratischen und europäischen Zukunft und ist nach wie vor entschlossen, im Interesse der Bevölkerung von Belarus unermüdlich mit den demokratischen Kräften, der Zivilgesellschaft und den unabhängigen Medien zusammenzuarbeiten;
7. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter und Vizepräsidenten und den Mitgliedstaaten sowie den Vertretern der demokratischen Kräfte in Belarus, den De-facto-Staatsorganen von Belarus, den Vereinten Nationen und der OSZE zu übermitteln.