GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der akut drohenden schweren Hungersnot im Gazastreifen und zu den Angriffen auf humanitäre Hilfslieferungen
13.3.2024 - (2024/2616(RSP))
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9‑0187/2024 (Verts/ALE)
B9‑0189/2024 (Renew)
B9‑0190/2024 (S&D)
B9‑0192/2024 (PPE)
Lukas Mandl, Željana Zovko, Michael Gahler, Tomáš Zdechovský, Vladimír Bilčík, Vangelis Meimarakis, Michaela Šojdrová, Leopoldo López Gil, Ivan Štefanec, Peter Pollák
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Evin Incir, Carlos Zorrinho
im Namen der S&D-Fraktion
Hilde Vautmans, Fabio Massimo Castaldo, Nathalie Loiseau, Dragoş Pîslaru, María Soraya Rodríguez Ramos, Ramona Strugariu
im Namen der Renew-Fraktion
Jordi Solé, Hannah Neumann
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der akut drohenden schweren Hungersnot im Gazastreifen und zu den Angriffen auf humanitäre Hilfslieferungen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Terroristen der Hamas am 7. Oktober 2023 einen Angriff auf Israel verübten und dabei 1 139 Staatsangehörige Israels und anderer Länder vorsätzlich ermordeten; in der Erwägung, dass immer noch 134 Geiseln unter schrecklichen Bedingungen festgehalten werden;
B. in der Erwägung, dass das Parlament diesen verabscheuungswürdigen Angriff wiederholt verurteilt und das Recht Israels auf Selbstverteidigung innerhalb der Grenzen des Völkerrechts bekräftigt hat; in der Erwägung, dass die unverhältnismäßige Reaktion Israels dazu geführt hat, dass seit dem Angriff mehr als 30 000 Menschen getötet und 70 000 verletzt wurden;
C. in der Erwägung, dass im Gazastreifen extreme Ernährungsunsicherheit herrscht und eine Hungersnot droht; in der Erwägung, dass Angaben der WHO zufolge bereits fast 16 % der Kinder im Gazastreifen unter akuter Unterernährung leiden; in der Erwägung, dass die Palästinenser mit schrecklichen, lebensbedrohlichen Bedingungen konfrontiert sind, da sie keinen Zugang zu ausreichenden Nahrungsmitteln haben und auch andere Grundbedürfnisse nicht decken können;
D. in der Erwägung, dass am 29. Februar 2024 auf tragische Weise mehr als 100 Palästinenser getötet und 700 verletzt wurden, als israelische Truppen während einer Lieferung humanitärer Hilfe das Feuer eröffneten; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen seit dem 20. Februar die Nahrungsmittellieferungen in den Norden des Gazastreifens ausgesetzt haben, nachdem Konvois angegriffen und geplündert worden waren;
1. verurteilt aufs Schärfste die Behinderung der humanitären Hilfe und die Angriffe auf humanitäre Hilfskonvois; fordert Israel nachdrücklich auf, unverzüglich die uneingeschränkte, ungehinderte, sichere Lieferung von Hilfsgütern in den Gazastreifen über alle bestehenden Grenzübergänge sowie deren Verteilung im gesamten Gazastreifen zu ermöglichen und zu erleichtern; begrüßt, dass auch Hilfskorridore über den Seeweg eingerichtet wurden, weist jedoch darauf hin, dass den Hilfslieferungen über den Landweg Vorrang eingeräumt werden muss;
2. verurteilt aufs Schärfste die wiederholten Angriffe auf hilfesuchende Zivilpersonen sowie auf humanitäre und medizinische Einrichtungen und humanitäre Helfer und medizinische Fachkräfte; bedauert die katastrophalen Auswirkungen dieser Angriffe auf die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, insbesondere auf Kinder; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, diese Angriffe umgehend einzustellen; verlangt eine unabhängige internationale Untersuchung;
3. verurteilt die Tötung von 161 Hilfskräften der Vereinten Nationen, 340 medizinischen Fachkräften und sieben humanitären Helfern;
4. bekräftigt seine Forderung nach einem sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand, damit der drohenden schweren Hungersnot im Gazastreifen begegnet werden kann, sowie nach der umgehenden und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln;
5. ist zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, einschließlich der akut drohenden schweren Hungersnot, der Ausbreitung von Krankheiten und der bestätigten Todesfälle von Kindern durch Unterernährung und Dehydrierung; ist besorgt darüber, dass die Hilfslieferungen unter unsicheren Bedingungen durchgeführt werden müssen; betont, dass dringend ein schneller, sicherer und ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe sichergestellt werden muss; fordert die israelischen Behörden erneut nachdrücklich auf, die Grenzübergänge Rafah, Kerem Schalom, Karmi und Erez wieder zu öffnen; erkennt die unverzichtbare Rolle des UNRWA in der Region an;
6. fordert Israel auf, die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts zu achten und der Resolution 2712 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen nachzukommen, in der gefordert wird, dass alle verfügbaren Routen in den Gazastreifen und innerhalb des gesamten Gazastreifens genutzt werden, um die Bereitstellung von Hilfe zu erleichtern; fordert, dass die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar 2024 umgesetzt werden, unter anderem, dass sofortige und wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen;
7. fordert die unverzügliche Wiederherstellung lebenswichtiger Infrastrukturen, damit eine Verschärfung der katastrophalen Hungersnot und der Ernährungsunsicherheit verhindert werden kann; bekräftigt, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden müssen, damit nicht noch mehr unschuldige Zivilpersonen sterben müssen;
8. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Vereinten Nationen, der Regierung Israels und der Palästinensischen Behörde zu übermitteln.