Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0227/2024Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0227/2024

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Aserbaidschan, vor allem der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und den Fällen von Dr. Qubad İbadoğlu und İlhamiz Quliyev

24.4.2024 - (2024/2698(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9‑0227/2024 (The Left)
B9‑0230/2024 (Verts/ALE)
B9‑0231/2024 (S&D)
B9‑0232/2024 (PPE)
B9‑0236/2024 (Renew)

Michaela Šojdrová, Michael Gahler, David Lega, Tomáš Zdechovský, Vladimír Bilčík, Miriam Lexmann, Peter Pollák
im Namen der PPE-Fraktion
Pedro Marques, Matthias Ecke
im Namen der S&D-Fraktion
Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Fabio Massimo Castaldo, Engin Eroglu, Bernard Guetta, Nathalie Loiseau, Karen Melchior, Dragoş Pîslaru, Frédérique Ries, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Markéta Gregorová
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Emmanuel Maurel
im Namen der Fraktion The Left


Verfahren : 2024/2698(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0227/2024
Eingereichte Texte :
RC-B9-0227/2024
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Aserbaidschan, vor allem der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und den Fällen von Dr. Qubad İbadoğlu und İlhamiz Quliyev

(2024/2698(RSP))

 

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Aserbaidschan,

 gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Aserbaidschan mittels Festnahmen und Schikanierung seitens der Justizbehörden die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, engagierte Bürger und die verbliebenen unabhängigen Medien wie Abzas Media intensiviert hat; in der Erwägung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft in ihren Listen derzeit fast 300 politische Gefangene in Aserbaidschan verzeichnen;

B. in der Erwägung, dass Qubad İbadoğlu, ein Volkswirt und bekanntes Mitglied der Opposition, im Juli 2023 von Staatsorganen Aserbaidschans festgenommen wurde, sich bis zum 22. April 2024 in Haft befand und anschließend in Hausarrest überstellt wurde; in der Erwägung, dass sich sein Gesundheitszustand seit seiner Festnahme infolge von Folter, unmenschlicher Haftbedingungen und der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung erheblich verschlechtert hat, wodurch sein Leben in Gefahr geraten ist;

C. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsverteidiger İlhamiz Quliyev, nachdem er als Hinweisgeber dazu ausgesagt hatte, dass die Polizei gegen Regierungskritiker verwendete Beweismittel manipuliert, am 4. Dezember 2023 willkürlich unter dem zweifelhaften Vorwurf des Drogenhandels festgenommen wurde; in der Erwägung, dass ihm bis zu zwölf Jahre Haft drohen;

1. fordert Aserbaidschan nachdrücklich auf, İlhamiz Quliyev umgehend und bedingungslos freizulassen; nimmt zur Kenntnis, dass Qubad İbadoğlu freigelassen und unter Hausarrest gestellt wurde, und fordert die Staatsorgane auf, das gegen ihn verhängte Ausreiseverbot aufzuheben und sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe fallenzulassen; fordert Aserbaidschan auf, dringend dafür zu sorgen, dass er eine unabhängige ärztliche Untersuchung durch einen Arzt seiner Wahl erhält, und ihm zu gestatten, sich im Ausland behandeln zu lassen;

2. fordert Aserbaidschan nachdrücklich auf, auch alle anderen politischen Gefangenen wie Tofiq Yaqublu, Akif Qurbanov und Bəxtiyar Hacıyev und die Menschenrechtsverteidiger und Journalisten Ülvi Həsənli, Sevinc Vaqifqızı, Nərgiz Absalamova, Hafiz Babalı, Elnara Qasımova, Əziz Orucov, Rüfət Muradlı, Əvəz Zeynallı, Elnur Şükürov, Ələsgər Məmmədli und Fərid İsmayılov sowie Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Union und Drittstaatsangehörige umgehend und bedingungslos freizulassen;

3. weist die Staatsorgane Aserbaidschans erneut darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die Menschenwürde und die Grundfreiheiten zu achten, und fordert die Aufhebung der repressiven Rechtsvorschriften, mit denen unabhängige nichtstaatliche Organisationen und unabhängige Medien an den Rand der Legalität gedrängt werden;

4. ist der Ansicht, dass die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan mit den Vorbereitungen des Landes auf die Ausrichtung der COP29 unvereinbar sind; fordert, dass die Organisatoren dafür sorgen, dass die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die wirksame Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Vereinbarung mit dem Gastland uneingeschränkt verankert und garantiert werden;

5. fordert die Kommission auf, die Aussetzung der strategischen Partnerschaft mit Aserbaidschan im Energiebereich in Erwägung zu ziehen; besteht darauf, dass künftige Partnerschaftsabkommen von der Freilassung aller politischen Gefangenen und der Verbesserung der allgemeinen Menschenrechtslage in dem Land abhängig gemacht werden;

6. fordert den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte auf, Anträge auf Treffen mit politischen Gefangenen in Aserbaidschan zu stellen;

7. bekräftigt seine Forderung, dass die Union im Rahmen ihrer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen Amtsträger Aserbaidschans verhängt, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben;

8. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Aserbaidschans zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen