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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
10. Wahlperiode - Juli, 2024
EPUB 161kPDF 769k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VIII : AUSSCHÜSSE UND DELEGATIONEN
KAPITEL 1 : AUSSCHÜSSE

Artikel 220 : Ausschusskoordinatoren

1.   Die Fraktionen können in jedem Ausschuss aus ihren Reihen einen Koordinator benennen.

2.   Eine Sitzung der Ausschusskoordinatoren wird erforderlichenfalls vom Ausschussvorsitz einberufen, um die vom Ausschuss zu fassenden Beschlüsse, insbesondere Verfahrensbeschlüsse und Beschlüsse über die Benennung von Berichterstattern, vorzubereiten. Der Ausschuss kann den Koordinatoren die Befugnis übertragen, bestimmte Beschlüsse - mit Ausnahme von Beschlüssen zur Annahme von Berichten, Entschließungsanträgen, Stellungnahmen oder Änderungsanträgen - zu fassen.

Die stellvertretenden Vorsitze können dazu eingeladen werden, an den Sitzungen der Ausschusskoordinatoren in beratender Funktion teilzunehmen.

Gelingt es nicht, einen Konsens zu erreichen, können die Koordinatoren nur mit einer Mehrheit beschließen, die unter Berücksichtigung der jeweiligen Stärke der einzelnen Fraktionen eindeutig einer großen Mehrheit des Ausschusses entspricht.

Der Vorsitz gibt im Ausschuss alle Beschlüsse und Empfehlungen der Koordinatoren bekannt, die als angenommen gelten, wenn ihnen nicht widersprochen wird. Im Fall eines Widerspruchs stimmt der Ausschuss mit einfacher Mehrheit ab. Diese Beschlüsse und Empfehlungen werden im Protokoll der Ausschusssitzung ordnungsgemäß aufgeführt.

Die fraktionslosen Mitglieder stellen keine Fraktion im Sinne von Artikel 33 dar und können folglich keine Koordinatoren benennen, die als einzige Mitglieder berechtigt sind, an den Sitzungen der Koordinatoren teilzunehmen.

In jedem Falle muss entsprechend dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung das Recht der fraktionslosen Mitglieder auf Zugang zu Informationen durch die Übermittlung von Informationen und die Anwesenheit eines Mitglieds des Sekretariats der fraktionslosen Mitglieder bei den Sitzungen der Koordinatoren gewährleistet werden.

Letzte Aktualisierung: 20. August 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen