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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
7. Wahlperiode - Juli 2009
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INHALT
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HINWEIS FÜR DIE LESER

ANLAGE IV  : Leitlinien und allgemeine Kriterien, die bei der Auswahl der Themen zu befolgen sind, die in die Tagesordnung für die in Artikel 122 vorgesehene Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit aufgenommen werden sollen

Grundprinzipien

1.    Als vorrangig hat der Entschließungsantrag zu gelten, durch den das Parlament an die Adresse des Rates, der Kommission, der Mitgliedstaaten, anderer Staaten oder internationaler Organisationen vor einem angekündigten Ereignis Stellung beziehen will, wenn die einzige Tagung, in der die Abstimmung rechtzeitig stattfinden kann, die laufende Tagung ist.

2.    Ein Entschließungsantrag darf höchstens 500 Wörter umfassen.

3.    Die Themen, die in die vertraglich verankerten Zuständigkeiten der Europäischen Union fallen, sollten unter der Bedingung als vorrangig gelten, dass sie von beträchtlicher Bedeutung sind.

4.    Die Anzahl der ausgewählten Themen muss eine der Bedeutung der gewählten Themen angemessene Aussprache über höchstens drei Themen, einschließlich Unterpunkte, zulassen.

Durchführungsmodalitäten

5.    Die Grundprinzipien, die bei der Aufstellung der Liste der Themen, die in die Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen sind, angewandt wurden, werden dem Parlament und den Fraktionen zur Kenntnis gebracht.

Begrenzung und Aufteilung der Redezeit

6.    Zwecks besserer Nutzung der verfügbaren Zeit vereinbart der Präsident nach vorheriger Anhörung der Fraktionsvorsitzenden mit Rat und Kommission eine Begrenzung der Redezeit für die etwaigen Ausführungen dieser beiden Organe in der Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen

7.    Die Frist für die Einreichung der Änderungsanträge muss so festgesetzt werden, dass zwischen der Verteilung des Textes der Änderungsanträge in den Amtssprachen und der Aussprache über die Entschließungsanträge genügend Zeit für eine angemessene Prüfung der Änderungsanträge selbst durch die Mitglieder und Fraktionen verbleibt.

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