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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
7. Wahlperiode - März 2014
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INHALT
SACHREGISTER
HINWEIS FÜR DIE LESER

TITEL I  : MITGLIEDER, ORGANE DES PARLAMENTS UND FRAKTIONEN
KAPITEL 3  : ORGANE UND AUFGABEN

Artikel 28  : Konferenz der Delegationsvorsitze

1.    Der Konferenz der Delegationsvorsitze gehören die Vorsitze aller ständigen interparlamentarischen Delegationen an. Sie wählt einen Vorsitz.

Bei Abwesenheit des Vorsitzenden leitet der Altersvorsitzende bzw. bei dessen Abwesenheit das älteste anwesende Mitglied die Sitzung der Konferenz.

2.    Die Konferenz der Delegationsvorsitze kann der Konferenz der Präsidenten Vorschläge für die Arbeit der Delegationen unterbreiten.

3.    Das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten können der Konferenz der Delegationsvorsitze bestimmte Aufgaben übertragen.

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