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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Juli 2018
EPUB 191kPDF 1065k
INHALT
ANHANG
SACHREGISTER
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE V : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XX.   Petitionsausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   Petitionen,

2.   die Organisation von öffentlichen Anhörungen zu Bürgerinitiativen gemäß Artikel 211 der Geschäftsordnung,

3.   die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen