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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Juli 2018
EPUB 191kPDF 1065k
INHALT
ANHANG
SACHREGISTER
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE V : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XI.   Ausschuss für Verkehr und Tourismus

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   die Ausarbeitung einer gemeinsamen Politik für die Bereiche Eisenbahn- und Straßenverkehr sowie Binnen- und Seeschifffahrt und Luftfahrt, insbesondere

a)   gemeinsame Vorschriften für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union,
b)   den Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur,
c)   die Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen und die Beziehungen zu Drittländern im Verkehrssektor,
d)   die Verkehrssicherheit,
e)   die Beziehungen zu internationalen Verkehrsorganisationen,
f)   die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Europäische Eisenbahnagentur, die Europäische Agentur für Flugsicherheit und das gemeinsame Unternehmen SESAR,

2.   die Postdienste,

3.   den Tourismus.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen