Zurück 
 Vor 
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Juli 2018
EPUB 191kPDF 1065k
INHALT
ANHANG
SACHREGISTER
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VII : SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 3 : ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN ABLAUF DER SITZUNGEN

Artikel 161 : Elektronischer Umgang mit Dokumenten

Die Dokumente des Parlaments können in elektronischer Form vorbereitet, unterzeichnet und verteilt werden. Das Präsidium entscheidet über die technischen Spezifikationen und über die Gestaltung der elektronischen Form.

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen