TITEL VI : BEZIEHUNGEN ZU DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
Artikel 144 : Konferenz von Parlamenten
Die Konferenz der Präsidenten benennt die Mitglieder der Delegation des Parlaments für eine Konferenz oder ein ähnliches Gremium, in dem Vertreter von Parlamenten anwesend sind, und erteilt dieser Delegation ein Mandat, das mit den einschlägigen Entschließungen des Parlaments in Einklang steht. Die Delegation wählt ihren Vorsitz und gegebenenfalls einen oder mehrere stellvertretende Vorsitze.