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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Februar 2019
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INHALT
ANHANG
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL IX : PETITIONEN

Artikel 217 : Bekanntgabe der Petitionen

1.   Die Petitionen, die in das in Artikel 215 Absatz 9 genannte Register eingetragen wurden sowie die wichtigsten Beschlüsse über das anzuwendende Verfahren in Bezug auf die betreffenden Petitionen werden in der Plenarsitzung bekannt gegeben. Diese Mitteilungen werden in das Sitzungsprotokoll aufgenommen.

2.   Der Titel und eine Zusammenfassung des Inhalts der in das Register eingetragenen Petitionen sowie die im Zuge der Behandlung der Petition übermittelten Stellungnahmen und wichtigsten Beschlüsse werden auf dem Petitionsportal, das auf der Website des Parlaments veröffentlicht wird, öffentlich zugänglich gemacht.

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen