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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Dezember, 2019
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XX.   Petitionsausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   Petitionen,

2.   die Organisation von öffentlichen Anhörungen zu Bürgerinitiativen gemäß Artikel 222 der Geschäftsordnung,

3.   die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen