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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Dezember, 2019
EPUB 151kPDF 710k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL I : MITGLIEDER, ORGANE DES PARLAMENTS UND FRAKTIONEN
KAPITEL 3 : ORGANE UND AUFGABEN

Artikel 31 : Kontinuität von Ämtern während der Wahlperiode

Bei der Neuwahl des Parlaments bleiben alle scheidenden Organe und Amtsinhaber bis zur ersten Sitzung des neuen Parlaments im Amt.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen