Zurück 
 Vor 
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Dezember, 2019
EPUB 151kPDF 710k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VII : SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 3 : ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN ABLAUF DER SITZUNGEN

Artikel 170 : Elektronischer Umgang mit Dokumenten

Die Dokumente des Parlaments können in elektronischer Form vorbereitet, unterzeichnet und verteilt werden. Das Präsidium entscheidet über die technischen Spezifikationen und über die Gestaltung der elektronischen Form.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen