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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2020
EPUB 151kPDF 710k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL II : LEGISLATIVVERFAHREN, HAUSHALTSVERFAHREN, ENTLASTUNG UND SONSTIGE VERFAHREN
KAPITEL 3 : ORDENTLICHES GESETZGEBUNGSVERFAHREN
ABSCHNITT 1 - ERSTE LESUNG

Artikel 62 : Einigung in erster Lesung

Falls der Rat das Parlament gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darüber unterrichtet hat, dass er den Standpunkt des Parlaments übernommen hat, gibt der Präsident nach der Überarbeitung gemäß Artikel 203 im Plenum bekannt, dass der Rechtsakt in der Fassung, die dem Standpunkt des Parlaments entspricht, angenommen ist.

Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen