ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XIX. Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter
Der Ausschuss ist zuständig für
1. die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frauen in der Union und damit verbundene Gemeinschaftsmaßnahmen,
2. die Förderung der Rechte der Frauen in Drittländern,
3. die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz,
4. die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts,
5. die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreamings (durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikbereichen),
6. die Weiterverfolgung und die Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen, die die Rechte der Frauen betreffen,
7. die Sensibilisierung für die Rechte der Frauen.