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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Januar 2021
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XIII.   Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   das Funktionieren und die Ausarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik,

2.   die ländliche Entwicklung, einschließlich der Tätigkeiten der einschlägigen Finanzinstrumente,

3.   die Rechtsvorschriften in den Bereichen

a)   Veterinär- und Pflanzenschutzrecht sowie Tierfuttermittel, sofern derartige Maßnahmen nicht zum Schutz vor Risiken für die menschliche Gesundheit bestimmt sind,
b)   Aufzucht und von Tieren und Tierschutz,

4.   die Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse,

5.   die Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen,

6.   das Gemeinschaftliche Sortenamt,

7.   die Forstwirtschaft und die Agrarforstwirtschaft.

7.   

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 14. April 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen