ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XIII. Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Der Ausschuss ist zuständig für
1. das Funktionieren und die Ausarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik,
2. die ländliche Entwicklung, einschließlich der Tätigkeiten der einschlägigen Finanzinstrumente,
3. die Rechtsvorschriften in den Bereichen
a) Veterinär- und Pflanzenschutzrecht sowie Tierfuttermittel, sofern derartige Maßnahmen nicht zum Schutz vor Risiken für die menschliche Gesundheit bestimmt sind,
b) Aufzucht und von Tieren und Tierschutz,
4. die Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse,
5. die Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen,
6. das Gemeinschaftliche Sortenamt,
7. die Forstwirtschaft und die Agrarforstwirtschaft.