1. Falls der Präsident, ein Vizepräsident oder ein Quästor ersetzt werden muss, wird der Nachfolger gemäß den jeweiligen Bestimmungen über die Wahlen für das betreffende Amt gewählt.
Jeder neue Vizepräsident nimmt in der Rangfolge die Stelle desjenigen ein, den er ersetzt.
2. Wird das Amt des Präsidenten frei, übt ein gemäß der Rangfolge bestimmter Vizepräsident dieses Amt bis zur Wahl des neuen Präsidenten aus.