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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - September 2021
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL II : LEGISLATIVVERFAHREN, HAUSHALTSVERFAHREN, ENTLASTUNG UND SONSTIGE VERFAHREN
KAPITEL 1 : LEGISLATIVVERFAHREN - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 49 : Beschleunigung von Legislativverfahren

In Abstimmung mit dem Rat und der Kommission kann von dem oder den zuständigen Ausschüssen hinsichtlich bestimmter Vorschläge, ins besondere solcher Vorschläge, die in der gemeinsamen Erklärung über die jährliche interinstitutionelle Planung gemäß Artikel 38 Absatz 2 als Prioritäten ausgewählt wurden, die Beschleunigung der Legislativverfahren vereinbart werden.

Letzte Aktualisierung: 26. August 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen