Artikel 156 : Teilnahme der Mitglieder an Sitzungen
1. In jeder Sitzung wird eine Anwesenheitsliste zur Unterzeichnung durch die Mitglieder ausgelegt.
2. Die Namen der Mitglieder, die in der Liste als anwesend eingetragen sind, werden im Protokoll der jeweiligen Sitzung als „anwesend“ vermerkt. Die Namen der Mitglieder, deren Abwesenheit durch den Präsidenten entschuldigt ist, werden im Protokoll der jeweiligen Sitzung als „entschuldigt“ vermerkt.