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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - September 2021
EPUB 155kPDF 726k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VII : SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 1 : SITZUNGSPERIODEN DES PARLAMENTS

Artikel 156 : Teilnahme der Mitglieder an Sitzungen

1.   In jeder Sitzung wird eine Anwesenheitsliste zur Unterzeichnung durch die Mitglieder ausgelegt.

2.   Die Namen der Mitglieder, die in der Liste als anwesend eingetragen sind, werden im Protokoll der jeweiligen Sitzung als „anwesend“ vermerkt. Die Namen der Mitglieder, deren Abwesenheit durch den Präsidenten entschuldigt ist, werden im Protokoll der jeweiligen Sitzung als „entschuldigt“ vermerkt.

Letzte Aktualisierung: 26. August 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen