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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - September 2021
EPUB 155kPDF 726k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VII : SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 2 : ARBEITSPLAN DES PARLAMENTS

Artikel 164 : Gemeinsame Aussprache

Die gemeinsame Aussprache über gleichartige oder im Sachzusammenhang stehende Angelegenheiten kann jederzeit beschlossen werden.

Letzte Aktualisierung: 26. August 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen