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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - September 2021
EPUB 155kPDF 726k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VII : SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 2 : ARBEITSPLAN DES PARLAMENTS

Artikel 165 : Fristen

Außer in den in den Artikeln 144 und 163 vorgesehenen Dringlichkeitsfällen können die Aussprache und die Abstimmung über einen Text nur stattfinden, wenn dieser den Mitgliedern mindestens 24 Stunden zuvor zur Verfügung gestellt wurde.

Letzte Aktualisierung: 26. August 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen