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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Januar 2023
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VIII : AUSSCHÜSSE UND DELEGATIONEN
KAPITEL 2 : INTERPARLAMENTARISCHE DELEGATIONEN

Artikel 223 : Einrichtung und Aufgaben der interparlamentarischen Delegationen

1.   Auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten bildet das Parlament ständige interparlamentarische Delegationen und entscheidet über ihre Art und die Zahl ihrer Mitglieder im Hinblick auf ihre Aufgaben. Die Ernennung der Mitglieder durch die Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern findet auf der ersten oder zweiten Tagung des neugewählten Parlaments für die Dauer der Wahlperiode statt.

2.   Die Fraktionen stellen, soweit möglich, eine gerechte Vertretung nach Mitgliedstaaten, politischen Überzeugungen und Geschlecht sicher. Es ist nicht zulässig, dass mehr als ein Drittel der Mitglieder einer Delegation dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen. Artikel 209 findet entsprechend Anwendung.

3.   Die Konstituierung der Vorstände der Delegationen erfolgt nach dem für die Ausschussvorstände festgelegten Verfahren gemäß Artikel 213.

4.   Die allgemeinen Zuständigkeiten der einzelnen Delegationen bestimmt das Parlament. Erweiterungen oder Einschränkungen dieser Zuständigkeiten kann das Parlament jederzeit beschließen.

5.   Die für die Tätigkeit der Delegationen erforderlichen Durchführungsbestimmungen werden auf Vorschlag der Konferenz der Delegationsvorsitze von der Konferenz der Präsidenten beschlossen.

6.   Der Vorsitz einer Delegation erstattet dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Ausschuss regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Delegation.

7.   Der Vorsitz einer Delegation erhält die Möglichkeit, von einem Ausschuss gehört zu werden, wenn ein Punkt auf der Tagesordnung steht, der den Zuständigkeitsbereich der Delegation betrifft. Das Gleiche gilt bei Sitzungen der Delegation für den Vorsitz oder Berichterstatter dieses Ausschusses.

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen