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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2023
EPUB 156kPDF 728k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
V.   Haushaltskontrollausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   die Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans der Union und des Europäischen Entwicklungsfonds sowie die vom Parlament zu fassenden Entlastungsbeschlüsse, einschließlich des internen Entlastungsverfahrens und aller anderen Maßnahmen in Ergänzung oder Umsetzung dieser Beschlüsse,

2.   den Abschluss, die Vorlage und die Kontrolle der Konten und Vermögensübersichten der Union, ihrer Organe und aller von ihr finanzierten Einrichtungen, einschließlich der Festlegung der zu übertragenden Mittel und der Festsetzung der Salden,

3.   die Kontrolle der finanziellen Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank,

4.   die Überwachung der Kostenwirksamkeit der verschiedenen Formen der Unionsfinanzierung bei der Umsetzung der Politiken der Union – auf Ersuchen des Haushaltskontrollausschusses – unter Einbeziehung der Fachausschüsse und – auf Ersuchen des Haushaltskontrollausschusses – in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen bei der Prüfung der Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofes,

5.   die Beziehungen zum Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Prüfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union, Maßnahmen zur Verhütung und Verfolgung derartiger Fälle, den strengen Schutz der finanziellen Interessen der Union und die einschlägigen Maßnahmen des Europäischen Staatsanwalts in diesem Bereich,

6.   die Beziehungen zum Rechnungshof, die Benennung seiner Mitglieder und die Prüfung seiner Berichte,

7.   die Haushaltsordnung, soweit die Ausführung, die Verwaltung und die Kontrolle des Haushaltsplans betroffen sind.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen